Touri totalschaden :-(

VW Touran 1 (1T)

hallo zusammen,

uns wurde in der letzten woche unser touri zerlegt... totalschaden :-(

jetzt habe ich eine frage wobei ich mich freuen würde, wenn KEINE vermutungen geäussert würden, sondern nur fachwissen gepostet würde, da das sehr wichtig ist!

also, der wagen wurde von einem sachverständigen als totalschaden "abgeschrieben". im gutachten steht ein restwert, zu welchem ich das auto wohl verkaufen kann. dieser wird mir natürlich nicht von der versicherung erstattet. jetzt habe ich aber gehört und gelesen, dass die versicherungen immer mal wieder gerne versuchen, einem einen "käufer" unterzujubeln, der angeblich, oder auch tatsächlich, mehr als diesen im gutachten ausgewiesen restwert bereit wäre oder gewesen wäre, für den touri zu zahlen. um diese summe kürzen die versicherungen dann gerne ihre zahlungen... das ist aber laut bgh unzulässig, da ich selbst entscheinden kann, wem ich mein auto verkaufe, da das gutachten bindend ist!

was mache ich nun am besten, das fahrzeug stehen lassen und auf die versicherung warten oder es verkaufen und hoffen, dass die "lieb" sind und das ganze nicht vor gericht austragen wollen!?

15 Antworten

Hallo MarcZ,

da ich kein Jurist o. Versicherungsmann bin, sondern nur aus eigenen Erfahrungen berichten kann, würde ich Dir raten den Angaben des Anwaltes zu folgen. Denn für ihn ist es ein Fall den er schon in ähnlicher Form x-mal durchgezogen hat.

Um über den Stand der Dinge informiert zu sein, kannst Du mal direkt mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

Gruß Ralf

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