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Totale Unzufriedenheit mit VW Service bei Garantiefall mit Neuwagen

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 15. April 2011 um 10:34

Sicher bin ich nicht der erste, der sich zu diesem Thema aufregt, aber mein Fall ist aus meiner Sicht schon sehr am Rande der hinnehmbaren Toleranzgrenze.

Daher suche ich Hilfe bei euch, wie man hier geeignet eskalieren kann:

Vor 4 Wochen habe ich erstmals bei meinem Freundlichen reklamiert, dass meine Rückfahrkamera (die für mich sehr viel Sinn macht, weil ich eine sehr enge Tiefgarage nutze) in einigen Fällen nicht funktioniert.

siehe auch: Problem mit Rückfahrkamera

Nachdem ein Firmware update nicht geholfen hat, wurde von VW der Austausch des Steuergerätes empfohlen.

Nachdem das Steuergerät geliefert wurde (1 Woche Wartezeit), wurde dem Freundlichen klar, dass er es gar nicht allein einbauen kann, sondern dafür einen anderen VW Betrieb braucht, der über eine entsprechende Vorrichtung zum Justieren und Kalibrieren der Parksensoren hat, was wohl nach Steuergerät-Einbau gemacht werden muss.

Der andere VW Betrieb hat aber keinen zeitnahmen Termin gegeben, sondern meinen Freundlichen - und mich - warten lassen (zusätzliche 2 Wochen Wartezeit).

Nachdem das Steuergerät eingebaut wurde und zum Justieren und Kalibrieren der Parksensoren bei dem anderen VW Betrieb war, hat der andere VW Betrieb gemeldet: "hinten ist ein Parksensor am Fahrzeug defekt, und defekte Parksensor machen das Kalibrieren unmöglich!".

Aber: sowohl bei meiner Übergabe an meinen Freundlichen als auch dessen Übergabe an den anderen VW Betrieb waren die Sensoren noch alle in Ordnung.

Nun muss erst ein neuer Parksensor bei VW bestellt und einlackiert werden.

Größtes Problem:

Ich habe meinen Sharan zurückbekommen, aber OHNE jedwede Einparksensoren: WEDER Kamera NOCH Sensoren funktionierten beim Abholen. Es kommt lediglich ein Warnton bei Einlegen des Rückwärtsgangs, die Parksensortaste blinkt.

Ich habe also durch meinen Termin (1 Tag Werkstatt - ohne Ersatzwagen!!), nun einen viel größeren Mangel als vorher: Komplettausfall aller Parkhilfen.

Weiter geht es so:

Von meinen Freundlichen habe ich heute erfahren, dass der benötigte Parksensor bei VW derzeit nicht lieferbar ist - und man keine Info erhalte, wann der wieder erhältlich ist.

Man hat mich bedauert, aber könne nicht mehr tun. Ich solle doch mal als Kunde direkt bei VW anrufen.

Zudem könne man mir für den nächsten Werkstattaufenthalt keinen Leihwagen zusichern.

Gesagt, getan: 0800-VOLKSWAGEN.

Die Dame hat mein Problem aufgenommen und Verständnis gezeigt - und mir eine Referenznummer zum Fall gegeben.

Ich wollte schon auflegen, aber habe nochmal nach der Bearbeitungszeit gefragt: Antwort: "ca. 3,5 Wochen"!!!!!!!

Ich fasse nochmal zusammen:

1. Ich kaufe bei VW einen Neuwagen mit Anspruch auf Mängelfreiheit.

2. Ich reklamiere Mängel und bekomme die Behebung der Mängel auf Termin avisiert.

3. Ich investiere Zeit und verzichte ersatzlos auf das Auto.

4. Ich erhalte das Auto nach Termin mit mehr Mängeln als zuvor zurück.

5. Ich bekomme keinen einen Termin zur erneuten Behebung der Mängel von VW genannt.

6. Zur Behebung der Mängel notwendige Teile sind nicht lieferbar, ohne Nennung eines Liefertermins.

7. Ich werde gezwungen mein Auto unter deutlich erhöhtem Risiko zu fahren (ohne dass ich es verschulde!).

8. Eine Eskalation meinerseits bei der zur Garantie verpflichteten VW ändert weder was an der Termin-Situation, noch nimmt sich VW der Angelegenheit hinreichend zeitnah an.

9. Die Zeitdauer, mit der ich das große und wenig übersichtliche Auto in dunklen, engen Tiefgaragen ohne die von mir eigentlich bestellten Funktionen bewegen muss, verlängert sich bis auf weiteres - mehrere Wochen.

 

Ich finde den Zustand absolut nicht hinnehmbar.

Ich möchte keinen Schaden an meinem Fahrzeug haben, nur weil ich mangels eigentlich bestellter und von VW als mangelfrei zugesicherter Eigenschaften mehrere Wochen durch bewegen muss.

Wer von euch hat eine Idee, was ich noch tun kann?

Gibt es eine Eskalationsstufe bei VW, die man ansprechen kann? Wie?

Danke euch!!!

Beste Antwort im Thema

Au ja, sofort einen Anwalt beauftragen und Klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, bitte nicht die strafrechtliche Anzeige wegen Betruges (defekter Wagen für ordentliche Kohle) vergessen, Bild und RTL einschalten.

 

 

Im Ernst:

  1. Tief durchatmen und überlegen, wie man früher ohne die ganzen Gimmicks eingeparkt hat.
  2. Überlegen, ob VW dich absichtlich ärgert, oder ab da schlichtweg ein paar Dinge ungünstig aufeinandergetroffen sind.
  3. Mal kurz resümieren, ob man selber auch schon mal einen Fehler gemacht hat.
15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 15. April 2011 um 10:45

Sorry für manche vielleicht eine dumme Antwort.

aber ich würde mich an die Autobild wenden.

Damit wäre ich auch nicht einverstanden. Ich würde mich von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen.

Ein Gedankenspiel: Könnte man bei Leasing Fahrzeugen, ähnlich einem Wohnungsmietvertrag, auch eine Mietminderung durchsetzen?

Schließlich können Sie das Fahrzeug nicht so nutzen wie Sie beabsichtigen.

 

Au ja, sofort einen Anwalt beauftragen und Klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, bitte nicht die strafrechtliche Anzeige wegen Betruges (defekter Wagen für ordentliche Kohle) vergessen, Bild und RTL einschalten.

 

 

Im Ernst:

  1. Tief durchatmen und überlegen, wie man früher ohne die ganzen Gimmicks eingeparkt hat.
  2. Überlegen, ob VW dich absichtlich ärgert, oder ab da schlichtweg ein paar Dinge ungünstig aufeinandergetroffen sind.
  3. Mal kurz resümieren, ob man selber auch schon mal einen Fehler gemacht hat.

Zitat:

 

Im Ernst:

  1. Tief durchatmen und überlegen, wie man früher ohne die ganzen Gimmicks eingeparkt hat.
  2. Überlegen, ob VW dich absichtlich ärgert, oder ab da schlichtweg ein paar Dinge ungünstig aufeinandergetroffen sind.
  3. Mal kurz resümieren, ob man selber auch schon mal einen Fehler gemacht hat.

Ich wünsche Ihnen das Gleiche mit Ihrem Wagen. Dann machen Sie was SIE wollen! IM ERNST.

Naja, von jemandem der vorwärts fast gegen eine Wand fährt, weil der Parkpilot nicht piept, war auch kein anderer Kommentar zu erwarten. :D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Naja, von jemandem der vorwärts fast gegen eine Wand fährt, weil der Parkpilot nicht piept, war auch kein anderer Kommentar zu erwarten. :D

Lieber Herr kindisch Mambo No.5, Sie stellen Zusammenhänge auf, da stehen mir die Haare zu Berge.

Aber es stimmt, die meisten Schäden habe ich beim Parken gemacht, trotz Parktronic. ;-)

Und wenn Sie sich hier Tausend Mal über mich lustig machen, es ändert nichts an der Tatsache, dass ich das Parksystem des Mercedes,

besser finde. Es ändert auch nichts an der Tatsache, dass ich mit dem Sharan sehr zufrieden bin.

Genauso wenig daran, dass ich einen A8 hatte der regelmäßig in der Werkstatt war und ich keinen Anwalt nehmen musste, weil ich immer einen fast gleichwertigen Wagen zur Verfügung bekam.

Und wenn Sie keinen A.... in der Hose haben und sich von jedem in die Suppe spucken lassen, dann ist das Ihr Bier.

Themenstarteram 15. April 2011 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Au ja, sofort einen Anwalt beauftragen und Klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, bitte nicht die strafrechtliche Anzeige wegen Betruges (defekter Wagen für ordentliche Kohle) vergessen, Bild und RTL einschalten.

Im Ernst:

  1. Tief durchatmen und überlegen, wie man früher ohne die ganzen Gimmicks eingeparkt hat.
  2. Überlegen, ob VW dich absichtlich ärgert, oder ab da schlichtweg ein paar Dinge ungünstig aufeinandergetroffen sind.
  3. Mal kurz resümieren, ob man selber auch schon mal einen Fehler gemacht hat.

Au weia, da habe ich mit meinem Thread ja in einen Bienenhaufen gestochen. Hoffentlich beruhigen sich die Gemüter wieder.

Klar machen VW und der Freundliche nichts "absichtlich", aber:

a) der andere VW Händler, der seinen Konkurrenten mal 2 Wochen auf einen neuen Termin zum Kalibrieren warten lässt (weil er vielleicht nur zeigen will, wer die Hosen an hat), der macht das auf meinem Rücken

b) mein Freundlicher, der vielleicht wirklich keinen Überschuss an Probefahrzeugen hat, will mir keinen Leihwagen für den weiteren Tag geben, die mein Wagen beim zweiten Versuch in der Werkstatt ist (obwohl ich schon beim ersten Besuch viel Aufwand hatte das zu organisieren - auch kein Leihwagen)

c) die "ganzen Gimmicks" sind Dinge die ich absichtlich bestellt habe, um das große Schiff in meine Einfahrt und die Tiefgarage beim Job zu bringen, ohne die hätte ich mir das Auto nicht bestellt.

Update:

VW hat sich zumindest heute Mittag um die Lieferung der Parksensoren gekümmert und die für Montag avisiert.

Mal sehen, wie es weitergeht...

Ich würde ebenfalls zuerst den anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Aus meiner Sicht wird dieser aufgrund des Mangels und der dadurch eingetretenen Einschränkung unter Berücksichtigung des Ausfalls einen etwaigen Schaden des Verbrauchers prüfen. Das ist meist der Kern, denn dann geht's ja ums Geld.

Doch repariert wird ja - nur eben nicht im gewünschten zeitlichen Rahmen. Dieser zeitliche Rahmen ist in den AGBs (Mangelbehebung, Gewährleistung) meist äusserst dehnbar definiert. Auch handelt es sich nicht um einen "gravierenden Mangel", sodass ein Schaden im juristischen Sinne nur bedingt gefordert werden kann. Hierzu müssten Sie zum Beispiel den Wert nachweisen können der Ihnen durch die fehlende Funktion abhanden gekommen ist.

Dennoch, bevor ich mit dem Freundlichen das Gespräch suche, würde ich die rechtlichen Möglichkeiten abstecken. Vielleicht gibt es im Verbraucherschutz noch andere Regeln. Bin mehr bei Verträgen im Firmenverbund unterwegs. Das erleichtert die Verhandlungsposition erheblich. Egal wie man sich am Ende mit dem Freundlichen/VW dann einig wird.

Viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von dschloss

 

Au weia, da habe ich mit meinem Thread ja in einen Bienenhaufen gestochen. Hoffentlich beruhigen sich die Gemüter wieder.

Macht doch NIX, so kommt wenigstens Stimmung in die Bude. ;):D:D

 

Zitat:

Original geschrieben von dschloss

Klar machen VW und der Freundliche nichts "absichtlich", aber:

a) der andere VW Händler, der seinen Konkurrenten mal 2 Wochen auf einen neuen Termin zum Kalibrieren warten lässt (weil er vielleicht nur zeigen will, wer die Hosen an hat), der macht das auf meinem Rücken

Gibt es da Anhaltspunkte für, die du bisher noch nicht erwähnt hast, oder ist das nur eine Vermutung? Theoretisch gibt es ja vielleicht noch die Möglichkeit, dass seine Werkstatt gut ausgelastet ist. Und wenn dem so ist, warum sollte er sich dann ein Bein ausreissen, du hast ja das Auto nicht bei ihm gekauft?

 

Zitat:

Original geschrieben von dschloss

b) mein Freundlicher, der vielleicht wirklich keinen Überschuss an Probefahrzeugen hat, will mir keinen Leihwagen für den weiteren Tag geben, die mein Wagen beim zweiten Versuch in der Werkstatt ist (obwohl ich schon beim ersten Besuch viel Aufwand hatte das zu organisieren - auch kein Leihwagen)

Das ist natürlich für dich ärgerlich, keine Frage, besonders wenn du auf dein Auto angewiesen bist, selbst die Mobilitätsgarantie von VW greift hier ja leider nicht. Aber ein Rechtsanspruch besteht mw nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von dschloss

Update:

VW hat sich zumindest heute Mittag um die Lieferung der Parksensoren gekümmert und die für Montag avisiert.

Mal sehen, wie es weitergeht...

Na dann wünsche ich dir dass der Spuk bald vorbei ist.

am 15. April 2011 um 19:58

Hallo,

Anwalt oder nicht, ist keine wirklich relevante Frage.

Die Einparkhilfe wurde bezahlt und funktioniert trotz mehrfachem Nachbessern nicht, für einen Bildschirm und ein paar Sensoren ohne Funktion hat man sicher nicht zahlen wollen.

Was würde VW machen wenn man einfach eine Summe xxxx zurückhält und trotz aller Bemühungen es nicht schaft zu überweisen, obwohl man das gerne möchte, wirklich nicht böse gemeint, nur leider zu dusselig um eine Überweisung zu tätigen.

So schnell könnte man gar nicht schauen wie Post vom Anwalt kommt, weshalb selbst nicht auch so reagieren ?

Zumindest eine gangbarer Weg muss angeboten werden, bekommen wir nicht geregelt, Leihwagen ist auch gerade keiner da, dass kann nicht sein.

Hier wird bewusst mit der Gutmütigkeit der Kunden kalkuliert.

Gruß

Manfred

genau so sehe ich das auch,

so schnell können sie gar nicht schauen.

Wenn eine RV besteht, dann würde ich mich erst einmal beraten lassen.

Schon einmal beim ADAC in der juristischen Abteilung gefragt?

 

Schönes Wochenende

Es funktioniert ein Teil Ihres Auto nicht was nicht absolut notwendig ist zum fahren.

VW wird es reparieren, nur weil es vielleicht durch Japan verzögeru gibt dauert es ein bischen.

Nicht wirklich lustig, aber ich glaube nicht das ein Richter lust hat dafür viel Schadensersatz zu geben, allerdings weniger als was es Ihnen kosten wurde ein Anwalt ein zu schalten.

Also, ruhig atmen, und gut hingucken beim einparken...

Es wäre aber nur richtig jedwede Minderung und den Ausfall einzufordern. Ganz zu schweigen vom durchaus erhöhten Risiko bei weiterer Nutzung. Ich spreche aus eigener Erfahrung, obwohl ich es einmal nur geschafft hatte den Bus (AHK) in der Wand zu parken, da in jener noch ein Adapter die PDC abstellte. Geht gerade durch die Gewöhnung schneller als gedacht. Dafür jedoch kassieren sie reichlich und sollten entweder mehr Qualität liefern oder entschädigen.

Themenstarteram 4. Mai 2011 um 19:22

Update von meiner Seite:

Letzte Woche war es soweit, ich sollte bei meinem :) den Sharan um 8:30 morgens abgeben, habe dankenswerter Weise einen Ersatzwagen bekommen, und sollte meinen Wagen um spätestens 17:00 dann fertig repariert abholen, also:

a- mit neu eingebautem, frisch lackiertem Austausch für den beim letzten Werkstattaufenthalt zerstörten Sensor

b- mit wieder funktionierenden Abstandswarnern

c- mit funktionierendem Steuergerät für die Rückfahrkamera

d- mit kalibrierten Einstellungen des Steuergerätes für Abstandserkennung und in das Rückfahrbild eingezeichneten Abstandslinien

Wenn ich das schon so im Konjunktiv schreibe, dann kam es natürlich nicht so:

Auch um 17:20 war mein Sharan noch nicht abholbereit.

Irgendwann wurde er vom Werkstattmeister angefahren, der mir kleinlaut sagte, dass man bis zur letzten Minute alles versucht habe.

Zwar sei a-, b- und c- (oben) nun gegeben, aber d- nicht:

Das Kalibriersystem hätte versagt und immer komische Fehlermeldungen und Hinweise ausgespuckt.

Man habe permanent mit VW über das Dialogsystem in Verbindung gestanden, aber sei nicht weitergekommen.

Der Hinweis, dass das Kalibriersystem ein Firmware-Update brauche, sei nicht umsetzbar gewesen, da die entsprechende Firmware-CD noch nicht eingetroffen sei.

Ich solle mich auf keinen Fall auf die in das Rückfahrbild eingezeichneten Abstandslinien verlassen.

Man würde nun warten müssen, bis soweit alle Voraussetzungen für das in das Kalibriersystem erfüllt sind.

Dann würde man einen neuen Termin mit mir machen... (Es gab keine zeitliche Prognose).

Ich habe gebeten, dass man dann die Servicemassnahme direkt mit durchführe.

Auch bat ich darum, sich um eine Nachrüstung gegen das in den Kofferraum bei offenstehender Heckklappe ablaufende Regenwasser zu kümmern.

Es hiess ja hier, dass die jüngst ausgelieferten Sharane auf dem äusseren Rand der Heckscheibe eine Plastiklippe haben, die das seitliche Ablaufen verhindert.

Richtig??

Erfahrung für euch: lasst weniger problematische Mängel nicht vor Ablauf des ersten Modelljahres auf Garantie beheben, sondern wartet etwas länger...!

 

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