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Totalschaden auf vorläufiger Deckung

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 18:16

Hallo,

ich habe am Freitag mein Auto mit einer EVB-Nummer zugelassen. Ich habe einen Antrag auf Haftpflicht und Teilkasko gestellt. Die Versicherung (Huk24) bescheinigte mir mit der EVB den Schutz für Haftpflicht und Teilkasko. Jetzt habe ich kurz nach Zulassung einen Totalschaden an meinem Auto verursacht. Im nachhinein möchte ich natürlich gerne Vollkasko. Es gibt einige BGH Urteile (http://www.helms-kollegen.de/.../...ige-deckung-kaskoversicherung.html) die bestätigen das man während der vorläufigen Deckung auch Kasko Schutz hat. Meine Frage ist jetzt da ich nur Antrag auf Teilkasko gestellt habe, kann ich ggf. trotzdem den Vollkasko Schutz verlangen/einklagen ? Bzw. den Antrag verändern so das ich Vollkasko Schutz bekommen kann ?

Mit besten Grüßen

Jonas

Beste Antwort im Thema

Mein Mitleid für den Threaderöffner hält sich in sehr engen Grenzen und auch wenn ich Phaetoninteressent nur ungern argumentatorisch beistehen möchte, so hat er bzgl. Direktversicherer schon ein wenig recht.

Aus meiner Sicht hat sich zum Glück der Kaltverformer an einen Direktversicherer gewendet.

Angenommen der hätte bei einem sog. Serviceversicherer eine eVB beantragt und das Vorfahrzeug wäre dort (was ich bei diesem Klienten keinesfalls vermute) Vollkasko versichert gewesen, hätte er automatisch mit der eVB auch vorläufige Deckung in der Vollkasko gehabt. Zumal es gängige Praxis bei Serviceversicherern ist, den Antrag erst nach Zulassung zu stellen und nicht bei Beantragung der eVB.

Ob der Themenstarter dann auch eingeräumt hätte, dass - natürlich (!) die abgefahrenen Reifen - (lol)schadenursächlich waren, wage ich zu bezweifeln.

Schon die Unverfrorenheit zu schreiben: ......"ich habe mich für Teilkasko entschieden, aber würde gerne (dem selbstverschuldeten Unfall) nachfolgend auf Vollkasko klagen...." finde ich mehr als grenzwertig.

Aus mir spricht nicht die Schadenfreude, sondern mir geht die Mentalität einiger Mitmenschen auf den Geist nach dem Motto: Geiz ist geil. Sollen doch die "Blöden" teuere Versicherungen abschliessen. Wenn ich über meine eigenen Füße stolpere, stehe ich auf und irgendjemand wird es schon schuld gewesen sein.....hier vielleicht der Verkäufer oder der Callcentermitarbeiter des Direktversicherers.

Sorry- mußte raus!

mfg

 

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Moin,

sorry, aber du denkst doch nicht ernsthaft dass dir ein Versicherer welcher dir nur die TK bestätigt hat nun für ein paar € mehr nachträglich das Auto komplett bezahlt.

Dein Link geht erst mal auf eine uralte Seite, die Deckungskarte gibt es ja schon ein paar Jährchen nicht mehr. Außerdem ist dort gemeint, dass es generell einen Kaskoschutz gibt wie er beantragt wurde, wenn du aber nur Teilkasko beantragt hast, bekommst du nachträglich sicher nicht die Vollkasko.

Grüße

Steini, der dann auch hofft dass es hier im Thema einigermaßen sachlich bleibt :)

Sicher kannst du noch auf VK ändern,aber wohl nicht mehr für das Fahrzeug

Ich bekomme die eVB immer vor dem Antrag.Bist du gefragt worden welchen Schutz du möchtest?

Die Versicherung wird den Schutz gewähren den du beantragt hast.Da bleibt bei dir eventuell noch Glasbruch

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 19:51

Für die EVB-Nummer bin ich nicht konkret gefragt wurden welchen Schutz ich möchte. Mir wurde lediglicht anhand des beantragten Schutzes die EVB zugesand, welche mir Haftpflicht + TK bestätigt.

Ja der Glasbruch bleibt, hilft mir allerdings nicht wirklich :-)

Ich habe dieses mal halt leider nicht darauf geachtet welchen Schutz ich habe. Ich kenne Versicherer die grundsätzlich immer einen Vollkasko/Teilkasko Schutz gewähren bei vorläufiger Deckungszusage. Allerdings wird da der Antrag auch erst nach Ausstellung der EVB vorgenommen.

Bei der HUK24 passiert das alles Online, man beantragt erst und erhält darauf hin eine EVB Nummer.

Probier das mit einem neuen Auto (wenn die Versicherung Dich noch will), mit dem aktuell geschrottetem wird das nichts mehr.

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Probier das mit einem neuen Auto (wenn die Versicherung Dich noch will), mit dem aktuell geschrottetem wird das nichts mehr.

Das wird mir nie wieder passieren :-) Für Autos die ich noch nicht richtig kenne wird es ab jetzt immer eine Vollkasko geben.

Reperatur wird es vermutlich auch nicht geben, ich werd mir wohl ne günstige Schrottlaube zulegen müssen.

am 24. Mai 2014 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von always_sunny

Ja der Glasbruch bleibt, hilft mir allerdings nicht wirklich :-)

Bedenke, dass an einem Auto mehr als nur die Windschutzscheibe aus Glas ist.

Gerade bei einem Tatalschaden mit Frontalschaden sind m.E. immer die Scheinwerfer fällig. Ich weiß jetzt natürlich nicht, was Du Dir für ein Auto geholt hattest; aber bsp.weise kann ein Xenon-Scheinwerfer schon vierstellig kosten.

Also noch mal überprüfen, ob Glasbruch wilrklich keine Hilfe ist.

Ansonsten kan nich nur hoffen, dass Du den Fehler mit einem Direktversicherer kein zweites mal machst. Hättest du einen Fachkraft bei Abschluss gehabt wäre das nicht passiert.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 20:34

Das war ein BJ 99iger Audi TT und kein Frontschaden. Mir fehlt hinten die Stoßstange. Ich könnte über die Teilkasko die Xenon Scheinwerfer hinten ersetzt bekommen allerdings ist das eher nen kleiner Teil des Schadens.

Ich muss mich nochmal erkundigen ob ich ggf. an den Verkaufer herantretten, da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat). Damit wäre das Auto theoretich garnicht Verkehrstüchtig gewesen. Ich habe leider hier die rosarote Brille aufgehabt und das garnicht wirklich registriert beim Kauf.

am 24. Mai 2014 um 20:39

@ Phaetoninteressent: Was kann der arme Direktversicherer denn dafür? Es ist doch eine völlig normale (und m.E. auch richtige) Entscheidung, ein 15 Jahre altes Auto nicht VK zu versichern. Und die TK einer nicht-Direktversicherung hätte genauso wenig geholfen.

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 20:48

Er wusste doch bis eben garnicht was für ein Auto das war :-)

am 24. Mai 2014 um 20:58

OK, stimmt - hab die Reihenfolge der Posts durcheinander gebracht.

Dennoch fände ich es verfehlt, auf den Versicherer zu schimpfen. Es ist nunmal die Entscheidung des Versicherungsnehmers, ob er TK oder VK möchte. Der einzige, der dafür verantwortlich ist, ist er (also in diesem Falle du) selber.

Zitat:

Original geschrieben von always_sunny

 

Ich muss mich nochmal erkundigen ob ich ggf. an den Verkaufer herantretten, da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat). Damit wäre das Auto theoretich garnicht Verkehrstüchtig gewesen.

Dafür bist Du alleine als Fahrer verantwortlich.

Ich weiss, es macht fast keiner.

Aber als Fahrer hast Du dich vor fahrtantritt über den ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.

Und wenn Du siehst, oder es gar vorher weisst, dass die Schlappen blank sind dann liegt es alleine in Deiner Verantwortung.

Zitat:

Original geschrieben von always_sunny

Ich könnte über die Teilkasko die Xenon Scheinwerfer hinten ersetzt bekommen.....

Welches Auto hat hinten Xenon-Scheinwerfer ?

Ich muss mich nochmal erkundigen ob ich ggf. an den Verkaufer herantretten, da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat). Damit wäre das Auto theoretich garnicht Verkehrstüchtig gewesen. Ich habe leider hier die rosarote Brille aufgehabt und das garnicht wirklich registriert beim Kauf.

der Fahrer ist genauso wie der Fahrzeughalter für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

 

am 24. Mai 2014 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

OK, stimmt - hab die Reihenfolge der Posts durcheinander gebracht.

Dennoch fände ich es verfehlt, auf den Versicherer zu schimpfen. Es ist nunmal die Entscheidung des Versicherungsnehmers, ob er TK oder VK möchte. Der einzige, der dafür verantwortlich ist, ist er (also in diesem Falle du) selber.

wo ich schimpfe ich auf den Direktversicherer?

Das Problem bei Direktversicherern ist, dass der Kunde auf sich selbst gestellt ist.

Ein Profi an seiner Seite hätte ihn gefragt, ob er sich ein neuen gebrauchten leisten kann in einem Totalschadenfall. Dies wurde vom Themenersteller hier verneint. Daraufhin hätte der Berater die Vollkasko anbieten müssen und fast von Amts wegen noch mal die Unterschiede erklärt.

Ob der Themenstarter sich dann trotzdem für die TK entschieden hätte, kann man natürlich nicht beurteilen; er wäre in jedem Fall jedoch über das nun jetzt schlagend gewordene Risiko des Totalverlustes sensibilisiert worden.

Und ums Klarzustellen: Ich habe kein Problem mit Direktversicherern. Sie sind aber halt nur für Kunde die 100% wissen, was sie tun. Dies ist leider - bitte versteht mich jetzt hier keiner falsch - so gut wie nie der Fall. Was glaubst Du warum der Gesetzgeber dem Vermittler eine Beratungspflicht auferlegt. Die wäre ja sinnlos, wenn der Kunde eh alles selber weiß.

Beste Grüße Phaeti

am 24. Mai 2014 um 21:25

Nach der weiteren Erläuterung bin ich völlig mit der Äußerung einverstanden, Phaeti. Weiter oben las sich das eher so, als hättest du ein generelles Problem mit Direktversicherern (ich hab mit meiner gerade recht positive Erfahrung gemacht, daher bin ich darauf angesprungen). Kann ich aber auch mißverstanden haben.

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