Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen
Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,
die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.
Kurz als Vorwort:
Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.
Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.
Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!
Kurz:
Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!
- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)
Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.
- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr
Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.
Alarmglocken gingen natürlich sofort an.
Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?
Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.
Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?
Ich würde:
Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.
Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!
Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?
Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..
Viele Grüße
Aiko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:
Ja ne, is klar.Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.
Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!
😁
Lass es, er versteht es einfach nicht...
PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉
150 Antworten
Nein. Das ist nicht richtig.
Die normale Haftpflichtversicherung der Werkstatt leistet beim Ölmangel nicht.
Dafür braucht es die Zusatzhaftpflicht für Handel und Handwerk.
@lejockel
Die SFR-Übertragung von LKW auf LFW geht bei allen Versicherern, die ich kenne, bei den meisten sogar von LFW auf LKW.
@go-4-golf
Die HUK24 ist dann vielleicht nicht richtiger Ansprechpartner. Hier ist dann ein Serviceversicherer erste Wahl. Es gibt noch genug, die die Tarifbestimmung ähnlich schwammig vormuliert haben.
Habe heute die Bedingungen einiger Versicherer angeschaut und muss als Fazit sagen, dass die AXA in den aktuellen Bedingungen festlegt, dass das Vorfahrzeug angegeben werden muss (bei den vorherigen Bedingungen noch nicht), wobei ich nur mobilkompakt gelesen habe; AXA easy habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Die AXA prüft allerdings bedingungsgemäß nicht nach, ob eine Vorversicherung bestand. Ganz im Gegensatz zur Generali, die sich das in den Bedingungen seit 07/15 explizit vorbehält.
@B E N
Dein Wiki-Zitat bezieht sich auf die Sondereinstufung. Ein Zweitwagen wird bei den meisten Versicherern in SF0 gestuft, wenn das Erstfahrzeug nicht mindestens SF1/2 hat.
Wenn das Erstfahrzeug besser gestuft ist, gibt's auch meist eine bessere (Sonder-)Einstufung.
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. September 2015 um 23:38:29 Uhr:
Habe heute die Bedingungen einiger Versicherer angeschaut und muss als Fazit sagen, dass die AXA in den aktuellen Bedingungen festlegt, dass das Vorfahrzeug angegeben werden muss (bei den vorherigen Bedingungen noch nicht), wobei ich nur mobilkompakt gelesen habe; AXA easy habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
@Mimro
Wo in den Bedingungen der AXA hast Du diesen Passus mit der Pflichtangabe eines Vorfahrzeugs gefunden?
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Zitat:
@stullek schrieb am 21. September 2015 um 21:30:59 Uhr:
Trägt das zur eigentlichen Fragestellung bei? 😉
Moin Stullek,
natürlich nicht 😉, allerdings spielt das hier bei einigen beratungsresistenten "Fachleuten" wahrscheinlich auch keine Rolle 😰
PS: Kommuniziere deshalb aktuell mit dem TE über PN.
Zitat:
@Mimro schrieb am 21. September 2015 um 23:38:29 Uhr:
@B E N
Dein Wiki-Zitat bezieht sich auf die Sondereinstufung. Ein Zweitwagen wird bei den meisten Versicherern in SF0 gestuft, wenn das Erstfahrzeug nicht mindestens SF1/2 hat.Wenn das Erstfahrzeug besser gestuft ist, gibt's auch meist eine bessere (Sonder-)Einstufung.
Zeig mir bitte einen Passus, wo steht, dass ich für den Zweitwagen SF0 erhalte, egal wie mein Erstvertrag (in diesem Beispiel SF M) aussieht.
Danke
Danke olmo...!
@rrwraith
Unter I.2.1 steht sinngemäß, dass Ersteinstufung in SF0 nur erfolgt, wenn keine Übernahme gemäß I.6 erfolgt. In I.6.1.1 ist der Fahrzeugwechsel aufgeführt.
In allen mir vorliegenden, älteren Bedingungen ist diese Regelung vom Grundsatz her, wie bei den von mir zitierten Bedingungen der HUK geregelt. Hier ist die Angabe definitiv freiwillig!
Zitat:
@Mimro schrieb am 23. September 2015 um 22:18:05 Uhr:
@rrwraith
Unter I.2.1 steht sinngemäß, dass Ersteinstufung in SF0 nur erfolgt, wenn keine Übernahme gemäß I.6 erfolgt. In I.6.1.1 ist der Fahrzeugwechsel aufgeführt.
Danke für die Info,
aber auch hier, wie in allen mir bekannten Bedingungen, ist die Möglichkeit der SF-Übernahme geregelt. Von einer zwangsweisen Übernahme irgendeines Vertrags ist nichts erwähnt.
Dies wäre auch unsinnig und widerspräche jeder Logik.
@ rrwraith
Erklär mir doch bitte mal den Sinn und Zweck einer Schadenklassendatei?
Wenn ich einen Schaden in SF0 habe und vom aktuellen Versicherer in M zurück gestuft werden würde.
Was hält mich davon ab nach dem Schaden zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln?
Mein Auto ist durch den Unfall eh beschädigt und vielleicht brauche ich sogar zwangsweise ein neues.
Falls nicht, kaufe ich mir einfach ein neues. Der Gebrauchtwagenmarkt ist ja rießig. Es ist für mich kein Problem jederzeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.
Wieso gibt es also überhaupt die Einstufungen S und M?
Man wäre ja, nach deiner "Logik" schön blöd, sich danach einstufen zu lassen.
Einfach ein anderes Fahrzeug gekauft und die Versicherung gewechselst.
schon ist die Schadenklassendatei umgangen.
Wie siehst du dass?
@ChristianHa.
Die Variante funktioniert doch nur im Totalschadenfall. Die wenigsten werden das Auto ersetzen, wenn es reparabel ist, um in SF0 gestuft zu werden...
@rrwraith
Die Formulierung interpretiere ich zumindest nicht als Option...
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 23. September 2015 um 22:53:01 Uhr:
@ rrwraithErklär mir doch bitte mal den Sinn und Zweck einer Schadenklassendatei?
Mach ich gerne, auch wenn es weiter vorne bereits steht.
Zitat:
Wenn ich einen Schaden in SF0 habe und vom aktuellen Versicherer in M zurück gestuft werden würde.
Was hält mich davon ab nach dem Schaden zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln?
Nichts.
Zitat:
Mein Auto ist durch den Unfall eh beschädigt und vielleicht brauche ich sogar zwangsweise ein neues.
Falls nicht, kaufe ich mir einfach ein neues. Der Gebrauchtwagenmarkt ist ja rießig. Es ist für mich kein Problem jederzeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.
Nein, warum auch.
Zitat:
Wieso gibt es also überhaupt die Einstufungen S und M?
Damit ein schadenbelasteter Vertrag entsprechend gestuft werden kann.
Nur nebenbei, SF S ist günstiger als SF 0.
Zitat:
Man wäre ja, nach deiner "Logik" schön blöd, sich danach einstufen zu lassen.
Man lässt sich nicht einstufen, der Vertrag wird automatisch gestuft.
Zitat:
Einfach ein anderes Fahrzeug gekauft und die Versicherung gewechselst.
schon ist die Schadenklassendatei umgangen.
Man braucht nicht einmal die Versicherung wechseln. Ein anderes Fahrzeug ist ein neues Risiko und begründet einen neuen Vertrag. Und auf diesen Vertrag
kannich die SF-Klasse eines anderen Vertrags übernehmen, ich
musses aber nicht.
Die Schadenklassendatei verhindert folgendes: Ein Vertrag wird in eine Schadenklasse gestuft. Der Vertragsinhaber kündigt den Vertrag und wechselt die Versicherung. Dort gibt er den schadenbelasteten Vertrag nicht an und beantragt eine Ersteinstufung. Ohne Schadenklassendatei wäre dies möglich.
Es wäre aber falsch, da es für dieses Risiko einen Vorvertrag gibt, der angegeben werden
muss.
Was einige hier ständig übersehen, ist, dass eine SF -Klasse immer einem Vertrag zugeordnet ist.
Ein neues Fahrzeug ist immer ein neues Risiko und damit ein neuer Vertrag.
Zitat:
Wie siehst du dass?
Es spielt keine Rolle, wie ich das sehe, entscheidend sind die Fakten.
Zitat:
@Mimro schrieb am 23. September 2015 um 23:24:56 Uhr:
@ChristianHa.
Die Variante funktioniert doch nur im Totalschadenfall. Die wenigsten werden das Auto ersetzen, wenn es reparabel ist, um in SF0 gestuft zu werden...
Warum nicht?
Die Versicherung wird mich im Jahr ca. 50% mehr kosten.
Sie ist ja bei SF 0 meist nicht billig.
Der Gebrauchtwagenmarkt erlaubt es mir leicht, das Auto jederzeit gleichwertig zu ersetzen.
Zitat:
@Mimro schrieb am 23. September 2015 um 23:24:56 Uhr:
@rrwraith
Die Formulierung interpretiere ich zumindest nicht als Option...
Interpretieren kann man immer in die eine oder andere Richtung... 🙂
Ich habe mir mal speziell die Seiten der AXA angesehen. Bei allen FAQ/Fragen/Erklärungen zu SF Übernahme ist immer ausdrücklich von Möglichkeit die Rede.
Du hast also nicht wirklich eine Ahnung, sondern "schaust" mal so auf den Internetseiten, was die so schreiben 😉