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Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?

Themenstarteram 11. März 2008 um 18:30

Hallo miteinander.

Meine Freundin hat sich vor einer Woche für 1850,-€ einen BMW 316i von einem kleinen Autohändler andrehen lassen.

Von außen sieht der Wagen sehr gut aus und auch der Motor ist noch top. Nun hat sie sich den Wagen am Montag gekauft. Am Dienstag ist sie beim BMW-Händler gewesen, der ziemlich schnell Mängel im Wert von 1800,-€ gefunden hat. Darunter total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in den hinteren Trommelbremsen. Der Mechaniker meinte, es sei Selbstmord, mit diesem Auto zu fahren.

Nun hat der Händler diesen Wagen im Kundenauftrag, als von privat, verkauft.

Gibt es trotz dem Ausschluss von Sachmängeln eine Möglichkeit den Wagen an den Händler zurück zu geben? Dieser hat ihr ja ein sicheres und fahrbereites Auto zugesichert.

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2008 um 22:57

Ist ja alles lustig hier und spannend:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

 

 

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in solchen faellen hoffe ich das punkt 1 oefter durchgefuehrt wird !

und bei punkt 2 wuerde ich auch arsch sein und sein geld direkt MIT ihm bei einer bank testen lassen.

Harry

Themenstarteram 12. März 2008 um 21:19

Also ich finde es schon traurig, das solche Leute mit fast allem durch kommen. Der Vorbesitzer hat mich gerade nochmal angerufen. Der arme Kerl ist total durch den Wind. er wird morgen nochmal beim Händler anrufen und eine Stellungnahme verlangen. Wir haben uns jetzt beide darauf geeinigt, dass wir, falls der Händler blöd rummachen sollte, eine Anzeige gegen ihn erstatten. Der Händler wusste definitiv von den defekten Bremsen und hat aufgrund dessen das Auto auch für nur 1150,00 € als Bastlerauto bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Also ich finde es schon traurig, das solche Leute mit fast allem durch kommen. Der Vorbesitzer hat mich gerade nochmal angerufen. Der arme Kerl ist total durch den Wind. er wird morgen nochmal beim Händler anrufen und eine Stellungnahme verlangen. Wir haben uns jetzt beide darauf geeinigt, dass wir, falls der Händler blöd rummachen sollte, eine Anzeige gegen ihn erstatten. Der Händler wusste definitiv von den defekten Bremsen und hat aufgrund dessen das Auto auch für nur 1150,00 € als Bastlerauto bekommen.

kann dich und den ehem. nutzer schon verstehen...nur haltet den ball moeglichst flach und agiert sachlich !

noch ist fuer MICH als unwissenden aussenstehenden alles NUR text und kein beweis..

ich rate aber ggf zu einem ( geht das ??) gemeinsamen rechtsanwalt und teilt euch die rechtsberatung soweit ortsnah .

Harry

nachtrag

der verkauf als bastlerauto ist auch ...nicht IMMER GANZ legal....aber das muesste man sehen.

Themenstarteram 12. März 2008 um 21:28

Es sieht einfach so aus, wir (meine Freundin) möchten den Kaufpreis + die An- und Abmeldegebühren von ihm zurück, bzw. erstattet bekommen und der Vorbesitzer möchte lediglich eine Stellungnahme und einen richtigen Kaufvertrag vom Händler. (den hat er nicht, weil er zum zweiten Mal im Vertrauen ein Auto an den Händler verkauft hat)

Das ist denke ich nichts übertriebenes. Sollte der Händler aber selbst bei diesen Forderungen blöd machen, werden wir Anzeige erstatten.

Ist doch mehr als fair bei so einem Händler, oder???

Ach so, der Händler hat den Wagen 150km entfernt vom Vorbesitzer gekauft, wahrscheinlich damit der nicht mitbekommt, was mit dem Wagen passiert.

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Es sieht einfach so aus, wir (meine Freundin) möchten den Kaufpreis + die An- und Abmeldegebühren von ihm zurück, bzw. erstattet bekommen und der Vorbesitzer möchte lediglich eine Stellungnahme und einen richtigen Kaufvertrag vom Händler. (den hat er nicht, weil er zum zweiten Mal im Vertrauen ein Auto an den Händler verkauft hat)

Das ist denke ich nichts übertriebenes. Sollte der Händler aber selbst bei diesen Forderungen blöd machen, werden wir Anzeige erstatten.

Ist doch mehr als fair bei so einem Händler, oder???

Ui....dann könnte das doch wieder schwierig werden!

Also ich würd es persönlich bei ihm versuchen, der Vorbesitzer soll sich nicht zeigen bis ihr euer Geld habt!

Ob ihr die Anmeldegebühren wieder bekommt.......?? Das wird streit geben, vermute ich.

Anwaltsgespräch könnte helfen......

grüße

Steini

Themenstarteram 12. März 2008 um 21:39

Grundsätzlich kümmert sich jeder um seine Angelegenheit. Wir kümmern uns um unser Geld und der Vorbesitzer kümmert sich um seinen Vertrag.

Eigentlich wollen wir beide den Schritt mit dem Anwalt vermeiden, da das nur noch unnötig Streß verursacht.

Das mit dem zurückhalten hat sich schon erübrigt, da der Vorbesitzer nach meinem ersten Anruf bei ihm schon mit dem Händler telefoniert hat...

Andererseits wird der Wagen wahrscheinlich bald wieder für 1990,- beim Händler im Hof stehen.

am 12. März 2008 um 21:56

wenn ihr was ganz großes aufziehen wollt, verpfeift ihn doch beim Finanzamt. nach den gekärt ist das er die Karre auf eigene Rechnung verkauft hat, war sie auch nie in seinen Büchern, also steuerhinterziehung. was meinste was der blöde guckt, wenn dem der betriebsprüfer die bude auseinander nimmt.

Und sieh zu das deine Bekannte die jetzt als letzte Halterin in den papieren steht, nicht auch plötzlich dem händler den auftrag gibt, ihrern wagen in privat auftrag zu verkaufen. <..>

Das ihr alle Kosten ersetzt bekommt dürfte bei der beweislage und den Trümpfen in der hinterhand keine frage sein.

 

Themenstarteram 12. März 2008 um 22:05

Das wäre bestimmt eine witzige Aktion... (für uns) :D

Aber uns ist in erster Linie wichtig, das wir das Geld wieder zurück bekommen. Mit allem, was danach passiert, haben wir dann ja nichts zu tun.

Es wäre schon mehr als dreißt, wenn er das gleiche Spiel auf den Namen meiner Freundin nochmal anfängt...

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Eigentlich wollen wir beide den Schritt mit dem Anwalt vermeiden, da das nur noch unnötig Streß verursacht.

Welchen Stress? Du schilderst ihm die Sachlage, gibst alle Unterlagen die du hast ab und um den Rest kümmert der sich in deinem Auftrag. Da hast du IMHO mehr Stress wenn du versuchtst alles selber zu regeln.

Und was IMHO auch nötig ist wäre in jedem Fall eine Anzeige, das grenzt für mich an versuchte Körperverletzung wissentlich ein verkehrsunsicheres Fahrzeug zu verkaufen. Denn nach Auskunft des Vorbesitzers wurde es schon als solches an den Händler verkauft. Denk mal nicht an die Reparaturkosten sondern daran deine Freundin hätte wegen Bremsenversagen einen schweren Unfall verursacht. Sorry, aber wenn das die Sachlage ist hab ich nicht das geringste Mitleid mit dem Händler.

Gruß Meik

Hallo!

Muss mich auch einmal einschalten. Finde das SUPER. Endlich trifft es so einen. Möchte nicht wissen, was der schon alles verbockt hat.

Ich freu mich doppelt. Das erste Mal für dich Steffsteff, dass jetzt doch alles halbwegs gut aussieht, und das zweite mal dass es den Händler trifft.

 

Grüsse von einem KTM'ler!

P.S.: am Ball bleiben!!!

@steffsteff: bitte zeigt den kerl an und schalte auch nen anwalt an(rechtsschutz hat deine freundin ja hatteste glaube ich geschrieben).

nem kumpel wollte der händler auch einen wagen mit gedrehten kilometern andrehen, nachdem er ihn drauf hingewiesen hat wurde der verkäufer auch noch frech und meinte er soll sich doch verpi**** und woanders nen auto kaufen.

wär ich dabei gewesen gäbe es den händler nicht mehr. es gibt schon genug schwarze schafe, trag bitte dazu bei eines zu scheren!

am 13. März 2008 um 0:36

wenn ! ich alles richtig gelesen habe SOLLTEN wir den thread ruhen lassen ?

ggf. sogar bis zu einer neueroeffnung eines mods stillegen!

ist doch ein sehr spezieller, aber nicht unueblicher fall wie es scheint.

mfg

und WENIG glueck! aber viel erfolg!

Harry

Themenstarteram 13. März 2008 um 6:45

@ Harry: warum sollen wir diesen thread ruhen lassen? ich finde es gar nicht schlecht, wenn gerade ein so spezieller Fall disskutiert wird...

Immerhin wird es viele Leute in meiner/unserer Situation geben, für die dieser Thread sehr interessant ist. Ausserdem ist dieser Thread einer der wenigen, in dem richtig argumentiert und nicht geschwafelt wird... oder???

Heute Nachmittag werden wir den Wagen zurück bringen, natürlich mit nem Falschgeld-Prüfer bewaffnet. Wenn wir dann unser Geld zurück haben und der Vorbesitzer seinen Vertrag, werden wir anschließend alle Hebel in Bewegung setzen und rechtlich gegen den Verkäufer angehen. Man weiß ja nie, wie schnell so ein Händler verschwunden ist, wenn er mitbekommt das ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde....

@ Meik: Das ist genau mein Bedenken gewesen. Zumahl wir noch nen 8 jährigen Junior dabei haben... So eine Aktion ist grob fährlässig und ich bin froh, dass diese Geschichte nun fast vorbei ist..

Moin,

Ich muss dich enttäuschen ... es ist KEIN Betrug *fg* Betrug wäre es lediglich, wenn im Vertrag NAGELNEUE Bremsen gegen Aufpreis vereinbart gewesen wären. Es ist lediglich unterlaufen der Gewährleistungsansprüche. Da kannst du nichts anzeigen, sondern nur zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. DAs einzige was eventuell ginge (und auch das nur mit einem RIESIGEN Fragezeichen wäre ein Anzeige wegen versuchter Körperverletzung ... wobei sich da die Frage stellt ... ob dann nicht ein BREMSVERSAGEN hätte eintreten müssen. Ich befürchte, da stellst du dir die Sache VIEL ZU EINFACH vor !

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

so, das Blatt hat sich gewendet... Ich habe gerade mit dem Vorbesitzer telefoniert. Der Händler hat ihm das Auto für 1150,- € abgekauft und für 1990,- € bei sich ausgeschrieben. Nun ist es ein ganz anderer Fall von Betrug, denn der Händler hat nicht im Auftrag gehandelt und der Vorbesitzer weiß nichts davon. Selbst das er als Eigentümer im Kaufvertrag steht ist ihm nicht bekannt...

Das dürfte für den Händler ein viel größeres Problem darstellen :D

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von habanos

wenn ihr was ganz großes aufziehen wollt, verpfeift ihn doch beim Finanzamt. nach den gekärt ist das er die Karre auf eigene Rechnung verkauft hat, war sie auch nie in seinen Büchern, also steuerhinterziehung. was meinste was der blöde guckt, wenn dem der betriebsprüfer die bude auseinander nimmt.

Und sieh zu das deine Bekannte die jetzt als letzte Halterin in den papieren steht, nicht auch plötzlich dem händler den auftrag gibt, ihrern wagen in privat auftrag zu verkaufen. <..>

Das ihr alle Kosten ersetzt bekommt dürfte bei der beweislage und den Trümpfen in der hinterhand keine frage sein.

Hi,

ich stimme mit Kester überein.

Also mal abgesehen davon, daß der Händler versucht hat, sich um die gesetzliche Gewährleistung herumzumogeln, sehe ich jetzt nicht, warum hier so ein Riesenfaß aufgemacht wird und direkt Anwälte bemüht werden. Nicht, daß ich das Verhalten des Händlers entschuldigen möchte. Er kann keinen Kundenauftrag nachweisen. Vom Gewährleistungsrecht her müßte er Garantie geben. Platzt innerhalb der nächsten sechs Monate der Motor der alten Karre, müßte er den Ersatz bezahlen. (Was betriebswirtschaftlich für ihn ziemlich bitter wäre.) Braucht sich deshalb keiner wundern, daß man billige Gebrauchte fast nur von Privat oder bei Tricksern findet. Er käme allerdings vor Gericht mit dem Trick, den er angewendet hat, sowieso nicht durch, der ist altbekannt und nutzlos. Selbst der Verkauf als Bastlerauto würde ihm nicht helfen, es sei denn, im Kaufvertrag steht drin: "Motor: kaputt. Getriebe: Defekt. Karosserie: Im Eimer. Bremsen & Reifen & Auspuff: Alles verschlissen."

Immer hübsch die Anwälte und die Gerichte beschäftigen, als erst mal in Ruhe nachzudenken bzw. mit dem Händler drüber zu reden. Deutschland erinnert mich immer mehr an das Land der unbegrenzten Dämlichkeiten drüben überm großen Wasser. Wegen jedem Scheiß wird geklagt.

Zunächst mal möchte ich gebetsmühlenartig wiederholen, daß es immer sinnvoll ist, einen Gebrauchten, bevor man ihn kauft, durch einen Sachverständigen durchchecken zu lassen, wenn man weder Ahnung noch eine Hebebühne hat, um sich das Objekt der Begierde selbst kritisch von unten anzusehen. Ein HU- bericht, der schon ein Jahr alt ist, ist nämlich kein sanftes Ruhekissen, wenn das Auto seitdem beim Händler vor sich hingammelt oder aber zwanzigtausend Kilometer mehr auf der Uhr hat. Mir fallen bei so einem alten BMW mit fast 200000 km nämlich spontan noch jede Menge andere Mängel ein, die ich erwarten würde...

Das Durchchecken kostet irgendwo zwischen 35 und 80 Euro, je nach Check. Hat der Verkäufer da etwas dagegen, kann er das Auto ja behalten. ;)

Aber nö, das Auto wird erst mal gekauft und dann hinterher nachgeguckt, beim alten Eimer natürlich was gefunden, rumgemoppert und nachverhandelt, was alles gar nicht nötig wäre, wenn man vorher drunter geschaut hätte. :rolleyes:

Die Anzeige wegen arglistischer Täuschung bzw. fahrlässiger Verkehrgefährung steht auf äußerst wackeligen Füßen. Nur wenn ein Sachverständiger bescheinigt, daß die Schläuche (wie nun, Leitungen verrostet oder Schläuche porös?) so schlimm waren, daß eine unmittelbare Ausfallgefahr und damit Verkehrgefährung und Gefahr für Leib und Leben bestand, wäre es sinnvoll, zu prozessieren. Und dann müßte dem Händler noch nachgewiesen werden, daß er von diesem Mangel wußte! Aber ich nehme mal an, wir reden hier von Versprödungsrissen und man kann weder bereits das Gewebe sehen, noch haben sie schon Blasen oder sind gar undicht. Zweifellos sind sie offenbar zu beanstanden und wären wohl ein erheblicher Mangel bei der HU, aber nicht unmittelbar zur unausweichlichen Katastrophe führend.

Der Händler hätte normalerweise das Recht, die betreffenden Mängel nachzubesseren, wenn diese zu Recht beanstandet wurden. Er müßte das Auto aber nicht zurücknehmen, dazu ist er nicht verpflichtet, es sei denn, sein Nachbesserungsversuch schlägt fehl.

Wenn das Auto also abgesehen von der Bremse ok ist - und den Eindruck hatte ich gewonnen - warum laßt Ihr Euch nicht von ihm auf seine Kosten neue Bremsschläuche einbauen und ggf. die hinteren Radbremszylinder erneuern. (Wenn die denn überhaupt kaputt sind, denn es war ja von Wasser die Rede - und da verstehe ich nicht, was da der Mangel sein soll.)

Alles wäre gut, oder?

Grüße: Markus

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