Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung

Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.

Gruss Tom

Beste Antwort im Thema

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... 😁

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 21. Februar 2020 um 17:28:46 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:24:23 Uhr:


Bootstrailer, Pferdeanhänger, Flugzuetrailer ... jeweils für Freizeitsportnutzung.

Ja, schon klar, aber bekommen die ein grünes Kennzeichen bzw. Steuervergünstigung? Bei reinem Privatgebrauch ja wohl nicht.

doch ist so, du zahlst keine Steuer dann für einen Sportanhänger mit grünen Schild

Zitat:

@CH76 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:37:10 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:28:05 Uhr:


Mit dem Rest muss man leben wenn es im zulässigen Rahmen bleibt.

Richtig, genau darauf kommt es an. Wenn einmal im Monat das Teil benutzt wird, dann wird schon keiner etwas sagen, wenn jeden Tag damit unnützer Lärm veranstaltet wird, hat sowas ganz andere Ausmaße. Wenn der Nachbar nicht gerade damit Hauptstraßen pflügt, muss man damit auch nicht jeden Tag (vielleicht noch mehrfach) im Schnee spielen. Da wären wir wieder bei vermeidbarem Lärm. Es ist immer eine Frage der Nutzung. Wenn jemand einmal im Monat Holz mit der Säge sägt, sagt bestimmt keiner was aber wer meint, er könne es jeden Tag machen, muss sich auch nicht über Konsequenzen wundern.

Genau so dämlich sind die Laubsauger, wenn es ein kleines Grundstück ist. Faul und Hauptsache den Nachbarn genervt.

Wenn es den Nachbarn nervt, dann ist es doch nicht nutzlos. 🙂

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:38:39 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:28:05 Uhr:


Was sabbelst Du da? Um dem Nachbarn was untersagen zu lassen, braucht man die Verletzung einer nachbarschützenden Verbotsnorm. Ein Ackerschlepper mit Zulassung wird da nur schwerlich in dieses Schema passen. Totenruhe gibts nur auf dem Friedhof. Mit dem Rest muss man leben wenn es im zulässigen Rahmen bleibt.

Der Rahmen ist aber überschritten mit einem Bulldog in einem Wohngebiet ! darum heit es ja Wohngebiet und nicht Mischgebiet - dann wäre die sache egal

Das ist erstmal nur deine exklusive Meinung und sagt nichts aus.

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:35:40 Uhr:

ja es ist ein reines Wohngebiet

Wo genau bzw. mit welcher Verordnung oder Gesetz ist geregelt mit was man im Wohngebiet fahren darf?

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Ich tippe ja drauf, dass der TE da irgendwo / irgendwann mal was gehört hat als es um §12 StVO ging... aber dabei gehts um LKWs über 7,5 Tonnen... und nicht um Traktoren... bzw. Lof-Zugmaschinen.

§ 12 Halten und Parken StVO
(1) ...
(2) ...
(3) ...
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Februar 2020 um 15:55:49 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 21. Februar 2020 um 15:45:15 Uhr:


Wenn ich mir ansehe bzw. anhöre was manch ein Auto/Motorradfahrer für Misstöne aus seiner Kiste herausquält, ist die Akustik eines Traktors gerade zu Musik.

Frechheit, ich quäle keine Misstöne aus meinem Motorrad - die kommen da ganz leicht und einfach raus, brauch nur ein wenig rechts am Griff drehen.

Ach, dieses nüüün nüüün in kurzen Intervallen nur unterbrochen durch schalten, und ja möglichst gut hochdrehen, klingt nach "Brechreiz". Dann doch lieber den Bulldog!

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 21. Februar 2020 um 15:58:49 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 21. Februar 2020 um 15:45:15 Uhr
... ist die Akustik eines Traktors gerade zu Musik.

https://www.youtube.com/watch?v=3_WeNzPvLKk

Ciao
Ratoncita

Keine 30 Meter von meinem Grundstück ist ein Feld, das höre ich zu gegebener Zeit jedes Jahr auf neue. Finde ich nicht schlimm.

Wozu nutzt der Nachbar den Traktor denn? Und zu welchen Uhrzeiten? Und wie häufig in der Woche / im Monat?

Zitat:

@Tarnik schrieb am 21. Februar 2020 um 18:39:04 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Februar 2020 um 15:55:49 Uhr:


Frechheit, ich quäle keine Misstöne aus meinem Motorrad - die kommen da ganz leicht und einfach raus, brauch nur ein wenig rechts am Griff drehen.

Ach, dieses nüüün nüüün in kurzen Intervallen nur unterbrochen durch schalten, und ja möglichst gut hochdrehen, klingt nach "Brechreiz". Dann doch lieber den Bulldog!

Nö, im Wohngebiet mit Leerlaufdrehzahl im 2./3. Gang und aufgedreht wird nur außerhalb von Wohngebieten.

https://www.umweltbundesamt.de/.../nachbarschaftslaerm

Da sind weitere Angaben nachzulesen. Mit dem grünen Kennzeichen des Bulldog wird dessen Verwendung in dem Maße eingeschränkt, die bei Antragstellung angegeben wurden. Ob da Schneeräumen im Wohngebiet und all diese Spielchen dazu gehören, wage ich zu bezweifeln. Auch wenn das Fahrzeug zugelassen ist und nur Lärm im Rahmen seiner Zulassungsunterlagen macht, heißt das noch lange nicht, dass dieser Lärm auch als zumutbar hingenommen werden muss.

Nur was soll man in so einem Falle machen? Freundliches Gespräch mit dem Nachbarn - und ansonsten kann man nichts machen, außer man ist schon 98, nippelt ohnehin bald ab und braucht deshalb kein entspanntes Verhältnis mehr zum Nachbarn. Denn mit Lärmprotokoll und Unterlassungsklage wäre das wohl auf Dauer ruiniert.

Hallo,
grundsätzlich sollte man bei dem Thema sich einmal bei der Stadt informieren, ob diese gewisse Ruhezeiten angeordnet haben.
Bei mir in der Stadt ist das aktuell von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr oder 8.00 Uhr.
Diese Ruhezeiten sind für die Wohngebiete ausgeschrieben.

Sollte es sich bei @Tom1111111111 um ein reines Wohngebiet handeln und seine Stadt hätte auch Ruhezeiten in der Stadtordnung, so wäre für diese Zeit auch der Traktorlärm verboten, egal ob gewerblich Holz gesägt und gespaltet wird oder privat.
Die andere Sache ist, was Ich hinterfragen würde:
Können die Holzsäge und der Holzspalter nicht auch alternativ mit Strom betrieben werden. So wäre es fraglich, den Betrieb der Geräte durch den Traktor zu unterlassen.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 21. Februar 2020 um 18:02:41 Uhr:


Wo genau bzw. mit welcher Verordnung oder Gesetz ist geregelt mit was man im Wohngebiet fahren darf?

Fahren ist eine Sache, Traktorlärm zum Holzmachen jedoch eine Andere 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Februar 2020 um 19:14:30 Uhr:


Sollte es sich bei @Tom1111111111 um ein reines Wohngebiet handeln und seine Stadt hätte auch Ruhezeiten in der Stadtordnung, so wäre für diese Zeit auch der Traktorlärm verboten, egal ob gewerblich Holz gesägt und gespaltet wird oder privat.

Bei uns z. B. nicht. Da sind gewerbliche Arbeiten von den Ruhezeiten ausgenommen. Sprich, als Privatmann bleibt mein Rasenmäher während der Ruhezeit aus, aber die Gartenbaufirma nebenan darf rumwuseln.

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 14:53:51 Uhr:


Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Natürlich darf er sofern keine Ruhestörung entsprechend der vorgeschriebenen Zeiten geschieht.

Ich frage mich aber wie kaputt eine Nachbarschaft sein muss wenn man hier ein Thema eröffnet anstatt einfach mal miteinander zu reden???

Bei den Arbeiten von denen du sprichst wird er wohl kaum 24/7 "Lärm" machen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Februar 2020 um 19:17:53 Uhr:



Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 21. Februar 2020 um 18:02:41 Uhr:


Wo genau bzw. mit welcher Verordnung oder Gesetz ist geregelt mit was man im Wohngebiet fahren darf?

Fahren ist eine Sache, Traktorlärm zum Holzmachen jedoch eine Andere 😉

Er könnte einfach auf Kettensäge und Axt umsteigen.

Ähnlich nervig und es dauert dann 3x so lange 😁

Zitat:

Ich frage mich aber wie kaputt eine Nachbarschaft sein muss wenn man hier ein Thema eröffnet anstatt einfach mal miteinander zu reden???

Genau das ist der Punkt.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 21. Februar 2020 um 18:52:56 Uhr:


Wozu nutzt der Nachbar den Traktor denn? Und zu welchen Uhrzeiten? Und wie häufig in der Woche / im Monat?

Hast du dich auf meinen Beitrag bezogen? Wenn Ja, wenn eben Anbauzeit ist, mal Mais oder andere Dinge die eben ein Bauer so anbaut, er ist übrigens nicht mein Nachbar, nur sein Feld liegt hinter meinem Haus. Ich höre ihn dann immer nur fahren, habe nie aufgepasst zu welcher Zeit.

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