Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
142 Antworten
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 21. Mai 2022 um 07:39:19 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. Mai 2022 um 06:40:15 Uhr:
Das ist dann wohl auch ein lösungsorientierter Rat.
OT zu diesem Rat:
eine RSV wird hier vermutlich nicht mitspielen, also hat er in dem Fall mit Anwaltspflicht vor dem Landgericht zu klagen. Wie hoch wäre in dem Fall von ihm die Gebühr für die Beauftragung vom Anwalt und die Klageeinreichung am Gericht (ohne jede Erfolgsaussicht) zu zahlende Gebühr (vorab!)?
Tausende Euro!
Das neu gekaufte Auto verpfänden für diese Klage ...:-)
Ich hatte das ironisch gemeint. Ich dachte, das ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Zitat:
@molf schrieb am 21. Mai 2022 um 08:02:24 Uhr:
Vielen Dank für die vielen tollen und teilweise auch nützlichen Tipps bisher.
Eine geänderte Rechnung verweigert das Autohaus. Diese einfachste Lösung habe ich natürlich zu allererst probiert.
Ich denke die Kernfrage ist, ob das Auto wirklich mein Eigentum ist. Es ist ja lediglich die Rechnung auf mich ausgestellt. Es ist aber klar als Ersatzbeschaffung für das Auto meiner Frau zu erkennen und ein gemeinsamen Vermögen besitzen wir ja auch.Die Rechtsberatung vom ADAC war dort sehr hilfreich, teilte auch meine Ansicht und gab noch weitere Tipps.
Ich bin gespannt.
Du hattest anfangs geschrieben, dass ihr „übersetzt“ im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt.
Was hat der ADAC-Anwalt, bezogen auf den Fall, diesbezüglich gesagt?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Mai 2022 um 09:13:10 Uhr:
Zitat:
@molf schrieb am 21. Mai 2022 um 08:02:24 Uhr:
Vielen Dank für die vielen tollen und teilweise auch nützlichen Tipps bisher.
Eine geänderte Rechnung verweigert das Autohaus. Diese einfachste Lösung habe ich natürlich zu allererst probiert.
Ich denke die Kernfrage ist, ob das Auto wirklich mein Eigentum ist. Es ist ja lediglich die Rechnung auf mich ausgestellt. Es ist aber klar als Ersatzbeschaffung für das Auto meiner Frau zu erkennen und ein gemeinsamen Vermögen besitzen wir ja auch.Die Rechtsberatung vom ADAC war dort sehr hilfreich, teilte auch meine Ansicht und gab noch weitere Tipps.
Ich bin gespannt.Du hattest anfangs geschrieben, dass ihr „übersetzt“ im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt.
Was hat der ADAC-Anwalt, bezogen auf den Fall, diesbezüglich gesagt?
Grob so etwas wie gemeinsames Eigentum
Bei Gütergemeinschaft per Ehevertrag wird das, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten.
Ich bin gespannt, halte uns bitte auf dem Laufenden.
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Zitat:
@molf schrieb am 21. Mai 2022 um 08:02:24 Uhr:
Eine geänderte Rechnung verweigert das Autohaus. Diese einfachste Lösung habe ich natürlich zu allererst probiert.
Es sind immer wieder komische Fälle, die dann hier in einem Forum landen.
Mit welcher Begründung weigert sich das Autohaus?
Ich würde die unter Druck setzen und denen klar machen, geänderte Rechnung oder sie sind mich als Kunde los.
Warum kauft überhaupt der Ehemann das Auto, wenn das vorherige auf die Frau gelaufen ist und es eine Ersatzbeschaffung sein soll?
Über was reden wir hier grundsätzlich?
Vollkakso oder Haftpflichtschaden?
Falls Vollkasko. Welche Versicherungsbedingungen genau gelten für euren Vertrag?
Es kann diverse Gründe dafür geben.
Vielleicht gibt es Rabatt, der an die Person gebunden ist.
Darüberhinaus hat man keinen Anspruch darauf, dass ein Vertrag nachträglich einseitig geändert wird und nötigen sollte man auch niemanden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Mai 2022 um 12:15:33 Uhr:
Es kann diverse Gründe dafür geben.
Vielleicht gibt es Rabatt, der an die Person gebunden ist.
Vollkommen richtig,
z.B. einen Rabatt auf Grund eines Behindertenausweises oder eines Berufsstandes.
Die meisten werden nicht schwerbehindert geboren oder haben auch nicht seit jeher Anspruch auf Firmenvergünstigungen etc..
Ist aber auch egal, der TE wird schon wissen, warum das so gehandhabt wurde.
Ich hätte das so nicht gemacht, weil ich weiß, dass Unglück breite Füße hat 😉
@Oetteken
Ist aber auch egal, der TE wird schon wissen, warum das so gehandhabt wurde.
Ich hätte das so nicht gemacht, weil ich weiß, dass Unglück breite Füße hat 😉
da hast jetzt aber einen rausgehauen....😁
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Mai 2022 um 12:52:04 Uhr:
Ist aber auch egal, der TE wird schon wissen, warum das so gehandhabt wurde.
Wie dem auch sei.
Der TE hat ja bereits Kontakt mit der Rechtsberatung vom ADAC aufgenommen.
Die werden dann wohl schon eine Lösung finden, wie man das ganze doch noch hinkriegt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Mai 2022 um 13:41:01 Uhr:
Kanntest du den Spruch nicht 🙂
nee, der war mir echt neu 🙂
Eigentlich heißt es: „Unjlöck hät brigge Föß“, aber ich habe es vorsichtshalber ins Hochdeutsche übersetzt 😉
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 21. Mai 2022 um 11:09:36 Uhr:
........
Mit welcher Begründung weigert sich das Autohaus?
Ich würde die unter Druck setzen und denen klar machen, geänderte Rechnung oder sie sind mich als Kunde los..........
Mit gar keiner, die müssen das nicht begründen. Und wer sagt, daß der @TE vorher oder in Zukunft bei diesem AH Autos kaufte / kaufen wird?
Zitat:
@molf schrieb am 21. Mai 2022 um 08:02:24 Uhr:
........
Ich denke die Kernfrage ist, ob das Auto wirklich mein Eigentum ist. Es ist ja lediglich die Rechnung auf mich ausgestellt. Es ist aber klar als Ersatzbeschaffung für das Auto meiner Frau zu erkennen und ein gemeinsamen Vermögen besitzen wir ja auch.Die Rechtsberatung vom ADAC war dort sehr hilfreich, teilte auch meine Ansicht und gab noch weitere Tipps.
Ich bin gespannt.
Es fehlt m.E. immer noch die Grundlage, auf die sich die Versicherung bezieht. Der Passus: "USt. wird nur erstattet, wenn sie angefallen ist" sagt nichts zur Person, sondern zum Vorgang. Den Nettopreis wollen sie ja der 'Nichtbesitzerin' zahlen, obwohl eine andere Person auf der Rechnung steht. Also da paßt was nicht.
Welche Tips hat der ADAC genau gegeben, d.h. etwas detaillierter als 'grob'? Hier lesen viele mit oder werden es in Zukunft lesen, da wären die Details hilfreich. Auch zu den bereits gefragten Punkten, Art der Versicherung usw..