TOOM-Anhänger (Stema) Erfahrungen
Hallo
TOOM Baumarkt hat einen Hänger im angebot
Angebots bsp.
Der Preis ist schon extrem gut, vorallem wenn der vorher Preis stimmt.
Aber ist der Hänger für den gelegenheitsnutzer i.o ?
Wir brauchen den nicht oft, im sommer halt alle paar Wochen mal. Im Winter mal bisschen Holz holen,
Naja ab und zu mal Sand holen und Steine (voll beladen) Und mal Müll wegbrigen usw dafür soll der sein.
Hat den jemand? Als ich angerufen habe meinte der das sind Stema Anhänger. Aber sind die extra für die Märkte, weil auf der Homepage finde ich nichts und selbst der OBI Anhänger sieht irgendwie anders aus (besser)
Habe gelesen das die Klappe hinten nicht so toll sein soll.
Gerne auch bilder hier posten.
Beste Antwort im Thema
Wir haben den gleichen STEMA-Hänger damals (2009) beim Praktiker gekauft. Da war nur eine 60cm Hochplane dabei, Standard ist 80cm. Und es waren die kleinen 10"-Räder verbaut.
Wenn man mit der Zuladung und den 50kg Stützlast leben kann und das Zugfahrzeug die 750kg ziehen darf, spricht nichts gegen einen ungebremsten Hänger.
Während des Hausbaus/Terrasse haben wir auch Schotter, Sand und anderes schweres Schüttgut/Gerät geholt. Wir haben halt eine 1/2 Tonne geladen und sind dann eben mehrfach gefahren. Nun wird er gelegentlich für Gartenabfall und Kleinigkeiten benutzt.
Im Sommersteht der Hänger unterm Carport, im Winter schaut er mit dem Hintern raus (Carport belegt).
Die TÜV-Prüfungen (2x) hat er bisher "ohne erkennbare Mängel" absolviert. Auch sonst ist er ohne Probleme, kein Rost etc. Selbst die Plane hat noch keinerlei Risse oder Beschädigungen. Mal eine Glühlampe war defekt.
Wir haben hinten zwei Abstützungen und vorn ein Bugrad nachgerüstet (NORMA-Angebot). Macht sich beim Rangieren mit schwerer Last bzw. beim Ausladen ganz gut.
Als Gelegenheitsnutzer würde ich niemals einen gebremsten Hänger nehmen. Spätestens beim TÜV hat man meist Probleme mit der Bremse, da die Verzögerungswerte nicht erreicht werden. Ist halt durch die lange Standzeit/Nichtnutzung bedingt. Außer man fährt immer schwere Sachen durch die Gegend, wo auch die Hängerbremse stets gefordert wird.
Eine Bremse bedingt eine reglemäßige Wartung und Bremseneinstellung. Dies geht nur Manuell und nicht automatisch wie beim Auto. --> Das sage ich nicht nur so, sondern habe auch eigene und familiäre Erfahrung mit Wohnwagen und deren Bremsproblemen (nicht nur) beim TÜV.
Peugeotpik
88 Antworten
Da steht auf jeden Fall aber das Leergewicht des Fahrzeugs im Betriebsbereiten Zustand! Alle Anbauteile musst Du dann selbst hinzurechnen.
Nicht zwangsweise. Es gibt bei Anhängern auch Zulassungen ohne Leergewicht. Da muss man aber auch gucken, wo die Typgenehmigung herkommt. Wenn die ohne LM ist, steht sie auch nicht im Schein. Bei TG's aus dem ehemaligen Ostblock kommt das schon mal häufiger vor.
Und effektiv ist die zGG ja auch das wichtige. Prinzipiell sind wir ja alle verpflichtet ein Fahrzeug zu wiegen, ob wir es nicht überladen haben.
Wenn das (120-260) die Werte aus der Zulassungsbescheinigung T1 unter Punkt G sind, dort könnte im günstigsten Fall nur das Leergewicht oder, wenn generell Anbauten eingerechnet werden, ein möglicher Gewichtsbereich stehen. Je nach Gewicht der Plane und Spriegel könnte das bei Dir hinkommen. Bei meinem 1,4-Tonner steht zB. 100-600 drin! Die 100 kg werde ich aber nie erreichen, selbst wenn ich die Bordwände zuhause lasse und das Stützrad abmontiere.
Wenn Du nicht sicher bist, ab zum Wiegen, einmal mit und einmal kpl. ohne Plane und schon ist alles geklärt und Du kannst Dir deine maximale Zuladung errechnen.
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 10. März 2016 um 07:30:27 Uhr:
Und effektiv ist die zGG ja auch das wichtige. Prinzipiell sind wir ja alle verpflichtet ein Fahrzeug zu wiegen, ob wir es nicht überladen haben.
Sind wir nicht!😰
Schön, dass Du eine Fahrzeug- oder zumindest eine Achswaage zuhause hast!
Wenn Du beladen erst zu einer Waage hinfahren willst, hast Du rechtlich schon verloren!
Ähnliche Themen
Ich gehe davon aus, dass die Angabe aus dem Propekt mit 120 kg Leergewicht/630 kg Nutzlast stimmt. Auf der Stema-Seite steht in den Daten für einen sehr ähnlichen Anhänger ebenfalls 630 kg für die Nutzlast (ohne Planenaufbau).
http://www.stema.de/stema_anhaenger_de_12.html
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 10. März 2016 um 12:33:28 Uhr:
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 10. März 2016 um 07:30:27 Uhr:
Und effektiv ist die zGG ja auch das wichtige. Prinzipiell sind wir ja alle verpflichtet ein Fahrzeug zu wiegen, ob wir es nicht überladen haben.Sind wir nicht!😰
Schön, dass Du eine Fahrzeug- oder zumindest eine Achswaage zuhause hast!
Wenn Du beladen erst zu einer Waage hinfahren willst, hast Du rechtlich schon verloren!
Wir sind nicht direkt verpflichtet zu wiegen. Aber indirekt. Wir haben laut StVO die Pflicht ein Fahrzeug nicht über das zGG zu beladen. Da aber keiner genau weiß, was wie exakt mit Fahrzeug da mit uns rumfahren, sind wir prinzipiell doch verpflichtet zu wiegen.
Wenn ich natürlich weiß, dass die Ladung nur X kg wiegt, gehen wir davon aus, dass es passt.
Zitat:
@AAM schrieb am 10. März 2016 um 05:36:54 Uhr:
von 630KG steht nix im Brief oder Schein, da steht nur 3x 750KG und die 50KG Stützlast
Das mit den 630 habe ich nur aus dem Werbeprospekt
Kannst Du eventuell mal eine Kopie der Zulassungsbescheinigung hochladen (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten), da muss mindestens die Leermasse und das Gesamtgewicht drinstehen.
Zitat:
Wir sind nicht direkt verpflichtet zu wiegen. Aber indirekt.
Um es ganz eindeutig zu sagen: Werde ich von der Polizei kontrolliert und gewogen, und es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug/der Anhänger überladen ist, dann kann ich mich nicht herausreden. Der direkte Weg vom Beladeort zur nächsten Waage ist OK, alles Andere bleibt an mir und meinem Geldbeutel hängen. Auch wenn z.B. in Frachtpapieren etwas völlig Anderes steht.
Und somit besteht quasi eine Wiegepflicht.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 10. März 2016 um 12:50:31 Uhr:
Zitat:
@AAM schrieb am 10. März 2016 um 05:36:54 Uhr:
von 630KG steht nix im Brief oder Schein, da steht nur 3x 750KG und die 50KG Stützlast
Das mit den 630 habe ich nur aus dem WerbeprospektKannst Du eventuell mal eine Kopie der Zulassungsbescheinigung hochladen (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten), da muss mindestens die Leermasse und das Gesamtgewicht drinstehen.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 10. März 2016 um 12:50:31 Uhr:
Zitat:
Wir sind nicht direkt verpflichtet zu wiegen. Aber indirekt.
Um es ganz eindeutig zu sagen: Werde ich von der Polizei kontrolliert und gewogen, und es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug/der Anhänger überladen ist, dann kann ich mich nicht herausreden. Der direkte Weg vom Beladeort zur nächsten Waage ist OK, alles Andere bleibt an mir und meinem Geldbeutel hängen. Auch wenn z.B. in Frachtpapieren etwas völlig Anderes steht.
Und somit besteht quasi eine Wiegepflicht.
Wir reden hier nicht vom gewerblichen Güterverkehr! Du hast dafür zu sorgen, das das Zgg nicht überschritten wird. Wie Du das anstellst, ist deine Sache. Somit besteht auch keine Wiegepflicht! Auch nicht "quasi"!
(Wie ich dieses Mode-Füllwort hasse!) 😠
Und wie stellst du sicher, dass du nicht überladen bist?
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 10. März 2016 um 14:53:57 Uhr:
Und wie stellst du sicher, dass du nicht überladen bist?
Das ist meine Sache. Mich stört an Deiner Aussage das Wort "Pflicht"!
Es ist EINE Möglichkeit.
Nebenbei: ich habe noch niemals einen Anhänger mit Ladung gewogen!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 10. März 2016 um 13:01:56 Uhr:
Wir reden hier nicht vom gewerblichen Güterverkehr! Du hast dafür zu sorgen, das das Zgg nicht überschritten wird. Wie Du das anstellst, ist deine Sache. Somit besteht auch keine Wiegepflicht! Auch nicht "quasi"!(Wie ich dieses Mode-Füllwort hasse!) 😠
Sabbel doch nicht so dumm in der Gegend rum bitte. Das hasse nämlich ICH. Für solchen Erbsenzählermüll ist mir meine Zeit nun wirklich zu schade. 😠
Und ob Du was hasst oder nicht geht mir zehn Meter am Allerwertesten vorbei.
Und wenn Du überladen angehalten wirst, wirst Du bezahlen!!!
Zitat:
@AAM schrieb am 10. März 2016 um 05:36:54 Uhr:
von 630KG steht nix im Brief oder Schein, da steht nur 3x 750KG und die 50KG Stützlast
Das mit den 630 habe ich nur aus dem Werbeprospekt
Guck dir mal die EG-Übereinstimmung (COC-Dokument) an, die ist als DIN A4 Blatt in der Dokumententasche.
Dort steht unter 13. Masse des betriebsbereiten Fahreugs: 120 kg
und unter 13.2 tatsächliche Masse des Fahrzeugs: 120 kg.
Speedy reg dich nicht auf. Bikerleo wird es erst lernen, wenn er nach Augenmaß 500kg zuviel Sand im Anhänger hat und die Rennleitung ihm wegen Überladung von 60% den Führerschein abnimmt.
Speedy..., fragt sich wer hier dumm mit Halbwissen herumsabbelt! Mäßige Deinen Ton!
Der TE sollte nun langsam wissen, was Fakt ist. Alles Andere ist überflüssig und verlorene Mühe!
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 10. März 2016 um 16:13:39 Uhr:
... Für solchen Erbsenzählermüll ist mir meine Zeit nun wirklich zu schade....
Dann mach was Sinvolleres, als hier andere zu beleidigen! Keiner zwingt Dich, hier deinen Kommentar abzugeben. Scheinst nichts Besseres zu tun zu haben?
Zitat:
...Der direkte Weg vom Beladeort zur nächsten Waage ist OK,...
Wenn Du da mal nicht völlig daneben liegst! Bereits wenn Du überladen vom Hof fährst, hat sich's erledigt. Oder fährst Du mit geschätzten 0,5 Promille erstmal zur nächsten Polizeiwache zum Probepusten? Ich glaube wohl nicht!
"Ich wollte gerade zur Waage fahren" nimmt Dir da kaum jemand ab, zumal der Verstoß bereits begangen ist! (Nicht verwechseln mit der Fahrt zur Erlangung der HU!) Du wirst mit ziemlicher Sicherheit zur nächsten Waage eskortiert werden, auch wenn diese 3x soweit entfernt ist, wie dein eigentliches Ziel! Wenn dann die Übrerladung festgestellt wird, lädst Du unweigerlich das überschüssige ab, eingeschlossen dann das Bußgeldverfahren.
@Bruder Tac: ebenfalls auf dem Holzweg! - Führerscheinentzug ist keinesfalls Bestandteil des Bußgeldkataloges!
Und nun, viel Spaß Euch hier noch!