Totalschaden: Unzufrieden mit dem Wiederbeschaffungswert

Hallo liebe Leute,

ob ich hier wohl richtig bin?
Ich versuch mein Glück einfach mal.

Am 13.09.2016 wurden mein Auto (Ford Focus ST EZ 03/2015) und ich die Opfer eines unverschuldeten Unfalls. Ich wollte abbiegen und der liebe Verursacher hatte eine rote Ampel übersehen und so am es zu einem Frontalzusammenstoß mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.
Es war schnell klar, dass die Karre nur noch Schrott war. Nuja, kann froh sein dass nicht mehr passiert ist usw usf.
Jetzt liegt ein Gutachten von einem Sachverständigen vor in welchem der Wiederbeschaffungswert m.M.n. nicht dem Wert entspricht welchen ich aufbringen müsste um ein vergleichbares/gleichwertige Auto dieser Art wieder zu bekommen. Zwar reicht der bezifferte Wiederbeschaffungswert für den Kauf prinzipiell schon, nur muss ich dann auf einiges an Sonderausstattung verzichten.

Gibt es unter Euch evtl. jemanden vom Fach der sich dem mal annehmen könnte?
Falls ihr einen besseren Ort für diesen Beitrag im Forum kennt, ich bin für jeden Vorschlag offen 🙂

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Geht es hier um einen verbrannten A**** oder um einen Wiederbeschaffungswert?

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Zitat:

@stinac schrieb am 29. September 2016 um 19:11:01 Uhr:



Zitat:

@Joehlinger schrieb am 29. September 2016 um 18:02:19 Uhr

Danke jedenfalls an alle die sich sinnfreie Kommentare gespart haben und meiner ursprünglichen Frage gerecht geworden sind 🙂:

Gern geschehen.

Du könntest mir jetzt noch die Hälfte von der Differenz von der Kaufpreisentschädigung zum Wert im Gutachten überweisen.

Ohne micht hättest du das Geld ja nicht! 😉

Zitat:

@stinac schrieb am 29. September 2016 um 16:34:13 Uhr:



Na weil ich nicht davon ausging, für einen Schaden, für welchen ich nicht Verantwortlich bin, meine Versicherung zahlen zu lassen 😁.
Dafür fehlt mir dann irgendwie das Verständnis...

Den (objektiven) Schaden ersetzt die gegnerische Versicherung.

Den Unterschied zur Lösung innerhalb deiner (subjektiven) Komfortzone deine eigene Versicherung.

Dieser Unterschied ist etwas völlig alltägliches, deswegen gibt es ja diese Versicherung 😉

Zitat:

@stinac schrieb am 29. September 2016 um 14:12:45 Uhr:


So einfach ist das dann wohl doch nicht, dieser Begriff wird m.M.n. mit dem "Zeitwert" vertauscht, ich bekomme für den WBW definitiv kein gleichwertiges Auto.

Was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen den beiden Werten?

Zeitwert ist der Preis, den du bekommst, wenn du dein Auto (in gelb mit der von dir gewählten Ausstattung) verkaufst. Das impliziert, dass ein anderer das Auto für eben dieses Geld kauft. Also ist dieser Preis gleichzeitig der WBW.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 29. September 2016 um 17:51:09 Uhr:


Oh gerade geguckt, kauft 4/16 ein GEBRAUCHTES Fahrzeug, will aber 9/16 einen NEUwagen.

Das ist mir auch gerade erst aufgefallen.

Der TE hat das Auto demnach nie nach seinen Wünschen konfiguriert, sondern eines gekauft das halt irgendwo da war.

Umso unverständlicher, sein Getue.

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Vor allem wenn er sogar die Kaufpreiseerstattung außen vor lassen wollte.

3.000 Euro Wertverlust in den 6 Monaten Besitzt wären meiner Meinung nach normal.

Da wäre für mich klar, dass ich die Kaufpreiserstattung ziehe, wenn das Auto einen Totalschaden hat.

Da er diese aber nicht nutzen wollte, ist das Gutachten wohl eher das Gegenteil von schlecht für Ihn!

Zitat:

@stinac schrieb am 29. September 2016 um 14:12:45 Uhr:


und ja, eine Vollkasko ist selbstverständlich vorhanden und eine Kaufpreisentschädigung. Dies habe ich jetzt aber erstmal aussen vor gelassen, da es mir nicht einleuchtet meine Versicherung in Anspruch zu nehmen - Werde ich wohl müssen.

Ach, die ist also selbstverständlich vorhanden und du hast sie nur erstmal außen vorgelassen?

Auf Seite 2 wusstest du noch nicht mal, dass es eine VK mit Neupreisentschädigung überhaupt gibt.

😎 du bist ein Märchenonkel 😎

Hmm, auf Seite 2 wusst ich nichts von einer Kaufpreisentschädigung.
Dann muss ich mich wohl zwischen Seite 2 und 4 informiert haben?

Unverständlich mein getue?
Hmm, ohne die fährlässigkeit des anderen würde ich jetzt das Auto noch fahren, so unverständlich finde ich es nicht dass ich es gern wieder hätte.

Gekauft was halt da war?
Womöglich hab ich es doch konfiguriert und es ist nach einem Jahr in meinen Besitz übergegangen? Vielleicht hab ich es auch eine lange Zeit gesucht bzw darauf gewartet?
Vielleicht aber ist es auch gar nicht mein Auto?...Manuel Neuer?!

Ein paar wenige aussen vor genommen, sind mir hier zuviele hätte/würde/wäre Typen unterwegs 😉

Na was hast dann gezahlt?

Sry, aber du machst so ein Geheimnis drum, das man denken musst du willst dich bereichern!

Oder vielleicht ist es doch Manuel Neuer?

Und deine patzigen Antworten machen es Null besser!

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 30. September 2016 um 09:12:04 Uhr:


Na was hast dann gezahlt?

Sry, aber du machst so ein Geheimnis drum, das man denken musst du willst dich bereichern!

Was er gezahlt hat, geht niemanden etwas an. Und wenn er an dem Schaden etwas "verdienen" würde, ist das ebenfalls seine Sache. Der Wiederbeschaffungswert steht ihm zu, nicht mehr und nicht weniger. Nur will er halt nicht glauben, dass dieser korrekt ermittelt wurde (was ich wiederum sehr wohl glaube).

Doch doch, für mich machts das um einiges besser 😉
Geheimnis? Möglich... Nur muss ich nicht mit Zahlen um mich werfen die von Null Relevanz sind.
WENN der WBW am Ende höher ist als der Kaufpreis ändert es immer noch nichts daran, dass ich mir dafür die Kiste wieder vor die Tür stell. Das ist m.M.n. das mindeste ...

Mir ging es letzlich nie darum ob der WBW gerechtfertigt ist weil das Auto einen bestimmten Wert hat/hatte sondern lediglich um den Gedanken mir die Karre wiederzubeschaffen.
Gelernt habe ich, dass der WBW ein theoretischer Wert ist den ich für das Auto zahlen müssten WENN es auf dem Markt verfügbar WÄRE... Ist halt nicht so, kann man nix mehr machen!

zwar mehr sinnfreies Geschwätz als Hilfe in dem Thread, dennoch waren einige brauchbare Informationen dabei...

love, peace and harmony 😎

Zitat:

@lemonshark schrieb am 30. September 2016 um 09:33:30 Uhr:



Zitat:

@Joehlinger schrieb am 30. September 2016 um 09:12:04 Uhr:


Na was hast dann gezahlt?

Sry, aber du machst so ein Geheimnis drum, das man denken musst du willst dich bereichern!


Was er gezahlt hat, geht niemanden etwas an. Und wenn er an dem Schaden etwas "verdienen" würde, ist das ebenfalls seine Sache. Der Wiederbeschaffungswert steht ihm zu, nicht mehr und nicht weniger. Nur will er halt nicht glauben, dass dieser korrekt ermittelt wurde (was ich wiederum sehr wohl glaube).

ich danke dir, du bist unteranderem einer derjenigen welcher sich hier nicht in sinnfreiem Geschwätz verirrt 😉

Deinem letzten Satz füge ich hinzu!

.....vorallem, da es der EIGENE Gutachter ist!

@TE wenn du am Ende mehr Raus bekommst, ist der WBW mehr als ok. Dann sei einfach Froh.

Aber manche Menschen bekommen den Hals nicht voll.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 30. September 2016 um 09:48:39 Uhr:


Deinem letzten Satz füge ich hinzu!

.....vorallem, da es der EIGENE Gutachter ist!

Hast du HausEIGENE Gutachter oder wie darf ich das verstehen? Bei mir im Keller sitzt leider niemand, extra nochmal nachgesehn...
Nur weil ich dieses Büro beauftragt habe, heißt es noch lange nicht dass dieser zu meinen Gunsten entscheidet... Könnte man meinen aber dann liegt man halt falsch...

@stinac

Was mich interessieren würde: falls Du Deine VK mit einschaltest wie das Prozedere ist und was dabei herauskommt.

Danke

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