Tragfähigkeitsindex zu niedrig
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe Folgendes Problem:
Undzwar habe ich heute meine Sommerfelgen bekommen, auf diesen Felgen sind 265/30/20 96Y Reifen Montiert, jetzt merke ich allerdings das ich auf dem A8 4.2tdi 275/35/20 102Y draufhaben müsste.
Das der jetzige Reifen etwas schmäler ist dürfte Normalerweise ja kein Problem sein!?, Aber darf ich denn die Reifen mit dem 96Y Tragfähigkeitsindex trotzdem auf meinem Dicken fahren, oder führt kein Weg dran vorbei diese auszutauschen?
Gruß
Levent
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von w211320
Ich vermute du hast dich verlesen, es sind Reifen in folgender Dimension verbaut: 265/30/20 diese sind doch ebenfalls für den 4.2tdi zugelassen?
Gruß
Levent
Für Deinen Fahrzeugtyp hat Audi in 20 "
> nur 35er Querschnitte geprüft und zugelassen 😰
Die 265/30 sind nicht nur "etwas schmäler" sondern
auch ca. 5% kleiner 🙁
Entsprechend eilt der Tacho ca. 5% vor.
In Verbindung mit dem Wegstreckenzähler sind jedoch nur 4% erlaubt.😠 ***
Eine unverzügliche "TÜV"-Einzelabnahme
und Ergänzung/Korrektur der "Papiere" ist notwendig (Versicherungsschutz)🙄
*** http://www.maxrev.de/...messer-abrollumfang-2-4-oder-7-t187699.htm?...
37 Antworten
Zitat:
@Ralphxx6 schrieb am 03. Jan. 2020 um 16:21:31 Uhr:
Wäre das trotzdem noch machbar zwecks Eintragung
Kurz: nein
Zitat:
@Ralphxx6 schrieb am 3. Januar 2020 um 16:21:31 Uhr:
Hallo, ich nutze dieses Thema mal gleich für mein Problem.
Ich würde gern bei meinen neuen 20" Felgen 295 25/20 Reifen fahren, vorher 275 30. Der traginde würde sich von 97 auf 95 reduzieren. Im fahrzeugschein ist 97 eingetragen. Laut Achslast von 1415kg und nem 95er Index (1380kg) würde es ja nur 35 kg auf der Achse unterschreiten.
Wäre das trotzdem noch machbar zwecks Eintragung bzw Verkehrssicherheit?Danke im voraus. Gruß Ralph
Diese Angaben sind kein Gummiband !
Entweder es passt oder nicht ! Wenn nicht kannst Du für Geld eine Sondereintragung anstreben.
Solltest Du aber AHK Vorbereitung ist die Nummer durch !
Zitat:
@micha204 schrieb am 3. Januar 2020 um 18:44:09 Uhr:
Zitat:
@Ralphxx6 schrieb am 03. Jan. 2020 um 16:21:31 Uhr:
Wäre das trotzdem noch machbar zwecks EintragungKurz: nein
Es sei denn; die Achslast für die entsprechende Achse wird abgelastet 😉
https://ablasten.de/
Ziemlich viel Konjunktiv auf der gesamten Seite ("...kann dienen... blabla"😉.
Ausserdem geht es dort ausschließlich um die Hinterachse. Nutzlos also.
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Zitat:
@BetaTester schrieb am 3. Januar 2020 um 17:33:40 Uhr:
Und Reifen mit Index 97 bis 101 sind überall erhältlich...
Kosten allerdings mehr als manch einer bereit ist auszugeben.
Hauptsache sieht geil aus, aber teuer darf es nicht sein.
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen.. in meiner gewünschten Größe 275/30R20 für nicht orig. Felgen gibt es leider auch nur Reifen mit max. 97er Traglast statt der eingetragenen 99er
Die Dekra rechnete mir aus das ich sogar beim schweren V10 auf der VA bis 95er runter gehen kann und sie mir das eintragen.
Habe dann natürlich die 97er Michelin eingetragen bekommen und fahre die auch seit Jahren und das ohne Geschwindigkeitsbegrenzer..
Im Winter fahr ich die orig. Größe 265/35R20 auf der orig. S8-Felge, die gibts auch in 99er Traglast
Gehören auf den S8 nicht Serienmäßig 275/35 R20? Bei meinem S8 ist das die Serienbereifung laut Handbuch und Aufkleber im Tankdeckel.
Ich rechne es mal aus für meinen S8:
Achlast vorn (Ziffer 7.1): 1380 kg -> 690kg (pro Rad) -> LI 95
Jetzt das gemeine. Abschlag bei Speedindex > 210km/h
Nehmen wir an, der S8 läuft 290km/h, dann gilt ein Abschlag auf 90% für den Lastindex.
Der Lastindex gilt daher nicht für 690kg, sondern für (690kg/90*100.. Dreisatz) 766kg Also LI 99.
Läuft der S8 300km/h, dann ist es sogar LI 101 da Abschlag auf 85% -> 812kg Radlast.
Ist er bei 250km/h abgeregelt (+1% Toleranz +6,5kmh = 259km/h) gibt es keinen Abschlag und LI95 wäre möglich. Das gilt nur bei aktiviertem Begrenzer auf 250km/h. Die DEKRA ging wohl von aktivem Begrenzer gemäß Fahrzeugschein aus. Herzlichen Glückwunsch, deine ABE ist erloschen; nicht nur wegen deaktiviertem Begrenzer sondern auch wegen unpassender Bereifung.
Also lass den Begrenzer wieder aktivieren oder sieh zu, dass du ordnungsgemäße Reifen aufziehst, du gefährdest auch andere. Dann kannst du auch LI 95 legal fahren... und nur dann. Wenn es keine passenden Reifen gibt -> Begrenzer rein. Ende. Oder andere Felgen kaufen, dann passen auch passende Reifen.
Ich habe leidliche Erfahrung damit, wie es ist, wenn bei +200km/h ein Reifen die Grätsche macht...Es macht absolut keinen Spass... Das war allerdings ein Metallteil auf der Bahn... du gefährdest andere mit grober Fahrlässigkeit (Die DEKRA redet sich mit der eigetragenen Höchstgeschwindigkeit heraus...).
Randbemerkung, ich fahre im Winter 275/35 R20 102 W. Ja gut, ein Satz Winterreifen kostet dann halt läppische 1600€.
Preisfrage zum Schluss, warum steht in den Papieren eine Traglast von 97?
Weil Reifen mit 97er Traglast zur Zeit der Typzulassung normal war für diese Reifengrößen und man mit Begrenzer nicht größeres brauchte. 95er Traglast ist bei den Dimensionen auch heute noch sehr selten anzutreffen. Darum steht dort ein gängiger Reifen...mit 97er Traglast. Aber versucht mal einen 275/35 R20 mit weniger als 97er LI zu finden; gibt nur wenige.
Der Geschwindigkeitsindex alleine reicht nicht. Auf die Traglast achten um mit WR auch voll fahren zu dürfen. Da gibt es Tabellen und Formeln. Anstelle eines Reifens mit niedrigerem Traglast - Wert kann ein Reifen mit höherem Wert verwendet werden.
Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) bzw. 300 km/h nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab.
Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden.
100 = 800 kg davon 91% = 728 kg
101 = 825 kg davon 91% = 759 kg
103 = 875 kg davon 91 % = 796,25 kg
oder die Geschwindigkeit darf nicht gefahren werden, respektive aus V wird sonst ein H Reifen.
Achslasten vorn VA = 1440 kg = 720 kg pro Reifen passt also
= 1290 kg HA (unbedenklich)
Gilt nicht für mich:
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h[1]
Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:
205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Der Reifen muss also für ein Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.
Bei Achslasten von 1440 kg vorne und 1290 HA bei meinem heisst es da also genau hin schauen.
Deswegen muss ich umgekehrt, wenn ich mit meinem 240 km/h mit V Winterreifen fahren will, einen Lastindex mit Tragzahl von 103 haben damit das hinkommt. ZR oder W Winterreifen gibt es nicht in meiner Größe, jedenfalls keine Premium - Markenhersteller. Ich darf also nur ab 103V auch tatsächlich 240 km/h fahren. Bei Mißachtung drohen Reifenschäden und die Karkasse kann sich lösen = Versicherung zahl nix und die Schuldfrage bei einem schweren Unfall wäre eindeutig