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Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung
Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema
Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?
Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.
Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.
Gruss Tom
Beste Antwort im Thema
Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... :D
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264 Antworten
Der Bulldog hat eine BEtriebsgenehmigung (damit ist alles gesagt!) -
Auch eine Harley vor 1970 darf mehr Lärm machen wie eine neue Harley.
Wo das Ding betrieben wird ist egal! - außer er würde einen Betrieb damit aufrecht erahlten.
Beispiel - gegen Kohle räumt er das ganze Viertel vom Schnee...
Ansonsten Freuen - und hoffen dass es nicht zum Lanzbulldog treffen am Sonntag um 8 bei dir Kommt....
Zitat:
@Tarnik schrieb am 21. Februar 2020 um 15:45:15 Uhr:
Wenn ich mir ansehe bzw. anhöre was manch ein Auto/Motorradfahrer für Misstöne aus seiner Kiste herausquält, ist die Akustik eines Traktors gerade zu Musik.
Frechheit, ich quäle keine Misstöne aus meinem Motorrad - die kommen da ganz leicht und einfach raus, brauch nur ein wenig rechts am Griff drehen.
Proll :D
Zitat:
@Tarnik schrieb am 21. Februar 2020 um 15:45:15 Uhr
... ist die Akustik eines Traktors gerade zu Musik.
https://www.youtube.com/watch?v=3_WeNzPvLKk
Ciao
Ratoncita
Danke Mäuschen für den Link :)
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. Februar 2020 um 15:58:02 Uhr:
Proll :D
Bist ja nur traurig, weil dein Unterwassermotorrad so leise (und so langsam) ist...
Hey.... der Suex schnurrt wie ein Kätzchen :)
Ok... langsam an Land isser schon... aber Du darfst in gern mal in seiner natürlichen Umgebung testen :)
Ihr seit ja ganz schön witzig :-)
1. ich kenne die Gesetzte, die braucht keiner aufführen, ich hab sie ja schon aufgeführt als erster
2. es geht mir ganz einfach um das Prinzip, wenn du ein Gewerbebetrieb öffnen willst in einem reinem Wohngebiet must du einiges an Formularen ausfüllen wie z.B. wann und wie oft ein Paketdienst oder eine Spedition kommen würde in ein Wohngebiet di vielleicht dann auch stören kann unterm Tag
3. er ist auch aktiv in der Ruhezeit ob spätabends oder an Feier-Sonntagen
4. Last einfach eure Kommentare wenn ihr es auch nicht wisst, mir gings darum ob jemand schon mal so ein Thema hatte vor Ort bei sich
5. Hab selber Bulldogs auf einen Hof von meinen Eltern und sammle sie aber nicht in einem Wohngebiet!
6. ist ist kein Lanz sondern etwas neues, welche Marke ist jetzt egal
Klar sind wir hier witzig. Ohne dem würde das Leben doch keinen Spaß machen.
Wenn Du denn die Gesetzte kennst, stelle ich mir die Frage, warum Du diese Frage stellst :)
Schön dass du Fragen beantowrtest
FRAGE: macht er das Gewerblich - wenn ja im Zuge einer Landwirtschaftlichen Tätigkeit?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. Februar 2020 um 15:01:32 Uhr:
Von Fallersleben behauptete mal im Jahre 1899:
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Was stört Dich an dem Nachbarn?
Edit:
3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen.
reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO -
Hab dies ja schon aufgeführt, ablesen und sich einlesen kann jeder :-) es geht aber um die Praxis
in diesem Sinne NDLimit "Wasser hat keine Balken"
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:18:50 Uhr:
Schön dass du Fragen beantowrtest
FRAGE: macht er das Gewerblich - wenn ja im Zuge einer Landwirtschaftlichen Tätigkeit?
yein, er hat zwar was angemeldet hat aber nichts mit dem Bulldog zu tun
Zitat:
@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:19:35 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. Februar 2020 um 15:01:32 Uhr:
Von Fallersleben behauptete mal im Jahre 1899:
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Was stört Dich an dem Nachbarn?
Edit:
3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen.
reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO -
Hab dies ja schon aufgeführt, ablesen und sich einlesen kann jeder :-) es geht aber um die Praxis
in diesem Sinne NDLimit "Wasser hat keine Balken"
Sag mir nicht, was Wasser ist, da kenne ich mich sehr gut aus :)
Das Ordungsamt sollte Auskunft darüber geben können welcher Lärm zum Schneeräumen etc. erzeugt werden darf. Vielerorts gibt es z.B. für Laubbläser auch Sonderregeln. Aber sofern der Bulldog seiner Betriebserlaubnis entspricht wird da kaum was möglich sein.
Die Hyundai i30N sind mit 109dB eingetragen, da gibt es auch kaum was zu wollen wenn der Nachbar damit morgens vom Hof reitet.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Februar 2020 um 15:52:01 Uhr:
Der Bulldog hat eine BEtriebsgenehmigung (damit ist alles gesagt!) -
Auch eine Harley vor 1970 darf mehr Lärm machen wie eine neue Harley.
Wo das Ding betrieben wird ist egal! - außer er würde einen Betrieb damit aufrecht erahlten.
Beispiel - gegen Kohle räumt er das ganze Viertel vom Schnee...
Ansonsten Freuen - und hoffen dass es nicht zum Lanzbulldog treffen am Sonntag um 8 bei dir Kommt....
Aber nicht wenn es ein grünes Täfelchen hat über einen anderen Standort der Eltern und hier in der Siedlung betrieben wird :-(