ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?

Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?

Themenstarteram 11. März 2008 um 18:30

Hallo miteinander.

Meine Freundin hat sich vor einer Woche für 1850,-€ einen BMW 316i von einem kleinen Autohändler andrehen lassen.

Von außen sieht der Wagen sehr gut aus und auch der Motor ist noch top. Nun hat sie sich den Wagen am Montag gekauft. Am Dienstag ist sie beim BMW-Händler gewesen, der ziemlich schnell Mängel im Wert von 1800,-€ gefunden hat. Darunter total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in den hinteren Trommelbremsen. Der Mechaniker meinte, es sei Selbstmord, mit diesem Auto zu fahren.

Nun hat der Händler diesen Wagen im Kundenauftrag, als von privat, verkauft.

Gibt es trotz dem Ausschluss von Sachmängeln eine Möglichkeit den Wagen an den Händler zurück zu geben? Dieser hat ihr ja ein sicheres und fahrbereites Auto zugesichert.

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2008 um 22:57

Ist ja alles lustig hier und spannend:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

 

 

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

OK, ich denk das sich jemand hier noch meldet der den Vertrag bewertet,mir fällt auf das noch nicht mal der Auftraggeber genannt ist!

Lies dir das hier mal durch, das über was ich mich dann ein post später aufrege könnte für dich jetzt hilfreich sein :D

Ansonsten würd ich mal mit nem Anwalt reden und versuchen die Möhre wieder los zu werden und als Tipp für den nächsten Kauf nen Gebrauchtwagencheck machen vorm Kauf!

grüße

Steini

Das mit dem Verkauf "im Auftrag" gilt nicht, denn wenn der Verkäufer als Händler auftritt muß er Gewährleistung geben, da die Klausel in diesem Fall ungültig sein müßte sogar über zwei Jahre. Auf der anderen Seite haben Gerichte meist entschieden, das Mängel am Fahrzeug die dem Alter entsprechend sind von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Z.B. können bei einem 10 Jahre alten Auto die Bremsschläuche porös sein, aber nen durchgerosteter Träger ist eher unwahrscheinlich. Wir hatten das mal bei einem Opel, den durchgerosteten Längsträger mußte der Händler austauschen, den rostigen Radlauf nicht - der Wagen war 8 Jahre alt.

Der Kaufvertrag ist ohnehin fragwürdig, wichtige Angaben zum Auto fehlen. Erstzulassung? Km-Stand? Vorbesitzer? U.s.w.

am 11. März 2008 um 22:57

Ist ja alles lustig hier und spannend:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

 

 

am 12. März 2008 um 4:28

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Mal was ganz anderes: Lass den Wagen in jedem Fall noch woanders checken, wer sagt denn dass dich die BMW-Werkstatt nicht abzocken will und die Mängel vielleicht gar nicht so dramatisch sind? Die Möglichkeit sollte man auch nicht ganz ausschliessen.

Der Tüv-Bericht wäre in dem Fall relevant wenn da schon Mängel drinstehen die nicht repariert oder beim Verkauf verschwiegen wurden.

Gruß Meik

da es sich um wasser bei der feuchtigkeit handelt ist das problem doch nicht so gross. denke auch das die werkstatt dick aufgetragen hat.

 

gruss

unabhängig von der rechtslage, lassen sich bremstrommeln im schlimmsten falle austauschen.

so ein satz kostet nicht viel.

Themenstarteram 12. März 2008 um 6:41

Guten Morgen Jungs,

das die Werkstatt nicht übertrieben hat steht fest. Ich habe mir die Schäden an den Bremsleitungen und der Bremstrommel ja selber angeschaut. Das was ich geschrieben habe war nicht übertrieben.

Wir haben gestern nochg versucht den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Mit dem uns bekannten Namen gibt es in der selben Stadt 5 Leute, die heute alle noch angerufen werden.

Zum Kaufvertrag sind ja auch noch Fragen offen gewesen. Also der lezte Vorbesitzer ist bekannt, andere wurden im Vertrag nicht angegeben. Die Erstzulassung wird im Vertrag wirklich nicht erwähnt und das Beste ist, wer sich den Vertrag genau durchliest wird unter der Zeile mit Motor.Nr. und Kraftfzg.-Brief-Nr. einen netten Text finden in dem steht, das insbesondere unter anderem bezüglich des Kilometerstandes die Gewährleistung ausgeschlossen wird.

Ich habe so einen Knebel-Vertrag noch nie gesehen...

Vielleicht sollte Papa sich nächsts mal um den Autokauf kümmern...:D

am 12. März 2008 um 7:51

Wenn er in Kundenauftrag verkauft wurde, muss da der Kunde nicht auch unterschreiben, oder darf das dann der Händler?!

Sie sollte mal bei einem Anwalt aufschlagen, wenn Sie entweder Rechtsschutz hat oder im ADAC ist (Beim ADAC kann sie ein kostenloses Gespräch mit einem Verkehrsrecht-Anwalt führen)

Gruß

milliway42

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Ist ja alles lustig hier und spannend:

was ist hier lustig??

Zitat:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Jo, das wurde auch schon bemerkt, und obs sich dann "wie von selbst" regelt wage ich zu bezweifen :rolleyes:

Zitat:

 

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

Aha, du bemerkst poröse Bremsschläuche bei ner probefahrt! Das will ich sehen!

Zitat:

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

Das ist zwar auch ne Wiederholung, aber man kann es nicht oft genug sagen ;)

Und der Spruch mit Mc D ist gut :p

 

grüße

Steini

Moin,

Ich sehe ein ganz anderes Problem an der Stelle ! Bei einem Preis von 1850 Euro ... handelt es sich vermutlich um einen "späten E30" oder einen "frühen E36". Bei diesen Fahrzeugen ist mit einem alterstypischen Verschleiß zu rechnen. Dies schließt auch poröse Bremsleitungen oder verschlissene Bremszylinder mit ein. Beide Mängel stellen also ggf. in Relation zum Preis alterstypische Verschleißerscheinungen dar. Sind also gemäß Gewährleistungsrecht nicht zwangsweise zu bemängeln. Das einzige Problem, wo man dem Händler einen drehen könnte wäre, dass er als Fachmann auf die NICHT vorhandene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges hätte hinweisen müssen.

Und dies ist ein Faktor, den weder ein Privatmann, geschweige den ein Händler ausschließen können. Ein Privatmensch kann sich darauf zurückziehen, dass er dies nicht erkennen konnte, ein Händler hätte im Rahmen seiner SORGFALTSPFLICHT auch als Vermittler die Verkehrstauglichkeit überprüfen müssen. Auf das Jahr Rest-TÜV kann er sich da vermutlich nicht zurückziehen.

MFG Kester

Der Kaufvertrag ist ja der reinste Gag!:D. Aber was soll man von einem Hinterhofhändler und vor allen Dingen bei einem alten Auto für 1800,- Euro erwarten???????????? Das sind nunmal Mängel, die vorkommen. Meine Empfehlung: Nicht ärgern, Bremse reparieren, hoffen das das alles war und fröhlich mit dem Wagen rumfahren, beim nächstenmal schlauer sein!

Themenstarteram 12. März 2008 um 12:34

So, update...

Wir waren vorhin beim Händler. Haben dort dem Handlanger den KVA von BMW vorgelegt und auf die sicherheits relevanten Mängel und die beim Kauf von ihm gemachten, falschen, Aussagen hingewiesen.

Seine Aussage war: Der Wagen befindet sich, von den 196000km abgesehen, in einem guten Zustand und der nächste TÜV ist garantiert kein Problem.

Ruck Zuck wurde der Chef angerufen.

Die Aussage vom Chef war, daß er den Wagen unter den gegebenen Umständen zurück nimmt. Er will mich heute Nachmittag anrufen um alles andere zu klären.

Ich bleibe erstmal mäßig erfreut, denn seine telefonische Aussage bedeutet nicht wirklich das auch alles so reibungslos klappt.

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Ich habe so einen Knebel-Vertrag noch nie gesehen...

aber unterschrieben.....! :rolleyes:

und das der "tüv" keinerlei aussagekraft mehr hat, sollte wohl jedem bekannt sein....!

Themenstarteram 12. März 2008 um 13:01

@ Magirus

Ich habe gar nichts unterschrieben! Das habe ich schon mehrmals erwähnt! Ich versuche nur den von ihr gebauten Bockmist wieder auszubügeln...

Themenstarteram 12. März 2008 um 19:59

so, das Blatt hat sich gewendet... Ich habe gerade mit dem Vorbesitzer telefoniert. Der Händler hat ihm das Auto für 1150,- € abgekauft und für 1990,- € bei sich ausgeschrieben. Nun ist es ein ganz anderer Fall von Betrug, denn der Händler hat nicht im Auftrag gehandelt und der Vorbesitzer weiß nichts davon. Selbst das er als Eigentümer im Kaufvertrag steht ist ihm nicht bekannt...

Ich habs geahnt :D

tja, jetzt gibts 2 Möglichkeiten:

1. Großes Fass aufmachen = Polizei Betrug melden

2. Wagen wieder hinbringen, kohle geben lassen, evtl was schriftliches fixieren das du die Mängel ihm Mitgeteilt hast, oder um die Herausgabe seiner Vertragsausfertigung bitten.

Sollte 2. nicht funktionieren tritt 1. in kraft :D:D

Nur dort kein verbales Fass aufmachen und auch nichts von der Angreifbarkeit seines Vertragsformulars machen, ein anderer wirds dir evtl im stillen Danken ;)

grüße

Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?