trotz meiner Unschuld erhebt Gegenseite Anspruch an meine Versicherung
Hallo alle zusammen,
mir ist folgendes passiert:
nach einem Verkehrsunfall an dem ich nicht beteiligt oder schuld war, warf mir die Gegenseite trotzdem Verschulden vor, worauf ich vernommen wurde und daraufhin das Verfahrens gegen mich nach § 47 abs.1 OWiG eingestellt wurde.
Für mich war der Fall hiermit zunächst erledigt.
Monate später bekomme ich aber von meiner Versicherung eine Schadensanzeige in der jetzt die Gegenseite Ansprüche an mich bzw. meine Versicherung stellt.
Jetzt meine 2 Fragen:
1.Wie kann es sein, dass obwohl die Bußgeldstelle das Verfahren gegen mich eingestellt hat, noch Ansprüche an mich erhoben werden?
2.Was kann jetzt noch alles auf mich zukommen?
Hat jemand vielleicht schon mal ähnliches erlebt oder kennt sich ein wenig mit sowas aus`?
Ich bin für jede Meinung dankbar.
Danke schonmal vorab
lg andy
Beste Antwort im Thema
Hi,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es gibt viele Gründe, warum die Verwaltungsbehörde ein Verfahren nach § 47 I OwiG einstellen kann.
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass deswegen keine zivilrechtlichen Ansprüche bestehen.
Auch wenn Dein Verhalten straf- oder ordnungsrechtlich nicht verfolgt wird, kann es Schadensersatzansprüche auslösen.
Bedenke, dass Du sogar völlig ohne dass man Dir ein Verschulden vorwerfen kann, nur aus der Betriebsgefahr haften kannst.
Wenn Deine Versicherung Angaben von Dir haben will, beantwortest Du am besten gleich alles wahrheitsgemäß:
Der größte Fehler, den Du machen kannst, ist, falsche oder gar keine Angaben zu machen.
Die Versicherung wird dann nach Aktenlage die Ansprüche regulieren und Dich in Regress nehmen.
Nur mit vernünftigen Informationen kann der Versicherer unberechtigte Ansprüche abwehren.
Gruß
Hafi
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich werde mich sicher nicht von deiner, leider falschen, Meinung überzeugen lassen. Das Bremsen bis auf Stillstand ist auf der BAB einfach unangemessen gewesen(in dieser Situation). Somit trägt der bremsende eine Mitschuld, je nach Situation sogar die Hauptschuld.Führe dir mal dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Gemüte (Aktenzeichen: 3 U 220/05) oder Amtsgericht München (Az. 345 C 10019/01) oder Saarländisches Oberlandegericht (Aktenzeichen: 4 U 347/08 – 109). Die Liste lässt sich mit einigen Urteilen erweitern und zeigt das deine pauschale Aussage völliger Mist ist! Einige Urteile sprachen dem Bremser (in anderer Situation) 100% die Schuld zu!
*edit* Ein Urteil zum auffahren auf die BAB (AZ 12 U 470/05)
Irgendwas läuft hier bei Dir falsch. Ich will Dich gar nicht überzeugen.
Dein penetrantes Angriffsverhalten ist wirklich bescheuert. Ist das Deine Persönlichkeit?
Warum wirst du persönlich? Ich will dem TE helfen und ein inhaltlich falsche Posting hilft in der Situation nicht weiter 😉
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Warum wirst du persönlich? Ich will dem TE helfen und ein inhaltlich falsche Posting hilft in der Situation nicht weiter 😉
Ich zweifle einfach an Deinem Leseverständnis.
Wir reden doch die ganze Zeit von 2 völlig verschiedenen Konstellationen.
Du beschreibst den Fall, in dem der TE dem Bremsenden nicht die Vorfahrt genommen hat und derjenige folglich ohne Grund gebremst hat. Damit hast Du ja recht.
Ich sprach die ganze Zeit von dem Fall, in der der TE doch irgendetwas mit dem Bremsen zu tun hatte, da meist kaum jemand grundlos bremst.
Dein Verhalten von wegen "inhaltlich falsch" ist inakzeptabel. Lies einen Beitrag genauer durch, bevor Du antwortest.
Zitat:
Original geschrieben von andy.
zu blöd auf die autobahn aufzufahren ......bin ich garantiert nicht,fahre seit 30 jahren jeden tag minimum 150 km auf der autobahn und zwar unfallfrei.soviel dazu.auch in diesem fall kam ich unbeschadet auf der bab an.
...
Sorry, kam wohl etwas falsch rüber: Ich wollte dich nicht beleidigen oer angreifen. War eher auf den mich "angreifenden" Schreiberling gemünzt!
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Also, wenn ich in der Situation des TE gewesen wäre, dann hätte ich auch am Ende des Beschleunigungsstreifen angehalten, da ja keine Standspur vorhanden war auf der man weiter fahren konnte.
Wäre eine Standspur vorhanden gewesen hätte ich diese zum Einfädeln benutzt.
So handhabe ich das seit über 30 Jahren und es hat bis jetzt immer unfallfrei geklappt. Unabhängig davon was Fahrlehrer oder ergoogelte Urteile sonst so aussagen. 😁
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von pinguino
Ich zweifle einfach an Deinem Leseverständnis.Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Warum wirst du persönlich? Ich will dem TE helfen und ein inhaltlich falsche Posting hilft in der Situation nicht weiter 😉Wir reden doch die ganze Zeit von 2 völlig verschiedenen Konstellationen.
Du beschreibst den Fall, in dem der TE dem Bremsenden nicht die Vorfahrt genommen hat und derjenige folglich ohne Grund gebremst hat. Damit hast Du ja recht.
Ich sprach die ganze Zeit von dem Fall, in der der TE doch irgendetwas mit dem Bremsen zu tun hatte, da meist kaum jemand grundlos bremst.
Dein Verhalten von wegen "inhaltlich falsch" ist inakzeptabel. Lies einen Beitrag genauer durch, bevor Du antwortest.
@ pinguino
habe es schon einige male erwähnt,kann mir wirklich keinen reim drauf warum der gute stehen blieb.mir wäre es garantiert lieber gewesen er wäre einfach auf seiner spur weiter gefahren.er war ja absolut in der situation vorfahrt zu haben.
damit wäre die situation garantiert ohne unfall über die bühne gegangen.ich persönlich kann sein anhalten auf der bab jedenfalls nicht nachvollziehen.
wie soll ich ihm den noch signalisieren das ich ihn gesehen habe und ihm sein vorfahrtsrecht zu 100% zugestehe wenn nicht durch anhalten am ende des streifens !?
das funktioniert normalerweise jeden tag tausendfach auf deutschen bab.
gruss,andy