Total-Ausfall Elektrik während der Fahrt
Hallo,
hatte jemand schonmal das Phänomen, dass während der Fahrt ( bei mit 80Km/h Autobahn mit Wohnwagen) von einem Moment auf den anderen Moment alles ausfällt? ( Kombi-Instrument schwarz, Zeiger auf 0, MMI-Bildschirm schwarz, Schalterbeleuchtung aus, Musik aus) Das ganze hat 5 Sekunden gedauert, danach gab es einen Zeiger-Test und aufeinmal klappte wieder alles.... 50km später ist dann einfach die Navigation abgestürzt ....
Sollte ich zum 🙂 ?
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Leider ist man oft nur gern gesehen, wenn man Geld mitbringt. Geht es um Reparaturen etc sieht es leider oft anders aus. Erging mir auch schon ähnlich...
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105 Antworten
Garantie = Werksgarantie = Leistung von Audi gemäß den Garantiebedingungen von Audi
(früher) Wandlung, was heute "Rücktritt vom Kaufvertrag" ist, betrifft das Vertragsverhältnis mit dem Händler. Hier gibt es eien gesetzl. Gewährleistung, bei der nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, daß der Mangel seit Auslieferung "im Keim vorhanden war".
---> wenn Audi das in seinen Garantiebedingungen vorsieht, daß man bei Mängeln innerhalb der ersten 2 Jahre ohne Beweislastumkehr vom Kauf zurücktreten kann und der Hersteller die Rückabwicklung des Kaufvertrags mit dem Händler übernimmt, dann geht das natürlich.
Mit dem Hersteller "Audi AG" hast du keinen Kaufvertrag geschlossen. Evtl. noch einen Leasing- oder Finanazierungsvertrag mit der Audi Leasing/Bank ... aber ich weiß nicht, ob man wegen Mängeln vom Leasingvertrag zurücktreten kann. Ich meine nur was in Erinnerung zu haben, daß der Leasinggeber quasi das Gahrzeug vom Händler kauft .... und die Gewährleistungsrechte / Garantierechte an den Leasingnehmer abtritt für die Leasingdauer ... ?
Verstehe ich nicht. Laut Profil ist das Fahrzeug von Xolox aus 11/13. Und die Fahrzeuge haben doch 2 Jahre (Neuwagen-)Garantie oder nicht. Also hat er noch ein halbes Jahr Garantie und hat mit Gewährleistung und Beweislastumkehr nichts am Hut, oder? Somit ist es nicht sein Problem, sondern die Werkstatt hat das Problem, dass sie die Fehler beseitigen müssen. Audi (Werk) kann sich doch nicht einfach hinstellen und sagen: "Machen wir nicht. Sicherheit des Fahrzeuges ist nicht gewährleistet."
Damit würden sie ja ausdrücken, dass sie den Kunden mit einem defekten Fahrzeug auf die Bahn schicken, aber jede Verantwortung ablehnen, wenn durch die Fehler unterwegs was passiert. Was bleibt dem Kunden? Auto unrepariert stehen lassen, weil zu gefährlich?
ich hatte ja auch ne Zeitlang (eigentlich lange) immer einen Totalausfall des KI, danach fuhr das MMi runter. Manchmal fuhr es von selber wieder hoch, manchmal nur nach Neustart. Manchmal Fehlerspeicher voll, manchmal nicht..
Wir hatten damals das KI getauscht: ohne Erfolg (gleiche SW/HW)
alle Teilnehmer im MostBUS geprüft: ohne Erfolg
Alle sonstigen TN bzw Kandidaten im FS geprüft: ohne Erfolg
Audi befragt: ohne Erfolg
Mein 😁 hat sich dann mal hingesetzt und die Stromlaufpläne studiert und ne Skizze gemacht. Er meinte das KomfortStg könnte ursächlich sein. Daraufhin getauscht und seitdem war Ruhe im Karton... (bis auf einmal)
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Was mir grade so einfällt: FloV2010 hatte ja geschrieben, dass das Problem bei ihm aufgetreten ist bei gleichmäßiger Fahrt (ca. 80 km/h) mit Caravan hinten dran. Ist seine AHK ab Werk verbaut oder nachträglich eingebaut worden? Vielleicht liegt ja auch bei der elektrischen Anlage der AHK oder im Caravan-Stromkreis der Hase bei ihm im Pfeffer. Was für einen Anschluss hat der Caravan? Wurde beispielsweise ein Adapterstecker zum Anschluss ans Auto verwendet?
Zitat:
@Rowdy_ffm schrieb am 27. April 2015 um 07:56:36 Uhr:
Verstehe ich nicht. Laut Profil ist das Fahrzeug von Xolox aus 11/13. Und die Fahrzeuge haben doch 2 Jahre (Neuwagen-)Garantie oder nicht. Also hat er noch ein halbes Jahr Garantie und hat mit Gewährleistung und Beweislastumkehr nichts am Hut, oder? Somit ist es nicht sein Problem, sondern die Werkstatt hat das Problem, dass sie die Fehler beseitigen müssen. Audi (Werk) kann sich doch nicht einfach hinstellen und sagen:
2 Jahre gesetzl. Gewährleistung: erfolgt durch den Händler, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, Bedingungen im BGB
2 Jahre Neuwagengarantie: Leistung ("Zahlung"😉 erfolgt durch Audi, zu Audi-Bedingungen. Der Händler ist hier nur "Erfüllungsgehilfe" von Audi.
---> die Werkstatt hat, sofern du es nicht als Gewährleistungsfall reparieren lassen kannst, kein Problem. Die braucht eine Freigabe von Audi, weil Audi die Garantieleistungen zahlt...
(Fraglich ist nur, wie weit eine freiwillige Garantie mit Restriktionen versehen werden kann ... aber das sind vielleicht meistens nur wettbewerbsrechtliche Probleme. Die begründen dann keine Ansprüche der Käufer.)
Wobei sich in beiden Fällen die Spreu vom Weizen trennt, sehr viel hängt von den Bemühungen des Händlers ab.
Da wir nicht immer beim gleichen 😁 bestellen weiß ich das aus leidvoller Erfahrung, und die Besten sind bei weitem nicht die mit der automatischen Gratiswäsche nach jedem Besuch...
Zitat:
@FloV2010 schrieb am 28. April 2015 um 16:46:45 Uhr:
Also die AHK ist Original ab Werk und kein Adapter dazwischen!
Würde noch die Möglichkeit bestehen, dass am Caravan im Laufe der Standzeit mal ein Nager zu Besuch war. Nur ne Möglichkeit, muss ja nicht daran liegen.
Ist es denn ohne Caravan am Haken auch schon passiert?
Zitat:
@combatmiles schrieb am 28. April 2015 um 07:17:57 Uhr:
@6502: du verwechselst Sachmängelhaftung mit Gewährleistung..
Zumindest in Deutschland: nein
Sachmängelhaftung = Gewährleistung = $434 BGB
http://de.wikipedia.org/.../Gew%C3%A4hrleistung#Mangel_.28Kaufrecht.29
2 Jahre bei Neuwaren & Verkauf von Gewerbetreibendem an (privaten) Endkunden. Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Garantie:
freiwillg, kann vom Hertseller kommen - könnte aber auch der Händler "versprechen". Normalerweise recht frei, was Inhalt, Umfang und Bedingungen angeht. Allerdings: wird damit geworben, wird sie in den Kaufvertrag einbezogen, dann muss sie auch noch diesen Bedingungen erfüllt werden (nachträglich die Grantie wieder wegfallen lassen geht nicht). Ob es hier möglich ist, daß so eine Garantie Bestimmungen enthält, wonach z.B. der Garantiegeber (z.B. Audi) definieren darf, was Stand der Technik ist und was nicht ... oder wie bei sporadischen Fehlern zu verfahren ist ... das weiß ich nicht. Gut möglich, daß solche "schwammigen" oder den Kunden benachteiligenden Bedingungen zumindest gegen Wettbewerbsrecht verstoßen...
Zusätzlich gibt es dann noch die "Produkthaftung" - die deckt aber nur Schäden ab, die NICHT an der mangelhaften Sache entstehen, sondern DURCH diese entstehen. Leisten muß hier der Inverkehrbringer (=Hersteller oder in-die-EU-Importeur).
Und dann noch die Produzentenhaftung nach $823 BGB ... aber ich vermute, die greift nur in wenigen Fällen.
6502
Zitat:
2 Jahre bei Neuwaren & Verkauf von Gewerbetreibendem an (privaten) Endkunden. Beweislastumkehr nach 6 Monaten
6502
fast richtig. Es gibt EU weit (also auch D) zusätzlich zu dieser deiner Gewährleistung für NEUWAREN auch noch die Sachmängelhaftung für Gebrauchtfahrzeuge. Und um die geht's..
Also:
gesetzliche Gewährleitung: 2 Jahre auf Neuwaren (Kaffemaschinen, Drucker, usw) und Autos (oder warum glaubst gibt Audi 2 Jahre Gewährleistung? 😉
Garantie: freiwillige Leistung des Verkäufers (kann man gut verkaufen weil sowieso gesetzlich für 2 Jahre bei Neuwaren vorgeschrieben.. 😉
Sachmängelhaftung lt EU-Gesetz: grundsätzlich 2 Jahre, kann vom Verkäufer auf 1 Jahre begrenzt werden (bei GebrauchtKFz) mit 6 Monatiger Beweislastumkehr.
Miles ist zwar kein Anwalt, hat sich dieser Thematik aber beim 4B eingehend angenommen und so ohne "Garantieleistungen" des Verkäufers seine Mängel über Sachmängelhaftung behoben bekommen.
Beispiel: Scheibenwischerachsen festgegammelt, Verkäufer: das deckt die Garantie (Motor/Getriebe usw) nicht ab also selber zahlen, Miles: ne, aber die Sachmängelhaftung übernimmt das in den ersten 6 Monaten. Deshalb beim Gebrauchtkauf IMMER so rasch wie möglich die Mängel aufzeigen um innerhalb der ersten 6 Monate zu bleiben..
😁
Hallo, ich kann FloV2010 seine Aussage bestätigen, hatte diese Woche auch ein Ausfall des KI, Musik ging auch aus. Alles kurz schwarz, Tacho und Drehzahlmesser auf Null und nach wenigen Sekunden war alles wieder da.
Ich würde also nicht von einem Elektrik Total-Ausfall sprechen.
Das sehe ich auch halb so schlimm, bis auf den kurzen Schreck gab es keinerlei Gefährdung im Straßenverkehr.
Meiner ist von 02/2015. Werde jetzt nicht zum Freundlichen rennen, sondern erst einmal in Ruhe selbst beobachten.
Grüße Gerd
Wenn es so stimmt, wie 6502 schreibt, dann frage ich mich, wozu es überhaupt eine Neuwagen-Garantie gibt und warum man dann eine Garantie-Verlängerung der Neuwagen-Garantie überhaupt macht. Irgendwas stimmt doch da nicht.