trotz meiner Unschuld erhebt Gegenseite Anspruch an meine Versicherung

Hallo alle zusammen,

mir ist folgendes passiert:

nach einem Verkehrsunfall an dem ich nicht beteiligt oder schuld war, warf mir die Gegenseite trotzdem Verschulden vor, worauf ich vernommen wurde und daraufhin das Verfahrens gegen mich nach § 47 abs.1 OWiG eingestellt wurde.

Für mich war der Fall hiermit zunächst erledigt.

Monate später bekomme ich aber von meiner Versicherung eine Schadensanzeige in der jetzt die Gegenseite Ansprüche an mich bzw. meine Versicherung stellt.

Jetzt meine 2 Fragen:

1.Wie kann es sein, dass obwohl die Bußgeldstelle das Verfahren gegen mich eingestellt hat, noch Ansprüche an mich erhoben werden?

2.Was kann jetzt noch alles auf mich zukommen?

Hat jemand vielleicht schon mal ähnliches erlebt oder kennt sich ein wenig mit sowas aus`?
Ich bin für jede Meinung dankbar.

Danke schonmal vorab

lg andy

Beste Antwort im Thema

Hi,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Es gibt viele Gründe, warum die Verwaltungsbehörde ein Verfahren nach § 47 I OwiG einstellen kann.
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass deswegen keine zivilrechtlichen Ansprüche bestehen.

Auch wenn Dein Verhalten straf- oder ordnungsrechtlich nicht verfolgt wird, kann es Schadensersatzansprüche auslösen.

Bedenke, dass Du sogar völlig ohne dass man Dir ein Verschulden vorwerfen kann, nur aus der Betriebsgefahr haften kannst.

Wenn Deine Versicherung Angaben von Dir haben will, beantwortest Du am besten gleich alles wahrheitsgemäß:
Der größte Fehler, den Du machen kannst, ist, falsche oder gar keine Angaben zu machen.

Die Versicherung wird dann nach Aktenlage die Ansprüche regulieren und Dich in Regress nehmen.

Nur mit vernünftigen Informationen kann der Versicherer unberechtigte Ansprüche abwehren.

Gruß
Hafi

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@andy
Danke für die Ausführungen.
Die Versicherung soll den Polizeirapport anfordern und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann


...
Der TE mag nicht mal die Situation falsch eingeschätzt haben - es gibt Auffahrten, bei denen es keine andere Wahl gibt, als bei viel Verkehr und rücksichtsloser Fahrweise der auf der BAB fahrenden Verkehrsteilnehmer am Ende(!) der Auffahrt anzuhalten, um eine (genügend grosse) Lücke im Verkehr abzuwarten.
...

Erklär mir mal bitte, was bei dir eine rücksichtslose Fahrweise auf der BAB wäre?😕

Wie hier bereits erwähnt, hat der Durchgangsverkehr auf der BAB das Recht auf der rechten Spur normal weiter zu fahren. Du musst als Auffahrender ggf. anhalten und das am Ende der Beschleunigungsspur. Das Befahren des Standstreifen ist auch in diesem Fall verboten!

Zitat:

Erklär mir mal bitte, was bei dir eine rücksichtslose Fahrweise auf der BAB wäre?

Ganz einfach: eine Fahrweise, die unnötigerweise auf das eigene Recht pocht, und damit andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger in Probleme bringt.

Zitat:

Wie hier bereits erwähnt, hat der Durchgangsverkehr auf der BAB das Recht auf der rechten Spur normal weiter zu fahren. Du musst als Auffahrender ggf. anhalten und das am Ende der Beschleunigungsspur. Das Befahren des Standstreifen ist auch in diesem Fall verboten!

Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest du vermutlich merken, dass ich nichts anderes gesagt habe. Aber man muss natürlich nicht nur lesen, sondern auch bereit sein, zu erfassen, was geschrieben wird. Da hapert es dann leider oft ...

Ich finde das ehrlich gesagt nicht rücksichtslos. Viel schlimmer sind die Fahrer, die meinen den anderen hereinlassen zu müssen und die fahrzeuge auf der linken Spur gefährlich ausbremsen. Wenn sich jeder an die Regeln hiele gäbe es kein Problem, vorallem nicht an Autobahnzufahrten. Dier geschilderte Situation kann nur ein Zeuge oder jemand mit allen Aussagen beurteilen... Ich hoffe der TE infrmiert uns über den Ausgang!

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Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man als auf der AB Fahrender an einer Auffahrt das Einfädeln ermöglichen muss, sofern dies ohne Gefährdung anderer möglich ist.
Das heißt ganz einfach, dass man, wenn die linke Spur frei ist, Platz machen soll, um damit das Einfädeln auf die AB zu ermöglichen. Wenn dies aufgrund der Verkehrslage (AB voll, linke Spur besetzt) nicht möglich ist hat man natürlich Vorfahrt und muss rechts bleiben.

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann



Zitat:

Erklär mir mal bitte, was bei dir eine rücksichtslose Fahrweise auf der BAB wäre?

Ganz einfach: eine Fahrweise, die unnötigerweise auf das eigene Recht pocht, und damit andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger in Probleme bringt.

Wer nunmal zu blöd ist auf die BAB aufzufahren soll dann eben auf der Landstraße bleiben!

Und was ist denn bei dir nun wieder unnötigerweise?

Leider sieht es doch in D mittlerweile anders aus:
Der Auffahrende blinkt und zieht auf die BAB, weil es sich eingebürgert hat das dem Auffahrende Platz gemacht wird.
Und die meisten (hab ich jedenfalls letzten Sonntag erlebt) juckt es dabei nicht, dass sie dem auf der rechten BAB-Spur vor den Kühlergrill fahren.

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann



Wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest du vermutlich merken, dass ich nichts anderes gesagt habe. Aber man muss natürlich nicht nur lesen, sondern auch bereit sein, zu erfassen, was geschrieben wird. Da hapert es dann leider oft ...

Wieso bist du denn jetzt so angepisst?

Ich hab dich weder kritisiert noch dir wiedersprochen. Ich hab nur nochmal kurz das zurvor von anderen geschriebene zusammengefasst.

Also blieb cool und reg dich ab!

Zitat:

Wer nunmal zu blöd ist auf die BAB aufzufahren soll dann eben auf der Landstraße bleiben!

Das hilft dem TE sicherlich weiter.

Zitat:

Ich hab dich weder kritisiert noch dir wiedersprochen. Ich hab nur nochmal kurz das zurvor von anderen geschriebene zusammengefasst

Dann zitier mich doch bitte nicht als Grundlage für deine Verallgemeinerungen - zumal ich im Gegensatz dazu inhaltlich relevantes geschrieben habe, was du freundlicherweise in deiner Zusammenfassung unterschlagen hast - sicherlich versehentlich 🙂

PS:

Zitat:

Und was ist denn bei dir nun wieder unnötigerweise?

der Duden sagt: "un|nö|ti|ger|wei|se <Adv.>: obwohl es unnötig ist, gewesen wäre."

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann



Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann

Zitat:

Und was ist denn bei dir nun wieder unnötigerweise?</blockquote>
der Duden sagt: "un|nö|ti|ger|wei|se <Adv.>: obwohl es unnötig ist, gewesen wäre."

Aber so ein Quatsch hilft dem TE bestimmt.

🙄

zu blöd auf die autobahn aufzufahren ......bin ich garantiert nicht,fahre seit 30 jahren jeden tag minimum 150 km auf der autobahn und zwar unfallfrei.soviel dazu.auch in diesem fall kam ich unbeschadet auf der bab an.

und nochmal:es ist nicht meine schuld wenn das hinter mir fahrende auto aus nicht bekannten gründen anhält und so dafür sorgte das ihm einer hinten reinknallte.wer da mir schuld zuweist,hat wohl eine recht eigenwillige meinung zum thema strassenverkehr und verkehrssicherheit!!!
dank an hjortmann und hafi.

!!!ein forum sollte eigentlich dazu dienen informationen oder meinungen auszutauschen.
wer andere beleidigt gehört schlicht aus dem forum entfernt !!!

Der einzig Schuldige ist doch derjenige, der dem Typen hinten drauf gefahren ist. Dessen Sicherheitsabstand war halt zu klein oder die Reaktion zu schlecht.

Selbst wenn er wegen Dir bremsen musste, hat er das doch geschafft. Du hast ihm im schlimmsten Fall die Vorfahrt genommen, ohne das er Dir reingefahren ist.

Dass der hinter ihm fahrende gepennt hat, ist nicht Dein Problem.

Ich hatte auch mal eine Situation, in der ich stark bremsen musste, wegen extrem falschem Verhalten des Vordermannes. Da ich jedoch meinen Sicherheitsabstand immer einhalte passiert da auch nichts. Die Hinterfrau ist mir jedoch draufgefahren. Sie musste natürlich zahlen.

Der arme Kerl hat sich den falschen Verursacher herausgesucht.

@pinguino: Mit solchen inhaltlich falschen Posts ist dem TE auch kein bischen weitergeholfen!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


@pinguino: Mit solchen inhaltlich falschen Posts ist dem TE auch kein bischen weitergeholfen!

Mein Post ist inhaltlich nicht falsch.

Wenn der Vordermann Grund hat zu bremsen, dazu zählt auch, dass er einen Unfall verhindern konnte, darfst Du ihm nicht reinfahren.

Wenn Du das doch tust, hast Du Deinen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, der genau für solche Verkehrssituationen eingehalten werden sollte.

Der Hintermann zahlt komplett. Der TE hat Glück gehabt.

Durch wiederholen wirds auch nicht richtiger! Wer grundlos eine Vollbremsung auf der BAB vollführt trägt eine Teilschuld, genauso wenn der TE den Verkehr so behindert/gefährdet hat das ein Unfall als Folge resultiert. Kannst gerne alles googeln, nur deine Aussage ist definitv falsch!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Durch wiederholen wirds auch nicht richtiger! Wer grundlos eine Vollbremsung auf der BAB vollführt trägt eine Teilschuld, genauso wenn der TE den Verkehr so behindert/gefährdet hat das ein Unfall als Folge resultiert. Kannst gerne alles googeln, nur deine Aussage ist definitv falsch!

Wie kommst Du denn darauf, dass der Vollbremsende Grundlos gebremst hat? Ohne Grund hat er bestimmt nicht gebremst, wer bremst denn grundlos? (Außer manche um den Hintermann zu ärgern).

Wenn der erste den Unfall verhindern konnte und kein Zusammenstoß stattfand, zahlt der Auffahrende.

Aber mach nur weiter so.

Ich werde mich sicher nicht von deiner, leider falschen, Meinung überzeugen lassen. Das Bremsen bis auf Stillstand ist auf der BAB einfach unangemessen gewesen(in dieser Situation). Somit trägt der bremsende eine Mitschuld, je nach Situation sogar die Hauptschuld.

Führe dir mal dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Gemüte (Aktenzeichen: 3 U 220/05) oder Amtsgericht München (Az. 345 C 10019/01) oder Saarländisches Oberlandegericht (Aktenzeichen: 4 U 347/08 – 109). Die Liste lässt sich mit einigen Urteilen erweitern und zeigt das deine pauschale Aussage völliger Mist ist! Einige Urteile sprachen dem Bremser (in anderer Situation) 100% die Schuld zu!

*edit* Ein Urteil zum auffahren auf die BAB (AZ 12 U 470/05)

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