Trotz Bestellung2021, Listenpreis MJ2023
Hallo,
mein Händler will mir für meinen 11/2021 bestellten Q4 40 nach dem neuen Modeljahr 2023 abrechnen.
Also anstelle 47.500€ dann 51.900€ in der Rechnung ausweisen. Die Differenz möchte er über einen Rabatt erstatten.
Für die BAFA wäre das dann nur noch 3.000€ anstelle 4.500€ ab 2023. Bei Bestellung sollten es ja mal 6.000€ sein.
Wie wurde das bei euren Bestellungen, die vor der Erhöhung bestellt aber nicht eingeplant war, gehandhabt?
Weiter komme ich dann auch über 60.000€, was 0,5% anstelle 0,25%Versteuerung bedeutet.
Bringt es hier überhaupt was, auf den alten Preis zu bestehen? Gibt es hier auch zwei Preislisten MJ2022/2023 wie bei der BAFA, so dass mit der richtigen Rechnung 0,25% noch möglich sind?
Eine Kompensation der BAFA Prämie für Besteller aus 2021 möchte der Händler nicht kompensieren.
Gibt es hier weitere Besteller aus 2021, denen der Verlust nicht kompensiert wurde oder wird?
33 Antworten
Bitte beachtet, dass auf der Rechnung meist das Modell mit Modelljahr angegeben ist. Wenn nicht ist diese Info regelmäßig in der Fahrgestellnummer codiert. Es kann sein, dass das BAFA sich daran orientiert. Ich halte es für denkbar und rechtlich richtig die komplette Förderung zu versagen, wenn MY23 geliefert wurde, aber MY21 beantragt wird. Und eine Nachbesserung der Anträge ist bekanntlich nicht vorgekommen BAFA Prozess. Aus deren Sicht ist die Bestellung und der damalige Grundpreis nicht relevant. Es kommt auf den beim BAFA vom Hersteller hinterlegten Nettolistenpreis an.
So ist meine Interpretation der Richtlinien und der Umsetzung. Es gibt natürlich Fälle wo man auch anders durchkommt.
Ich weiß nicht ob das stimmt oder was stimmt. Genau diese Bedenken habe ich auch geäußert, ein User hat es aber anders gelöst: https://www.motor-talk.de/.../...rderung-umweltbonus-t7201523.html?...
Zitat:
@stevoboy schrieb am 15. März 2023 um 14:50:14 Uhr:
Ich weiß nicht ob das stimmt oder was stimmt. Genau diese Bedenken habe ich auch geäußert, ein User hat es aber anders gelöst: https://www.motor-talk.de/.../...rderung-umweltbonus-t7201523.html?...
Das ist genau der Fall, den ich auch gelesen hatte. Ich halte es für eine zufällig unrechtmäßige Bewilligung. Wenn man sich die Vorgänge anderer "Beschwerdeführer" im Forum anschaut, die eben das Problem haben. Ich bin nicht beim BAFA, aber ich habe oft mit solchen Behörden (und den nachgelagerten Prozessen) zu tun und kann mir in etwas vorstellen, wie die ticken und wie die tun.
Wenn es zum Abgleich der Rechnung, der Liste beim BAFA und/oder der Fahrgestellnummer kommt, ist klar welches Modelljahr gekauft wurde. Und danach richtet sich der NLP. Und bei falscher Dokumentation oder Beantragung entfällt die Förderung und ist idR. auch nicht einklagbar.
Ich bin bei Dir, so könnte man es sehen. Wenn der Kunde aber ein Mj23 zum Preis eines Mj21 oder Mj22 bekommt, weil es vertraglich so vereinbart wurde…
Es Dir daher die Frage, wie die Bafaliste zu verstehen ist - steht da das Modelljahr, das a) geliefert wird oder b) zu dem dem dee Rechnungspreis passt.
Im anderen thread wurde schon genervt reagiert, als ich das gefragt habe.
Ich persönlich will auch keinen Fehler bei der Beantragung machen, da evtl. die Förderung komplett gestrichen wird. Als entweder steht das irgendwo oder man muss die Bafa fragen.
Hier noch genau der Fall aus einem anderen Forum:
https://www.goingelectric.de/.../viewtopic.php?...
Da hat ein User einen MJ23 Q4 40 geliefert bekommen, jedoch Anfang 2022 bestellt und den NLP aus der Bestellung auch in Rechnung gestellt bekommen - also < 40k.
Er hat dann Q4 40 im Antrag ausgewählt und die Rechnung < 40 k eingereicht. Der höhere Fördersatz wurde genehmigt, obwohl er tatsächlich ein Modelljahr 23 geliefert bekommen hat.
Ob das richtig war, kein Ahnung. Ich würde sagen ja, sofern Audi auch den höheren Herstelleranteil beisteuert, und das Auto wurde ja auch kaufmännisch mit < 40 k in Rechnung gestellt. Was interessiert es die BAFA ob es technisch gesehen ein MJ23 ist....
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Hatte heute nochmal ein Gespräch.
Wie schon geschrieben, ist keine Preisanpassungsklausel vorhanden, daher Erstattung der Erhöhung durch Rabatt.
Bei mir ist ANGEBLICH eine neue Berechnung nötig, da das Smartphone Interface wie bestellt nicht mehr lieferbar war und der Ersatz 400€ mehr kostet (1100 statt 700€).
Wäre es Leasig, würde die Preisstellung bleiben wie ursprünglich bestätigt (Listenpreis 47.500)??
Kein Ahnung warum er sich da so quer stellt, laut Anwalt wäre es möglich die Rechnung entsprechend anzupassen.
Laut Verkäufer kann ich auch stornieren.
Das Auto ist aber fertig, ich habe lange gewartet und sehr gute Konditionen und er kommt mir noch mal etwas entgegen.
Am meisten stört mich halt die Versteuerung, aber da würde ja die geänderte Rechnung nichts mehr helfen.
Laut Anwalt ist er frei in der Rechnungsstellung solange der Endpreis stimmt. Ich könnte aber in Richtung Schadenersatz gehen...
@stevoboy Ich mache es mir mal einfach: In der Richtlinie steht: "Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach dem 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle, für die ein Antrag erfolgt, gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland (BAFA-Listenpreis)."
Wenn Audi das Modelljahr 2023 als neues Fahrzeug listen lässt, ist es im Sinne der Richtlinie, ein neues Modell. Das MJ23 wäre im geschilderten Fall das richtige Fahrzeug, das MJ21 das "falsche Fahrzeug". Es geht in der Richtlinie immer um das zugelassene Fahrzeug und nicht um das bestellte Fahrzeug. Stellt man den Antrag für "das falsche Fahrzeug" und hat eine Bestätigung "für das falsche Fahrzeug" ist die Bewilligung rechtlich zu beanstanden. Wird es jemand merken, wenn man den Zuschuss für "das falsche Fahrzeug bekommt"? Da bin ich mir nicht sicher, siehe Abgleichmöglichen von oben. Es gibt solche Fälle, siehe Deine Forumsverweise.
Schwer juristisch ist allerdings die Erschleichung des Zuschusses unter Angabe eines falschen Fahrzeugs ein Subventionsbetrug. Die Meldung von Audi (Händler) könnte die Beihilfe dazu sein.
Was man zahlt und wer wie was kompensiert ist der Subvention egal. Unterstützt wird, was du bekommst und hast, nicht was du haben wolltest oder erhalten solltest. Ich denke das Recht ist da relativ einfach in der Logik. 😉😉
@Stevoboy und StefanLi
Man kann beim Bafa Antrag auch ein Begleitschreiben mit hochladen bei dem erklärt warum man MJx und nicht MJy ausgewählt hat und um Anpassung bitten falls die Auswahl falsch war.
Juristisch ist Subventionsvetrug dann schwerlich vorzuwerfen, zumal auf der Rechnung nur Q4 40 steht und nicht das Modelljahr, bzw. nur "versteckt" in der Fahrgestellnummer.
Ja auch gute Idee. So hat es auch schon jemand gemacht. Alternativ mal bei der Bafa vorab anfragen wie das richtige Vorgehen wäre ?
Zitat:
@MichaK2 schrieb am 15. März 2023 um 18:46:29 Uhr:
@Stevoboy und StefanLi
Man kann beim Bafa Antrag auch ein Begleitschreiben mit hochladen bei dem erklärt warum man MJx und nicht MJy ausgewählt hat und um Anpassung bitten falls die Auswahl falsch war.Juristisch ist Subventionsvetrug dann schwerlich vorzuwerfen, zumal auf der Rechnung nur Q4 40 steht und nicht das Modelljahr, bzw. nur "versteckt" in der Fahrgestellnummer.
Geht sowas mittlerweile? Als ich meine Prämie beantragt hab, war das undenkbar. 😁
Auf eurer Rechnung steht doch auch der Herstelleranteil am Umweltbonus. Beim 1500,- wird die Bafa kaum 4500,- zahlen. Bei 2250,- würde ich das alte Q4 40 Modell wählen.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 15. März 2023 um 22:21:51 Uhr:
Zitat:
@MichaK2 schrieb am 15. März 2023 um 18:46:29 Uhr:
@Stevoboy und StefanLiGeht sowas mittlerweile? Als ich meine Prämie beantragt hab, war das undenkbar. 😁
Das hochladen? Das geht, einfach in Word schreiben, als. pdf speichern, hochladen und gut ist. Da kann man ja hochladen was man will und soviel man will.
Ich habe z.Bsp. auch den "Kfz-Schein" hochgeladen obwohl nicht gefordert.
Tritt bloß von dem Vertrag zurück. Ich fahre die Karre jetzt 1,5 Jahre. Verbrauch im Winter bei 28 bis 30 kWh. Da kommt man 220 km weit bei Tempomat 125. die Schnellader sind inzwischen umlagert. Steht an der Säule was von 160 kw teilt sich die Leistung auf alle Autos die da dranhängen, dass sind ganz häufig 2 oder 3 Autos. Dann steht man über ne Stunde um auf 80 Prozent zu kommen. Und bei 50 % lädt er auch nur noch mit 60kw.
Fazit:
Für Kurzstrecken zu gebrauchen, wenn man 300 km am Stück fahren will ist ganz viel Geduld gefragt.
Tritt bloß von dem Vertrag zurück. Ich fahre die Karre jetzt 1,5 Jahre. Verbrauch im Winter bei 28 bis 30 kWh. Da kommt man 220 km weit bei Tempomat 125. die Schnellader sind inzwischen umlagert. Steht an der Säule was von 160 kw teilt sich die Leistung auf alle Autos die da dranhängen, dass sind ganz häufig 2 oder 3 Autos. Dann steht man über ne Stunde um auf 80 Prozent zu kommen. Und bei 50 % lädt er auch nur noch mit 60kw.
Fazit:
Für Kurzstrecken zu gebrauchen, wenn man 300 km am Stück fahren will ist ganz viel Geduld gefragt.
Bist wohl in de zuhause. Ist halt etwas rückständig, bei uns in CH null problemo, alles top mit 400km reichweite ohne kohlestrom wie aus den 60gern.
Aber was hat das mit dem preis zu tun? Bei uns war preisgarantie und der winter ist schon lange vorbei
Ist bei uns auch genauso !