Top Preis für Oxikat (Rußfilter)?

Audi A4 B7/8E

Hallo,

bin heute vom freundlichen angerufen worden.

Für meinen A4 TDI, Oxikat mit Rußfilter, komplett eingebaut, für freundliche 399 Teuro,
abzüglich Erstattung von 330 Teuro, macht freundliche 70 Teuro aus meiner Tasche
und eine GRÜNE Plakette.

Zu den Daten: Typ 8E, 96Kw, Schaltgetriebe, ca.85 Tkm, EZ 29.01.02, Audi Werkstatt in Wesel.
Gültig ab heute.

Fendi01

Beste Antwort im Thema

Ich habe die 0800 Audi Service gewählt und mal direkt nachgefragt. Eine Antwort habe ich nicht bekommen, aber man wird das Ganze prüfen.  

@ Fendi01

wie sieht es bei dir aus? Hast du nur 399,- inkl. Montagematerial bezahlt?

EDIT: Audi Service hat mich soeben angerufen und mir mitgeteilt, dass es sich bei dem 399,- Angebot um einen Festpreis inkl. Montagematerial und Einbau handelt. Es ist nicht in Ordnung, dass die teilnehmenden Partner noch zusätzlich Montagematerialkosten dem Kunden aufdrücken.

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Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm


* Ende Januar habe ich mein Fahrzeug verkauft, also nach ca. einem halben Jahr. Somit wäre doch die Steuer zurück zu erstatten gewesen für ungefähr das restliche halbe Jahr. Und das wollen sie mir eben nicht erstatten und behaupten, dass es verfallen würde.
Es war also keine Steuerbefreiung, sondern eine Verrechnung. Zu diesem Zeitpunkt galt IMHO, dass die 330 € nicht bar ausgezahlt werden, sondern gutgeschrieben und verrechnet werden, bis sie durch fällige Kfz-steuer aufgebraucht sind.
Nur: hätte ich die 330 auf die Kralle bekommen und eine neue Rechnung für KFZ-Steuer erhalten, dann hätte ich bei Verkauf des Fahrzeuges auch die restliche Steuer zurück erstattet bekommen. Ich werde da morgen nochmal anrufen und denen eine Denksportaufgabe ins Wochenende mitgeben.

Die Steuerbereifung bei der Verrechnung bleibt beim Fahrzeug, auch wenn du es vor dem Ablauf der Anrechnung verkaufst. Das war schon immer so.

Hättest du dich für die Auszahlung entschieden (falls es denn zu dem Zeitpunkt überhaupt schon ging), hättest 330€ ausbezahlt bekommen. Zudem hättest du die zuviel gezahlte Steuer (da die Strafsteuer wegfällt), die du schon gezahlt hättest, ab dem Tag der Nachrüstung zurück.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver


Die Steuerbereifung bei der Verrechnung bleibt beim Fahrzeug, auch wenn du es vor dem Ablauf der Anrechnung verkaufst. Das war schon immer so.

Hättest du dich für die Auszahlung entschieden (falls es denn zu dem Zeitpunkt überhaupt schon ging), hättest 330€ ausbezahlt bekommen. Zudem hättest du die zuviel gezahlte Steuer (da die Strafsteuer wegfällt), die du schon gezahlt hättest, ab dem Tag der Nachrüstung zurück.

Oh, 206driver, ich glaube, Du hast nicht richtig gelesen.

Ich habe keine Steuerbefreiung bekommen. Meine fällige Steuer ist nur durch mein Guthaben getilgt worden. Die Steuer wurde ab dem Zeitpunkt der Nachrüstung neu berechnet und deswegen wurde die zuviel bezahlte "alte" Steuer ausgezahlt. Gleichzeitig die neue erhoben, aber durch vorhandenes Guthaben getilgt.

Auch der Käufer meines Fahrzeuges kommt übrigens nicht in den Genuß der restlichen Steuer"befreiung".

Gruß

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm


Oh, 206driver, ich glaube, Du hast nicht richtig gelesen.
Ich habe keine Steuerbefreiung bekommen. Meine fällige Steuer ist nur durch mein Guthaben getilgt worden. Die Steuer wurde ab dem Zeitpunkt der Nachrüstung neu berechnet und deswegen wurde die zuviel bezahlte "alte" Steuer ausgezahlt. Gleichzeitig die neue erhoben, aber durch vorhandenes Guthaben getilgt.
Auch der Käufer meines Fahrzeuges kommt übrigens nicht in den Genuß der restlichen Steuer"befreiung".

Du hast schon eine Steuerbefreiung bekommen und zwar in Form der 330€ Förderung, die gegen deine fällige Steuer gegengerechnet werden. Das wurde immer schon so gemacht, wenn man einen festen Betrag als Förderung bekommt. Es war damals auch schon so, wenn man vor 2005 ein Euro 4 Fahrzeug erstzugelassen hat. Wenn der Betrag "aufgebraucht" ist, zahlt man wieder Steuern.

Diese Förderung blieb auch beim Fahrzeug im Falle eines Fahrzeugwechsels. Ich habe das auch so über die Förderung für die Nachrüstung des Partikelfilters gelesen, finde es aber gerade nicht mehr.

Nachtrag :

In hab noch mal im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgeschaut und da heißt es :

Zitat:

Soweit die befristete Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie vorbehaltlich Absatz 2 dem neuen Halter gewährt.

Hier findest du den

Link zum Gesetz

und im Anhang einen Screenshot.

Bildschirmfoto-2010-03-12-um-15-47-10

Hi,
das Thema mit der Steuerbefreiung ist nochmal an anderer Stelle hier im Forum behandelt worden und dort habe ich auch was dazu geschrieben. Leider habe ich die Antwort hier nicht gepostet. Also nochmal auch hier:
Ich habe nochmal beim FA angerufen und hatte diesmal wohl einen etwas fähigeren Sachbearbeiter dran. Dieser erklärte mir, dass die Steuerbefreiung für's Fahrzeug gilt und nicht für den Halter. Eigentlich soll ja der Halter gefördert werden, damit er die Investition für nen DPF ausgibt, aber es ist hatl so, dass es auf's Fahrzeug geht. Wenn ich das Fahrzeug nun verkauft habe, hat der Käufer den Genuß der Steuerbefreiung bis zu dem Zeitpunkt, wo die 330 € aufgebraucht sind.
Gut für den Käufer, schlecht für mich. Aber wenigstens ist es nicht verfallen.
Leute, die sich erst später im Jahr '09 dazu entschlossen haben nachzurüsten, hatten da mehr Glück. Sie haben die 330 € Cash ausgezahlt bekommen und konnten ihre Kosten tatsächlich damit reduzieren.
Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt der Umrüstung und nicht der Eintragungstag. 🙁
Gruß
Rainer

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