Toleranzzeit zum Ausfahren aus einem Parkhaus

Hallo zusammen,

bekanntlich muss man in einem Parkhaus mit Schranken vor dem Ausfahren am Automaten ein paar Euro an die Stadtkasse entrichten.

Meine Frage: Gibt es eine feste - evtl. gesetzlich festgelegte Zeit - in der man dann aus dem Parkhaus herausfahren muss, NACHDEM man die Parkzeit bezahlt hat?

Ich stelle mir vor, dass dies je nach Parkhaus unterschiedlich sein sollte. In einem Shoppingcenter beispielsweise mit integriertem Supermarkt evtl. 25 Minuten, um die Einkäufe zum Auto zu bringen und den Einkaufswagen zurückzustellen.

Hat da jemand Infos für mich?

Beste Antwort im Thema

Hier geht es doch nur wieder darum 5 Minuten zu sparen um dann 20 Cent weniger zahlen zu müssen. Dafür aber richtig Stress in Kauf nehmen und zwei Stunden im Forum rumsitzen.

Die Tolerranzzeiten sind übrigens fast immer am Kassenautomaten aufgeführt.

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Ich glaube nicht,dass ein Parkhaus betrieben wird, um nett zu sein.

Es muss praktikabel zu betreiben sein und da hat sich die Abrechnung mit angefangenen Viertel/halben/ganzen Stunden wohl durchgesetzt.

Bei dem was Du so vorschlägst, müsste eine Sekundengenaue Abrechnung an der Ausfahrt erfolgen.

Ich hatte weiter oben ja etwas dazu geschrieben. Parkhausnutzer sind recht preisunsensibel bei Preiserhöungen.

Manche Parkhäuser haben schon ihren Break-Even bei 30% Belegung. (so in etwa der Wert aus meiner Erinnerung und Standort)

Aber irgendwie dreht sich hier alles im Kreis.... quasi ein Parkhaus-Karusell 🙂

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2021 um 14:51:10 Uhr:


Ich glaube nicht,dass ein Parkhaus betrieben wird, um nett zu sein.

Es muss praktikabel zu betreiben sein und da hat sich die Abrechnung mit angefangenen Viertel/halben/ganzen Stunden wohl durchgesetzt.

Bei dem was Du so vorschlägst, müsste eine Sekundengenaue Abrechnung an der Ausfahrt erfolgen.

In welchem Beitrag steht, dass eine sekundengenaue Abgechnng gewünscht ist? 😕😕😕

Zitat:

@MvM schrieb am 05. Apr. 2021 um 12:34:39 Uhr:


Das Thema ist, dass bei einer Bezahltung nach 2:05 Stunden für 3 Stunden gezahlt wird...

Ist das jetzt aktives Mißverstehen? Du zahlst pro begonnene Zeiteinheit. Die Park-bzw. Mietzeit endet mit dem Bezahlen. Wieviel Zeit da noch geblieben wäre bis eine weitere Zeiteinheit begonnen hätte, ist unerheblich.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:19:04 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2021 um 14:51:10 Uhr:


Ich glaube nicht,dass ein Parkhaus betrieben wird, um nett zu sein.

Es muss praktikabel zu betreiben sein und da hat sich die Abrechnung mit angefangenen Viertel/halben/ganzen Stunden wohl durchgesetzt.

Bei dem was Du so vorschlägst, müsste eine Sekundengenaue Abrechnung an der Ausfahrt erfolgen.

In welchem Beitrag steht, dass eine sekundengenaue Abgechnng gewünscht ist? 😕😕😕

Na bei welchem Abrechnungsmodel fühltest Du Dich vom Parkhausbetreiber nicht unfair behandelt?

Sicherlich nur dann, wenn Du 2h bezahlst und erst nach 2.10 das Parkhaus verlässt?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 15:20:07 Uhr:


Die Park-bzw. Mietzeit endet mit dem Bezahlen. Wieviel Zeit da noch geblieben wäre bis eine weitere Zeiteinheit begonnen hätte, ist unerheblich.

Grüße vom Ostelch

Genau dies ist das Thema.
Steht die Behauptung, dass die Parkzeit mit dem Bezahlen endet (die restliche Parkezeit verfällt) in den individuellen AGB's, oder ist das gesetzlich geregelt?

Vermutlich im §325e des Parkhausbetreibergesetzes (PHBG), welches am Dienstag verabschiedet wird, nachdem ein Politiker aus Langeweile hier mitgelesen hat. 🙄

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 15:30:23 Uhr:


Vermutlich im §325e des Parkhausbetreibergesetzes (PHBG), welches am Dienstag verabschiedet wird, nachdem ein Politiker aus Langeweile hier mitgelesen hat. 🙄

§325 regelt die Beleuchtung des Parkhauses. 😕😕😕

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:27:37 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 15:20:07 Uhr:


Die Park-bzw. Mietzeit endet mit dem Bezahlen. Wieviel Zeit da noch geblieben wäre bis eine weitere Zeiteinheit begonnen hätte, ist unerheblich.

Grüße vom Ostelch

Genau dies ist das Thema.
Steht die Behauptung, dass die Parkzeit mit dem Bezahlen endet (die restliche Parkezeit verfällt) in den individuellen AGB's, oder ist das gesetzlich geregelt?

Das steht weder im Gesetz noch in den AGB. Das steht bereits auf der Preistafel. Da verfällt auch keine "restliche Parkzeit". Noch einmal: Laut Preistafel zahlt man für die begonnene Zeiteinheit - nicht für einen Zeitraum.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 15:38:08 Uhr:


Das steht weder im Gesetz noch in den AGB. Das steht bereits auf der Preistafel. Da verfällt auch keine "restliche Parkzeit". Noch einmal: Laut Preistafel zahlt man für die begonnene Zeiteinheit - nicht für einen Zeitraum.

Grüße vom Ostelch

Das ist mir bekannt.. Aber ich rede nicht vom Beginn einer neuen Parkzeit, sondern dass die Parkzeit mit dem Bezahlen verbindlich beendet wird, und ungenutzte Parkzeit verfällt.

MvM, über welche Unsummen reden wir denn hier grad, wenn man für die nächste, angefangene Periode etwas bezahlen muss.

Oder ist das Prinzipienreitere?

Ein Mittel dagegen: Entweder auf die Zeit achten, im Zweifel noch eine Runde einkaufen oder einfach den Preis bezahlen....

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:45:59 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2021 um 15:38:08 Uhr:


Das steht weder im Gesetz noch in den AGB. Das steht bereits auf der Preistafel. Da verfällt auch keine "restliche Parkzeit". Noch einmal: Laut Preistafel zahlt man für die begonnene Zeiteinheit - nicht für einen Zeitraum.

Grüße vom Ostelch

Das ist mir bekannt.. Aber ich rede nicht vom Beginn einer neuen Parkzeit, sondern dass die Parkzeit mit dem Bezahlen verbindlich beendet wird, und ungenutzte Parkzeit verfällt.

Es verfällt keine "ungenutzte" Parkzeit. Du verstehst das Prinzip offenbar nicht. Wenn für jede angefangene Stunde 1 € zu zahlen ist, dann kostet das Parken immer 1 €, egal ob du 15, 20, 35, 41 oder 60 Minuten parkst. Du zahlst eben nicht für 1 Stunde Parken, sondern für die angefangene Zeiteinheit von 1 Stunde. Wieviel Zeit du innerhalb dieser Zeiteinheit tatsächlich parkst, ist für die Preisberechnung unerheblich.

Grüße vom Ostelch

Oder anders Rum, man zahlt für die erste Minute und die restlichen 59 darf man parken, nach weiteren 60 Minuten bezahlt man wieder für eine Minute

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. April 2021 um 15:51:07 Uhr:


MvM, über welche Unsummen reden wir denn hier grad, wenn man für die nächste, angefangene Periode etwas bezahlen muss.

Oder ist das Prinzipienreitere?

Ein Mittel dagegen: Entweder auf die Zeit achten, im Zweifel noch eine Runde einkaufen oder einfach den Preis bezahlen....

OK, dann nehme ich mal das Beispiel Hotelparkplatz für 15 Euro je 24 Stunden, in das ich um 17 Uhr hinein fahre.
Ich weiß, dass um 8 Uhr sehr viele Leute das Parkhaus verlasen werden, zahle daher um 7 Uhr das Ticket, und gehe frühstücken. Dadurch bleibt mir der Andrang um 8 Uhr am Automaten erspart. Jedoch geht um 8 Uhr die Schranke nicht auf, und es werden weitere 15 Euro verlangt, obwohl ich bis 17 Uhr im Parkhaus stehen dürfte.

Als Vergleich nehme ich das Hotelzimmer, was ich ebenfalls um 7 Uhr zahle, aber bis zu der Zeit nutzbar ist, wo ich die Schlüssel abgebe. Nach Preistabelle spätestens um 10 Uhr.

Es ist keine Prinzipfrage, sondern die Frage, warum einige Parkhäuser die bezahlte zeit berücksichtigen, und andere nicht. Das kann doch nur an unterschiedlichen AGB's liegen.

Deine Vergleiche hinken ein wenig.

Wenn ich ein Hotel buche, abends aber eine nette Dame kennenlerne und wir ihr Hotelzimmer nutzen, dann habe ich mein Zimmer ja gar nicht benutzt und muss dennoch voll dafür bezahlen, was in Luxemblurg schon mal teuer sein kann.

Ich wiederhole mich also und sage, dass wir weiter im Karusell-Parkhaus sind und nun daraus ein Hotelzimmer-Karusell machen wollen.

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