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Traktor Bremslichter

Themenstarteram 25. September 2006 um 12:43

Hallo

Ich hab da mal eine Frage bezüglich eines Traktors. Dieser hat keine Bremslichter. Ist es notwendig diese für den TÜV nachzurüsten ???

Also der Traktor ist Baujahr 1959 und hatte noch NIE Bremslichter besessen. Ausserdem ist seine Höchstgeschwindigkeit nur 20 km/h.

Wie sieht es mit dem Überrollkäfig aus ?? Also vorhanden ist nur ein normaler Überrollbügel.

Wenn keiner eine Antwort weiß, weiß vielleicht jemand wo ich das im Netz finden kann ???

 

Danke schonmal für die Antwort.

mfg

Cleamlouis

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19 Antworten

wenn der sowas nie besessen hat, dann brauch der auch jetzt keine!

Themenstarteram 25. September 2006 um 14:16

Hallo

der meinung war ich ja auch immer. Aber beim letzten TÜV - Termin hat der Prüfer gemeint das der Traktor das eigentlich bräuchte. Hat dann halt aufgeschrieben das die Bremslichter defekt wären und ich das nachrüsten sollte.

 

mfg

Cleamlouis

Bremslichtschalter irgendwo am Bremsgestänge nachrüsten und bei der 2 Kammerleuchte hinten auf die Blinker klemmen so wurde das damals oft gemacht ist zwar die billigste aber einfachste Lösung,alternativ eine 3 Kammer Leuchte anbringen!

mein john deere hat bremslichter.

sind in der 2kammer leuchte verbaut.

ein guter tüv fragt aber nicht nach bremslichter. :D

ein hinterherfahrender wird es dir aber danken, besonders in der dämmerung, und ein funktionierender blinker trägt auch zur verkehrssicherheit bei, nur leider geht er bei den meissten nicht. aber is eh egal, denn leider hab ich den eindruck, dass für traktoren andere regeln gelten

ist der Traktor angemeldet und hat ein Kennzeichen? Wenn ja, gilt normalerweise das Besitzrecht, soll heißen, wenn die Bremslichter zur Anmeldung nicht nötig waren bzw. für den TÜV-Nachweis der für die Anmeldung erbracht werden muss, dürften sie jetzt auch nicht vorgeschrieben werden.

Wenn er kein Kennzeichen hat, dann darfst du damit meines Wissens sowieso maximal 10kmh fahren und das ohne alles, also ohne Lichter, ohne alles was es sonst bräuchte, nur ein 10km Schild muss ran.

Allerdings haben die Bauern wirklich noch etwas Narrenfreiheit, ich muss immer wieder grinsen wenn sie mit ihren alten Traktoren mit einem baufälligen rostigen Anhänger ohne Lichter ohne Kennzeichen mit 40 oder 50 über die Landstraße brettern. Gut ich hab nichts dagegen, halten sie wenigstens den Verkehr nicht so auf.

Themenstarteram 25. September 2006 um 20:01

Hallo

Also der Traktor ist seit 1959 angemeldet. Er hat eine komplette Beleuchtung und natürlich auch funktionierende Blinker ( Habe erst alle Teile des Blinkers getauscht ( Blinkerrelais und Blinkerschalter)).

Nur wie gesagt er hatte halt noch nie BREMSLICHTER.

Also in der Dämmerung wird der Traktor ehh nie gefahren. Ist das beste Stück meines Opas und der fährt im Jahr noch keinen Tank leer. *g*

mfg

Cleamlouis

Zitat:

Original geschrieben von dartom

Allerdings haben die Bauern wirklich noch etwas Narrenfreiheit, ich muss immer wieder grinsen wenn sie mit ihren alten Traktoren mit einem baufälligen rostigen Anhänger ohne Lichter ohne Kennzeichen mit 40 oder 50 über die Landstraße brettern. Gut ich hab nichts dagegen, halten sie wenigstens den Verkehr nicht so auf.

Den Mist glaubst du doch selbst nicht oder?Es mag zwar sicher 2 3 schwarze Schafe geben aber die leben dann sowieso nicht mehr lange,denn Hänger die mit dieser besagten Geschwindigkeit hinter einem Schlepper laufen MÜSSEN angemeldet sein und deren Bremsen,wenn vorhanden,ab einem gewissen Gewicht Pflicht, MÜSSEN GEHEN UND WERDEN AUCH ÜBERPRÜFT!Wer mit 20 Tonnen und mehr mit einem ungebremsten bzw Hänger mit defekter Bremsanlage fährt hat den Schuss nicht gehört und wird spätestens wenns gekracht hat mich Sicherheit aus dem Verkehr gezogen!Ausserdem muss ein bisschen Rost an der Bordwand nicht gleich bedeuten das die Karre auseinader fällt!Das ist kein schickimick Wohnwagen das sind Arbeitsgeräte der eine achte mehr auf den äusserlichen Zustand der andere halt weniger,wobei letzteres vieleicht dann auch nicht so genau ist mit dem Rest der Technik ,kann so sein muss aber nicht!

@mona lisa

Die Blinker funktionieren mit einer ordentlichen Schaltung auch weiterhin,sprich wenn man links blinkt und auf die Bremse tritt blinkt links alles wie gehabt und rechts brennt der Blinker dann dauerhaft,bei der einfachen Lösung mit Beiklemmen und zb links blinken,brennen hinten beide Blinker dauerhaft für den Moment wo man auf der Bremse steht und vorne links blinkt es,zwar nicht die Beste Lösung aber besser als nichts!

Zitat:

ist der Traktor angemeldet und hat ein Kennzeichen? Wenn ja, gilt normalerweise das Besitzrecht, soll heißen, wenn die Bremslichter zur Anmeldung nicht nötig waren bzw. für den TÜV-Nachweis der für die Anmeldung erbracht werden muss, dürften sie jetzt auch nicht vorgeschrieben werden.

Das hat mit dem "Besitzrecht" nichts zu tun, das was du meinst nennt sich "Bestandsschutz" und gilt z.B. für Kopfstützen oder Anschnallgurte in Oldtimern. Diese müssen in der nicht nachgerüstet werden.

Selbstverständlich kann jedoch die nachträgliche Anbringung von Bremslichtern vorgeschrieben werden, auch wenn diese bei der Erstanmeldung nicht vorhanden waren, da das Modell über solche nicht verfügte. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug nur am Tage benutzt wird und nicht schneller als z.B. 20 km/h läuft.

Ob die Nachrüstplicht auch für diesen Traktor gilt, weiß ich add hoc nicht - ich meine aber ja.

@dartom

6 km/h ist die Grenze, nicht 10 km/h

Themenstarteram 26. September 2006 um 15:23

Hallo

Also ich kann euch berichten das der Traktor heute TÜV bekommen hat.

Zu den Bremslichtern hat der Prüfer nur gemeint: " Ahh der hat ja noch keine Bremslichter". Mehr nicht.

mfg

Cleamlouis

das mit den bremslichtern ist so und zwar brauchst du keine bremslichter wenn beide blinker als bremslicht genommen werden, nur beim blinken und bremsen soll nur eins dauerhaft leuchten!!!

hat mir auf der arbeit ein elektriker gesagt der saeid jahren oldtimertrecker fährt!!!

Themenstarteram 26. September 2006 um 20:42

Hallo

Also "mein" Traktor hat KEINE BREMSLICHTER. Auch keine Blinkerbremslichter.

mfg

Cleamlouis

Zitat:

Original geschrieben von Cleamlouis

Hallo

Also "mein" Traktor hat KEINE BREMSLICHTER. Auch keine Blinkerbremslichter.

mfg

Cleamlouis

Ja schon klar!Deswegen schrieb ich auch wie du es machen könntest! Gruß nach Merzig,ich hoffe ihr habt dieses Jahr beim Viezfest gutes Wetter!

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Den Mist glaubst du doch selbst nicht oder?Es mag zwar sicher 2 3 schwarze Schafe geben aber die leben dann sowieso nicht mehr lange,denn Hänger die mit dieser besagten Geschwindigkeit hinter einem Schlepper laufen MÜSSEN angemeldet sein und deren Bremsen,wenn vorhanden,ab einem gewissen Gewicht Pflicht, MÜSSEN GEHEN UND WERDEN AUCH ÜBERPRÜFT!

Oh doch den "Mist" glaub ich allerdings denn ich seh das jeden Tag wieder auf der Straße.

Ich sprach ja nicht von den Großbauern die mit ihren Traktoren wie du beschreibst 20 Tonnen Heu oder Obst nachziehen.

Ich meinte die kleineren Traktoren die ihre alten Anhängerchen irgendwohin ziehen, damit sie ihre Mistgabel nicht tragen müssen.

Mir ist durchaus klar dass die - wenn der Traktor so "schnell" fährt - ein Kennzeichen haben müssten. Aber fahr mal in die Pampa wo weniger los ist, bäuerliche Gegend, wie es da zugeht.

@rennfrikadelle:

Stimmt, ich meinte den Bestandsschutz, hab das verwechselt. Allerdings war ich der Meinung, dass das für alle Bereiche gilt. Wenn ich einen alten LKW ohne Unterfahrschutz habe, der DAMALS bei der Erstzulassung keinen gebraucht hat, dann komme ich auch heute beim TÜV ohne Unterfahrschutz durch. Dasselbe mit den Seitenmarkierungsleuchten.

Deshalb fände ich es komisch, dass Bremslichter vorgeschrieben werden können.

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