Trotz Beobachtung abgeschleppt

Hallo Forum,
zuerst, ich bin nicht betroffen. Ich habe es nur gelesen.
www.gea.de/.../rewe+falschparker+werden+abgeschleppt.3088378.htm

Mich interessiert eigentlich der Fall des Parkers auf dem Puff-Parkplatz.
Er wurde ja dabei beobachtet aber nicht diesbezüglich angesprochen.
Muss er die Abschleppkosten bezahlen ?
Zudem muss doch derjenige, der den Abschlepper bestellt, die Kosten bezahlen und diese dann beim Abgeschleppten über ein Verfahren wieder einklagen ?
Vielen dank

Beste Antwort im Thema

@ TE:
Ein Fremder fährt aus welchem Grund auch immer (nicht selten ist es pure Faulheit oder Ignoranz) auf deinen Parkplatz. Du siehst das und bittest ihn, sein Fahrzeug zu entfernen.
Du bekommst folgende Antwort:
1. Entschuldigung, natürlich fahr ich wieder weg.
2. Bin sowieso gleich wieder weg, muss nur mal gerade ...
3. Verp**s dich, Alder, geh mir nich aufn Sack.

Bitte triff deine Wahl. 1 ... 2 ... oder 3 ...
Ob du Recht hast oder nicht, verrät dir hier kein Licht 😉

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Ein bischen mehr Feingefühl sollte schon vorhanden sein.
Ich fahre auf den Parkplatz eines Supermarktes, wo nur Kunden parken dürfen.
Dann steige ich aus, um zur Bank (Arge) zu laufen, damit ich die Knete fürs einkaufen bekomme.
Nachdem ich das Geld geholt habe gehe ich in den Laden einkaufen, wo ich parke.
Und zum Schluss stehe ich mit vollen Tüten vor einem leeren Parkplatz.
In diesem Fall hätte der Supermarktbetreiber eine nette Diskussion mit mir. 😁

Und du glaubst bestimmt auch noch, dass der Filialleiter sich dafür interessiert, was du einzelner Kunde ihm erzählst oder? 😁

Zitat:

Original geschrieben von wazzup



Zitat:

Original geschrieben von murkspitter


du fährst also ohne nummernschilder?
Nur an Sonn- und Feiertagen 🙄

Das Nummernschild kann er ja gerne vom Ordnungsamt bekommen haben, aber wer will beweisen das ich nicht innerhalb einer Minute nach erhalt des Tickets weggefahren bin?
Klar könnte er es über den Rechtsweg versuchen, ist aber nicht sehr erfolgsversprechend für ihn ohne Beweise. Falls der Fall mal eintreten sollte schreibe ich aber gerne wie es ausgegangen ist 😉
Für mich sind die Typen vom Ordnungsamt nur zahnlose Hunde die laut kläffen können, sonst nichts. Und Hunde die bellen beissen bekanntlich nicht. Das Ordnungsamt ist eben nicht die Polizei. Sie dürfen quasi nichts ausser ihre lustigen Zettelchen verteilen. Das hat für mich auch nichts mit Berufsausübung zu tun, die stehen für mich auf einer Stufe mit den (seit Januar hoffentlich arbeitslosen) GEZ Schergen und den Zeugen Jehovas. Es gibt ehrbarere Berufe, und die Wahl steht jedem frei.

P.S. Die Polizei sieht das ganze mit dem parken meist lockerer, sofern ich keinen behindere drücken die meist ein Auge zu.

Liest du dir deinen geistigen Dünnsch.... eigentlich durch bevor du ihn hier veröffentlichst? Sorry aber das musste raus.

@AS60

GEZ-Schergen, Zeugen Jehova, Blockwart . . . auch eine Art, seine Gesinnung auszudrücken🙄

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@AS60

GEZ-Schergen, Zeugen Jehova, Blockwart . . . auch eine Art, seine Gesinnung auszudrücken🙄

Genau das meinte ich. Schon sehr grenzwertig.

@AS60

Genau das meinte ich. Schon sehr grenzwertig.

Und kommt sich dabei so toll vor!  Da fehlt es halt an etwas! Wie hieß das noch - fängt mit B an!

Ich hab mir das mal alles durchgelesen.
Schaut wohl so aus, dass der Schuss für den Puffbesitzer sowohl auch für den Supermarkt nach hinten losgehen werden.
Thema abschleppen ist ein ganz heikles Thema. Selbst wenn man im Recht ist kann das auch anders ausgehen.
Es handelt sich zwar beim Puff um einen Privatparkplatz aber Herr P. wurde leider dabei beobachtet. Die Kosten wären hier erstmal "null" gewesen und der Aufwand nur minimal, kurz dem Falschparker mitzuteilen "Achtung Privatparkplatz ich lasse dich abschleppen" Wie Herr P. dann reagiert hätte wäre völlig uninteressant gewesen.
Stichwort "Schadensminimierung"
Darunter bin auch ich erstmal verpflichtet, sollte jemand vor meiner Hofeinfahrt stehen, bei der Nachbarschaft zu klingeln um so denjenigen zu bitten wegzufahren.

Der Supermarktbesitzer wird hier auch keinen Blumentopf gewinnen.
1. Wie kann er beurteilen, dass sich der Fahrzeugbesitzer nicht rechtmässig auf seinem Parkplatz befindet und lässt abschleppen...
Sprich er muss auch hier die Leute beobachtet haben wie sie geparkt haben und sich dann zum Arbeitsamt aufmachten. Ansprechen ---> Schadensminimierung.
2. Wird sicherlich niemand mehr bei ihm einkaufen, wenn man schnell zum Arbeitsamt geht um anschliessend bei ihm einzukaufen aber in der Zwischenzeit das Auto weg ist.

>  Ansprechen ---> Schadensminimierung <  Tolle Idee: Bei den 1000ten von Super- und Baumärkten je einen Sheriff einstellen zwecks Schadensminimierung - wieder 1000te an Arbeitslosen weniger!😁 Da wird hier in Theorie geschwärmt: Ich kenne in meiner Nähe zwei Supermärkte, da sind wohl ein Viertel der Parkplätze für kürzere oder längere von Fremdparkern belegt, die ganz ganz schnell in der Nähe etwas zu erledigen haben, obwohl es öffentliche Parkplätze gibt, welche allerdings den Nachteil haben, dass man dann 100 oder 200 m laufen müsste und das fällt so vielen zunehmend schwerer😉

@ Ecureuil
Das sehe ich ähnlich. Wird nur sehr schwer dem Auftraggeber nachzuweisen dass er beobachtet hat und damit seiner Pflicht der "Schadenminderung" nicht nachgekommen ist. Aber im Artikel war ja im Endeffekt nicht mehr vom Puff die Rede. Das Problem sehe ich darin, dass die Sache in die Hände des Abschleppers gegeben wird und dieser die Entscheidung trifft welches Auto am Haken hängt. Und dieser Haken wird nicht allzu weit weg in Bereitschaft stehen. Er schleppt soviel wie möglich. Und sollte dann in Einzelfällen nachträglich gegen ihn entschieden werden, egal. Die Masse macht's.
Halte die ganze Vorgehensweise für sehr fragwürdig und rechtlich bedenklich. Wird aber heute wohl öfters praktiziert und ist auch aus Sicht der Besitzer der Parkplätze nachzuvollziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Ecureuil



Der Supermarktbesitzer wird hier auch keinen Blumentopf gewinnen.
1. Wie kann er beurteilen, dass sich der Fahrzeugbesitzer nicht rechtmässig auf seinem Parkplatz befindet und lässt abschleppen...

Der Falschparker kann z.B. seine Unschuld beweisen, indem er einen Kassenzettel vorweisen kann. 😉

Desweiteren sind die meisten Supermärkte Videoüberwacht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Aber für ein paar Minuten ist es pure Abzockerei bzw. Blockwartmentalität.

das problem ist nicht

"der eine"

der sich für ein paar minuten dahinstellt - sondern

"der nächste"

der sich wenn

"der eine"

wieder weggefahren ist, ebenfalls für ein paar minuten dahinstellt...

Der Besitzer des Parkplatzes übt nun einmal das Hausrecht aus. Es steht ihm daher frei, einen Falschparker entfernen zu lassen. Wer garantiert eigentlich, dass Herr P. nicht angesprochen wurde und diese Kleinigkeit einfach in seiner Schilderung "vergessen" hat?

Ist hier immer wieder sehr schön zu beobachten, wie in der Wintersaison die überaus sportlichen Skifahrer die Parkplätze naheliegnder Supermärkte ansteuern. Selber mehrfach erleben müssen, wie der extra über den Platz laufende Sicherheitsdienst (den der Supermarktbetreiber auch noch bezahlen muss) dann von den freundlich Angesprochenen angemault, beschimpft und ignoriert wird.

Ähnlich wird es auf dem hier angesprochenen "Arbeitsamtsausweichbehelfsalternativ-Parkplatz) auch immer mal zugehen. Von daher ist das Abschleppen gerechtfertigt und zu begrüßen. Wer eigenverantwortlich und wissend für sich die Entscheidung trifft, auf fremden Eigentum widerrechtlich zu parken darf ebenso eigenverantwortlich mit den sogar angedrohten Konsequenzen des Abschleppens leben. wer A- sagt, muss auch -limente sagen 😁

Schadenminderungspflicht ist auch bei Besitzstörung insofern angezeigt, als daß der Besitzer verpflichtet ist, wenn sich eine zumutbare Möglichkeit zur unaufwendigen (also für den Störer kostenlosen) Behebung der Besitzstörung ergibt, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Einen noch vor Ort befindlichen Falschparker auf sein Fehlverhalten anzusprechen und ihn zur unverzüglichen Entfernung des Fahrzeugs aufzufordern wird für einen privaten Grundstücksbesitzer in den meisten Fällen zumutbar sein, es sei denn, er ist z. B. schwer gehbehindert. Ein Laden, vor dem täglich 35-mal einer falsch parkt, wird das eher nicht leisten können, da es den Geschäftsbetrieb stört.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Schadenminderungspflicht ist auch bei Besitzstörung insofern angezeigt, als daß der Besitzer verpflichtet ist, wenn sich eine zumutbare Möglichkeit zur unaufwendigen (also für den Störer kostenlosen) Behebung der Besitzstörung ergibt, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Nö, laut BGH kommt es nicht darauf an ob die Besitzstörung zumutbar ist oder nicht, sondern der Besitzer kann sofort abschleppen lassen.

Wie kommst du überhaupt auf das schmale Brett das es einem Grundstückseigentümer zumutbar ist das Wildfremde seine Stellplätze benutzen? Darf auch jeder bei dir auf dem Grundstück parken?

Und jeden unberechtigten Parker anzusprechen dürfte neben einer Ganztagesbeschäftigung nur zu Magengeschwüren führen da kaum das Einer wieder weg ist der nächste Dödel auf dem Platz steht.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Und du glaubst bestimmt auch noch, dass der Filialleiter sich dafür interessiert, was du einzelner Kunde ihm erzählst oder? 😁

Das glaube ich schon. Denn die Abschleppunternehmen arbeiten völlig selbstständig. Der Filialleiter kann dem Unternehmen die Genehmigung entziehen, weiter auf seinem Grundstück für Ordnung zu sorgen. Dadurch würden dem Unternehmen Aufträge verlohren gehen. Deshalb rechne ich mir gute Chancen ein, das dies zu meiner Zufriedenheit geklärt wird.

Klar gebe ich zu, das ich mit dem Umweg (erst zur Bank laufen, um Geld zu holen, damit ich es dann im Supermarkt ausgeben kann) länger den Parkplatz blokiere, als für die Dauer des Einaufes. Aber als Supermarktbetreiber muss man wissen, was man den Kunden zumutet.
Das blöde ist nur, das ich vom Hintereingang, wo der Parkplatz liegt, ein mal 50 Meter um den halben Häuserblock zur Bank laufe, um dann durch den 10 Meter entfernten Haupteingang das Geschäft zu betreten. Da würde ich das Abschleppen erst nach dem Einkauf bemerken.
OK... Ich könnte auch ein mal durchs Geschäft laufen, aber dann müsste ich mich an der Kasse an allen vorbeiquetschen, um zur Bank zu kommen. 🙄

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