Totalschaden
30iger Zone. Komme an Kreuzung, schaue nach rechts, nix schaue nach links nix kommt mir ein auto entgegen sie schaut auch nach rechts, sagt aus hat kein auto gesehen. Ich fahre an, da kommt ein Auto von links ca 60 kmh rammt mich und kommt ca 50 m danach zum stehen. Alle Zeugen sagen aus das er zu schnell war. Der Raser hatte Vorfahrt. Mein Auto 1er BMW Totalschaden, alle 6 Airbacks auf Rahmen verzogen. Was soll ich machen? Darf der andere die Vorfahrt erzwingen? Ich bin danach mit meiner Frau Ihrem Auto die Stecke abgefahren mit 30 und hätte jederzeit bremsen können. Bremsweg ca 8 m.
Was würdet ihr machen?
Gruß Ronny
Beste Antwort im Thema
Hallo! Ich würde erst einmal den kleinen Kratzer am Volvo suchen, und da ein Aufkleber anbringen: "Hier zerschellte ein BMW 1er" und dann es wie Geely machen: Volvo kaufen! MfG Tom
52 Antworten
Die Polizei war bei mir im Krankenhaus und sagte "Wir können auch nicht zaubern".
Dann habe ich dort angerufen und man sagte mir, es sieht so aus als ob Sie den Fehler gemacht haben und, so schnell wie die Zeugen gesagt haben kann er nicht gefahren sein.
Ich habe den Fall einem Verkehrsanwalt übergeben der 30 Jahre Berufserfahrung hat.
Werde euch definitiv über den Ausgang berichten.
Gruß Ronny
Wie schon paarmal gesagt, deine Schilderung des Unfalles widerspricht sich mehrfach.
Zum einen wird von Rechts vor Links-Missachtung, Vorfahrtsrecht des Unfallgegners, 30er Zone und überhöhter Geschwindigkeit geredet, woanders steht dann jedoch wieder, das der Unfallgegner von LINKS kam (rvl hätte in dem falle bedeutet, dein gegenverkehr hätte ihm und er dir Vofahrt gewähren müssen) und das er doch nicht so schnell war.
Hier kann dir leider keiner helfen wenn keine klaren Informationen vorliegen. (Darüber hinaus fördern schwammige Infos, vor allem hier auf MT, das gegenseitige "An die Gurgel gehen" zwischen den Usern.) 😁
Zitat:
Original geschrieben von senseless93
Wie schon paarmal gesagt, deine Schilderung des Unfalles widerspricht sich mehrfach.Zum einen wird von Rechts vor Links-Missachtung, Vorfahrtsrecht des Unfallgegners, 30er Zone und überhöhter Geschwindigkeit geredet, woanders steht dann jedoch wieder, das der Unfallgegner von LINKS kam (rvl hätte in dem falle bedeutet, dein gegenverkehr hätte ihm und er dir Vofahrt gewähren müssen) und das er doch nicht so schnell war.
Hier kann dir leider keiner helfen wenn keine klaren Informationen vorliegen. (Darüber hinaus fördern schwammige Infos, vor allem hier auf MT, das gegenseitige "An die Gurgel gehen" zwischen den Usern.) 😁
Lesen hilft. Der TE hat die Situation genau einmal beschrieben und das eigentlich recht gut. 😉
- es war keine 30er-Zone, es war eine Kreuzung mit Vorfahrtsstraße
- auf der Vorfahrtsstraße herrscht ein Limit von 30 km/h
- der Unfallgegner kam von links auf der Vorfahrtsstraße und war offenbar so schnell, dass weder der TE ihn (links von sich) noch sein Gegenverkehr ihn (rechts von sich) in der Sekunde vor dem Anfahren gesehen hat
- deshalb fuhr er an, dann hat es geknallt
Sein Wagen ist außerdem nicht Matsch sondern lediglich leicht gestriffen. Da fehlen vorne keine 20 cm und was da fehlt ist alles Kunststoff. 🙄
Warum da 6 Airbags öffnen sei dahingestellt, mich wundert es nur, warum man hier wieder gar so viel hineininterpretiert und dann dem TE noch Widersprüchlichkeiten unterstellt. Könnt ihr die Infos in 4 Beiträgen nicht auffassen? Nehmt euch Zettel und Stift und malt euch die Situation auf. 😕 😰
Mizimaus, vielen Dank, genau so ist es passiert, ich dachte schon das es niemand begreift.
Genau so wie ich nicht weiß was das für ein Volvo sein soll der ins Spiel gebracht wurde und den ich niemals erwähnt habe
Gruß Ronny
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Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
- der Unfallgegner kam von links ... und war offenbar so schnell, dass weder der TE ihn (links von sich) noch sein Gegenverkehr ihn (rechts von sich) in der Sekunde vor dem Anfahren gesehen hat
Hey, gibt es schon Volvos mit Wharpgeschwindigkeit?
Ich will noch mal nen zwischenstand melden.
Habe gestern Post vom Staatsanwalt bekommen.
Er will das Verfahren wegen Koerperverletzung eistellen wenn ich 300 Euro zahle
Hat das einen Einfluss auf die Schadensregulierung ?
Oder soll ich es auf Gerichtsverhandlung warten?
Gruss Ronny
L
Zitat:
Original geschrieben von Ronny1201
Ich will noch mal nen zwischenstand melden.
Habe gestern Post vom Staatsanwalt bekommen.
Er will das Verfahren wegen Koerperverletzung eistellen wenn ich 300 Euro zahle
Hat das einen Einfluss auf die Schadensregulierung ?Oder soll ich es auf Gerichtsverhandlung warten?Gruss Ronny
L
Für den zivilrechtlichen Teil des Verfahrens ist dies ein Schuldeingeständnis. Und dies hat in der Tat einen Einfluss auf die Schadensregulierung.
Also laut meinem Wissen ist man bei überhöhter Geschwindigkeit mit dran.
Und wenn einer mit 60 durch die dreißiger Zone heizt nützt im die Vorfahrt gar nix.
Jetzt kommt es nur noch auf die Übersichtlichkeit der Stelle an.