Touri totalschaden :-(
hallo zusammen,
uns wurde in der letzten woche unser touri zerlegt... totalschaden :-(
jetzt habe ich eine frage wobei ich mich freuen würde, wenn KEINE vermutungen geäussert würden, sondern nur fachwissen gepostet würde, da das sehr wichtig ist!
also, der wagen wurde von einem sachverständigen als totalschaden "abgeschrieben". im gutachten steht ein restwert, zu welchem ich das auto wohl verkaufen kann. dieser wird mir natürlich nicht von der versicherung erstattet. jetzt habe ich aber gehört und gelesen, dass die versicherungen immer mal wieder gerne versuchen, einem einen "käufer" unterzujubeln, der angeblich, oder auch tatsächlich, mehr als diesen im gutachten ausgewiesen restwert bereit wäre oder gewesen wäre, für den touri zu zahlen. um diese summe kürzen die versicherungen dann gerne ihre zahlungen... das ist aber laut bgh unzulässig, da ich selbst entscheinden kann, wem ich mein auto verkaufe, da das gutachten bindend ist!
was mache ich nun am besten, das fahrzeug stehen lassen und auf die versicherung warten oder es verkaufen und hoffen, dass die "lieb" sind und das ganze nicht vor gericht austragen wollen!?
15 Antworten
Moin,
wenn es mir passieren würde: Verkehrsrechtschutz => Anwalt. Der sollte wissen wie ich am schnellsten zu meinem Geld komme...
lund
Zitat:
Original geschrieben von lund
Moin,
wenn es mir passieren würde: Verkehrsrechtschutz => Anwalt. Der sollte wissen wie ich am schnellsten zu meinem Geld komme...
lund
ja der hat mir ja gesagt, dass ich das auto verkaufen kann - ist ja schliesslich mein auto... die versicherungen stellen sich aber wohl des öfteren quer und kommen wohl auch immer öfter vor "kleinen" gerichten damit durch...
Die Sache ist doch klar. die Versicherung zieht Dir den Restwert ab, und genau den. Und du siehst zu, wie Du den Restwert erzielen kannst. Wenn mehr. : Dein Verdienst.
Wenn weniger : Dein Verlust.
Und keine seriöse Versicherung wird darauf drängen, dass du mehr als den Restwert laut SV hättest erzieln können.
Im Zweifelsfall soll dir die Versicherung das Fahrzeug zum Restwert abnehmen und den Schaden bezahlen.
Diese Möglichkeit gibt es auch, das sollte dein Anwalt auch wissen!
Ansonsten hast Du auch die Möglichkeit, das Versicherungsgutachten abzulehnen und einen unabhängigen Sachwerständigen zur Begutachtung zu nehmen, welches auch von der Versicherung akzeptiertb werden muss.
Nach drei unverschuldeteten Unfällen kann ich nur den Weg über den Unabhängigen empfehlen, dazu muss aber auch ein fähiger Anwalt dahinter stehen.
Gruß Otti
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Hallo MarcZ,
tut mir leid für Dich! Habe hier zwei Links: http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2005/02/12/beitrag2.html oder http://focus.msn.de/.../egaa.htm?... in denen das Thema behandelt wird.
Hier ist es grade eine nach aussen wirkende "seriöse Versicherung" (wie man auch immer die Messlatte anlegt), die Ihre Kunden über den Tisch ziehen will.
Lass Dir keine Bange machen, Justicia ist mit Dir!!
Gruß Ralf
Zitat:
Original geschrieben von Otti208
Im Zweifelsfall soll dir die Versicherung das Fahrzeug zum Restwert abnehmen und den Schaden bezahlen.
Diese Möglichkeit gibt es auch, das sollte dein Anwalt auch wissen!
Ansonsten hast Du auch die Möglichkeit, das Versicherungsgutachten abzulehnen und einen unabhängigen Sachwerständigen zur Begutachtung zu nehmen, welches auch von der Versicherung akzeptiertb werden muss.
Nach drei unverschuldeteten Unfällen kann ich nur den Weg über den Unabhängigen empfehlen, dazu muss aber auch ein fähiger Anwalt dahinter stehen.Gruß Otti
es ist natürlich kein versicherungs sv sondern einer, der von meinem anwalt bestellt wurde - ein unabhängiger! ganz doof bin ich ja nu auch nicht ;-)
Zitat:
Original geschrieben von formel123
Hallo MarcZ,
tut mir leid für Dich! Habe hier zwei Links: http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2005/02/12/beitrag2.html oder http://focus.msn.de/.../egaa.htm?... in denen das Thema behandelt wird.
Hier ist es grade eine nach aussen wirkende "seriöse Versicherung" (wie man auch immer die Messlatte anlegt), die Ihre Kunden über den Tisch ziehen will.
Lass Dir keine Bange machen, Justicia ist mit Dir!!
Gruß Ralf
danke für die quellen - ist schon interessant, dass immerweider die all*** auftaucht!? hatte schon ein paar dieser quellen gefunden und immer wieder waren es die jungs von der all*** die die probleme gemacht haben... haben es wohl nötig :-)
bei mir ist das aber noch etwas anders glaube ich - ich habe noch gar kein angebot von der geg. vers. bekommen. gilt das dann wohl auch, dass ich einfach verkaufen kann oder dann erst recht!?
Ich würde zunächst einmal die allereinfachste Variante wählen => sprich mit Deinem Unfallgegner bzw. mit der Versicherung, die Dir den Schaden ersetzen soll!!!
verkauf dein auto privat und versuche mehr als den restwert zu erziehlen
dann einigst du dich mit dem käufer nur die restwertsumme in den kaufvertrag zu schreiben und schickst diesen der versicherung
die ziehen dir dan nur den restwert ab und du hast ein schönes taschengeld verdient
ich schätze da müssten so 1000-2000 euro mehr für dich drinn sein
so hab iches schon gemacht mit meinem golf 4
wie du schon sagt hast es ist dein auto und niemand auser dir kann bestimmen was damit passiert
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Betrug!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
hey, du bist ne frau, die machen das doch tagtäglich ;-)
was heisst da betrug
anderst gehts ja nicht mehr
auserdem glaubst du die versicherung betrügt dich nicht
der wagen wird in die restwertbörse gesetzt und dann wird er zum höchstgebot verkauft
dann zihen sie dir noch die merchensteur ab und sell und jenes also wo liegt den dann der betrug????????
Hallo MarcZ,
würde erst mal in nachforschen oder abwarten, ob die gegnerische Versicherung das Gutachten anerkennt. Manche Versicherungen lassen sich bei grösseren Schäden von Ihrem eigenen Gutachter den Schaden bzw. das Gutachten bestätigen. Hier gibt es aber auch eine Frist, wie lange das Fahrzeug für die Versicherung zugänglich sein muss (? 14 Tg. nach Meldung des Unfall´s an die Versicherung)
Hat die Versicherung das Gutachten akzeptiert, kann das Fahrzeug ohne Probleme verkauft werden. Akzeptiert die Versicherung das Gutachten nicht, kannst Du das Fahrzeug auch verkaufen, muss aber mit Streitigkeiten und verzögertem Geldfluss rechnen und den Anwalt einschalten.
Erlöse über dem Restwert müssen von Dir, auch wenn es vieleicht schwer fällt, mit der Versicherung abgerechnet werden.🙁
Gruß Ralf
@ formel123 (ralf): bist du jurist oder sowas in der art?
mein problem ist, dass ich atm ohne auto da stehe und nicht noch länger warten kann, bis ich das kaputte verkaufe, da ich das geld, was ich dafür noch bekomme für ein anderes auto brauche.
die sache liegt übrigens komplett beim anwalt und der hat gesagt - verkaufen! was nu?