Tragfähigkeitsindex
Welchen Tragfähigkeitsindex müssen 16 Zoll Winterreifen
z.B. in den Dimensionen 205/55/16 oder 215/55/16 für den aktuellen A4 quattro 3.0 TDI 233 PS Mod.2007 min. haben.
Bitte nicht den von 17 " angeben.
Eine Rückfrage beim 😁 war wenig aufschlußreich da zuviel "könnte" und "müßte" in den Antworten enthalten
aber keine eindeutige, zuverlässige Aussage zustande kam.
Ist es ein 91W oder ein 93Y oder was für ein Index ???
Danke an die die es genau wissen.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CR-V6
Hallo, vielen Dank, jetzt kommt langsam Licht in die Finsternis 😁
Meine vorhandenen Dunlop SP Wintersport M3 Reifen haben den Geschwindigkeitsindex H
(205/55R16 91 H)Jetzt bin ich aber gespannt auf das Ergebnis.
Um die Spannung gleich zu nehmen: Du darfst diese Reifen fahren. 🙂
Aber: Da diese Reifen in deinen Fahrzeugpapieren nicht eingetragen sind, müssen diese von einem Sachverständigen (Tüv, Dekra, GTÜ oder dgl.) nachgetragen werden.
Das kostet - ich hab 7,xx EUR gezahlt - nicht die Welt. Danach muss der Fzg.-Schein noch berichtigt werden, hat mir nochmal ~12 EUR gekostet. Nicht mal 20 EUR, ne Stunde Zeit und ich bin absolut - auch im Fall einer Polizeikontrolle - auf der sicheren Seite ohne viel Geld für vier neue Pneus ausgeben zu müssen.
Zitat:
Ehrlich gesagt, ich kapiere die Tabelle nicht so ganz hinsichtlich der Einschränkung, 210 max/km/h würden mir aber genügen für die Winterreifen falls dieser max. zul. Speed zutreffen sollte wäre ich froh.
Ich sehe gerade, die Tabelle ist in der Spaltenüberschrift unvollständig, kein Wunder, dass du sie nicht kapierst 😉
Spalte 1 ist für SI H, Spalte 2 für SI V, Spalte 3 für SI W und Spalte 4 für SI Y. Die Werte in der Tabelle sind dann %-Werte, nicht zu verwechseln mit dem LI. Der %-Wert gibt dann an, wieviel Prozent seiner eigentlichen Tragfähigkeit der Reifen bei den entsprechenden Geschwindigkeiten noch hat (dazwischen darf man linear interpolieren).
Da du aber einen H-Reifen hast, spielt das für dich alles keine Rolle, bis 210km/h hast du keinerlei Einschränkungen.
Meinen Glückwunsch, Geld gespart 😉
Obwohl ich zur Sicherheit sagen will, dass alles geschriebene nur meine persönliche Meinung widerspiegelt. Aber bei mir lief das genau so ab!
Viel Spaß mit deinem 3.0er!
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Um die Spannung gleich zu nehmen: Du darfst diese Reifen fahren. 🙂
Also, so wie ich das nach meiner intensiven Recherche vor ein paar Wochen beurteile, hat AvantI_A4 völlig recht.
@AvantI_A4:
Schön, dass es mal einer kappiert hat! Denen, die damit zu tun haben, scheint es zu schwer zu fallen 😉
Mein pers. Fall: Fahre Winterreifen in 235/40R18 91V. Diese sind zwar im allgemeinen bis 240Km/H zugelassen, in meinem Fall jedoch nur bis ca. 220Km/H, weil die Karre einfach zu schwer ist (mit 95V wärs kein Problem). Deshalb bekomme ich im Sommer auch keine 20"er drauf, ohne einen größeren Umfang zu wählen.
Zuert einmal vielen Dank vorallem an AvantI_A4 und Happy-B
Da habe ich wirklich mal Geld gespart.
Mit der Eintragung des TÜV usw. habe ich aber folgendes Problem.
Ich werde das Fahrzeug in der dritten Februarwoche in Neckarsulm abholen. Die Hinfahrt erfolgt mit einem Mietwagen und falls die Witterung noch sehr winterlich werden sollte die besagten
Winterräder mitnehmen und nach der Abholung des Fahrzeug diese bei einem Reifenhändler in Neckarsulm vor der Rückfahrt (ca.220 Km) montieren lassen.
Bis dahin fehlen mir natürlich die Fahrzeugpapiere bzw. das Fahrzeug um die TüV -Eintragung vornehmen zu lassen.
Gibt es für dieses Problem auch eine vernünftige Lösung ?
Ich möchte nicht mit Reifen auf dem Fahrzeug auf der Autobahn fahren ohne dass ich einen Nachweis über deren Zulässigkeit besitze.
Zitat:
Original geschrieben von Happy-B
Also, so wie ich das nach meiner intensiven Recherche vor ein paar Wochen beurteile, hat AvantI_A4 völlig recht.
@AvantI_A4:
Schön, dass es mal einer kappiert hat! Denen, die damit zu tun haben, scheint es zu schwer zu fallen 😉
Da kann ich auch ein Lied davon singen, is wie bei den Ärzten...fragste drei "Fachleute", dann bekommst du vier Meinungen. Mindestens.
Also selber schlau machen, dann klappt das 🙂
Zitat:
Mein pers. Fall: Fahre Winterreifen in 235/40R18 91V. Diese sind zwar im allgemeinen bis 240Km/H zugelassen, in meinem Fall jedoch nur bis ca. 220Km/H, weil die Karre einfach zu schwer ist (mit 95V wärs kein Problem). Deshalb bekomme ich im Sommer auch keine 20"er drauf, ohne einen größeren Umfang zu wählen.
Wäre bei dem Aufwand der für 20 Zöller zu betreiben ist (Flügel ziehen is da doch sicher Pflicht, zumal dein A4 tiefer erscheint auf dem Bild) nicht die Tachoangleichung für nen größeren Abrollumfang das geringere Übel?
Denn ich muss sagen, WR-Speedlimit nervt 😉
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Zitat:
Original geschrieben von CR-V6
Mit der Eintragung des TÜV usw. habe ich aber folgendes Problem.
Ich werde das Fahrzeug in der dritten Februarwoche in Neckarsulm abholen. Die Hinfahrt erfolgt mit einem Mietwagen und falls die Witterung noch sehr winterlich werden sollte die besagten
Winterräder mitnehmen und nach der Abholung des Fahrzeug diese bei einem Reifenhändler in Neckarsulm vor der Rückfahrt (ca.220 Km) montieren lassen.Bis dahin fehlen mir natürlich die Fahrzeugpapiere bzw. das Fahrzeug um die TüV -Eintragung vornehmen zu lassen.
Gibt es für dieses Problem auch eine vernünftige Lösung ?
Ich möchte nicht mit Reifen auf dem Fahrzeug auf der Autobahn fahren ohne dass ich einen Nachweis über deren Zulässigkeit besitze.
Kein Problem, ich helfe gerne wenn ich kann.
Zum neuen Problem. Wie ist das denn mit dem Zulassen? Du musst doch den Brief schonmal zwecks Zulassung vorab bekommen (wie das bei nem Leasing-/Ratenkauf-Auto läuft weiß ich allerdings nicht), sonst sagt die mehr oder wenige nette Frau an der Zulassungsstelle "nö".
Und wenn du nach der Zulassung Brief und Schein in Händen hältst, dann kannste damit ja zum Tüv, dazu brauchst du weder das Auto selbst noch den Reifen mitzubringen, das geht allein mit Hilfe der Papiere. Und dann kann man den nur 30 Minuten alten Fahrzeugschein wieder einstampfen und einen neuen ausstellen (hoch lebe die Bürokratie, sie lebe hoch!).
Dann kannst du mit Kennzeichen und eingetragenen WR deinen Neuen abholen fahren.
Ich habe beim Audihändler nachgefragt und in Ingolstadt angerufen und bekam in der Angelegenheit widersprüchliche
Auskünfte. Die Dame in Ingolstadt die sich meiner annahm hatte Mühe den Tragfähigkeitsindex zu begreifen, sagte mir aber sie sei zuständig für mich 😁
Danach habe ich es noch einmal bei dem größten Audihändler
im Saarland versucht die Angelegenheit telefonisch zu klären.
Es war nicht möglich. Es fehlten immer irgendwelche Angaben oder Unterlagen.
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Kein Problem, ich helfe gerne wenn ich kann.
Zum neuen Problem. Wie ist das denn mit dem Zulassen? Du musst doch den Brief schonmal zwecks Zulassung vorab bekommen (wie das bei nem Leasing-/Ratenkauf-Auto läuft weiß ich allerdings nicht), sonst sagt die mehr oder wenige nette Frau an der Zulassungsstelle "nö".
Und wenn du nach der Zulassung Brief und Schein in Händen hältst, dann kannste damit ja zum Tüv, dazu brauchst du weder das Auto selbst noch den Reifen mitzubringen, das geht allein mit Hilfe der Papiere. Und dann kann man den nur 30 Minuten alten Fahrzeugschein wieder einstampfen und einen neuen ausstellen (hoch lebe die Bürokratie, sie lebe hoch!).
Dann kannst du mit Kennzeichen und eingetragenen WR deinen Neuen abholen fahren.
Ich werde zu gegebener Zeit das Fahrzeug selbst zulassen d.h. ich habe dann den Brief und den Schein.
Gehe zum TüV, lasse die Räder/Reifen eintragen, gehe zurück zur Zulassungsstelle und hole einen neuen Schein.
Wenn es ohne Fahrzeug möglich ist beim TÜv die Eintragung zu bekommen, wäre auch dieses Problem kein Problem mehr.
Ich danke Dir nochmals für Deine Hilfe. Du bist der geborene
Problembeseitiger.
Zitat:
Original geschrieben von CR-V6
Ich werde zu gegebener Zeit das Fahrzeug selbst zulassen d.h. ich habe dann den Brief und den Schein.
Gehe zum TüV, lasse die Räder/Reifen eintragen, gehe zurück zur Zulassungsstelle und hole einen neuen Schein.
Wenn es ohne Fahrzeug möglich ist beim TÜv die Eintragung zu bekommen, wäre auch dieses Problem kein Problem mehr.
Das ist definitiv möglich! Ich war zwar seinerzeit mit dem A4 dort, aber er hat ihn nicht angeguckt, wurde alles vom Büro aus erledigt, da er meinte, die Papiere hierfür genügen. Sollte dein Tüv hier Zicken machen (die haben wie Happy_B auch schon schrieb teilweise wenig Plan), dann sag Bescheid, dann kann ich dir meine Eintragung mal zufaxen und du hältst ihm die unter die Nase 🙂
Frag doch beim Zulassen auf der Zulassungsstelle gleich mal, ob sie mit der Ausstellung des Fzg-Scheins nicht noch ne Stunde warten können, dann sparst du dir vielleicht gleich noch die Gebühren für die Berichtigung/Neuausstellung des Fzg-Scheins, obwohl das Auto noch keinen Meter gefahren ist!
Zitat:
Ich danke Dir nochmals für Deine Hilfe. Du bist der geborene Problembeseitiger.
Oaaahhh, das war ein Ego-Streichler 😁
Gern geschehen 🙂
Viele Grüße aus Bayern!
Ich möchte jetzt nicht unverschämt sein nachdem ich erst einen Egostreichler losgelassen habe, aber könntest Du mir vorab die Eintragung faxen. Der TÜV hier ist 110% !!
Falls Du einverstanden bist sende ich Dir meine Fax Nr.
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