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Transporter 3500kg + Anhänger 750kg - brauche Klasse B, B96 oder C1?

Themenstarteram 25. Mai 2018 um 21:14

Hallo,

Ich besitze einen Transporter Opel Movano, der eine LKW-Zulassung hat.

Die Gesamtgewicht beträgt genau 3500kg.

Ich wollte mit einem Anhänger fahren, der nicht schwerer als 750kg ist.

Hier kommt meine Frage.

Wenn ich so einen Zug fahren will (3500kg Transporter + 750kg Anhänger = also 4250kg), brauche ich dann nur den Fuhrerschein Klasse B oder schon B+96 Schlüssel ?

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24 Antworten
am 27. Mai 2018 um 20:40

Zitat:

@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 22:16:08 Uhr:

Das steht nochmal wo genau ?

Das kommt drauf an, wie viele Achsen er mit welchem Achsabstand hat.

Zitat:

@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 22:16:08 Uhr:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 27. Mai 2018 um 20:30:44 Uhr:

 

Wenn du ihn hinter einem Pkw mitführst und die tatsächliche Masse mehr als 750 kg betragen sollte, ja.

Das steht nochmal wo genau ? Ist nämlich falsch, aber ich lasse mich gerne belehren...

Welcher PKW hat denn mehr als 750kg Anhängelast ungebremst eingetragen?

Zitat:

@Zahn schrieb am 28. Mai 2018 um 00:17:05 Uhr:

Zitat:

@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 22:16:08 Uhr:

 

Das steht nochmal wo genau ? Ist nämlich falsch, aber ich lasse mich gerne belehren...

Welcher PKW hat denn mehr als 750kg Anhängelast ungebremst eingetragen?

Nee, ist schon recht:p Bei Pkw passt das natürlich, da sollte tatsächlich bei 750 kg ungebremst Schluss sein, steht ja mal relativ klar im §42 (2) StVZO. Mein Einwand bezog sich vielmehr auf den Fred von @car-freak, hier wurde generell die Aussage getätigt, dass Anhänger über 750 kg zGG ne Bremse brauchen, und das stimmt nicht, dann dürften die Landwirte, welche mit ihren kleinen ungebremsten Dreitonnern mit 25km/h-Zulassung hinter ihren LoF durch die Gegend zuckeln, ja nicht mehr auf die Straße.

Im Übrigen ist es sicher sinnvoll, wenn bei schweren auflaufgebremsten Anhängern diese Bremse auch funktioniert. Was ich da jeden Tag erleben darf, könnte Bücher füllen...

Starker Tipp mit der Erhöhung der ges. Masse des Fahrzeugs bei Anhängerbetrieb, böse Falle.

am 28. Mai 2018 um 16:15

Es ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, dass der Eintrag tatsächlich führerscheinrechtlich relevant ist. Man geht mit dem Tipp aber auf Nummer sicher.

Zitat:

@gardiner schrieb am 27. Mai 2018 um 20:23:27 Uhr:

 

oh weia, mein ungebremster Trailer hat aber eine zgM von 3.000 kg. Bin ich nun illegal unterwegs?:D

Mit ziemlicher Sicherheit sogar!

Ungebremst und > 750 kg ist sicher illegal. An meinem Trecker könnte ich da noch Punkten, am PKW niemals. Dann kommt noch die Fahrerlaubnis hinzu. Da ist dann doch zumindest ein BE erforderlich.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. Mai 2018 um 18:15:23 Uhr:

Es ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, dass der Eintrag tatsächlich führerscheinrechtlich relevant ist. Man geht mit dem Tipp aber auf Nummer sicher.

Da sich selbst die zuständigen Ministerien vor einer Antwort drücken sollte man es wohl lieber nicht drauf ankommen lassen. Bis das juristisch geklärt ist kann das dann Jahre gehen und Tausende kosten.

Da will man nicht der Prazdendenzfall sein.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 28. Mai 2018 um 09:27:00 Uhr:

Starker Tipp mit der Erhöhung der ges. Masse des Fahrzeugs bei Anhängerbetrieb, böse Falle.

Prinzipiell ja - aber bei bereits 3499 / 3500kg zGG ist das nicht mehr machbar, ohne in 'ne andere EG-Fzg-Klasse zu fallen...

Moin Moin !

Zitat:

Jetzt sei mal nicht so kleinlich. Ein ungebremster Anhänger ist ja zwangsläufig ein Anhänger bis 750 Kg zGG

Es ist nicht kleinlich , sondern wie immer bei Vorschriften und Gesetzen muss man eben ganz genau die verstehen und befolgen.

Und es gibt noch zahlreiche Anhänger ohne Bremse mit einem zGG von 800 kg (war früher üblich) oder sogar 1000 kg.1000 kg waren ursprünglich oft hinter LKW oder So.Kfz , z.B.b Feuerwehren.

MfG Volker

Wenn die Zul ges Masse des Fahrzeugs bei Anhängerbetrieb auch nur 1kg über 3500 geht is das Ding durch.

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