Totalschaden - Werkstattmeister wird auf Probefahrt die Vorfahrt genommen

Hallo liebe Experten der Versicherungswelt,

die Überschrift liest sich wie ein Buch, der Text wird besser.

Kurz als Vorwort:

Am 14.08.2015 hat meine Freundin ihr erstes Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Es handelte sich um einen im Jahre 2003 gebauten Opel Astra G Stufenheck 1,6L mit 84PS und 112TKm gelaufen.
Das Auto hatte Ölschlamm im Motor durch extreme Kurzstrecken, was von der Werke behoben wurde, ebenso wie andere Kleinigkeiten mit der Elektrik. Ansonsten technisch Top. Typische Abnutzungserscheinungen nach 12 Jahren Außen vor. Das Lenkgetriebe wurde durchgetauscht, ebenso wie sämtliche Stabis erneuert. Zahnriemen erneuert etc. also alle lebensbedrohlichen Dinge erledigt.
Man wurde sich einig und mit vollem Tank inkl. Zulassung und TÜV, sowie Inspektion neu wurden 3000€ bezahlt.
Sämtliche Verschleißteile waren im guten Zustand. (Rost eh kein Thema, da Vollverzinkt!)
Also ein wirklicher Glücksgriff .. Dachte ich.
Gut eine Woche später begann mein Urlaub und ich investierte weitere 300€ für diverse Verbesserungen (Osram Nightbreaker vorne komplett, neue Wischer von Bosch, Fächerdüsen f. Wischwasser, neues Radio inkl. Lenkradfernbedienung, neuer Schaltsack, wie auch Handbremssack, Fußmatten)
Weiter fiel mir auf, dass das Thermostat negative Wanderung während der Fahrt zeigte. Diagnose Thermostat defekt wurde schnell vom Opelmeister bestätigt. Reifengas bekam er, wobei wir feststellen mussten, dass der vordere rechte Dämpfer ölt.
Gewährleistung also.
Sonntags drauf sollte der Wagen abgegeben werden, damit die Mängel beseitigt werden. War abgesprochen.
Samstags viel dann in der Nacht plötzlich der Lenkservo aus. Die Reaktion meiner Freundin könnt Ihr euch denken.
Dies testete ich Sonntag und es war eindeutig.

Aufgabenzettel war geschrieben und der Karren wurde dem Händler auf den Hof gestellt.

Die Woche verging und auf Drängen meiner Freundin fuhren wir am Mittwoch hin, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Ich bekam die Arbeiten bestätigt und man versprach folgende Woche Dienstag. Aus Dienstag wurde Donnerstag. Anruf von meiner Freundin: "Die Lenkservopumpe müsse bestellt werden, die vorrätigen passen nicht und die Dämpfer wären ja iO <- (Ja das ist ein Thema was nun wohl erledigt ist..)" - Ok also auf mehr Wartezeit einstellen.
Das war letzte Woche!

Kurz:

Wagen befand sich seit zwei Wochen beim Händler für Nachbesserung!

- Nun heute die Hiobsbotschaft (Erzählung meiner Freundin)

Der Meister war auf Probefahrt wegen des Lenkservos etc. als man ihm wohl die Vorfahrt nahm und er sich daraufhin mit dem Auto mehrfach überschlagen habe.
Meister im Krankenhaus und Auto entsprechend Schrott.

- Mehr weiß ich bis Dato nicht, die Info kam erst um kurz vor 17:00 Uhr

Meiner Freundin bot man (Ich unterstelle mal Schock) an, anderes KFZ aussuchen oder Geld zurück.

Alarmglocken gingen natürlich sofort an.

Vorfahrt genommen?
Haftpflichtschaden? Warum Ersatz vom Händler??????
Was ist mit den Verbesserungen, wenn alt gegen neu?
Versicherung benachrichtigen? <- Morgen sollen wir vorbei kommen!
Polizeibericht? <- Zwecks Unfallaufnahme etc.
Händlerhaftpflicht? <- Vllt. war er mitschuldig?

Überschlag des KFZ sagt mir = Ersatz muss her.

Werte Herren, wie gehen wir denn nun vor?

Ich würde:

Mit Händler reden, zwecks Versicherungsdaten des Verursachers und dann zur Polizei, den Bericht anfordern.
Hier klärt sich dann gleich wer an Pos. 1 steht. Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Gegnerische Versicherung kontaktieren.

Ihre Versicherung ist die AXA easy mit mobil online und TK150SB.
Hier jedoch alle Kreuze gemacht, inkl. Schutzbrief.
Ich hätte sie lieber beim Berater des Vertrauens vor Ort, jedoch lassen die Versicherer sich das Risiko ja bekanntlich vergolden. 111€/m gegenüber 170€ meist sogar ohne TK. Aber das nur nebenbei!

Hat Sie die üblichen Haftpflichtschaden-Rechte? - Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall?

Hat meine Freundin Versicherungstechnisch etwas zu befürchten, weil der Händler sich hat die Karre zu Klump fahren lassen? Sie ist Halterin..

Viele Grüße

Aiko

Astra-g-njoy
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olmo12 schrieb am 18. September 2015 um 15:20:18 Uhr:


Ja ne, is klar.

Ich kauf mir einfach ein neues Fahrzeug und die Schadenklassendatei ist überlistet.

Bist ein wohl ein ganz schlaues Kerlchen!

😁

Lass es, er versteht es einfach nicht...

PS: Nur weil jemand 35 Jahre einen Job ausübt, macht ihn das nicht automatisch zum Experten 😉

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Es bleibt spannend!

Wie gesagt ist die Sache beim Anwalt und wie vermutet hat sich die Situation entsprechend angespannt und es wurden "Höflichkeiten" gegenüber meiner Freundin durchs Telefon geworfen. War zu erwarten und bestätigt mein Bauchgefühl leider.
Es wurde ein Ersatzwagen gefunden und gekauft. Leider nicht von uns und leider ohne Absprache mit uns.
Das grenzt für mich an Nötigung.
Wenn ich meinen Kunden einen in meinen Augen gleichwertigen Ersatz hinstelle, kann ich schlecht erwarten, dass diese dies auch so sehen. Wäre vollkommen absurd.
Am Ende also Privatvergnügen, sollte ich dennoch so vorgehen und daneben liegen..

Durch den belasteten SF0 mit voraussichtlicher Stufung in M läuft es eher auf einen Zweitwagen für mich hinaus.
Die Axa war/ist leider mit Abstand der günstigste Versicherer des Anfängerrisikos, weshalb es sich fast erübrigt einen besseren SFR zu verhandeln.
Mir missfällt das Kriterium "Online Police" sowieso. Ich möchte jemanden persönlich ansprechen können. Rechtfertigt aber eben keinen Preisaufschlag von 60+€/m.

Trotz der entstandenen Diskussion danke ich allen Helfenden und auch denen, die es gut meinten für ihren Rat.

Das ist nun quasi der Jackpot des Jahres 2015 ohne Gewinner.

Grüße

Bezüglich der SF bliebe vielleicht noch die Hoffnung auf die Übernahme von einer bereits bestehende SF von jemanden aus der Verwandschaft zB nicht mehr genutzte Zweitwagen-SF solange sie nicht schon verfallen sind.
Zum rest kann man nur hoffen das es der Anwalt schnell richten kann, hört sich sehr nach Verzweiflung und Angst vor hohen Kosten auf der Gegenseite an, die man sich eindeutig sparen wollte.

Ich stimme hier rrwraith zu, dass man bei Neuanschaffung eines Fahrzeuges keine Malusklasse angeben muss. Da weiter vorne Bezug auf die HUK genommen wurde, empfehle ich I.2 deren AKB 2014 bzw. Tarifbestimmungen.

I.2.1 ...Ersteinstufung in Klasse 0, wenn die Voraussetzungen in eine andere SF-Klasse nicht vorliegen...

I.2.3 ...hat der Versicherungsvertrag vorher bei einem anderen Unternehmen bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers maßgeblich...

Die bloße Tatsache, dass irgendein Versicherungsvertrag woanders bestanden hat zwingt mich nicht, diesen anzugeben!

Wäre das Unfallfahrzeug des TE derzeit noch zugelassen, wäre der SFR ja noch nicht mal frei und der TE könnte das Ersatzfahrzeug als Zweitwagen zum Unfallwagen mit SF 0 versichern...

Danke, dass sich jemand vom Fach hier zu den Fakten äußert...

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Zitat:

@trouble01 schrieb am 18. September 2015 um 17:55:39 Uhr:



Ich frage mich, was der seit 35 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätige hauptberuflich macht bzw. welche Funktion er dort hatte. Die sollen ja auch Tätigkeitsfelder haben, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unverfroren jemand, der außer unqualifizierten Bemerkungen nichts kann, die Kompetenz Anderer in Frage stellt.

Einige haben zumindest versucht, zu argumentieren, auch wenn sie falsch liegen.

Aber jeder so, wie er kann...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. September 2015 um 09:01:00 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 18. September 2015 um 17:55:39 Uhr:



Ich frage mich, was der seit 35 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätige hauptberuflich macht bzw. welche Funktion er dort hatte. Die sollen ja auch Tätigkeitsfelder haben, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unverfroren jemand, der außer unqualifizierten Bemerkungen nichts kann, die Kompetenz Anderer in Frage stellt.
Einige haben zumindest versucht, zu argumentieren, auch wenn sie falsch liegen.
Aber jeder so, wie er kann...

Ich glaube ihm sofort, dass er 35 Jahre in einer Wirtschaft gearbeitet hat...

Durch mein Fachwissen weiß ich was Kompetenz ist und was nicht. Da argumentiere ich nicht mehr.

Nachdem ich jetzt die gesamten 7 Seiten durchgelesen habe komme ich zu dem Schluß.
Es herrscht, wie so oft, "Uneinigkeit". Auch Kompetenzen, ob nun wirklich vorhanden oder nur angenommen, werden in die Waagschale geworfen oder anderen einfach abgesprochen.
Und am Ende ist man unsicher, wer hat denn nun Recht.

Ich hoffe jetzt einmal, dass die Sache für die Freundin vom TE gut ausgeht. Ärger, investierte Zeit, Nerven sind eh die Dinge die nicht ausgeglichen werden können und am TE und seiner Freundin hängen bleiben.

Gruß Frank, der auch Kleingedrucktes liest wenn es für ihn wichtig ist.

Zitat:

@Mimro schrieb am 19. September 2015 um 07:46:19 Uhr:


Ich stimme hier rrwraith zu, dass man bei Neuanschaffung eines Fahrzeuges keine Malusklasse angeben muss. Da weiter vorne Bezug auf die HUK genommen wurde, empfehle ich I.2 deren AKB 2014 bzw. Tarifbestimmungen.

I.2.1 ...Ersteinstufung in Klasse 0, wenn die Voraussetzungen in eine andere SF-Klasse nicht vorliegen...

I.2.3 ...hat der Versicherungsvertrag vorher bei einem anderen Unternehmen bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers maßgeblich...

Die bloße Tatsache, dass irgendein Versicherungsvertrag woanders bestanden hat zwingt mich nicht, diesen anzugeben!

Wäre das Unfallfahrzeug des TE derzeit noch zugelassen, wäre der SFR ja noch nicht mal frei und der TE könnte das Ersatzfahrzeug als Zweitwagen zum Unfallwagen mit SF 0 versichern...

Ach liebe Fachleute…

Du hast es doch selbst geschrieben:

HUK AKB I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0

Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Voraussetzungen für die Einstufung in eine andere SF-Klasse nicht gegeben sind, wird in die SF-Klasse 0 eingestuft.

Selbstverständlich sind diese Voraussetzungen gegeben: SF0 + 1 Unfall = SF M

Zur Zweitwagenvariante für die Freundin des TE: nicht schlecht gedacht, aber...

Einstufungsmöglichkeiten für Zweitwagen: Die Einstufungen erfolgen in der Regel in die Klasse 0 oder in die Schadenklasse S. Und von der "Regel" gibt es immer Ausnahmen.
Der KFZ Versicherung für das zweite Auto liegt die Idee zu Grunde, dass ein Fahrzeughalter oft schon über Jahre hinaus unfallfrei mit dem Erstwagen fährt. Deshalb wird ihm auch für den Zweitwagen ein günstiger Schadenfreiheitsrabatt gewährt.

Gern auch Wiki, falls mir keiner glaubt:

„Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung.“
Voraussetzung ist, dass sich das Erstfahrzeug nicht in der Klasse 0 oder einer Schadenklasse (Anm. von mir: SFS oder SFM) befindet oder der Vertrag durch einen Schaden im Rahmen einer folgenden Rückstufung nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft wird.“

@Frank128 Noch unsicher? 😉

Mein Gott Leute.

Überlegt doch mal.

Glaubt ihr wirklich, dass die Leute die eine Schadenklassendatei ins Leben rufen, so naiv sind, sich ihr ganzes System durch einen simplen Kauf eines anderen Fahrzeuges aushebeln zu lassen?

Sorry BEN, aber die von Dir zitierte Zweitwagenregel bezieht sich auf eine Sondereinstufung, die explizit nicht Gegenstand des Threads und von TE auch nicht gewünscht ist.

Wenn ich ein Zweitfahrzeug versichern möchte, aber nicht in den Genuss einer Sondereinstufung komme, gilt bei allen mir bekannten Versicherern SF0.

Die Vorversichereranfrage ist lediglich maßgeblich, wenn das gleiche Fahrzeug versichert werden soll oder ein SFR in den Vertrag eingebracht werden soll.

Hast Recht, die Paxis sieht aber - zumindest bei uns - anders aus.
Eine PKW, der zu ersten Vertragshistorie in SF 0 eingestuft wurde, gleicht bei uns einem sechser im Lotto.

Zitat:

@Mimro schrieb am 19. September 2015 um 11:23:39 Uhr:


Sorry BEN, aber die von Dir zitierte Zweitwagenregel bezieht sich auf eine Sondereinstufung, die explizit nicht Gegenstand des Threads und von TE auch nicht gewünscht ist.

Wenn ich ein Zweitfahrzeug versichern möchte, aber nicht in den Genuss einer Sondereinstufung komme, gilt bei allen mir bekannten Versicherern SF0.

Die Vorversichereranfrage ist lediglich maßgeblich, wenn das gleiche Fahrzeug versichert werden soll oder ein SFR in den Vertrag eingebracht werden soll.

Natürlich ist die von mir zitierte Zweitwagenregel nicht Gegenstand des Threads. Es war lediglich Dein Vorschlag, auf den ich nur geantwortet habe.

"Wäre das Unfallfahrzeug des TE derzeit noch zugelassen, wäre der SFR ja noch nicht mal frei und der TE könnte das Ersatzfahrzeug als Zweitwagen zum Unfallwagen mit SF 0 versichern..."

Und das geht halt nicht, hier auch zum Nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwagenversicherung

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. September 2015 um 11:39:32 Uhr:


Hast Recht, die Paxis sieht aber - zumindest bei uns - anders aus.
Eine PKW, der zu ersten Vertragshistorie in SF 0 eingestuft wurde, gleicht bei uns einem sechser im Lotto.

Beim Fahranfänger und dem ersten Auto wohl eher einem Sechser mit Zusatzzahl oder einem Familienmitglied im Versicherungsvorstand...

@ChristianHa.: Völlig richtig!

Zitat:

@Mimro schrieb am 19. September 2015 um 07:46:19 Uhr:



Die bloße Tatsache, dass irgendein Versicherungsvertrag woanders bestanden hat zwingt mich nicht, diesen anzugeben!

Wie schon ausgeführt, wird z.B. bei HuK-online-Anträgen nach Versicherungsvertrag gefragt:

Entweder man nennt die SFK des letzten Vertrages oder macht die wahrheitswidrige Angabe "keine Versicherung".

Ohne eine Angabe zu diesem Fragenkomplex ist eine weitere Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Wer keine Angabe zu dieser Frage machen will erhält auch keine Versicherung bei der HuK

O.

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