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Toyota Auris bei Vertragshändler unfallfrei gekauft - im Nachhinein Schaden entdeckt

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 14:35

Hi,

ich habe einen relativ neuen ( ende 2015// 16tkm) Toyota Auris bei DIT in München gekauft und hatte jetzt ist mir hinten leicht einer drauf und u.a. muss die Heckklappe ausgetauscht werden.

Hierbei ist dem Spengler (andere Vertragswerkstatt) aufgefallen, das es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr die Originalheckklappe ist. (abgenutzte Schrauben etc)

Wie Soll ich damit umgehen, kann ich da DiT irgendwie zur Rechenschaft ziehen? Habe hier wirklich keine erfahrungen, da dies mein erstes neueres Auto ist.

ärgert mich gerade sehr... schlimm genug das mir einer drauf gefahren ist...

Beste Antwort im Thema

Moin,

Und dir sollte bewusst sein, dass eine getauschte Heckklappe nicht automatisch auch ein Unfallschaden im Sinne der aktuellen Rechtsprechung sein muss. Es kann theoretisch auch z.B. ein Garantiefall z.B. wegen einer mangelhaften Lackierung gewesen sein usw. Gibt also mehr als nur einen Unfall, weshalb die Klappe ausgebaut worden sein kann.

LG Kester

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Gibt es denn kein Gutachten für deinen Unfallschaden?

Die Meinung des Spenglers ist eher kein Beweis. Das sollte sich der Gutachter genauer ansehen und dokumentieren.

Wenn er was von Vorschäden festgestellt hat, kannst Du den Händler damit konfrontieren, aber besser schriftlich.

Im Prinzip gibt's da zwei Wege:

1) über den Gutachter. Der wird dann aber nur schwer feststellen können, was vom letzten Schaden (dem vermeintlichen Vorschaden) und was von diesem Mal kommt (z.B. an den Crash-Boxen), höchstens an sowas wie Rostspuren/Korrosion, denn die kommt ja nicht in 2-3 Tagen. Blöd: dann kann dein Spengler erstmal nicht weiterarbeiten. In der Heckklappe und auch an anderen Teilen wie der Heck-Stoßstange kann man aber nach dem Produktionsdatum suchen, wenn die nicht zu zermatscht sind (von diesem Mal). Das wäre dann mal was erhärtetes.

2) Was willst du denn bei DIT erreichen? Nur deinen Ärger verkünden => kannst du dir sparen?

Einen Nachlass oder Gutschein im Nachhinein? Eine Beteiligung an den diesmaligen Reparaturkosten (das macht die Sache dann kompliziert)? Nur wer da weiß, was er will, macht auch was sinnvolles. Sonst ist das Aktionismus.

BTW: deinem Unfallgegner oder dessen Versicherung solltest du den vermuteten Vorschaden möglichst nicht bekanntgeben (zumal es eh Spekulation ist). Nur damit du dich da nicht verplapperst. Denn sonst werden die aktiv und prüfen in Richtung Senkung deiner Aufwendungen oder sogar Versicherungsbetrug (einer mit nem leichten Bums am Heck bremst mal stark, lässt einen anderen auflaufen für den mittelgroßen Bums und lässt sich dann alles wieder schicki machen). Der Unfallgegner/dessen Versicherung können aber natürlich noch mit "ihrem" Gutachter draufschauen. Das verzögert es auch wieder.

am 15. Mai 2017 um 15:16

Was verstehst Du denn unter "zur Rechenschaft ziehen"?

Was genau willst Du tun?

Du kannst denen natürlich eine böse mail schreiben und wirst dann vermutlich irgendeine "ist uns nichts von bekannt"-Antwort erhalten.

Willst Du Geld?

Dann musst Du erst mal Beweise sichern.

Könnte z.B. sein:

Fotos von den Schrauben, Aussage des Handwerkers, Lackschichtdickenmessung.

Für seine Zusicherung "unfallfrei" haftet der Verkäufer.

Und dass Dir einer gegen's Auto gefahren ist, ist nicht "schlimm", das ist ganz normales Lebenrisiko und Alltag.

Und außerdem nur Blech.

am 15. Mai 2017 um 16:24

BTW: deinem Unfallgegner oder dessen Versicherung solltest du den vermuteten Vorschaden auf jeden Fall bekanntgeben (jedenfalls dann, wenn es einen gibt).

Alles andere ginge nämlich in Richtung Betrug.

Und kommt sowieso raus, wenn der Gutachter kommt.

Moin,

Und dir sollte bewusst sein, dass eine getauschte Heckklappe nicht automatisch auch ein Unfallschaden im Sinne der aktuellen Rechtsprechung sein muss. Es kann theoretisch auch z.B. ein Garantiefall z.B. wegen einer mangelhaften Lackierung gewesen sein usw. Gibt also mehr als nur einen Unfall, weshalb die Klappe ausgebaut worden sein kann.

LG Kester

am 15. Mai 2017 um 21:42

Eine abgenutzte Schraube als Beweis für einen Unfall ist völlig übertrieben. Vielleicht einfach nachgestellt, getauscht /lackiert aus Grund xyz. Der Sprengel ist schon ein lustiger Typ.

am 16. Mai 2017 um 4:16

Muss ja kein Unfallschaden sein. Vielleicht war die durchgegammelt wegen Korrosion durch Kriechstrom begünstigt ?

Es gibt da so einiges.

Steht denn unfallfrei im Kaufvertrag oder war das nur Deklaration im Angebot?

Leute, der TE will keine Abwiegelungen hören. Es gibt zwei Dinge um die es ihm geht:

1. Geld! Bei MT kursieren zahllose Geschichten wie man aus solchen Situationen fetten Reibach gemacht hat und da will der TE natürlich nicht zurück stehen. Wenn sich so viele an einem kleinen Blechschaden finanziell gesund stoßen, dann muss bei einem handfesten Betrug doch wenigstens der Gegenwert einer Eigentumswohnung drin sein.

2. RACHE! Da hat ihn ein niederträchtiger Mistkerl vorsätzlich und in voller Absicht um ein Vermögen betrogen und dafür soll dieser HÄNGEN! Und wenn das nicht umsetzbar ist dann soll er wenigstens ruiniert werden. Finanziell sowieso und am besten auch sein ganzes Leben. So will es die göttliche Gerechtigkeit. Und wenn der vermutlich Schuldige nix dafür kann, dann soll halt IRGENDWER hängen. Hauptsache jemand wird bestraft. Auch das ist dem Zeitgeist geschuldet.

Ihr seht: Relativierung und Ratschläge a la "lass sein, bringt nichts" sind hier nicht gefragt. Der obligatorische Rat zum Anwalt zu gehen und ein Gutachten erstellen zu lassen und - wenn es dumm läuft - auf mehr Kosten sitzen zu bleiben als möglicher Gewinn lockt, das ist was die verwundete Seele mindestens hören will.

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 5:45

Hi,

erstmal danke für die Infos.

Ja es gibt schon diverse Gründe für einen Austausch, das stimmt.

Die Heckklappe wurde ja erneut getauscht und das ist bereits alles von der Versicherung abgenommen. Mich hat das nur sehr gewundert. Was solls....

Ledig lich ärgerlich, ich habe durch den Unfall auch so ein paar ganz feine kurze Risse im innen Plastik der Rückleuchte. Fällt wenig auf, aber da ist der Gutachter überzeugt, es kann nciht vom Unfall kommen. Ist es aber definitiv. Diese wurde nun aber natürlich nicht ausgetauscht.

Was im Vertrag steht müsste ich mal prüfen.

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 5:51

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 16. Mai 2017 um 07:31:43 Uhr:

Leute, der TE will keine Abwiegelungen hören. Es gibt zwei Dinge um die es ihm geht:

1. Geld! Bei MT kursieren zahllose Geschichten wie man aus solchen Situationen fetten Reibach gemacht hat und da will der TE natürlich nicht zurück stehen. Wenn sich so viele an einem kleinen Blechschaden finanziell gesund stoßen, dann muss bei einem handfesten Betrug doch wenigstens der Gegenwert einer Eigentumswohnung drin sein.

2. RACHE! Da hat ihn ein niederträchtiger Mistkerl vorsätzlich und in voller Absicht um ein Vermögen betrogen und dafür soll dieser HÄNGEN! Und wenn das nicht umsetzbar ist dann soll er wenigstens ruiniert werden. Finanziell sowieso und am besten auch sein ganzes Leben. So will es die göttliche Gerechtigkeit. Und wenn der vermutlich Schuldige nix dafür kann, dann soll halt IRGENDWER hängen. Hauptsache jemand wird bestraft. Auch das ist dem Zeitgeist geschuldet.

Ihr seht: Relativierung und Ratschläge a la "lass sein, bringt nichts" sind hier nicht gefragt. Der obligatorische Rat zum Anwalt zu gehen und ein Gutachten erstellen zu lassen und - wenn es dumm läuft - auf mehr Kosten sitzen zu bleiben als möglicher Gewinn lockt, das ist was die verwundete Seele mindestens hören will.

Geh in deine Höhle zurück, Troll!

Das war nunmal mein erster Kauf eines neueren Wagens. Und da erwarte ich einfach, das gesagtes mit gekauften einigermaßen übereinstimmt.

Wenn ich bei amazon/ebay etwas kaufe, will ich auch das es der Beschreibung entspricht, sonst geht es zurück. Warum sollte das bei einem Fahrzeug, welches das x-Fache kostet, nicht anders sein.

Auf den Quatsch mit Betrug gehe ich gar nciht ein, keine ahnung aus welchem deiner Trollnasenlöcher du sowas ziehst. Aber die muss echt fad sein.

am 16. Mai 2017 um 7:50

"Mich hat das nur sehr gewundert. Was solls....

Ledig lich ärgerlich"

Ach so.

Du hast gar kein ernstes Problem. Sondern Dich nur "gewundert".

"Lediglich ärgerlich":

Dann hätte ich eine Bitte: erspare Deinen Mitmenschen doch künftig die Beschäftigung mit Belanglosigkeiten, auf dass diese ihre Lebenszeit für wirklich wichtige Dinge und ernsthaft Rat Suchende verwenden können.

tzzz...

am 16. Mai 2017 um 8:02

Zitat:

@m4rs83 schrieb am 16. Mai 2017 um 07:51:03 Uhr:

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 16. Mai 2017 um 07:31:43 Uhr:

Leute, der TE will keine Abwiegelungen hören. Es gibt zwei Dinge um die es ihm geht:

1. Geld! Bei MT kursieren zahllose Geschichten wie man aus solchen Situationen fetten Reibach gemacht hat und da will der TE natürlich nicht zurück stehen. Wenn sich so viele an einem kleinen Blechschaden finanziell gesund stoßen, dann muss bei einem handfesten Betrug doch wenigstens der Gegenwert einer Eigentumswohnung drin sein.

2. RACHE! Da hat ihn ein niederträchtiger Mistkerl vorsätzlich und in voller Absicht um ein Vermögen betrogen und dafür soll dieser HÄNGEN! Und wenn das nicht umsetzbar ist dann soll er wenigstens ruiniert werden. Finanziell sowieso und am besten auch sein ganzes Leben. So will es die göttliche Gerechtigkeit. Und wenn der vermutlich Schuldige nix dafür kann, dann soll halt IRGENDWER hängen. Hauptsache jemand wird bestraft. Auch das ist dem Zeitgeist geschuldet.

Ihr seht: Relativierung und Ratschläge a la "lass sein, bringt nichts" sind hier nicht gefragt. Der obligatorische Rat zum Anwalt zu gehen und ein Gutachten erstellen zu lassen und - wenn es dumm läuft - auf mehr Kosten sitzen zu bleiben als möglicher Gewinn lockt, das ist was die verwundete Seele mindestens hören will.

Geh in deine Höhle zurück, Troll!

Das war nunmal mein erster Kauf eines neueren Wagens. Und da erwarte ich einfach, das gesagtes mit gekauften einigermaßen übereinstimmt.

Wenn ich bei amazon/ebay etwas kaufe, will ich auch das es der Beschreibung entspricht, sonst geht es zurück. Warum sollte das bei einem Fahrzeug, welches das x-Fache kostet, nicht anders sein.

Auf den Quatsch mit Betrug gehe ich gar nciht ein, keine ahnung aus welchem deiner Trollnasenlöcher du sowas ziehst. Aber die muss echt fad sein.

Und wieso soll das gesagte nicht stimmen? Weil jemand schon die Schraube der Heckklappe gedreht hat? Wenn eine neue Glühbirne drin ist , dann gehst du ja auch nicht gleich vom Unfall aus. Du hast das Auto als Jahreswagen bei Toyota Vertragshändler gekauft. Wenn etwas getauscht wurde , dann findet man es auch im System. Du unterstellst dem Händler indirekt Betrug und Vertuschung vor und nennst in sogar hier sogar namentlich. Hat etwas von Rudmord und das aus unbegründeten Gründen. Das kann den Händler einige Kunden kostem, da sich die Interessenten mit deiner Geschichte nicht komplett auseinander setzen, sondern nur was von verheimlich von Unfallschäden lesen und vom Händler Abstand nehmen. Die Schraube wurde vielleicht auch in Werk gedreht um die Klappe zu nachjustieren.

Ein solltest du bedenken: Wenn da ein Vorschaden war reduziert sich die Wertminderung bei dem aktuellen Schaden oder fällt ggf. ganz weg je nach Umfang des Vorschadens. Das wäre dann die Summe die du beim Verkäufer ggf. einfordern kannst.

Dazu kommt halt das was die Vorposter schon andeuteten: War es wirklich ein Vorschaden? Oder doch nur Heckklappe eingestellt, getauscht als Garantieschaden, ...

Bezüglich Risse in der Rückleuchte: Stell doch mal ein Foto vom Schaden ein, dann kann man auch ersmtal einschätze was überhaupt Sache ist.

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