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Neue Versicherung einen Tag zu spät abgeschlossen

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 16:23

Hi Leute,

ich habe eine kurze Frage, denn mir ist eine absolute Dummheit passiert.

Ich habe zum 01. Juni (also gestern) meine alte Autoversicherung gekündigt. So weit so gut, nun war in der Zeit danach (die letzten zwei Wochen) so viel um die Ohren, dass ich es einfach ganz ehrlich verplant habe, eine neue abzuschließen, obwohl ich schon alles rausgesucht hatte, etc...

Dieses ist mir heute aufgefallen, ich habe dann natürlich alles sofort nachgeholt und bin ab heute wieder KFZ-versichert.

Meine Frage dreht sich jetzt natürlich aber um den gestrigen Tag, an dem mein Auto nicht versichert war. Gefahren bin ich nicht, demnach ist auch nichts passiert. Aber wie ist das mit der Behörde?

Meldet die zuständige KFZ-Behörde mich gleich der Staatsanwaltschaft für diesen einen Tag und ich kriege eine Anzeige, oder wie läuft das? Ich meine, dass ich nicht wegen so einer fahrlässigen Geschichte, die sich um einen Tag dreht gleich ins Gefängnis komme, ist klar, aber ich habe natürlich auch keine Lust auf die damit verbundene Geldstrafe (der Rechtslage bin ich mir bewusst).

Wie sieht das aus? Erfahrungen damit? Meint ihr, der eine Tag wird unter den Tisch gekehrt oder werde ich gleich an den Galgen geliefert?

Eine realistische Einschätzung wäre sehr nett. ;)

Viele Grüße,

B.

PS: Dass das monumental dumm war und leicht hätte vermieden werden können, ist mir absolut klar. Also seht bitte davon ab, mir das nochmal zu sagen. :)

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18 Antworten
am 2. Juni 2014 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Bacchus777

Ich meine, dass ich nicht wegen so einer fahrlässigen Geschichte, die sich um einen Tag dreht gleich ins Gefängnis komme, ist klar, ...

Na ja, sei dir da nicht so sicher. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es sind schon Leute für weniger eingefahren.

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 16:34

Mir müsste doch erst einmal jemand nachweisen, dass ich gefahren bin, und das bin ich ja nicht mal.

Hast du vielleicht auch was sachliches, was mir weiterhilft?

Danke,

B.

am 2. Juni 2014 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Bacchus777

Hast du vielleicht auch was sachliches, was mir weiterhilft?

Nein. Wollte dich nur etwas verarschen.

am 2. Juni 2014 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Bacchus777

Mir müsste doch erst einmal jemand nachweisen, dass ich gefahren bin, und das bin ich ja nicht mal.

Hast du vielleicht auch was sachliches, was mir weiterhilft?

Danke,

B.

ich hab Elchsucher bereits auf der Ignore Liste; soviel zu seinen Post meiner Einschätzung nach.

Wenn Dir was blühen würde, hättest Du es m.E. schon erfahren. Es ist nämlich so, dass der Versicherer das Erlöschen des Versicherungsschutzes der Zulassungsbehörde anzeigen muss; erst dann geht (im Übrigen vollautomatisch) der Ordnungswidrigkeitenbescheid wg. Verstoß PflVG heraus mit Auffordeurng Dich umgehend zu versichern. Kostnepunkt des ersten Schreibens 25-50€ je nach ZuLa. Warum Dein vorheriger Versicherer gewartet hat mit der Anzeige ggü der Zula kann ich Dir auch nicht sagen. Da Du nun wieder versichert bist wird Dir vermutlich nichts passieren.

Vermutlich... ja es gibt einige wenige pedantische Zulassungsbehöre die dennoch verfolgen. Hier wären zwei Grundlagen denkbar:

A) Dein jetziger Versicherer hat nicht rückwirkend zum 01.06. die Deckung ggü. der Zulassungsbehörde bestätigt, so dass zwangsläufig ein versicheurngsloser Zeitraum entsteht.

B) Dein jetziger Versicherer hat zwar rückwirkend zum 01.06. die Dekcung ggü. der Zulassungsbehörde bestätigt jedoch zeitlich nachgelagert bzw. rückwirkend, so dass theoretisch auch hier eine Ahndung möglich wäre.

Die Ahnung ist wie gesagt praxisfremd aber möglich.

Gruß Phaeti

Ich glaube, da kommt wahrscheinlich noch ein Schreiben von der Behörde mit der Feststellung, "Sie haben ein Fzg. ohne Versicherungsschutz zum Verkehr zugelassen" oder so ähnlich.

Zitat:

Mir müsste doch erst einmal jemand nachweisen, dass ich gefahren bin, und das bin ich ja nicht mal.

Da biste falsch gewickelt, es ist völlig unerheblich, ob Du tatsächlich damit gefahren bist oder nicht! Nur wenn Du einen Unfall an diesem Tag gehabt hättest, hättest Du jetzt wahrscheinlich noch ein weiteres Problem...

Was heißt übrigens:

Zitat:

Ich habe zum 01. Juni (also gestern) meine alte Autoversicherung gekündigt.

??? Üblicherweise kündigt man zum Ende eines Monates, also hier zu 31.5., andernfalls wärest Du ja am 1.6. noch versichert gewesen...vielleicht sollteste das erstmal mit Deiner alten Versicherung klären, am besten so, dass Du am 1.6. noch Versicherungschutz gehabt hast! Andernfalls haste ein Fzg. ohne Versicherungsschutz zum Verkehr zugelassen gehabt und Du kannst davon ausgehen, dass die Behörde sich noch bei Dir meldet... natürlich noch nicht heute, wenn das erst gestern der Fall war, so schnell sind natürlich weder unsere noch ausländische Behörden.

Hier wurde auch vor kurzem so ein ähnlicher Fall diskutiert, wo jemand einen Versicherungswechsel gemacht hat und dabei aus Sicht der Zulassungsstelle ein nicht abgedeckter Zeitraum entstanden war, da geht dann automatisch ein Bescheid raus, egal ob es tatsächlich so war oder nicht...

Viel Glück Dir jedenfalls, vielleicht kommt ja auch nichts mehr, warte einfach ab...

Falsch.

Wenn zum 31.05. gek. sein sollte, dann wären 2 versicherungslose Tage im Spiel, da die Uhrzeit ein Rolle spielt.

Der Vertrag läuft immer um 0:00 ab und beginnt um 0:00.

Steht immer im Antrag drin 0:00

am 2. Juni 2014 um 19:12

Falsch.

Du kündigst zum 31.MM.JJ 24:00 Uhr

Die neue Versicherung beginnt 01.MM.JJ 00:00 Uhr

Ich habe noch kein Kündigungsschreiben mit 24:00 gesehen.

Ist auch egal, gekündigt wird grundsätzlich zum "Ablauf" ohne Angabe von Datum und Uhrzeit.

Die Kündigungsbestätigung des Versicherers ist dann immer (bei mir bisher) z.B. 01.06. 0:00.

Bisher habe ich noch keinen Versicherer gesehen, der 31.05. 24:00 schreibt.

am 2. Juni 2014 um 19:37

Dir ist aber schon klar, dass 31.05 24:00 das gleiche ist wie 01.06. 00:00 Uhr, oder???

Die Abgrenzung hat rein formalen klarstellen Charakter.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Dir ist aber schon klar, dass 31.05 24:00 das gleiche ist wie 01.06. 00:00 Uhr, oder???

Die Abgrenzung hat rein formalen klarstellen Charakter.

Genau auf die Antwort habe ich gewartet, also was soll der Blödsinn mit 31.05. 24:00 ?

am 2. Juni 2014 um 19:41

vergiss es einfach.

@TE:

Ich fasse mal zusammen: Kann Strafe geben, muss aber nicht. Um das Risiko zu reduzieren solltest du aber unbedingt kontrollieren, ob der neue Versicherer die Versicherungsbestätigung zum Beginn 01.06. übermittelt hat. Falls nicht, sofort korrigieren lassen.

BG - Sause

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 8:48

Danke für die Antworten, das Thema hat sich inzwischen weitgehend erledigt.

Eine Freundin von mir arbeitet bei einer Versicherung und konnte mir bestätigen, dass die Meldungen komplett elektronisch laufen und sogar zum Teil Wochen später erst richtig in den jeweiligen Systemen ankommen und verarbeitet werden.

Weiterhin weiß sie aus Erfahrung, dass es hunderte Leute jeden Monat gibt, denen so ein Malheur passiert und die sogar zum Teil ein Jahr lang ohne Versicherung gefahren sind, ohne, dass sie es wussten.

Wie dem auch sei, ich denke, selbst wenn etwas kommt (was nach Aussage der Bekannten sehr unwahrscheinlich ist), wird es sich um ein Bußgeld oder Bearbeitungsgeld der Behörde handeln, wie hier ja auch schon zum Teil erwähnt. Meine Befürchtung war eher ein staatliches Verfahren in Richtung Verurteilung, Vorstrafe, oder sonst was.

Aber wie gesagt, passiert offensichtlich mehreren Leuten, und wenn jeder gleich ins Gefängnis käme, säßen wir wohl in der Hölle.

Danke für die Antworten. Ich denke, das hat sich soweit erledigt.

Sollte ich gegenteiliges erfahren, halte ich euch auf dem Laufenden.

am 6. Januar 2015 um 9:38

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 2. Juni 2014 um 21:39:52 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Dir ist aber schon klar, dass 31.05 24:00 das gleiche ist wie 01.06. 00:00 Uhr, oder???

Die Abgrenzung hat rein formalen klarstellen Charakter.

Genau auf die Antwort habe ich gewartet, also was soll der Blödsinn mit 31.05. 24:00 ?

Hahaha! Ich hab eigentlich nur ein ähnliches Problem gerade *auf den Kalender schau* aber laut Versicherung hab ich wegen den 5 Tagen nichts zu befürchten.

Aber du hast so recht! Die Angabe "24:00 Uhr" ist schon eine der dümmsten deutschen "Beamten-Fomalitäten" die mir je untergekommen ist. Dafür musste ich den alten Thread nochmal ausgraben...

Frohes Neues! ;)

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