Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
142 Antworten
Das ist einfach falsch.
Es gilt das hier:
https://www.motor-talk.de/.../...nung-auf-ehepartner-t7286601.html?...
und jetzt bitte mit diesen Nebenbaustellen aufhören.
Dass die MwSt. grundsätzlich nur dann erstattet wird, wenn sie auch tatsächlich anfällt, daran gibts einfach nichts zu diskutieren. Ein Grundsatzdiskussion darüber ist OT und hilft dem TE nicht weiter.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 20. Mai 2022 um 17:41:57 Uhr:
Solange ich Privatperson bin erwarte ich als VN den vollen Betrag, vorbehaltlich existierender anderer _nachvollziehbarer_ Bedingungen. Für den Totalschadenwagen wurde beim privaten Neukauf auch USt. gezahlt und diese war dann anteiliger Bestandteil des Wiederverkaufspreises, falls gebraucht von privat gekauft.
Was du erwartest ist die eine Sache, was du nach geltendem Recht bekommst, ist eine andere Sache.
Informiere dich bitte, bevor das hier weitere Blüten treibt.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 20. Mai 2022 um 18:36:57 Uhr:
Das ist einfach falsch.Es gilt das hier:
https://www.motor-talk.de/.../...nung-auf-ehepartner-t7286601.html?...
und jetzt bitte mit diesen Nebenbaustellen aufhören.
Dass die MwSt. grundsätzlich nur dann erstattet wird, wenn sie auch tatsächlich anfällt, daran gibts einfach nichts zu diskutieren. Ein Grundsatzdiskussion darüber ist OT und hilft dem TE nicht weiter.
Nur nebenbei für die ganz Schlauen, MwSt. gibt es schon lange nicht mehr.
Stimmt, da gibt es wirklich nichts zu diskutieren. Der Schaden wurde durch Neuerwerb eines Wagens incl. USt. geregelt, also ist sie angefallen. Andersherum ist bei der VN nichteinmal der Nettopreis angefallen.
Der alte Wagen war zum Schadenzeitpunkt Privat(?)-Eigentum des Ehemannes und von der Ehefrau versichert. Die @TE muß die Textstelle finden, in der beschrieben ist, daß sie den Schaden nicht vollumfänglich finanziell sondern entweder gegenständlich (Übergabe des vom VN = ihr gekauften Autos) oder mit Einbuße der beim Kauf angefallenen USt. gegenüber dem Eigentümer zu regeln hat. Kann ja sein, daß es da was gibt. Ich warte ab.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Mai 2022 um 18:44:18 Uhr:
Was du erwartest ist die eine Sache, was du nach geltendem Recht bekommst, ist eine andere Sache.
Informiere dich bitte, bevor das hier weitere Blüten treibt.
Was ist daran nicht zu verstehen:
"vorbehaltlich existierender anderer _nachvollziehbarer_ Bedingungen."
?
Du scheinst Ahnung zu haben, dann bitte her damit, mit belastbarer Quelle... und bitte nach Möglichkeit den Oberlehrermodus ausschalten.
Lösungsorientiert zu diskutieren ist wohl nicht euer Ziel.
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Zitat:
@Goify schrieb am 20. Mai 2022 um 20:36:57 Uhr:
Lösungsorientiert zu diskutieren ist wohl nicht euer Ziel.
Auf der ersten Seite wurde bereits alles für den TE Erforderliche gesagt.
Nebenkriegsschauplätze gibt’s bei fast jedem Thread.
Zitat:
@Goify schrieb am 20. Mai 2022 um 21:48:58 Uhr:
Und waren da sinnvolle Vorschläge dabei? Nope!
Aber auf der zweiten Seite. Man muss es nur verstehen können.
Was hast Du eigentlich Sinnvolles beigetragen?
Dann musst du nochmal nachlesen. Da steht der einzige sinnvolle Vorschlag in dem ganzen Thread drin. Aber Naheliegender wird ausgeblendet. Lieber schaltet man einen Anwalt ein, anstatt das Problem zu beheben. Ist wohl so ein deutsches Ding.
Zitat:
@Goify schrieb am 20. Mai 2022 um 22:05:30 Uhr:
Dann musst du nochmal nachlesen. Da steht der einzige sinnvolle Vorschlag in dem ganzen Thread drin. Aber Naheliegender wird ausgeblendet. Lieber schaltet man einen Anwalt ein, anstatt das Problem zu beheben. Ist wohl so ein deutsches Ding.
Hmm. Du hast aber nur was nachgeplappert, was ich schon längst geschrieben habe. Allerdings scheinst Du nicht allzu viel Ahnung von den Besonderheiten beim Autokauf zu haben. Es ist eben nicht immer einfach, einen anderen Rechnungsadressaten auf die Rechnung zu bekommen.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 19. Mai 2022 um 22:09:09 Uhr:
So einfach sehe ich die Ablehnung auch nicht. Eine Rechnung belegt ja nicht zweifelsfrei wer Eigentümer der Sache ist
Soll die Ehefrau das Auto jetzt an den Ehemann verkaufen und dafür eine Rechnung erstellen - und diese Rechnung dann der Versicherng vorgelegt werden als Nachweis? Ich halte nichts für unmöglich in diesem Lande und der hier üblichen Bürokratie. Wobei auch ich den bisherigen Ablauf für sehr unglücklich halte und kaum Chansen einräume ...
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Mai 2022 um 05:56:51 Uhr:
Dann verklagt die Versicherung auf 5 Millionen Schadenersatz.
Das ist dann wohl auch ein lösungsorientierter Rat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. Mai 2022 um 06:40:15 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Mai 2022 um 05:56:51 Uhr:
Dann verklagt die Versicherung auf 5 Millionen Schadenersatz.Das ist dann wohl auch ein lösungsorientierter Rat.
OT zu diesem Rat:
eine RSV wird hier vermutlich nicht mitspielen, also hat er in dem Fall mit Anwaltspflicht vor dem Landgericht zu klagen. Wie hoch wäre in dem Fall von ihm die Gebühr für die Beauftragung vom Anwalt und die Klageeinreichung am Gericht (ohne jede Erfolgsaussicht) zu zahlende Gebühr (vorab!)?
Tausende Euro!
Das neu gekaufte Auto verpfänden für diese Klage ...:-)
Du hast aber schon verstanden, dass es hier um die MwSt/Ust geht?!?
Die Frau wird wohl kaum auf einer Rechnung die MwSt/Ust ausweisen können/dürfen....
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 21. Mai 2022 um 06:21:25 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 19. Mai 2022 um 22:09:09 Uhr:
So einfach sehe ich die Ablehnung auch nicht. Eine Rechnung belegt ja nicht zweifelsfrei wer Eigentümer der Sache istSoll die Ehefrau das Auto jetzt an den Ehemann verkaufen und dafür eine Rechnung erstellen - und diese Rechnung dann der Versicherng vorgelegt werden als Nachweis? Ich halte nichts für unmöglich in diesem Lande und der hier üblichen Bürokratie. Wobei auch ich den bisherigen Ablauf für sehr unglücklich halte und kaum Chansen einräume ...
Vielen Dank für die vielen tollen und teilweise auch nützlichen Tipps bisher.
Eine geänderte Rechnung verweigert das Autohaus. Diese einfachste Lösung habe ich natürlich zu allererst probiert.
Ich denke die Kernfrage ist, ob das Auto wirklich mein Eigentum ist. Es ist ja lediglich die Rechnung auf mich ausgestellt. Es ist aber klar als Ersatzbeschaffung für das Auto meiner Frau zu erkennen und ein gemeinsamen Vermögen besitzen wir ja auch.
Die Rechtsberatung vom ADAC war dort sehr hilfreich, teilte auch meine Ansicht und gab noch weitere Tipps.
Ich bin gespannt.