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Trotz Gerüchten: HU gibt es nicht ohne AU

Themenstarteram 4. Januar 2020 um 18:53

Ersteinmal möchte ich allen Usern, Autofahrern und Kunden ein frohes neues Jahr 2020 wünschen,

und damit verbunden unfallfreie und pannenfreie Fahrt.

Der Grund meiner Anmeldung ist, dass letztes Jahr 2019 ein Kunde eine HU ohne AU machen lassen wollte, und als ich ihm erklärte, dass das nicht geht, entgegnete er mir, er habe im Motortalkforum gelesen, dass es bei KÜS auch eine HU ohne AU gibt.

Ich habe dem keine Aufmerksamkeit geschenkt, und der Kunde ist wieder weggefahren.

Aber jetzt vor kurzem kam ein anderer Kunde, der auch eine HU ohne AU, und wieder auf das Motortalkforum verwiesen hatte.

Das kann kein Zufall oder Irrtum sein, dachte ich mir, und möchte hier deswegen nachfragen, ob derartige Behauptungen hier tatsächlich im Forum aufgestellt werden?

MfG

Beste Antwort im Thema

Natürlich gibt es noch HU ohne AU - das liegt einfach daran, daß eine AU bei einem Anhänger vollkommen sinnfrei wäre.

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Zitat:

@KUES_Pruefer schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:11 Uhr:

Mich wundert aber trotzdem, wie das Auto ohne AU überhaupt angemeldet,

bzw. bei der Behörde zugelassen werden konnte.

Weil die Bemerkung bezüglich der fehlenden AU auf der zweiten Seite stand, der komplette Rest einschließlich Ergebnis, Stempel und Unterschrift aber auf der ersten Seite, und weil der Antragsteller (beim zweiten Versuch) nur die erste Seite vorgelegt hat und die zweite Seite nicht.

Kann die Behörde ja auch nicht mit rechnen, dass ein Prüfingenieur eine HU mit OM abschließt obwohl die UMA fehlt...

Edit ergänzt:

Dazu kommt ein Tippfehler in der FIN, weswegen das HU-Ergebnis auch nicht passend im Register zugeordnet werden konnte. Sonst hätte es ggf. schon im ersten Anlauf geklappt.

@KUES_Pruefer schrieb am 6. Januar 2020 um 18:36:35 Uhr:

Zitat:

Das problem ist, dass der Kunde

1.) HU und AU zusammen machen muß

oder aber als Alternative

2.) vorher zur AU fährt, den AU Zettel mit Prüfberichtsnummer vorlegt, so dass der Prüfer die Prüfberichtsnummer der bestandenen AU in den HU Bericht mit reinschreibt.

Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten für den Prüfer, egal, welcher ORGA er auch angehört.

Meinetwegen kann der Kunde auch

3. eine HU ohne AU und ohne Vorlage einer AU-Bescheinigung bekommen.

Dann muss das Ergebnis aber mindestens EM lauten, und es muss "UMA-Nachweis fehlt" als Mangel auf dem Bericht stehen. Zur Zulassung braucht es dann nicht nur die AU, sondern zusätzlich eine Nachkontrolle.

Das wird wohl auch bei allen Überwachungsinstitutionen so gehen, auch wenn das nicht so ganz aus der StVZO heraus ableitbar ist ;)

am 6. Januar 2020 um 20:51

Warum soll das ein erheblicher Mangel sein? Im Prüfbericht steht eindeutig, dass dieser nicht für eine reguläre Zulassungs in D ausreicht.

Zitat:

"AU wurde nicht durchgeführt, gegen die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens bestehen keine Vorbehalte. Für die Zulassung in Deutschland ist eine AU notwendig"

 

Wenn ein Sacharbeiter scheinbar nicht Lesen kann bzw. nicht penibel genug arbeitet, dann ist das dem sein Problem.

Auch wenn ichs ungerne schreibe, aber der Prüfer hat in diesem Fall alles richtig gemacht... der 1. Sachbearbeiter hat den Fehler gemacht, den Prüfbericht nicht vollständig & sorgfältig geprüft und das Fahrzeug fälschlicherweise regulär zugelassen.

Auf dieser hier vorliegenden Seite des Prüfberichts steht eindeutig "Seite 2 von 2", sowie die Prüfberichtsnummer... da ist davon auszugehen, dass auf der 1. Seite ebenso deutlich "Seite 1 von 2" und die Prüfberichtsnummer drauf steht.

Es ist eine ganz selbstverständliche Sache, dass man im Geschäftsverkehr ein Dokument, einen Vertrag, Auftragsbestätigung, etc. nur vollständig und nicht einzelne Seiten davon akzeptiert... deshalb schreibt man ja "Seite... von ...Seiten" und in diesem Fall noch die individuelle Berichtsnummer, damit das Ganze wasserdicht ist und eben niemand mal eben eine Seite weglassen oder austauschen kann.

Wenn man natürlich als Sachbearbeiter nur mal eben von weitem ein Blick drauf wirft, ob da ein Stück buntes Papier je nach Prüforganisation in rötlicher, bläulicher oder grünlicher Farbe dabei ist... dann ist Hopfen und Malz verloren.

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2020 um 21:51:07 Uhr:

Warum soll das ein erheblicher Mangel sein? Im Prüfbericht steht eindeutig, dass dieser nicht für eine reguläre Zulassungs in D ausreicht.

Weil zum Umfang der HU auch die Untersuchung des Motormanagement/Abgasreinigungssystems (kurz: UMA, umgangssprachlich: AU) gehört.

Fehlt der Nachweis darüber, ist das nach HU-Richtlinie zwingend als EM einzustufen (Mangelnummer 812).

Damit ist das HU-Ergebnis falsch.

Zitat:

Auch wenn ichs ungerne schreibe, aber der Prüfer hat in diesem Fall alles richtig gemacht...

ganz bestimmt nicht.

Wenn er eine (privatrechtliche) technische Untersuchung im Umfang einer HU durchführt, dann kann er wie er mag (oder je nach Kundenwunsch) den Umfang variieren. Wenn er aber "HU nach §29 StVZO" drüber schreibt, dann muss er sich auch an die Spielregeln für die HU halten.

 

am 6. Januar 2020 um 22:23

...das ist eben nicht einmal bekannt, ob das überhaupt eine HU war bzw. was da auf der 1. Seite als Überschrift drauf steht / stand.

Jedenfalls lt. dem Hinweistext auf Seite 2 schreibt er, dass eine Zulassung in D damit nicht möglich ist. Er bestätigt lediglich, dass die Kiste -wie ich auch im anderen Thread schon mal geschrieben habe- technisch in einem Zustand ist, dass man es verantworten kann das Teil mit einem Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland raus fahren zu lassen.

Zitat:

19. November 2019 um 22:03:12 Uhr

Der Sachverständige bescheinigt scheinbar, dass nichts gegen die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens spricht, eine Abgasuntersuchung wurde nicht gemacht, da für die Ausfuhr nicht notwendig - da wurde meinem Verständnis nach keine HU durchgeführt... so ungefähr: fährt, bremst, Lichter leuchten halbwegs = verkehrssicher um auf eigener Achse ins 2. Leben im Ausland zu fahren, mehr aber nicht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2020 um 23:23:56 Uhr:

...das ist eben nicht einmal bekannt, ob das überhaupt eine HU war bzw. was da auf der 1. Seite als Überschrift drauf steht / stand.

warum sollte das nicht bekannt sein?

Wurde doch alles im ursprünglichen Thread verlinkt.

Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

Ergebnis: Geringe Mängel (GM).

Plakettenzuteilung durch die Zulassungsbehörde.

und: ja, da steht auch "Seite 1 von 2", also bleibt durchaus noch der Vorwurf gegen die Zulassungsbehörde.

Moin ,

Bin ich der Einzige , der denkt , dass das hier einfach nur Quatsch ist ?

Gruss

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Januar 2020 um 00:41:39 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2020 um 23:23:56 Uhr:

...das ist eben nicht einmal bekannt, ob das überhaupt eine HU war bzw. was da auf der 1. Seite als Überschrift drauf steht / stand.

warum sollte das nicht bekannt sein?

Wurde doch alles im ursprünglichen Thread verlinkt.

Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

Ergebnis: Geringe Mängel (GM).

Plakettenzuteilung durch die Zulassungsbehörde.

und: ja, da steht auch "Seite 1 von 2", also bleibt durchaus noch der Vorwurf gegen die Zulassungsbehörde.

weswegen Vorwurf an die zulassungsbehörde ? Fahrzeug ist verkehrsicher , es entspricht nur nicht der Vorschriften des Deutschen STVZO . so wie Millionen anderer Fahrzeuge auf Deutschen Strassen , die von anderen Nachbarländern eingereist sind , deswegen muß ein Fahrzeug mit Überführungkenzeichen auch schnellstmöglichst ausreisen STVZO macht die KFZ auch nicht sicherer , sie enthällt nur die ( Schnaps ? ) Ideen vieler deutscher Politiker

Zitat:

@dogge16 schrieb am 7. Januar 2020 um 11:10:00 Uhr:

Zitat:

weswegen Vorwurf an die zulassungsbehörde ?

"Das Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung im Sinne der Anlage 11 Nummer 3 nachgewiesen ist, dass eine Haftpflichtversicherung nach dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger besteht und wenn der nächste Termin zur Durchführung der Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach dem Ablauf der Zulassung gemäß Nummer 2 liegt; ansonsten ist eine solche Untersuchung durchzuführen."

§19 FzV -> Das ist der Vorwurf an die Zulassungsbehörde. Es braucht eine gültige HU, die liegt hier schlicht und ergreifend nicht vor.

Abgesehen davon hat die HU schon lange nicht mehr nur mit deutschen Verordnungen zu tun sondern basiert überwiegend wie fast die gesamte StVZO auf EU-Richtlinien (2014/45/EU)

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 7. Januar 2020 um 09:18:58 Uhr:

Moin ,

Bin ich der Einzige , der denkt , dass das hier einfach nur Quatsch ist ?

Gruss

Ja Bist DU

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:27

Zur weiteren Info im Allgemeinen,

das KFZ, welches am 03.Mai 2019 zur HU war, ist regulär zugelassen worden mit "normalen" Deutschen Kennzeichen.

Der KÜS-Bericht ist echt.

Der Kollege in Braunschweig hatte sich aber leider nicht an die Vorgaben gehalten,

und eine HU ohne AU gemacht,

was schlicht und ergreifend einfach nicht geht, da eine AU auch für Ausfuhrkennzeichen

(früher Zollkennzeichen genannt) zwingend vorgeschrieben ist.

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:30

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2020 um 18:46:40 Uhr:

 

...ist doch -gem. den Ausführungen im dem anderen Thread- recht einfach zu erklären... als der Vorbesitzer das Auto im Mai 2019 angemeldet hat, hat einfach die Dame oder der Herr auf der Zulassungsstelle gepennt.

Ja und Nein.

Die Damen und Herren bei der Zulassungsstelle gehen ja immer davon aus, dass eine gültige HU nur in Verbindung mit einer AU ausgestellt werden darf.

Insofern sind die einfach getäuscht worden.

Zitat:

 

Später wurde das Auto abgemeldet und verkauft... beim Verkauf wurde schlampigerweise nur die Seite 2 des Prüfberichts übergeben.

Außerdem war das Auto mit diesem Prüfbericht ja mal zugelassen, also ist man davon ausgegangen, dass alles paletti ist... leider hat man auch den Prüfbericht nicht durchgelesen, sonst hätte man bemerken können, dass da was nicht paßt.

Ja, die Routine

Zitat:

 

Als der Käufer (& TE des anderen Threads) nun zu seiner Zulassungsstelle marschiert ist und das neu erworbene Auto anmelden wollte hat er einen Sachbearbeiter / eine Sachbearbeiterin erwischt, der/die scheinbar nicht nur von weitem einen Blick auf die Prüfberichte wirft, sondern die Dinger auch liest... und daher die Zulassung abgelehnt hat - so kam es dann zu dem anderen Thread.

Ja, das Fahrzeug ist aber zugelassen

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:35

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Januar 2020 um 20:18:57 Uhr:

 

Übrigens sollte das Auto von dem merkwürdigen HU-Bericht nicht förmlich zugelassen,

Es gibt keine nicht förmlichen Zulassungen,

da die Kriterien für normale Deutsche Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen völlig gleich sind.

Zitat:

sondern nur mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen werden.

Da frage mich mich, warum hier nicht gleich eine "Normale HU" gemacht wurde,

zumal die Preislich gleich liegen.

Nach Rücksprache mit dem Kollegen in Braunschweig wurde aber das Fahrzeug vorgeführt mit dem Hinweis,

der Wagen ginge sowieso ins Ausland, weswegen der Kollege auf die AU verzichtet hatte.

Aus irgendwelchen Gründen ist das Auto dann vom Händler nicht ins Ausland verkauft worden, sondern fand einen Käufer in Deutschland, der das Auto in Deutschland zugelassen hatte und mit Deutschen Kennzeichen versehen.

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:40

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Januar 2020 um 21:28:58 Uhr:

Zitat:

@KUES_Pruefer schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:11 Uhr:

Mich wundert aber trotzdem, wie das Auto ohne AU überhaupt angemeldet,

bzw. bei der Behörde zugelassen werden konnte.

Weil die Bemerkung bezüglich der fehlenden AU auf der zweiten Seite stand, der komplette Rest einschließlich Ergebnis, Stempel und Unterschrift aber auf der ersten Seite, und weil der Antragsteller (beim zweiten Versuch) nur die erste Seite vorgelegt hat und die zweite Seite nicht.

Kann die Behörde ja auch nicht mit rechnen, dass ein Prüfingenieur eine HU mit OM abschließt obwohl die UMA fehlt...

Viele Behörden gleichen den Prüfbericht schon bei der Zulassung ab, und geben die Prüfnummer schon am Tage der Zulassung in den behördeneigenen Computer ein, und sollte hier ein gefälschter HU Bericht vorliegen, so fliegt das gleich auf, denn es leuchtet einfach rot auf, und die Polizei wird umgehend informiert, die auch erscheint.

Erscheint aber kein rotes Licht, und im HU Bericht steht nächste HU Mai 2021 ist für den sachbearbeiter alles im grünen Bereich und ok, da ja auch der Prüfbericht echt ist.

Zitat:

Edit ergänzt:

Dazu kommt ein Tippfehler in der FIN, weswegen das HU-Ergebnis auch nicht passend im Register zugeordnet werden konnte. Sonst hätte es ggf. schon im ersten Anlauf geklappt.

Nein, die letzten 6 Ziffern der FIN wurden nur geschwärzt.

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:45

Zitat:

@gast356 schrieb am 6. Januar 2020 um 21:51:07 Uhr:

 

Wenn man natürlich als Sachbearbeiter nur mal eben von weitem ein Blick drauf wirft, ob da ein Stück buntes Papier je nach Prüforganisation in rötlicher, bläulicher oder grünlicher Farbe dabei ist... dann ist Hopfen und Malz verloren.

Es gibt Farbdrucker, die HU Berichte gleich welcher ORGA sehr gut fälschen, in allen möglichen Farben

in rötlicher, bläulicher oder grünlicher Farbe dabei ist...

Deswegen gibt der Mitarbeiter der Zualssungsstelle auch immer die Prüfnummer in den Computer ein, damit die Echtheit

schon gleich beim Zulassungsversuch überprüft werden kann.

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