Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
150 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 24. September 2015 um 04:27:01 Uhr:
Du hast also nicht wirklich eine Ahnung, sondern "schaust" mal so auf den Internetseiten, was die so schreiben 😉
Du bist ja eine richtige "Intelligenzbestie". Zwar nicht in der Lage, den einfachsten Zusammenhang zweier direkt hintereinander stehender Sätze zu begreifen, aber zum Pöbeln reicht es gerade noch...
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. September 2015 um 05:11:23 Uhr:
😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Und zu Deinem Claqueur kann ich nur gratulieren...
Ich möchte mich nochmal nochmal zum Thema äußern.
Es wurde ja behauptet:
"Da das Auto einen Totalschaden hat, wird es nicht weiterversichert. Damit hat sich der Vertrag erledigt und wohin er gestuft wird, muss niemanden mehr interessieren. Das neue Auto bekommt einen neuen Vertrag, wieder mit SF 0, also kein Nachteil."
Dazu mal als Beispiel die allgemeinen Bedingungen der DirectLine:
L.1 Ersteinstufung
L.1.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach L.5, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
L.5 Übernahme eines Schadenverlaufs
L.5.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach L.5.1.4 (Anm.: Auskünfte v. Vorversicherer) in folgenden Fällen übernommen:
L.5.1.1 Fahrzeugwechsel
Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
Und:
Als ich vor ein paar Tagen am Flughafen rumsaß, hab ich der HUK24 einfach mal eine Nachricht geschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Kraftfahrzeug ist in der HUK24 versichert, eingestuft in der SF-Klasse M und verunfallt. Es ist nicht mehr reparaturwürdig und wird abgemeldet. Ein neues gebrauchtes Auto wird kurz nach der Abmeldung angeschafft und soll wieder bei der HUK24 versichert werden. Übernimmt dann das neue Fahrzeug automatisch den schadenbehafteten Verlauf des alten Fahrzeugs, also im Sinne eines Fahrzeugwechsels, oder kann dieses Auto völlig losgelöst bei Ihnen eine Ersteinstufung erhalten?
Vielen Dank im Voraus
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
In diesem Fall müsste der Vertrag für Ihr neues Fahrzeug mit der vorhandenen Klasse M eingestuft werden.
Haben Sie noch Fragen? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
Ich denke, dass die Antwort eindeutig ist.
Schönes Wochenende
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Nö, hatte ja auch hier geschrieben, dass es immer eine Entscheidung der Versicherung ist und natürlich auch Verhandlungsgeschick. Mich störte lediglich die statische Aussage, so ist es - Punkt. Gibt ja Leute, die das lesen und für bare Münze nehmen.
PS: HUK24 geht nur per Email 😉
da ist ein kleiner aber durchaus wichtiger Fehler in deiner Anfrage 😉 Das KFZ hier in diesem Thread ist in SF0 und hat einen Unfall. Das es vom SF M nicht noch schlechter geht ist irgendwie klar.
Grüße
Steini
@steini111
Das ist korrekt, ab die Theorie hier im Thread besagte ja, dass das neue Fahrzeug unabhängig vom Unfallwagen eingestuft wird. Um das Gegenteil zu zeigen, musste ich mit SF M anfragen, damit der Unterschied klar wird. Hätte ich mit SF 0 angefragt, wäre ja logischerweise SF 0 rausgekommen, aber eben nicht weil der neue Wagen unabhängig ist.
Einigermaßen verständlich?
nein, marktgängig gibt für die schadenverlaufsübernahme diese klausel:
Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat - hat Vorrang vor einer Ersteinstufung nach I.2
sonst würde die malusschadenklasse ja garkeine sinn machen ich könnte ja immer wieder fleißig mit neueinstufungen vor vorne "anfangen".
Zitat:
@stullek schrieb am 26. September 2015 um 17:38:12 Uhr:
Das ist doch genau was RR die ganze Zeit sagt, es kommt SF 0 beim neuen Vertrag raus.
Nein, darum fragte ich ja mit SF M an, damit man sehen kann, dass beim Fahrzeugwechsel der Schadensverlauf berücksichtigt wird. Bei der HUK bekommt deshalb der "Neue" auch die M und nicht die SF 0.
Zitat:
@B E N schrieb am 26. September 2015 um 17:58:31 Uhr:
Nein, darum fragte ich ja mit SF M an, damit man sehen kann, dass beim Fahrzeugwechsel der Schadensverlauf berücksichtigt wird. Bei der HUK bekommt deshalb der "Neue" auch die M und nicht die SF 0.Zitat:
@stullek schrieb am 26. September 2015 um 17:38:12 Uhr:
Das ist doch genau was RR die ganze Zeit sagt, es kommt SF 0 beim neuen Vertrag raus.
Ich möchte nochmal auf den Satz hinweisen:
Zitat:
Um das Gegenteil zu zeigen, musste ich mit SF M anfragen, damit der Unterschied klar wird. Hätte ich mit SF 0 angefragt, wäre ja logischerweise SF 0 rausgekommen, aber eben nicht weil der neue Wagen unabhängig ist.
Also wäre SF0 rausgekommen schreibst du, das gleiche schreibt RR auch.
Vielleicht solltet ihr mal einen Kaffee trinken gehen, was sich neckt das liebt sich.
Mensch Stullek,
und was ist mit dem Schadenverlauf? Wenn der TE, auf den spielst Du ja an, einen neuen Wagen anmeldet, übernimmt der diesen und kommt spätestens im Folgejahr in die M, weil SF0 + Unfall = M. Nix mit Vorteil. RR sagte, dass die Vorgeschichte des alten Wagen beim neuen Vertrag keine Rolle spielt. Tut es aber.
Jetzt klar?🙂
Besser Du gehst mit RR einen Kaffee trinken, wäre sicher harmonischer, denn ihr seit ja (noch) einer Meinung.😉
Lieber BEN und Mitstreiter,
bitte nennt uns doch freundlicherweise irgendeine AKB irgendeines Versicherers, in der die zwangsweise Übernahme des Schadenverlaufs eines freien KFZ-Vertrags dokumentiert ist.
Wie wird ein neues Risiko eingestuft, wenn ein weiteres KFZ in SF M gestuft ist?
Wie wird dasselbe Risiko eingestuft, wenn es mehrere freie Verträge mit unterschiedlichen SF gibt? Welcher Vertrag wird dann zwangsweise genommen?
Wie wird dasselbe Risiko eingestuft, wenn es einen freien Vertrag mit z. B. SF 30 gibt, der aber für ein in Kürze dazukommendes Fahrzeug genutzt werden soll?
Fragen über Fragen…