TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Früher wurde mit absicht die HU um Monate verschoben um in einem
gewissen Zeitraum 1 bis 2 HU zu sparen. ( ja das geht )
Richtig ! Solche kenne ich auch , immer pünktlich 2 Monate später, kostet noch nichts und man hat jedesmal 2 Monate "gespart". Und sehr bald hat man dann einmal die Prüfgebühr gespart ! Genauer gesagt schon nach 12 Mal , also 24 Jahren! Nur fährt niemand so lange das gleiche Fzg.....................
MfG Volker
Zitat:
@max.tom schrieb am 29. Januar 2022 um 09:53:50 Uhr:
... hatte den prufer gefragt ob ich erst wieder im mai Saisonbeginn zum tuv kommen kann weil sont währe ja 7 monate verschenkt ausserhalb der sison mit frischem tuv.
Ob du 7 Monate frischen TÜV oder 1,5 Jahre später 7 Monate alten TÜV verschenkst ist doch eigentlich egal, oder?
Gruß Metalhead
Die Ausgangsfrage wurde ja vor Jahren mit der ersten Antwort richtig beantwortet. Wie kommt man dann auf 10 Seiten weiterer Antworten ( gut meine kommt hier dazu)?
Ich versuche nur HU Termine in den Sommer bzw. übers Jahr zu bringen ( andere Farbe). Allerdings immer in Richtung Verlängerung. Die zwei Monate werden nicht überschritten, ein Unrechtsbewusstsein entwickele ich deshalb auch nicht.
Für die Verkehrssicherheit des Fzg. ist der Halter (bei mir meine Frau!) verantwortlich und niemals die Prüforganisation. Die entsprechende Fähigkeit mein KFZ zu überprüfen habe ich ebenso, weshalb ich mir keine Gedanken wegen der zwei Monate mache.
Gruß
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 29. Januar 2022 um 16:21:28 Uhr:
Die Ausgangsfrage wurde ja vor Jahren mit der ersten Antwort richtig beantwortet. Wie kommt man dann auf 10 Seiten weiterer Antworten ( gut meine kommt hier dazu)? …
Das ist einfach: Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem.
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Januar 2022 um 10:57:51 Uhr:
Zitat:
@max.tom schrieb am 29. Januar 2022 um 09:53:50 Uhr:
... hatte den prufer gefragt ob ich erst wieder im mai Saisonbeginn zum tuv kommen kann weil sont währe ja 7 monate verschenkt ausserhalb der sison mit frischem tuv.
Ob du 7 Monate frischen TÜV oder 1,5 Jahre später 7 Monate alten TÜV verschenkst ist doch eigentlich egal, oder?Gruß Metalhead
An sich schon, aber ich wollte halt bei Saison anfang den frischen tuv machen...
Und weil mein 2.tes Saison Fahrzeug 4_ 10 auch im Saisonbeginn zum tuv muss 🙂
Hier habe ich gelernt, daß der "TÜV" monatsgebunden ist:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2024 um 08:05:01 Uhr:
Die HU Gültigkeit ist monatsgebunden. Egal ob Du am 6.01, oder 30.01.23 bei der HU warst, Fälligkeit nächste HU ist 01/25,Und damit kannst Du auch am letzten Tag im Januar das Fahrzeug noch umschreiben.
Demnach gilt für die Vermeidung des 20%-Auflschlags nicht das konkrete Tagesdatum, sondern eine Monatsbetrachtung.
Beispiel:
Letzter gültiger "TÜV"-Bericht : 06.01.2023 (=01/2023)
20%-Auflschlag nicht schon ab dem 06.03.2025 (=+2 Monate), sondern erst ab dem 01.04.2025 (=04/2025)
Das finde ich gut zu wissen. 🙂
Puh fast 3 Jahre alt der Thread...
Das hatten wir schon 2014 festgestellt 😉
Aber TÜV ist immer Aktuell also passt das schon ...
demnächst gehts eh in dem TÜV-Kosten-thread weiter 🙄
Genau.
Sind dann ab 2025 ~ 160€ HU/AU
Mit 2 Monate Überziehung ~ 180€
Für mich hats trotzdem gelohnt HU fällig 04/24.
Machen tue ich sie 04/25.
Immer noch gut gemacht bei steigenden Preisen.😁
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Dezember 2024 um 08:34:23 Uhr:
Genau.
Sind dann ab 2025 ~ 160€ HU/AU
Mit 2 Monate Überziehung ~ 180€
Dann bin ich mal gespannt bei meinem Sommersaisonkennzeichen Auto wo ich 5/23 zum TÜV hätte müssen aber durch die Motorteile Reparatur und Teile/Zeit sich alles hinauszögerte...
Gehe ja immer zur selben Werkstatt wo HU/AU gemacht werden und da werden keine 1 000 €uronen zu bezahlen sein 😉 😁
Lass Dich auf der Fahrt nicht aufschreiben, bei ü8 Monaten überziehung bist Du schon im Punkte Bereich
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:07:20 Uhr:
Lass Dich auf der Fahrt nicht aufschreiben, bei ü8 Monaten überziehung bist Du schon im Punkte Bereich
Ohne nicht so gut.
Da muss Der schrauberkumpel hinterherfahren