Traktor Bremslichter
Hallo
Ich hab da mal eine Frage bezüglich eines Traktors. Dieser hat keine Bremslichter. Ist es notwendig diese für den TÜV nachzurüsten ???
Also der Traktor ist Baujahr 1959 und hatte noch NIE Bremslichter besessen. Ausserdem ist seine Höchstgeschwindigkeit nur 20 km/h.
Wie sieht es mit dem Überrollkäfig aus ?? Also vorhanden ist nur ein normaler Überrollbügel.
Wenn keiner eine Antwort weiß, weiß vielleicht jemand wo ich das im Netz finden kann ???
Danke schonmal für die Antwort.
mfg
Cleamlouis
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dartom
Oh doch den "Mist" glaub ich allerdings denn ich seh das jeden Tag wieder auf der Straße.
Ich sprach ja nicht von den Großbauern die mit ihren Traktoren wie du beschreibst 20 Tonnen Heu oder Obst nachziehen.
Ich meinte die kleineren Traktoren die ihre alten Anhängerchen irgendwohin ziehen, damit sie ihre Mistgabel nicht tragen müssen.Mir ist durchaus klar dass die - wenn der Traktor so "schnell" fährt - ein Kennzeichen haben müssten. Aber fahr mal in die Pampa wo weniger los ist, bäuerliche Gegend, wie es da zugeht.
Dann würde ich denjenigen darauf hinweisen und wenn er keine Einsicht zeigt zum Handy greifen!Ich wohne auch in einer ländlichen bzw bäuerlichen Gegend und auch wir sind nicht immer perfekt zb Tüv am Schlepper 5 Monate überzogen,während der Ernte geht mal ein Lampengehäuse zu brucht und wird erst am Ende repariert oä,aber solche Sachen wie überladen fahren oder mit einem kleinen 20kmh Hänger hintem Vario und dann mit 50 durch die Gegend kommt nicht in Frage!
ist ja gut hab den thread nur halb gelesen dann müsst ihr mal leerzeilen machen dann kann man es auch leichter lesen!!!
Hallo
Wenn der Schlepper vom Hersteller ohne Bremslicht
ausgeliefert wurde dann braucht er auch heute noch kein Bremslicht.
Eine Warblinkanlage ist allerdings Pflicht und muß gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Einen Überrollbügel ist bedingt Pflicht.
Wenn der Schlepper auf einen landwirtschaftlichen Betrieb
läuft der in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist
dann ist der Bügel Pflicht.Das verlangt die Berufsgenossenschaft.
Wenn der Schlepper nicht in der Landwirtschaft läuft dann ist der Bügel keine Pflicht.
Dabei spielt die Zulassung(grüne Nummer,schwarze Nummer)
keine Rolle.
Gruß Peter
bremslichter waren damals,
so weiß ich es von den Güldnern noch, erst ab 30km/h bbH
nötig und wurden dann auch serienmäßig geliefert
was der Prüfer in der Regel bem Tüv prüft
sind
die bremsen
das lenkspiel
lichtanlage (Blinker, Bremslicht soweit notwendig, Scheinwerfer vorne, Schlussleuchte, Seitenleuchte)
und ob alle Reflektoren drann und noch ganz sind
sowie Reifen und Felgen evtl.
mehr meistens auch nicht
und das gilt bei den Traktoren bis 40 km/h die alle 2 jahre zur HU müssen
egal wie alt und egal wie groß ein Überrollbügel muss vorhanden sein
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Hi,
ich empfehle dir folgendes Heft:
Landwirt. Fahrzeuge im Straßenverkehr
Ich meine unter 20 km/h brauchst du keine Bremslichter und auf den Überrollbügel besteht nur die landwirtschaftliche BG.
Ob Käfig oder einfacher Bügel ist egal. Der Käfig ist meist aus dem Baukasten genommen: Dach und Seitenteile und Windschutzscheibe dran und fertig ist die Kabine. Der einfache Bügel ist/war eher bei den Serien verbreitet die generell ohne Kabine geliefert wurden.
Grüsse
Hermann