Totalschaden - neues Fhzg Rechnung auf Ehepartner
Nach einem Totalschaden wurde ein neues Fahrzeug erworben. Die Versicherung weigert sich nun die anteilige MwSt zu zahlen, da das neue Fahrzeug zwar auf die alte VN zugelassen wurde, die Rechnung aber auf den Ehemann ausgestellt wurde. (Keine Gütertrennung, gemeinsame Konten etc.)
Ist das rechtens?
142 Antworten
Und eine ZB 2 auch nicht.
Steht extra drauf.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:25:27 Uhr:
Wem gehörte denn das beschädigte Auto und wem das neu gekaufte?
Zitat:
@molf schrieb am 19. Mai 2022 um 19:29:08 Uhr:
„Gehört“ ist in einer Ehe mit gemeinsamen Konten meiner Meinung nach immer etwas schwierig zu definieren.
In beiden Fahrzeugbriefen stand bzw steht aber der selbe Name.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:37:17 Uhr:
Gut, dann brauchts keine großen Klimmzüge. Die Versicherung zickt rum. Ohne Anwalt verschwendest du nur deine eigene unbezahlte Lebenszeit.
@ germania47
Sehe ich genau so.
ZB 2 sagt aus, wer der Halter ist.
Aber nicht wer der Eigentümer ist.
Da vom alten Fahrzeug wohl offensichtlich die Ehefrau der Eigentümer war, vom neuen Fahrzeug aber der Ehemann der Eigentümer ist, sehe ich hier keinen Grund, warum die Versicherung dem Ehemann die MwSt. ersetzen sollte.
Wer Halter oder Versicherungsnehmer vom neuen Fahrzeug ist, spielt hier keine Rolle.
Es zählt alleine, wer Eigentümer ist.
Somit ist das was Berlin-Paul hier schreibt und mit dem liken seiner eigenen Beiträge versucht zu verstärken, nicht richtig.
Sehe ich das so richtig?
nein Chrissi ...
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 19. Mai 2022 um 22:25:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:25:27 Uhr:
Wem gehörte denn das beschädigte Auto und wem das neu gekaufte?
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 19. Mai 2022 um 22:25:42 Uhr:
Zitat:
@molf schrieb am 19. Mai 2022 um 19:29:08 Uhr:
„Gehört“ ist in einer Ehe mit gemeinsamen Konten meiner Meinung nach immer etwas schwierig zu definieren.
In beiden Fahrzeugbriefen stand bzw steht aber der selbe Name.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 19. Mai 2022 um 22:25:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2022 um 19:37:17 Uhr:
Gut, dann brauchts keine großen Klimmzüge. Die Versicherung zickt rum. Ohne Anwalt verschwendest du nur deine eigene unbezahlte Lebenszeit.@ germania47
Sehe ich genau so.
ZB 2 sagt aus, wer der Halter ist.
Aber nicht wer der Eigentümer ist.Da vom alten Fahrzeug wohl offensichtlich die Ehefrau der Eigentümer war, vom neuen Fahrzeug aber der Ehemann der Eigentümer ist, sehe ich jetzt kein Gesetz, welches den Geschädigten, bzw. dessen Versicherung dazu verpflichtet, dem Ehemann die MwSt. für sein neues Auto zu erstatten.
Wer Halter oder Versicherungsnehmer vom neuen Fahrzeug ist, spielt hier keine Rolle.
Es zählt alleine, wer Eigentümer ist.Somit ist das was Berlin-Paul hier schreibt und mit dem liken seiner eigenen Beiträge zu verstärken versucht, nicht richtig.
Sehe ich das so richtig?
Vielleicht spielt es schon eine rolle, da die Versicherung in einem 1- Satz Brief schrieb, dass eine Auszahlung der MwSt daran gebunden ist, dass das neue Auto auf den alten VN zugelassen wird.
-> Aufgabe erfüllt, jetzt heißt es aber die Rechnung müsse auf VN ausgestellt sein
Ähnliche Themen
Zitat:
@molf schrieb am 19. Mai 2022 um 22:45:54 Uhr:
Vielleicht spielt es schon eine rolle, da die Versicherung in einem 1- Satz Brief schrieb, dass eine Auszahlung der MwSt daran gebunden ist, dass das neue Auto auf den alten VN zugelassen wird.
-> Aufgabe erfüllt, jetzt heißt es aber die Rechnung müsse auf VN ausgestellt sein
Nicht nur vielleicht. Wann schrieb die Vers. das?
Dann fragen, warum die Aussage im Brief nicht mehr gilt und auf welcher Textgrundlage das gefordert wird. Versicherungsbedingungen, sonstwas. Du brauchst das schriftlich. Und gleich den Vorgesetzten verlangen.
Dann geht Anwalt immer noch, wenn man eine Grundlage hat.
Zitat:
@molf schrieb am 19. Mai 2022 um 22:45:54 Uhr:
Vielleicht spielt es schon eine rolle, da die Versicherung in einem 1- Satz Brief schrieb, dass eine Auszahlung der MwSt daran gebunden ist, dass das neue Auto auf den alten VN zugelassen wird.
-> Aufgabe erfüllt, jetzt heißt es aber die Rechnung müsse auf VN ausgestellt sein
Kannst Du die entsprechende Passage hier mal als Foto einstellen? Die persönlichen Daten sollten nicht erkennbar sein.
Es kann eigentlich nicht darauf ankommen, auf wen das Auto zugelassen ist, weil die Zulassung noch längst nicht besagt, wer der Eigentümer ist. Genausowenig ergibt sich aus der ZB2 automatisch, wer Eigentümer ist, weil die ZB2 nur darüber Auskunft gibt, wer Halter ist und Halter und Eigentümer sind eben nicht immer identisch. Das haben zum Glück die meisten hier bereits erkannt, wenn auch nicht alle.
Das Einfachste wäre sicher, die Rechnung auf die Frau umzuschreiben. Das könnte allerdings beim Händler auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine andere Möglichkeit wäre, der Versicherung zu erläutern, warum die Rechnung auf den Mann lautet, obwohl das Auto im Innenverhältnis zwischen Mann und Frau der Frau gehören soll. Eine mögliche Erklärung wäre zum Beispiel, dass der Mann durch bestimmte Umstände in den Genuss besonderer Konditionen kommen konnte und daher der Vertrag im Außenverhältnis über den Mann abgschlossen worden ist.
Ein versierter Anwalt kann sicher helfen. Ich würde ihn allerdings vorher fragen, ob er den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennt.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. Mai 2022 um 08:07:00 Uhr:
Ein versierter Anwalt kann sicher helfen. Ich würde ihn allerdings vorher fragen, ob er den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennt.
Oha, das ist bestimmt die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit 😉
Moinsen!
Spielt es eigentlich ggfs. auch eine Rolle, ob der Totalschaden ein Haftpflichtfall oder ein Kaskoschaden ist?
Bei ersterem ist doch der Eigentümer des geschädigten Autos der Anspruchsteller und bei zweiterem der Eigentümer des Autos....; dieser Personenkreis muss ja nicht identisch sein.
Anyway, im Zweifel wird Pauli schon Recht haben...
Läuft sich in beiden Fällen auf das gleiche raus.
Ist es ein Kaskofall gelten die jeweilien AKB des Versicherers.
Da steht dann drinnen:
Zitat:
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist
Ist es ein Haftpflichtfall gilt BGB § 249 Abs. 2
Zitat:
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist
Nach einem Totalschaden wird doch der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des alten Fahrzeugs gezahlt. Was hat das mit Ust zu tun?
Wieso lässt du nicht die Rechnung vom Autohaus mit richtigem Namen neu ausstellen? Ist das Normalste der Welt. Ich bekomme ständig Rechnungen, wo mein Name als Rechnungsempfänger drauf steht, dabei prüfe ich diese nur, der Bauherr muss sie bezahlen. Also erstellt der Handwerker eine neue Rechnung mit dem richtigen Namen drauf.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 20. Mai 2022 um 12:51:51 Uhr:
Nach einem Totalschaden wird doch der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des alten Fahrzeugs gezahlt. Was hat das mit Ust zu tun?
Das Ganze bezieht sich zu Beginn auf einen Unternehmer. Der @TE kann aber wirklich mal in sein Schadengutachten schauen, was da drin steht. Text ist oft hilfreich.
Macht doch jetzt bitte keine unnötigen Nebenbaustellen auf.
Dass die MwSt. hier (anteilig) zu zahlen ist, ist doch gar nicht das Problem.
Dass die MwSt. (anteilig) zu zahlen ist, wurde ja in vielen Urteilen vom BGH schon entschieden.
Das ist hier aber auch nicht der Streipunkt.
Es geht hier ausschließlich darum, dass die Versicherung diese nicht bezahlen möchte, weil nicht die Geschädigte das Ersatzfahrzeug gekauft hat, sondern deren Ehemann Eigentümer des Ersatzfahrzeuges wurde.
Ich sehe hier grundsätzlich mal die Versicherung im Recht.
Du kannst nicht erwarten, die MwSt. für ein Fahrzeug zu bekommen, dass dir gar nicht gehört.
Hier gilt es also zu klären, wie man jetzt noch die Sache heilen kann.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 20. Mai 2022 um 17:17:44 Uhr:
Du kannst nicht erwarten, die MwSt. für ein Fahrzeug zu bekommen, dass dir gar nicht gehört.
Entweder habe ich Anspruch auf Schadenersatz oder nicht. Es gibt genügend Beispiele für VN != Eigentümer.
Solange ich Privatperson bin erwarte ich als VN den vollen Betrag, vorbehaltlich existierender anderer _nachvollziehbarer_ Bedingungen. Für den Totalschadenwagen wurde beim privaten Neukauf auch USt. gezahlt und diese war dann anteiliger Bestandteil des Wiederverkaufspreises, falls gebraucht von privat gekauft.