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Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?

Themenstarteram 11. März 2008 um 18:30

Hallo miteinander.

Meine Freundin hat sich vor einer Woche für 1850,-€ einen BMW 316i von einem kleinen Autohändler andrehen lassen.

Von außen sieht der Wagen sehr gut aus und auch der Motor ist noch top. Nun hat sie sich den Wagen am Montag gekauft. Am Dienstag ist sie beim BMW-Händler gewesen, der ziemlich schnell Mängel im Wert von 1800,-€ gefunden hat. Darunter total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in den hinteren Trommelbremsen. Der Mechaniker meinte, es sei Selbstmord, mit diesem Auto zu fahren.

Nun hat der Händler diesen Wagen im Kundenauftrag, als von privat, verkauft.

Gibt es trotz dem Ausschluss von Sachmängeln eine Möglichkeit den Wagen an den Händler zurück zu geben? Dieser hat ihr ja ein sicheres und fahrbereites Auto zugesichert.

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2008 um 22:57

Ist ja alles lustig hier und spannend:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

 

 

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Stimmt schon, die Frage bleibt aber für mich wie schlimm ist das mit der Bremse. Dass alte Autos sicher nicht mehr mängelfrei sind ist eine Sache, wenn die Mängel verkehrsgefährdend werden eine ganz andere. Ob das so ist kann sicher nur ein Gutachter beurteilen.

Aussage war schliesslich:

"Der Händler wusste definitiv von den defekten Bremsen und hat aufgrund dessen das Auto auch für nur 1150,00 € als Bastlerauto bekommen. "

Gruß Meik

Themenstarteram 13. März 2008 um 12:23

Hallo Markus,

danke für deinensehr gut argumentierten Beitrag.

Meine Freundin hat sich heute Mittag bei einem kompetentem Händler (diesmal in meinem Beisein mit meinem OK) einen Fiat Punto mit einem Jahr Garantie gekauft. TÜV und AU werden heute neu gemacht und vorhandene Mängel/Schäden wurden uns direkt erzählt. Der Händler meinte, er disskutiert lieber vor dem Verkauf als hinterher. Der Punto wurde auch auf die Bühne genommen, so dass wir vollen Durchblick hatten.

Aus Neugier nahm er auch noch den BMW auf die Bühne. Bremsleitungen vorn sind durch, da ist die Gefahr gegeben, das die bei einer Vollbremsung den Geist aufgeben. Das ist Fakt!

Handbremse war angezogen, Rad hinten links stand fest, Rad hinten rechts ließ sich mit einem Finger drehen. Bremstrommel total verölt.

Er wollte uns damit nicht mehr vom Hof fahren lassen. Seine Aussage war, der BMW-Händler ist doch doof, wenn er ein solches Auto verkauft und damit rechnet, das alles gut geht.

Ich weiß, für 1850,- € bekommt man keinen Neuagen und man hätte auch genauer hinsehen sollen.

Fakt ist, die Ausssage des BMW-Verkäufers war: Der BMW ist bis auf seine 196.000km in einem guten Zustand, technisch ist alles einwandfrei, nächster TÜV ist kein Problem.

Garantie kann keine gegeben werden, weil der BMW im Auftrag des Vorbesitzers verkauft wird.

Mir geht es bei dem ganzen ja gar nicht darum, ein Faß aufzumachen, wir bringen das Auto zurück, bekommen unser Geld zurück und damit ist das wichtigste erledigt. Ob nun noch was rechtliches folgt steht noch nicht fest, da hat der Vorbesitzer ein Wort mit zu reden.

 

Hi,

Edit...

Alles klar, wir haben also einen mausetoten Radbremszylinder hinten und tote Bremsschläuche (bestimmt nicht die Leitungen) vorne (da, wo sie am Federbein durch die Halterung geführt werden). (Die Handbremse bei BMW ist eh ein Trauerspiel...)

Der BMW- Händler (Echt? Kein Hinterhof- Fähnchenhändler, sondern ein "Premium"- Autohaus?) hat offenbar einen Vollidiot als Verkäufer. Es wäre für den, da an der Quele sitzend, ein Fingerschnippen gewesen, die Bremsschläuche und den Radbremszylinder auszutauschen und anschließend das Auto an Euch mit zwei Jahren HU zu verkaufen. Er hätte seinen Prüfer zumindest mal drunter schauen lassen können, was dran ist, bevor er Euch die Karre verhökert hat. Unglaublich.

Viel Vergnügen mit dem Punto. So, wie Du schilderst, sollte eine Verkauf durch ein seriöses Autohaus laufen.

Grüße: Markus

Themenstarteram 13. März 2008 um 12:26

Der Vorbesitzer hat den Händler eindeutig auf die defekten Bremsen hingewiesen. Das würde er auch im Notfall aussagen. Er hat sich auch gestern mindestens 10 mal bei mir entschuldigt, dafür das wir das Auto gekauft haben...

Moin,

Der Vorbesitzer kann doch NOCH weniger machen als Ihr ...

MFG Kester

Themenstarteram 13. März 2008 um 12:37

Wenn ich das im Verlauf dieses Thread richtig mitbekommen habe ist der Sachverhalt wohl so, dass der einzige der eine Anzeige machen KÖNNTE der Vorbesitzer ist, da dieser keine Ahnung vom "Verkauf im Auftrag" wusste, bzw. diesen so in Auftrag gegeben hat...

Themenstarteram 13. März 2008 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Hi,

Edit...

Alles klar, wir haben also einen mausetoten Radbremszylinder hinten und tote Bremsschläuche (bestimmt nicht die Leitungen) vorne (da, wo sie am Federbein durch die Halterung geführt werden). (Die Handbremse bei BMW ist eh ein Trauerspiel...)

Der BMW- Händler (Echt? Kein Hinterhof- Fähnchenhändler, sondern ein "Premium"- Autohaus?) hat offenbar einen Vollidiot als Verkäufer. Es wäre für den, da an der Quele sitzend, ein Fingerschnippen gewesen, die Bremsschläuche und den Radbremszylinder auszutauschen und anschließend das Auto an Euch mit zwei Jahren HU zu verkaufen. Er hätte seinen Prüfer zumindest mal drunter schauen lassen können, was dran ist, bevor er Euch die Karre verhökert hat. Unglaublich.

Viel Vergnügen mit dem Punto. So, wie Du schilderst, sollte eine Verkauf durch ein seriöses Autohaus laufen.

Grüße: Markus

Mit BMW-Händler ist der irre gemeint, der uns den BMW mit den Mängeln Verkauft hat. Ich habe das "BMW" nur hinzugefügt, da in dem oberen Text zwei Händler vorkommen...

Hi,

also doch Hinterhof...

Obwohl mich das jetzt nicht sooo sehr gewundert hätte, wenn es doch eine große Bude gewesen wäre. Manche großen Autohäuser hier in meiner Region haben Einkäufer bzw. Verkäufer, die Gebrauchtwagen so billig es geht zusammenschludern, bevor sie sie an den Endkunden verkaufen, weil jeder Euro, der in den Gebrauchten investiert wird, direkt von ihrem persönlichen Gewinn aus dem Verkauf abgezogen wird. Da geht dann auch ein 30000Euro- Gebrauchter mit vom Stehen rostigen Bremsscheiben und dilletantischen Nachlackierungen vom Hof.

***

Die Anzeige des Vorbesitzers gegen den Händler wegen der Behauptung des Verkaufes "im Auftrag" sollte dieser aber vorher mal ganz genau mit seiner Rechtsschutzversicherung, meint, seinem Anwalt durchsprechen, denn ihm ist ja kein Schaden aus der Sache entstanden.

Du hast ja keinerlei Ansprüche gegen ihn als Ex- Besitzer geltend gemacht.

Sinnvoller wäre es, wenn Ihr denn auf rache sinnt, den Herrn Händler beim zuständigen Finazamt wegen versuchter Steuerhinterziehung anzuzeigen: Er hat versucht, einen gewerblichen Verkauf als privat zu tarnen. Mit der Aussage des Vorbesitzers und Deinem Kaufvertrag wäre er böse, böse in der Sch***e wegen Steuerhinterziehung.

Grüße: Markus

am 13. März 2008 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

..... Vom Gewährleistungsrecht her müßte er Garantie geben. ....

Hallo,

das, was du schreibst, wäre zwar schön - ist aber nicht richtig. Der Verkäufer muss nur gewähren, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe das Auto in vertragsgemäßem Zustand war. Er gibt absolut keine Garantie, dass das Auto die nächsten 6 Monate mängelfrei funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Platzt innerhalb der nächsten sechs Monate der Motor der alten Karre, müßte er den Ersatz bezahlen.

.... auch das wäre schön für den Käufer, ist aber nicht richtig. Wer ein Auto im Wert von 1.850 € kauft, kauft ein hochbetagtes Fahrzeug. Da kann zu jeder Zeit jedes beliebige Teil defekt sein und dieses Risiko kauft man mit. Wem das nicht passt, der muss halt 38.000 € anstelle der 1.850 € für einen BMW 316i hinlegen.

Michael

PS.: Was würdet ihr als Verkäufer in den Vertrag für ein Fahrzeug -Alter 15 Jahre, Laufleistung 400.000 km- schreiben, damit jeder kapiert, dass dieses Fahrzeug jederzeit -auch 1 Minute nach der Übergabe- für immer die Segel streicht?

Moin,

Michael nicht ganz ...

Du kaufst ein Auto in "zeitgerechtem" Zustand. Selbstredend hast du auch dann Gewährleistung in vollem Umfang. Aber bei einem Defekt KEINEN Anspruch auf einen NAGELNEUEN Motor, sondern nur auf einen, der in Sachen Laufleistung und Zustand vergleichbar iost. Also eben auf einen ebenfalls gebrauchten.

Machen wir mal ein Beispiel ...

Ich kaufe einen BMW BJ 1985 mit 250.000 km beim Händler. Bei diesem fliegt mir nach 2 Monaten und 1500 km ein Pleuel auseinander. Dann muss der Händler den Wagen wieder in einen "vergleichbaren" Zustand versetzen. Er darf also einen Motor mit 180.000 km einbauen ... da dies dem alterstypischem Zustand entsprechen täte. Verlangst du als Kunde einen NEUEN Motor, dann zahlt der Händler den Anteil für einen "gebrauchten" Motor ... alles was drüber geht, müßtest du als Wertgewinn des Fahrzeuges selbsttragen. Aus dem Schneider wäre der Händler an diesem Punkt lediglich, wenn er das Fahrzeug mit "Geräuschen aus dem Kurbeltrieb" verkauft hätte.

Es gab da einen spannenden Fall ... wo ein Mensch ein demontiertes Motorrad zu Restaurationszwecken veräußerte. Nach 3 Monaten reklamierte der Käufer, das der Motor eine gebrochene Kurbelwelle hatte. Der Käufer hat vor Gericht recht bekommen, der Verkäufer hatte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, also habe der Käufer ein Recht auf einen entsprechend mangelfreien Motor. Schizophren ... aber passiert.

MFG Kester

Hi,

@Michael60: Du unterscheidest nicht zwischen Privatverkauf und gewerblichen Verkauf. Und das ist ein Fehler.

Ich hätte nicht von Garantie sprechen sollen - die gibt ein Gebrauchtwagenhändler ggf. freiwillig oder es besteht noch Werksgarantie auf das Fahrzeug. An der Gewährleistung, die er auf das Fahrzeug geben muß, führt kein Weg vorbei.

Gesetzliche Gewährleistung: Ein gewerblicher Verkäufer muß innerhalb der ersten sechs Monate nach einem Verkauf für den Fall eines Defektes (betrifft nicht normalen Verschleiß) beweisen, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war. In dem halben Jahr danach ist die Beweislast umgekehrt.

Eventuelle Ersatzansprüche richten sich natürlich anteilig nach der Kilometerzahl, die der Käufer seit dem Kauf zurückgelegt hat.

Reißt also dreitausend Kilometer und vier Wochen nach dem Kauf bei dem Gebrauchtwagen ein Pleuel ab, muß der Verkäufer beweisen, daß beim Verkauf noch kein Pleuellagerschaden vorhanden war. Viel Vergnügen.

Passiert das Ganze nach sieben Monaten, darf der Käufer sehen, wie er das Gegenteil beweist.

Das Alter und die Laufleistung des Autos sind dabei eher zweitrangig, aber ich weiß zugegebenermaßen nicht, ob Richter wegen hoher Kilometerleistungen des Gebrauchten schon einmal in ihren Urteilen den Händler aus der Gewährleistung herausgenommen haben. Ich kenne jedenfalls kein solches Urteil.

Es gilt, was Kester geschrieben hat: Für den verstorbenen Motor muß der Händler aus dem Beispiel ein Aggregat mit vergleichbaren Eigenschaften, also ähnlicher Laufleistung, besorgen. Da, rechnet man noch die Kosten für den Einbau dazu, ganz schnell die bewußten 1800 Euro erreicht sind, wird der Händler dann wahrscheinlich eher das Auto in so einem Fall zurückkaufen, abzüglich der abzuziehenden Kosten für die Nutzung, also die gefahrenen Kilometer.

Sollte ich was Falsches geschrieben haben, möge mich Kxxxxx korrigieren, der ist mit dem Wortlaut von Rechtsnormen fitter als ich. ;)

Grüße: Markus

am 13. März 2008 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Hi,

also doch Hinterhof...

Obwohl mich das jetzt nicht sooo sehr gewundert hätte, wenn es doch eine große Bude gewesen wäre. Manche großen Autohäuser hier in meiner Region haben Einkäufer bzw. Verkäufer, die Gebrauchtwagen so billig es geht zusammenschludern, bevor sie sie an den Endkunden verkaufen, weil jeder Euro, der in den Gebrauchten investiert wird, direkt von ihrem persönlichen Gewinn aus dem Verkauf abgezogen wird. Da geht dann auch ein 30000Euro- Gebrauchter mit vom Stehen rostigen Bremsscheiben und dilletantischen Nachlackierungen vom Hof.

***

Die Anzeige des Vorbesitzers gegen den Händler wegen der Behauptung des Verkaufes "im Auftrag" sollte dieser aber vorher mal ganz genau mit seiner Rechtsschutzversicherung, meint, seinem Anwalt durchsprechen, denn ihm ist ja kein Schaden aus der Sache entstanden.

Du hast ja keinerlei Ansprüche gegen ihn als Ex- Besitzer geltend gemacht.

Sinnvoller wäre es, wenn Ihr denn auf rache sinnt, den Herrn Händler beim zuständigen Finazamt wegen versuchter Steuerhinterziehung anzuzeigen: Er hat versucht, einen gewerblichen Verkauf als privat zu tarnen. Mit der Aussage des Vorbesitzers und Deinem Kaufvertrag wäre er böse, böse in der Sch***e wegen Steuerhinterziehung.

Grüße: Markus

Ich hab schon lange keinen Vertragshändler mehr entdeckt, der Gebrauchtwagen unter 5000€ auf dem Hof hat...selbst bis 10.000€ ist das Angebot dünn.

am 13. März 2008 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Michael nicht ganz ...

Du kaufst ein Auto in "zeitgerechtem" Zustand. Selbstredend hast du auch dann Gewährleistung in vollem Umfang. Aber bei einem Defekt KEINEN Anspruch auf einen NAGELNEUEN Motor, sondern nur auf einen, der in Sachen Laufleistung und Zustand vergleichbar iost. Also eben auf einen ebenfalls gebrauchten.

Machen wir mal ein Beispiel ...

Ich kaufe einen BMW BJ 1985 mit 250.000 km beim Händler. Bei diesem fliegt mir nach 2 Monaten und 1500 km ein Pleuel auseinander. Dann muss der Händler den Wagen wieder in einen "vergleichbaren" Zustand versetzen. ...

... ist das wirklich so?? Das wäre nach meiner Meinung ja schon eine Garantie. Kritisch wäre es für den Händler nur, wenn der Zustand des defekten Motors eben deutlich schlechter wäre als nach 250.000 km zu erwarten ist - oder das der Wagen eben deutlich mehr als die vertraglich angegebenen 250.000 km gelaufen wäre.

Und poröse Bremsschläuche bei einem 1.850 € - Gefährt --- etwas anderes hätte mich gewundert. Dann hätte sicher im Kaufvertrag als Extra "neue Bremsschläuche" gestanden und der Wagen hätte 2.500 € gekostet.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Meine Freundin hat sich heute Mittag bei einem kompetentem Händler (diesmal in meinem Beisein mit meinem OK) einen Fiat Punto mit einem Jahr Garantie gekauft. TÜV und AU werden heute neu gemacht und vorhandene Mängel/Schäden wurden uns direkt erzählt. Der Händler meinte, er disskutiert lieber vor dem Verkauf als hinterher. Der Punto wurde auch auf die Bühne genommen, so dass wir vollen Durchblick hatten.

Gekauft beim Roll in Auggen? Wenn ja: Ist ne gute Werkstatt mit Anstand und Ehrlichkeit dem Kunden gegenüber :)

Wo Deine Freundin den BMW gekauft hat kannst Du mir ja mal per PN mitteilen. Würde mich nämlich interessieren welcher Müllheimer Händler so ein schwarzes Schaf ist ;)

Grüsse aus Neuenburg

Jürgen

Themenstarteram 13. März 2008 um 17:06

So, der BMW ist wieder steht jetzt wieder in Müllheim bei dem netten Händler. Er selber war zu feige das Auto wieder entgegen zu nehmen. Statt dessen hat sein Handlanger schon auf uns gewartet.

Jetzt haltet euch fest.

Der Händler hat den BMW für 1150,00 € vom Vorbesitzer gekauft, bar bezahlt, gleich 150km weit zu seinem Verkaufsplatz gefahren und

"im Auftrag" für 1990,00 € bei sich ausgezeichnet.

Meiner Freundin hat er 1850,00 € für den Wagen abgenommen, weil das der Betrag war, den der Vorbesitzer mindestens haben wollte.

Als wir nun in dem Container-Büro gegenüber vom Penny ;) vor dem Handlanger standen, hat der uns ernsthaft gefragt, ob wir ihm nicht etwas entgegenkommen können, weil wir ja schon 150km gefahren sind und nun ein Besitzer mehr im Brief steht...

Was sagt ihr dazu???

 

Natürlich wurde er ruckartig leiser, als ich ihm erklärt habe, das ich mit dem Vorbesitzer in Kontakt stehe. Sein Chef hat ihn leider nicht vorgewarnt...

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