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Kleinere Mängel am Gebrauchtwagen

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 8:28

Hallo Forum,

vor vier Tagen habe ich einen Ford Fiesta Mk7 Bj 08 mit 95tkm auf der Uhr bei einem Händler gekauft. Als ich den Wagen gestern auf der Hebebühne hatte, sahen ich und der Meister, dass der Auspuff nicht i.O. ist. Das Endrohr ist am Verbindungspunkt mit dem Mittelrohr undicht und das Mittelrohr ist an einer Stelle durchgerostet und hält nicht mehr richtig. Beide Auspuffrohre müssen natürlich ausgetauscht werden.

Außerdem ist bei dem Wagen die Spur verstellt (Lenkrad steht ein wenig schief). Dies ist aber bei der Probefahrt nicht aufgefallen.

Alles keine große Sache (Ersatzteile nicht allzu teuer und die Spureinstellung kostet auch nicht die Welt), aber ich wollte fragen, ob diese Sachen zu den Mängeln zählen und daher vom Händler behoben werden müssen, oder ist von einem normalen Verschleiß auszugehen?

Ich weiß, dass es viel sinnvoller wäre, mit dem Wagen vor dem Kauf auf die Hebebühne zu fahren, aber es war mehr oder weniger ein Spontankauf. So schnell hätte ich keine Hebebühne organisiert. Sonst ist der Wagen aber top.

Danke im Voraus und Grüße

Viktor

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Juli 2017 um 11:23

Habe noch einmal eine Nacht drüber geschlafen und bin dann heute früh zum Verkäufer hin. Habe ihn ruhig darauf angesprochen und alles geschildert. Dann sagte er mir, dass es ein Verschleißteil ist und so etwas nun mal passieren kann. Anschließend hat er mir eine Kostenbeteiligung angeboten (indem er einen Batzen Bargeld rausholte und mir einen relativ großen Teil der Materialkosten auf die Hand gedrückt hat :D) Bin also insgesamt mit dem Ausgang zufrieden. Mein nächstes Auto werde ich bestimmt auch dort kaufen bzw. den Verkäufer weiterempfehlen! Er lässt wenigstens mit sich reden, was nicht ganz unwichtig ist..

Den Einbau kann ich günstig beim Mechaniker des Vertrauens erledigen. Die beiden Sachen sind auch nicht allzu teuer.. wäre jetzt auch kein Weltuntergang, wenn der Verkäufer mich einfach weggeschickt hätte. Hat er aber glücklicherweise nicht gemacht. Ich wäre auch niemals wegen dem relativ geringen Betrag zum Anwalt gegangen! Der Anwalt würde mich bestimmt auslachen und wegschicken (auch zurecht, da der Streitwert lächerlich ist).

Ihr habt schon Recht, dass der Auspuff bei einem 9 Jahre alten Wagen zu den Verschleißteilen gehört und mir doch noch bei der Probefahrt hätte auffallen sollen. Auch die Geschichte mit der verstellten Spur. Da es aber insgesamt mein zweiter Wagenkauf in meinem Leben war, habe ich halt was dazugelernt :) Beim dritten Mal wird es bestimmt besser klappen!

Vielen Dank an alle, die sich hier im Thread an der Diskussion beteiligt haben. Auch einen großen Dank für alle kritischen und direkten Kommentare und Meinungen.

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Auspuff dürfte als Verschleiß durchgehen. Die Spureinstellung ist ein Mangel. Da würde ich den Händler wegen der Einstellungskosten vorher die Gelegenheit geben, das selbst machen zu lassen.

am 13. Juli 2017 um 12:57

seh ich genauso

Normaler Kauf beim Händler mit gesetzlicher Gewährleistung für verborgene Mängel oder verkaufte der Händler im Kundenauftrag mit Ausschluss der Mängelhaftung? Was steht im Kaufvertrag dazu?

Erst wenn man weiß, was vertraglich vereinbart wurde, kann man meiner bescheidenen Meinung nach bewerten,

"ob diese Sachen zu den Mängeln zählen und daher vom Händler behoben werden müssen, oder ist von einem normalen Verschleiß auszugehen?"

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 13:50

Dies war ein Kauf direkt beim Händler mit normalen und uneingeschränkten Gewährleistungsrechten. Also kein Verkauf im Kundenauftrag o.ä.

Dann haftet der Verkäufer meiner Meinung nach für die genannten Mängel, da sie - wofür alles spricht - bereits beim Kauf vorhanden waren und dem Verkäufer, was den durchgerosteten Auspuff betrifft bekannt gewesen sein dürfte und was die Spureinstellung betrifft handelt es sich ohnehin nicht um Verschleiß, sondern um einen Mangelschaden.

Ich würde SOFORT beide Mängel schriftlich beim Händler anzeigen und ihm Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung geben. Sofortiges Handeln ist angezeigt, damit der VK nicht die "Karte spielen" kann, der Wagen sei zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung gewesen und die Mängel seien erst danach aufgetreten.

am 13. Juli 2017 um 15:24

bei einem 9 Jahre alten Auto kann man einen durchgerosteten Auspuff - sofern noch der erste - kaum als Mangel anzeigen ...

der Händler hat natürlich schon die Pflicht, ein Fahrzeug eingehend zu prüfen. Dabei zählt auch ein Mangel, der Verschleiss ist, dem Händler aber eigentlich hätte bekannt sein müssen, so als hätte der Händler ihn tatsächlich gekannt. Das muss er sich dann zurechnen lassen.

Von daher sehe ich den TE auch nicht chancenlos. Ggf. kann man sich mit dem Händler einigen.

Was den Auspuff angeht - das kann als normaler Verschleiß durchgehen, wenn du es auf ein Verfahren anlegst...

...bei der verstellten Spur wird der Händler argumentieren dass das bei der Probefahrt auffallen hätte müssen - du also nach dem Kauf, unsaften Bordsteinkontakt o.ä. hattest.

 

Insofern solltest du mal freundlich bei dem Händler anfragen - hier direkt mit irgendwelchen "Ansprüchen" auf den Tisch zu hauen, kann nach hinten los gehen!

Irgendwie finde ich die Beschreibung komisch ... ein Loch im Auspuff hört man doch, erst recht wenn es vor dem Endschalldämpfer liegt ...

Zitat:

@Kai R.

 

Dabei zählt auch ein Mangel, der Verschleiss ist, dem Händler aber eigentlich hätte bekannt sein müssen, so als hätte der Händler ihn tatsächlich gekannt. Das muss er sich dann zurechnen lassen.

Ich nehme an, du meinst, dass ihm dann "Verschleiß" wie ein "Sachmangel" zugerechnet wird?

Ist das deine persönliche Meinung oder lässt es sich durch Urteile/Kommentare/sonstwie belegen?

Gerade in den ersten 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr wird ja ohnehin davon ausgegangen, dass der "Fehler" (neutral) bei Übergabe vorgelegen hätte (so der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann).

Auf den Unterschied "Verschleiss" vs. "Sachmangel" kommt es ja dann dennoch entscheidend an.

Ich lerne aber gern dazu...

Themenstarteram 14. Juli 2017 um 7:00

Zitat:

@Knergy schrieb am 13. Juli 2017 um 18:46:45 Uhr:

Irgendwie finde ich die Beschreibung komisch ... ein Loch im Auspuff hört man doch, erst recht wenn es vor dem Endschalldämpfer liegt ...

Da gebe ich Dir recht, allerdings muss ich dazu sagen, dass ich so ein Auto zum ersten Mal gefahren bin und daher den normalen Motorgeräusch nicht kenne. Bin halt Informatiker und kein KFZ-Mechatroniker :( Für mich kam der Geräusch völlig normal, ok, vllt ein bisschen sportlich vor. Ich fand es aber i.O.

Vor allem als ich vor ein paar Wochen einen Peugeot 207 probegefahren bin, war für mich an dem Fiesta alles normal :) Den kleinen Dreizylindermotor im 207 hört man sehr stark im Innenraum. Selbst mit einem defekten Auspuff ist der Fiesta deutlich leiser!

Ansonsten wie gesagt.. ich will ja keinen Streit mit dem Händler anfangen, schon gar nicht das ganze auf ein Verfahren hinauslaufen zu lassen. Bin zwar rechtsschutzversichert, aber es heißt ja nicht, dass man nun überall und mit jedem vor Gericht gehen muss :) Ich werde dem Händler heute mal einen Besuch abstatten und einfach anhören, was er mir dazu sagen kann.

Gestern habe ich außerdem noch diese Liste hier gefunden: https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Wenn man der Liste nachgeht, sind die beiden Sachen keine Mängel, sondern ein normaler Verschleiß

Themenstarteram 14. Juli 2017 um 7:14

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Juli 2017 um 17:51:52 Uhr:

Was den Auspuff angeht - das kann als normaler Verschleiß durchgehen, wenn du es auf ein Verfahren anlegst...

...bei der verstellten Spur wird der Händler argumentieren dass das bei der Probefahrt auffallen hätte müssen - du also nach dem Kauf, unsaften Bordsteinkontakt o.ä. hattest.

 

Insofern solltest du mal freundlich bei dem Händler anfragen - hier direkt mit irgendwelchen "Ansprüchen" auf den Tisch zu hauen, kann nach hinten los gehen!

So habe ich mir das auch gedacht. Ich will eigentlich eher nur mal anfragen, was er mir anbieten kann.. vielleicht zeigt sich der Händler ein wenig kulant und ersetzt mir wenigstens die Materialkosten für den Auspuff. Um alles andere kümmere ich mich selber drum.

Was sagt denn der Händler dazu?

Den solltest du als erstes ansprechen, schließlich hat er ein Recht zur Nachbesserung, falls er sich nicht quer stellt.

Themenstarteram 14. Juli 2017 um 10:20

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. Juli 2017 um 09:15:22 Uhr:

Was sagt denn der Händler dazu?

Den solltest du als erstes ansprechen, schließlich hat er ein Recht zur Nachbesserung, falls er sich nicht quer stellt.

Das werde ich heute oder morgen erfahren, sobald ich zu ihm fahre. Melde mich dann hier.

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