Totwinkelassistent (TWA) TÜV Relevanz
Moin zusammen,
an meiner S212 E-Klasse vorMopf von 01/2013, ist ein seinerzeit als Sonderausstattung auswählbares Fahrassistenzsystem verbaut, welches auch einen über den Bordcomputer vom Nutzer zu inaktivierenden Totwinkelassistenten beinhaltet.
Im Juli und im November dieses Jahres wurden die beiden zugehörigen Sensoren im Heckbereich bei einem
von mir bei der Polizei angezeigten nächtlichen Bandendiebstahl auf meinem Grundstück entwendet. Beide Male hat meine Teilkaskoversicherung den Schaden von bisher insgesamt immerhin 3.200 Euro inkl. meiner Selbstbeteiligung von 300 Euro übernommen.
Da das Entwenden der Sensoren, wie mir von kundiger Person vorgeführt wurde, innerhalb von wenigen Minuten möglich ist, würde ich nun gerne die Sensoren wieder ausbauen und bis zu einem eventuellen Verkauf des Fahrzeugs zur Wiederherstellung der Funktion einlagern.
Da man die Funktion des TWA, welcher in den meisten Autos dieser Baujahre gar nicht vorhandenen ist, im Bordcomputer problemlos inaktivieren kann, ist das Auto, wie ich beim Abwarten auf die beiden Werkstattermine feststellen konnte, dann auch problemlos nutzbar.
Damit wäre dann auch ein erneuter Diebstahl und alle damit verbundenen Kosten für mich und für die Versicherung, die sicher auch nicht unendlich zahlt, nicht mehr möglich.
Inzwischen habe ich bei Nachfrage in der Werkstatt erfahren, dass diese Methode vom TÜV angeblich nicht erlaubt sei, und meinem Fahrzeug dann bei der nächsten HU die Plakette verweigert würde.
Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Demontage eines in der Standardausstattung gar nicht vorhandenen Zubehörs zum Nichtbestehen der HU führt, bin ich zumindest verunsichert.
Gibt es hier jemanden, der mit dieser oder einer vergleichbaren Situation schon Erfahrungen gemacht hat?
PS:
Meine parallele Anfrage bei TÜV blieb bisher noch unbeantwortet.
25 Antworten
Hatte mal das Problem einer nicht kühlenden Klima-Anlage, konnte gut festgestellt werden ,da es ein Sommertag war. Kein TÜV bekommen, lt. Aussage Prüfer, alles was verbaut ist muss funktionieren. Klima-Anlage, hat durch ihr zur erreichendem Wohlfühlklima viel mit der Sicherheit zu tun, und im Winter durch die Trocknerfunktion bessere Scheibenbefreiung. Sie war als extra in der Fahrzeugausstattung verbaut.
Musste die Anlage instandsetzen lassen.
Den Prüfer hätte ich aber sofort gegen einen anderen eingetauscht
Dass eine nicht funktionierende Klimaanlage ein Verweigerungsgrund für die Plakette sein soll, halte ich für ausgeschlossen. Da hat sich der Prüfer eine schöne Geschichte ausgedacht.
Gruß
Achim
Hallo, es handelte sich nichtmal um meine Mercedes, die vom Werk ja alles serienmässig haben, sondern um einen VW Polo der mit Zusatzextras ausgestattet war, wie Klima, Neblscheinwerfer, Rückfahrsensor usw. Er sagt noch dazu , wenn die Nebellampen nicht funktionieren gibt es auch keine Plakette, obwohl am Polo als extra verbaut.
Zitat:
@general1977 schrieb am 2. Februar 2025 um 11:23:04 Uhr:
Dass eine nicht funktionierende Klimaanlage ein Verweigerungsgrund für die Plakette sein soll, halte ich für ausgeschlossen. Da hat sich der Prüfer eine schöne Geschichte ausgedacht.Gruß
Achim
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Zitat:
@Hinnerk schrieb am 1. Februar 2025 um 16:36:39 Uhr:
UpdateMeine Anfrage an den TÜV Nord
Antwort des TÜV Nord:
Die in einem Fahrzeug verbauten Assistenzsysteme sind im Rahmen der Hauptuntersuchung über die Systemdaten des Fahrzeuges zu prüfen. Wenn ein verbautes Assistenzsystem kein Pflichtsystem ist, besteht die Möglichkeit dieses System zu deaktivieren.
Wenn ein System deaktiviert ist, muss dieses System aus den Fahrzeugsystemdaten des betreffenden Fahrzeuges ausprogrammiert werden. Anschließend wäre es kein Prüfpunkt mehr im Rahmen der Hauptuntersuchung.Diese Aussage des TÜV habe ich dann an MB weitergeleitet und um Unterstützung gebeten.
Das sagt MB dazu:
Wir bieten keine Umrüstung, Nachrüstung oder Ausprogrammierung der Fahrassistenzsysteme an.
Aufgrund der Typengenehmigung und Zertifizierung bieten wir solche Dienste oder Arbeiten nicht an.
Wenn das Fahrzeug das Werk mit einem bestimmtem Ausstattungsumfang verlassen hat, dann ist dies nachträglich nicht mehr änderbar.Résumé:
An einer einfachen und m.E. gangbaren Lösung zur Verhinderung eines sich stets wiederholenden Problems von Bandenkriminalität scheint also wohl leider von keiner Seite ein Interesse zu bestehen.PS:
Ich frage mich jetzt nur noch, ob es sich bei den Tagfahrleuchten, die ebenfalls über das KI deaktivierbar sind, identisch verhält, wenn diese Leuchten physikalisch entfernt werden. Wenn ja, müsste eine von der StVZO nicht vorgeschriebene und daher auch nicht vorhandene Zusatzleuchte bei der TÜV-Vorführung trotzdem leuchten.
Ich würde mich da keinen Kopf machen , deaktivier im KI die Radar Sensor und gut iss .. oder wenn es dich stört den Sensor reparieren lassen ..
Zitat:
@Rudolf58 schrieb am 1. Februar 2025 um 22:36:17 Uhr:
Hatte mal das Problem einer nicht kühlenden Klima-Anlage, konnte gut festgestellt werden ,da es ein Sommertag war. Kein TÜV bekommen, lt. Aussage Prüfer, alles was verbaut ist muss funktionieren. Klima-Anlage, hat durch ihr zur erreichendem Wohlfühlklima viel mit der Sicherheit zu tun, und im Winter durch die Trocknerfunktion bessere Scheibenbefreiung. Sie war als extra in der Fahrzeugausstattung verbaut.
Musste die Anlage instandsetzen lassen.
Das hieße ja im Umkehrschluss, dass die Klimaanlage immer bewusst geprüft werden müsste. Hab ich bei keinem meiner HU Besuche bei keinem Fahrzeug je gesehen. Und würde wohl bei vielen älteren und günstigen Fahrzeugen zu Problemen führen.
...als bei mir der Klimakondensator irreparabel durch einen Steinschlag getroffen wurde, hat das Auto trotzdem ... TÜV ohne Mängel... bekommen....nicht mal einen Hinweis im Protokoll, das die Klima nicht funktioniert.
Das einzige...der einzige, der mir den Schaden am Objekt zeigte, war mein Kumpel/Werkstattinhaber mit dem Verweis, das sich aufgrund des Schadens das auffüllen des Klimamittels ... verbunden mit dem sinnfreien Laufens des Klimakompressors...rein gar nichts bringt, solange der Kondensator nicht erneuert wird...was mir nicht geschmeckt hat
Ergebnis... Anschlusstermin 3 Wochen später mit einem KVA von 700€.
Gruß
Man glaubt es kaum, aber auch andere haben mit anderen Sachen TÜV Probleme.
https://www.motor-talk.de/.../...ontursitz-ohne-funktion-t7620997.html
Gestern war ein Bekannter bei mir und er fährt einen x128 mopf .
Sein TWA ist defekt , wollte im KI die Radar Sensorik ausschalten , aber das Fahrzeug hat die Funktion überhaupt nicht . In meinem X 218 Vormopf ist diese Funktion vorhanden . Der mopf hat distronic, meiner nicht .. hat das etwas damit zu tun ?
TWA kann ich getrennt ein/aus schalten. Habe zwar auch Distronic aber was sollte das damit zu tun haben? Alle anderen Assis kann ich auch getrennt schalten.
Welches Baujahr ist der X218? Ist das Pflicht und nicht abschaltbar?
Meiner ist Baujahr 2013, ich kann ausschalten
.
Kollege sein X218 ist von 2015 und da ist im der KI keine Möglichkeit im TWA abzuschalten