Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung

Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.

Gruss Tom

Beste Antwort im Thema

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... 😁

264 weitere Antworten
264 Antworten

...grüne Kennzeichen bekommt man selbstverständlich auch für privat...
z.B. die schon genannten "Anhänger zum Transport von Sportgeräten / Sportbooten",
auch Pferdeanhänger für Sportpferde,
Fahrzeuge von Schaustellerbetrieben / Zirkus,
Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z.B. ein Mobilkran,
Werkstatt- und Abschleppfahrzeuge
Fahrzeuge irgendwelcher wohltätiger "Vereine" z.B. Rotes Kreuz für Notarztfahrzeuge, Krankentransportfahrzeuge, etc.
auch Sattelauflieger von Speditionen, die mit SZM gezogen werden für die ein erhöhter Steuersatz entrichtet wird

...ach ja und zu den musikalischen Traktoren... der hier (klick) ist wirklich künstlerisch tätig 😁😁😁

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:08:41 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 16:57:01 Uhr:


Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..

Zur Rechststaatlichkeit gehört auch, von anderen keine Unterlassung zulässiger Verhaltensweisen zu verlangen. Wenn Lärm gemacht werden darf, dann darf Lärm gemacht werden. Wer Brennholz für seine Heizung / Kamin spaltet, der macht erstmal nichts Verbotenes. Auch die Benutzung eines großvolumigen Ackerschleppers zu Fortbewegungszwecken ist allgemein zulässig, auch nachts und am Sonntag.

aber doch nicht in einem Wohngebiet ---- ohne Worte

Was er abseits macht der Siedlung ist mir scheißegal

ach ja Grundstück ist großgenug denk ich mit 1800m2

Da ist wohl jemand kleinkarierter als der Rest der Nachbarschaft. Zum Wohnen gehört das Heizen. Wenn dieses nachhaltig mit Holz erfolgt, dann muss man auch Brennholz machen. Mit der Axt und der Handsäge dauert der Lärm garantiert ein Vielfaches der Zeit an, die dieser "den-Nachbarn-ärgern-Spaß" mit einem maschinellen Holzspalter oder einer großen Anbaukreissäge dauert. In Zeiten der Ofenheizung hatte selbst in der Großstadt jeder Haushalt einen Hackklotz im Schuppen oder im Keller. Klar ergibt das keine Musik. Aber es gehört genauso wie Babygeplärre zu den Geräuschen der menschlichen Zivilisation. Wen es stört, der kann wie gesagt sein Glück durch Meidung von menschlichen Siedlungen suchen. Das hat dann andere Nachteile.

P.s. 1.800m² finde ich recht klein 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 16:57:01 Uhr:


Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..

Nein, muss man nicht. Man muss aber mal Rücksicht nehmen.

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:10:31 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 21. Februar 2020 um 17:01:19 Uhr:


Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf nicht für private Zwecke eingesetzt werden. Noch nicht einmal ein Anhänger.

--> Sportanhänger aber schon

Was ist ein Sportanhänger?

Ähnliche Themen

...z.B. sämtliche Bootsanhänger, egal ob Motor- oder Segelboot... ich hab mal 2 Bilder angehängt.

Zitat:

@Tom1111111111 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:06:53 Uhr:



Das ist richtig ja, um das geht es mir

Wer sowas nicht kennt, kann und wird dafür nie Verständnis aufbringen. Ist leider so.

Fertige mal ein Lärmprotokoll an und wenn es wirklich so extrem ist, würde ich mal beim OA vorsprechen.

Bootstrailer, Pferdeanhänger, Flugzeugtrailer ... jeweils für Freizeitsportnutzung.

Zitat:

@CH76 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:21:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 16:57:01 Uhr:


Wer sich an den Geräuschen der Nachbarn stört, die diese zulässigerweise emittieren, der muss sich halt ein so großes Grundstück kaufen, dasss ihn die Nachbarn nicht stören können ... eine einsame Alm z.B..

Nein, muss man nicht. Man muss aber mal Rücksicht nehmen.

Was sabbelst Du da? Um dem Nachbarn was untersagen zu lassen, braucht man die Verletzung einer nachbarschützenden Verbotsnorm. Ein Ackerschlepper mit Zulassung wird da nur schwerlich in dieses Schema passen. Totenruhe gibts nur auf dem Friedhof. Mit dem Rest muss man leben wenn es im zulässigen Rahmen bleibt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:24:23 Uhr:


Bootstrailer, Pferdeanhänger, Flugzuetrailer ... jeweils für Freizeitsportnutzung.

Ja, schon klar, aber bekommen die ein grünes Kennzeichen bzw. Steuervergünstigung? Bei reinem Privatgebrauch ja wohl nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen schon. Im Zweifel mit dem Finanzamt und der Zulassungsstelle klären. Andere Verwemdung wird dann allerdings strafbar.

...na selbstverständlich... ich kann mich nicht erinnern, dass unsere Bootstrailer jemals nicht privat gewesen wären.
Und mitm Finanzamt gibts da auch keine Diskussionen... bei einem Trailer ist der Fall klar.
Ich weiß noch als die Anhänger überhaupt kein eigenes Kennzeichen... nicht einmal ein Grünes und damit auch keine HU gebraucht haben... da hatte man eine Betriebserlaubnis und es wurde einfach ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs angebracht... wie heute bei den Fahrradträgern auf der AHK.

Der Hintergrund ist den Sport zu fördern... weshalb ich ganz ehrlich nicht verstehe, warum da auch Motorboottrailer steuerfrei durchgehen, aber das ist ein anders Thema.
Einzige Einschränkung ist lediglich, dass die Anhänger nicht für andere Sachen verwendet werden dürfen... bei Bootsanhänger beschränkt sich das von Natur aus, aber mitm Sportpferdeanhänger einen Umzug oder Baumaterial fahren is nicht.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:14:55 Uhr:


Ist es wirklich ein reines Wohngebiet? Du hast geschrieben der direkte Nachbar zu sein und andere Nachbarn wohnen weiter weg. Ist das nicht eher so ein Randgebiet mit landwirtschaftlichen Flächen dazwischen?

ja es ist ein reines Wohngebiet --- keine landwirtschaftlichen Flächen dazwischen

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:28:05 Uhr:


Mit dem Rest muss man leben wenn es im zulässigen Rahmen bleibt.

Richtig, genau darauf kommt es an. Wenn einmal im Monat das Teil benutzt wird, dann wird schon keiner etwas sagen, wenn jeden Tag damit unnützer Lärm veranstaltet wird, hat sowas ganz andere Ausmaße. Wenn der Nachbar nicht gerade damit Hauptstraßen pflügt, muss man damit auch nicht jeden Tag (vielleicht noch mehrfach) im Schnee spielen. Da wären wir wieder bei vermeidbarem Lärm. Es ist immer eine Frage der Nutzung. Wenn jemand einmal im Monat Holz mit der Säge sägt, sagt bestimmt keiner was aber wer meint, er könne es jeden Tag machen, muss sich auch nicht über Konsequenzen wundern.

Genau so dämlich sind die Laubsauger, wenn es ein kleines Grundstück ist. Faul und Hauptsache den Nachbarn genervt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 17:28:05 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:21:54 Uhr:


Nein, muss man nicht. Man muss aber mal Rücksicht nehmen.

Was sabbelst Du da? Um dem Nachbarn was untersagen zu lassen, braucht man die Verletzung einer nachbarschützenden Verbotsnorm. Ein Ackerschlepper mit Zulassung wird da nur schwerlich in dieses Schema passen. Totenruhe gibts nur auf dem Friedhof. Mit dem Rest muss man leben wenn es im zulässigen Rahmen bleibt.

Der Rahmen ist aber überschritten mit einem Bulldog in einem Wohngebiet ! darum heit es ja Wohngebiet und nicht Mischgebiet - dann wäre die sache egal

Zitat:

@gast356 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:31:38 Uhr:


...na selbstverständlich... ich kann mich nicht erinnern, dass unsere Bootstrailer jemals nicht privat gewesen wären.
Und mitm Finanzamt gibts da auch keine Diskussionen... bei einem Trailer ist der Fall klar.
Ich weiß noch als die Anhänger überhaupt kein eigenes Kennzeichen... nicht einmal ein Grünes und damit auch keine HU gebraucht haben... da hatte man eine Betriebserlaubnis und es wurde einfach ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs angebracht... wie heute bei den Fahrradträgern auf der AHK.

Der Hintergrund ist den Sport zu fördern... weshalb ich ganz ehrlich nicht verstehe, warum da auch Motorboottrailer steuerfrei durchgehen, aber das ist ein anders Thema.
Einzige Einschränkung ist lediglich, dass die Anhänger nicht für andere Sachen verwendet werden dürfen... bei Bootsanhänger beschränkt sich das von Natur aus, aber mitm Sportpferdeanhänger einen Umzug oder Baumaterial fahren is nicht.

Ah. Verstehe. Besitzer von Sportpferden sind gemeinhin finanziell eher klamm und müssen natürlich auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert werden. So, von mir kein weiteres OT mehr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen