Totalschaden
30iger Zone. Komme an Kreuzung, schaue nach rechts, nix schaue nach links nix kommt mir ein auto entgegen sie schaut auch nach rechts, sagt aus hat kein auto gesehen. Ich fahre an, da kommt ein Auto von links ca 60 kmh rammt mich und kommt ca 50 m danach zum stehen. Alle Zeugen sagen aus das er zu schnell war. Der Raser hatte Vorfahrt. Mein Auto 1er BMW Totalschaden, alle 6 Airbacks auf Rahmen verzogen. Was soll ich machen? Darf der andere die Vorfahrt erzwingen? Ich bin danach mit meiner Frau Ihrem Auto die Stecke abgefahren mit 30 und hätte jederzeit bremsen können. Bremsweg ca 8 m.
Was würdet ihr machen?
Gruß Ronny
Beste Antwort im Thema
Hallo! Ich würde erst einmal den kleinen Kratzer am Volvo suchen, und da ein Aufkleber anbringen: "Hier zerschellte ein BMW 1er" und dann es wie Geely machen: Volvo kaufen! MfG Tom
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Wie kommen alle hier drauf der TE hätte Schuld?
Guckst Du hier:
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Also für mich liegt eine Rechts vor Links verletzung vor
Sic.
Das
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
in verbindung mit stark überhöhter Geschwindigkeit.
ist bisher nur die (sehr typische) Schutzbehauptung des TE.
Original geschrieben von MoorteufelchenZitat:
Also ist der TE nicht schuld.
Ab zum Anwalt und mit 0% rauskommen.
Meine Meinung
LG Moorteufelchen
In Deiner Meinung bist du frei... .
Amen
ähhhhh....wen der 1er deiner ist und dir jemand die vorfahrt genommen hat, warum is deine karre den vorne KOMPLETT matsch? das passiert doch nur wen DU jemandem reinfährst?!
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Der Unfallgegner hatte solches Tempo, daß er erst nach 50m steht.
nur weil der unfallgegner erst nach 50m gestanden hat, lässt dies noch keine direkten rückschlüsse auf die gefahrene geschwindigkeit zu! schonmal drüber nachgedacht, das der sein auto vllt hat "ausrollen" lassen?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ähhhhh....wen der 1er deiner ist und dir jemand die vorfahrt genommen hat, warum is deine karre den vorne KOMPLETT matsch? das passiert doch nur wen DU jemandem reinfährst?!
Das ist quasi ein Streifschuss. Man erkennt auch, dass die Stoßstange und der Grill in Fahrtrichtung des Unfallgegners gezogen wurden (auf dem Foto nach links, weil der Unfallgegner aus Fahrtrichtung links kam). 😉
Matsch ist er deshalb, weil der Vorderwagen sehr weich gebaut ist. Ist nunmal alles auf Fußgängerschutz ausgelegt und die hohen Kosten, die eine Reparatur unrentabel machen, die kommen dann daher, dass alle 6 Airbags auf sind und sich der Rahmen seitlich leichter verzieht als in Fahrtrichtung. 😰
Bei einem Frontalcrash wäre er vermutlich noch reparabel. Da wären es vermutlich nur 2 oder 4 Airbags und der Rahmen wäre noch gerade. 🙂
Wenn so ein Unfall vor 10 Jahren passiert wäre, dann hätte man ohnehin nur ein paar Kratzer rauspoliert. 😉 😮
Zum Thema wurde wohl alles gesagt. Teilschuld für den Raser erstreiten oder volle Schuld annehmen.
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und wie erklährst dir dann den heftigen schaden an der fahrerseite? wen ich jemandem in den wagen fahre/mir einer reinfährt dann wird ggf der wagen gedreht, aber eine beschädigung am anderen eck ist doch schon seltsam.
Zitat:
Original geschrieben von Ronny1201
30iger Zone. Komme an Kreuzung, schaue nach rechts, nix schaue nach links nix kommt mir ein auto entgegen sie schaut auch nach rechts, sagt aus hat kein auto gesehen. Ich fahre an, da kommt ein Auto von links ca 60 kmh rammt mich und kommt ca 50 m danach zum stehen. Alle Zeugen sagen aus das er zu schnell war. Der Raser hatte Vorfahrt. Mein Auto 1er BMW Totalschaden, alle 6 Airbacks auf Rahmen verzogen. Was soll ich machen? Darf der andere die Vorfahrt erzwingen?
In 30iger Zonen gilt doch (fast) überall rechts-vor-links. Dann hätte der TE Vorfahrt.
Ich bitte um eine genaue Beschreibung der Kreuzung. Eventuell eine Skizze mit Beschilderung.
Ach ja, wieder ein Laberthread, wo man sich gegenseitig alles aus der Nase ziehen muss. Traumhaft.
Ab zum Anwalt, hier wirst Du nicht schlauer.
cheerio
spekulieren macht hier in der Tat keinen Sinn. Das tatsächliche Unfallgeschehen wird - wenn überhaupt - nur ein Gutachter rekonstruieren können. Der Gang zum Anwalt ist daher anzuraten.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Vorfahrtsverletzung gegenüber einer Geschwindigkeitsübertretung enorm schwer wiegt. In meinem Fall habe ich dem anderen die Vorfahrt genommen. Mein Unfallgegner war laut Gutachter bei erlaubten 50 mit etwas über 80 unterwegs und war zudem noch alkoholisiert. Ergebnis vor Gericht war eine Teilung 50:50.
Nun ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen. Ich will damit nur aufzeigen, dass die Begründung "der andere war aber zu schnell" nicht sehr weit führen wird.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wie erklährst dir dann den heftigen schaden an der fahrerseite? wen ich jemandem in den wagen fahre/mir einer reinfährt dann wird ggf der wagen gedreht, aber eine beschädigung am anderen eck ist doch schon seltsam.
Hast du ein weiteres Foto? 😕
Die Fahrerseite ist auf dem Foto rechts. Von dort, also Fahrtrichtung links, kam der Unfallgegner (schrieb ich bereits). Beim Streifen des Fahrzeugs hat er quasi die Stoßstange mit sich gezogen, also auf dem Foto nach links, deshalb hängt das alles nach links (auch die Motorhaube), also Fahrtrichtung rechts (Beifahrerseite). Erkennt man doch ganz klar und deutlich. 🙂
An der Fahrerseite ist eigentlich nicht viel kaputt, einzig den Kotflügel hat es leicht verzogen. Das sind maximal die vorderen 30 cm des Wagens, die beschädigt sind, eben ein Streifschuss und dass das so heftig aussieht, liegt eben daran, dass das alles Kunststoff ist. Wenn man genau hinsieht, sieht man, dass der rechte Kotflügel bis zur Spitze eigentlich noch intakt ist, eben weil es den Wagen vermutlich schon etwas gedreht hat und der Unfallgegnerwagen dort nicht mehr so weit in den Wagen eingedrungen ist. 🙂
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:BMW_E87_front_20080719.jpg
Edit:
Dass der Wagen eingedrückt ist, liegt vermutlich daran, dass der TE in diesem Moment schon auch angefahren war und somit dem Unfallgegner doch ein wenig in die Seite gefahren ist. Interessant wäre wie der Unfallgegner aussieht, wo der getroffen wurde. Es sieht eben nicht so aus, als ob der TE stand un der Unfallgegner dann die Front abrasiert hat. Das war wohl mehr ein gegenseitiges Streifen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Guckst Du hier:Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Wie kommen alle hier drauf der TE hätte Schuld?
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Sic.Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Also für mich liegt eine Rechts vor Links verletzung vorDas
Zitat:
Original geschrieben von Amen
ist bisher nur die (sehr typische) Schutzbehauptung des TE.Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
in verbindung mit stark überhöhter Geschwindigkeit.Original geschrieben von Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
In Deiner Meinung bist du frei... .Zitat:
Also ist der TE nicht schuld.
Ab zum Anwalt und mit 0% rauskommen.
Meine Meinung
LG MoorteufelchenAmen
Hi, Ihr habt natürlich recht. Habe ich echt überlesen.
Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil.😰
Sorry, war wohl noch zu früh für mich.😉
Gruß Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von little-boy 22
Der TE schreibt ganz klar : der Raser hatte Vorfahrt...
So sehe ich das eigentlich auch.
Woher will der Vorfahrt achtende eigentlich wissen, dass der Volvofahrer auf seiner Strecke Tempo 30 hatte? Klar, wenn man die Strecke kennt, aber ein Ortsfremder kann es nicht wissen.
Außerdem: Der BMW ist dem Volvo offenbar rechtwinkelig in die Seite gefahren.
Das sieht mir eher nach "Vorfahrt erzwingen" aus.
Wie auch immer, eine Teilschuld ist m.E. auf jeden Fall gegeben.
..wie geil: man nimmt einem anderen die Vorfahrt und sucht dann die Schuld bei dem, der die Vorfahrt hatte. Unrechtsbewusstsein = 0 = typisch Deutsch = typisch dieses Forum. Immer die anderen, nie man selbst. 🙄 Wenn ich das nächste mal besoffen aus der Kneipe komme und es mich auf die Schnauze haut verklag ich den Wirt, der hat mir ja schließlich den Alkohol ausgeschenkt 🙄
Warst Du dabei, dass Du es so glasklar siehst? Das Beispiel mit dem Wirt lassen wir mal.
Er soll sich halt fachlich beraten lassen und sehen, wie er aus der Nummer rauskommt.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Woher will der Vorfahrt achtende eigentlich wissen, dass der Volvofahrer auf seiner Strecke Tempo 30 hatte? Klar, wenn man die Strecke kennt, aber ein Ortsfremder kann es nicht wissen.
Der TE hat im Startbeitrag was von einer 30-er
Zonegeschrieben. 😉
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Warst Du dabei, dass Du es so glasklar siehst? Das Beispiel mit dem Wirt lassen wir mal.
Nein, aber wenn ich hier manche Beiträge lese dann fällt mir genau das ein, was ich geschrieben habe. Ist so.
Zitat:
Er soll sich halt fachlich beraten lassen und sehen, wie er aus der Nummer rauskommt.
cheerio
Wenn er tatsächlich einem die Vorfahrt genommen haben sollte, ist das natürlich der richtige Ansaztz zu versuchen "herauszukommen" aus der Kiste also dem, der Recht hatte, die Schuld aufzubürden. Haben ja schon andere bestätigt, dass man das so machen sollte. Daher lag ich mit obigem nicht falsch und mit dem Wirt auch nicht 😁😁😁