Trotz Beobachtung abgeschleppt

Hallo Forum,
zuerst, ich bin nicht betroffen. Ich habe es nur gelesen.
www.gea.de/.../rewe+falschparker+werden+abgeschleppt.3088378.htm

Mich interessiert eigentlich der Fall des Parkers auf dem Puff-Parkplatz.
Er wurde ja dabei beobachtet aber nicht diesbezüglich angesprochen.
Muss er die Abschleppkosten bezahlen ?
Zudem muss doch derjenige, der den Abschlepper bestellt, die Kosten bezahlen und diese dann beim Abgeschleppten über ein Verfahren wieder einklagen ?
Vielen dank

Beste Antwort im Thema

@ TE:
Ein Fremder fährt aus welchem Grund auch immer (nicht selten ist es pure Faulheit oder Ignoranz) auf deinen Parkplatz. Du siehst das und bittest ihn, sein Fahrzeug zu entfernen.
Du bekommst folgende Antwort:
1. Entschuldigung, natürlich fahr ich wieder weg.
2. Bin sowieso gleich wieder weg, muss nur mal gerade ...
3. Verp**s dich, Alder, geh mir nich aufn Sack.

Bitte triff deine Wahl. 1 ... 2 ... oder 3 ...
Ob du Recht hast oder nicht, verrät dir hier kein Licht 😉

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??? Wenn das Abschleppunternehmen kommt, dann wurde es doch vom Supermarkt, also in der Regel dem Filialleiter, gerufen? Wieso sollte der dem die Genehmigung entziehen, nur weil du beim Filialleiter Zwergenaufstand machst? 😁
Abschleppunternehmen fahren doch nicht aus freien Stücken auf Supermarktparkplätze und schleppen wahllos Leute ab, die gerade von der Bank kommen???

Nein, mal im Ernst... ein Supermarkt wird eine solche Praxis selbstverständlich nicht verfolgen, sondern nur im absoluten Extremfall einschreiten. Sehr vertraut ist mir ein Hotel, welcher in einer kleinen Stadt liegt, in dem ein großer Automobilhersteller ansässig ist. Die haben dort eine kleine Tiefgarage für 5 EUR pro Tag, einen winzigen Parkplatz vor dem Hotel... und einen recht großen Supermarktparkplatz direkt nebenan... ratet mal wo ich und meine Kollegen parken, wenn wir nach 19h ins Hotel fahren und vor 8h wieder ins Werk eiern 😉

Aber es ist eben gutes Recht des Supermarktes abschleppen zu lassen. Und es ist auch das gute Recht des Bordellbetreibers, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge an den Haken nehmen zu lasen. Denn der weiss im Gegensatz zum Supermarkt ganz genau, wer tatsächlich in seinem Laden war und wer nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Schadenminderungspflicht ist auch bei Besitzstörung insofern angezeigt, als daß der Besitzer verpflichtet ist, wenn sich eine zumutbare Möglichkeit zur unaufwendigen (also für den Störer kostenlosen) Behebung der Besitzstörung ergibt, diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Wie kommst du überhaupt auf das schmale Brett das es einem Grundstückseigentümer zumutbar ist das Wildfremde seine Stellplätze benutzen? Darf auch jeder bei dir auf dem Grundstück parken?

Das hat keiner behauptet, lies bitte noch mal.

Jemand stellt sich vor meinem Haus auf meinen Privatparkplatz. Ich stehe daneben, ziehe still lächelnd das Handy raus und rufe den Abschlepper an? Kaum. Besitzstörung ist – außer in Notfällen – nicht zumutbar, klar. Eine einfache Klärungsanstrengung wie den anwesenden Störer sofort anzusprechen und das Entfernen des Fahrzeugs zu verlangen ist aber zumutbar.

Nota bene: Mehr aber auch nicht. Weigert er sich, ist der Keks gegessen. Ich muß auch nicht extra rausgehen oder vielleicht sogar anfangen, den Mann in den umliegenden Läden oder Wohnungen zu suchen. Die Zumutbarkeitsgrenze würde ich als sehr niedrig ansehen.

Allerdings würde ich vielleicht gar nicht immer den Abschlepper rufen. Wirksamer dürfte die Aufforderung (Zettel am Fahrzeug) sein, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bzw. auch zusätzlich zum Abschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


??? Wenn das Abschleppunternehmen kommt, dann wurde es doch vom Supermarkt, also in der Regel dem Filialleiter, gerufen? Wieso sollte der dem die Genehmigung entziehen, nur weil du beim Filialleiter Zwergenaufstand machst? 😁
Abschleppunternehmen fahren doch nicht aus freien Stücken auf Supermarktparkplätze und schleppen wahllos Leute ab, die gerade von der Bank kommen???

Es gibt Abschleppunternehmen, die "kostenlos" einen Parkplatzdiest anbieten, und die Parkplatzordnung (z.B. Mindestparkzeit) überwachen. Das wird von einigen Geschäften gerne genutzt, da sie sich um nichts kümmern müssen. Der Schlepper kommt bei einem bemerkten Verstoß automatisch, da dies die Einnahmequelle der Parkplatzwächster ist. Die Filliale muss auch nicht in Vorkasse gehen, da der Falschparker direkt an das Abschleppunternehmen zahlt.

Macht eine Filliale gute Erfahrungen damit, dann lassen sie den Vertrag laufen. Kommen negative Rückmeldungen, dann wird der Vertrag logischer Weise gekündigt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Nö, laut BGH kommt es nicht darauf an ob die Besitzstörung zumutbar ist oder nicht, sondern der Besitzer kann sofort abschleppen lassen.

Der Besitzer kann abschleppen lassen, keine Frage. Problem ist nur, dass er als Auftraggeber es bezahlt und ob er nachher sein Geld vom Störenfried bekommt, dass steht auf einem anderen Blatt.

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Nö, der Abschlepper kann die Rechnung direkt an Den stellen der das Auto wieder abholen will, nennt sich Pfandrecht und war ebenfalls Gegenstand des BGH-Urteils.

Rate mal weswegen man die Autos nur gegen Bezahlung der Rechnung von den Verwahrstellen runterbekommt.  

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Nö, der Abschlepper kann die Rechnung direkt an Den stellen der das Auto wieder abholen will, nennt sich Pfandrecht und war ebenfalls Gegenstand des BGH-Urteils.

Rate mal weswegen man die Autos nur gegen Bezahlung der Rechnung von den Verwahrstellen runterbekommt.  

Machen die wenigsten bzw. die kommen dann erst gar nicht. Der Autraggeber bezahlt in der Regel vorerst. Und das ist im Privatfall immer so.

Wurde auch vor ca. zwei Monaten so meinen Bekannten weitergegeben, als sie jemanden abschleppen lassen wollten. Mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nur gegen Bezahlung abgeschleppt wird.

Anschliessend blieb das Fahrzeug stehen, weil man hinterher dann doch auf den eigenen Kosten sitzen bleibt.

Ein Verwandter hat schon mehrfach abschleppen lassen, hat nie was auslegen müssen.
Die Rechnung ging immer an Den der das Auto abholen wollte.

Keine Ahnung, dann arbeiten die bei euch anders.
Klagt jetzt der Fahrzeugbesitzer und bekommt Recht, dann bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen.
Bei Bezahlung durch den Auftraggeber hat das Abschleppunternehmen die Kohle und der Auftraggeber muss schauen wie er zum Geld kommt.
In den meisten Fällen zahlt der leider Lehrgeld und lässt nicht mehr abschleppen.

Es ist nicht einfach mal kurz den Abschlepper zu rufen und man hat eine Sorge weniger.
Bei der Thematik muss man sehr viel beachten.

😁😁😁😁
Ist wirklich lustig was manche hier so schreiben.

Leute lest euch erst mal die urteile des Bundesgerichtshofs durch.

Aktenzeichen: V ZR 144/08 vom 5.6.09
und V ZR 30/11 Vom 2.12.11

Dann reden wir weiter.

oder auch nicht, weil es dann eigentlich nix mehr zu diskutieren gibt.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter


Aktenzeichen: V ZR 144/08 vom 5.6.09
und V ZR 30/11 Vom 2.12.11

Danke, das ist einschlägig.

Spricht aber nicht gegen mein Auffassung, daß es für den Besitzer zumutbar ist, wenn die unmittelbare Gelegenheit dafür gegeben ist, den Störer anzusprechen und das Entfernen des Fahrzeugs zu verlangen.

Mehr dazu hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

Zitat:

Original geschrieben von Ecureuil


Keine Ahnung, dann arbeiten die bei euch anders.
Klagt jetzt der Fahrzeugbesitzer und bekommt Recht, dann bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen.
Bei Bezahlung durch den Auftraggeber hat das Abschleppunternehmen die Kohle und der Auftraggeber muss schauen wie er zum Geld kommt.
In den meisten Fällen zahlt der leider Lehrgeld und lässt nicht mehr abschleppen.

Es ist nicht einfach mal kurz den Abschlepper zu rufen und man hat eine Sorge weniger.
Bei der Thematik muss man sehr viel beachten.

Als Privatperson ist es schwer, wenn man in Vorkasse treten muss. Aber bei der Parkplatzüberwachung durch ein Abschleppunternehmen ist es ganz leicht. Fakt ist nunmal, das falsch geparkt wurde, und Kosten gerechtfertigt sind. Man kann meistens nur gegen die "nicht Marktüblichen" 250 Euro angehen, und den Preis ein wenig nach unten drücken. Aber selbst wenn nur 80 Euro für eine Leerfahrt gezahlt werden, hat der Abschlepper die Kosten wieder raus.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mehr dazu hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

Kurze Frage zum eingestellten Link.

Zitat:

Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

1. Hier ist die Rede von einem "entsprechendem Warnhinweis" 

Sprich, so einfach ist es nicht einfach mal den Abschlepper zu rufen und den Falschparker, der mir als Privatperson die Garage oder Hofzufahrt zuparkt, an den Haken zu nehmen.

Soll also heissen, dass ein Schild angebracht sein muss, oder man den Falschparker direkt auf sein Fehlverhalten anspricht. Erst dann kann abgeschleppt werden. 

2. Seit wann hat eine Privatperson (Grundstückseigner) das Recht, Fahrzeuge einzubehalten bis die Kosten bezahlt sind ?

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


2. Seit wann hat eine Privatperson (Grundstückseigner) das Recht, Fahrzeuge einzubehalten bis die Kosten bezahlt sind ?

Seit der Falschparker sich das

UN

Recht herausgenommen hat dort zu parken.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Seit der Falschparker sich das UNRecht herausgenommen hat dort zu parken.

Läuft halt dummerweisse unter Nötigung.

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