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Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?

Themenstarteram 24. Oktober 2002 um 11:52

Hi zusammen!

Hätte da ne Frage.....

Ist das Anbrigen einer Tönungsfolie auf der Fahrer- und Beifahrerseite erlaubt?

Habe an der Heckscheibe und an den hinteren Seitenscheiben eine Foliatec-Silberreflextönungsfolie sauber angebracht und nun wollte ich einen besseren "Kontrast" mit dem bekleben der vorderen Seitenscheiben erzielen.

Es kann eventuell auch eine normale blaue Folie sein.

Ist es ohne Einschränkungen bzw ist es überhaupt erlaubt?

Sagt mal was,plz

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47 Antworten

Nachtrag!

 

@Sylvester23 täusch die mal nicht, die Polizei sitzt an keinem so kurzen Hebel wie du denkst. Haben zwar noch lange nicht so viele Rechte wie die Cops in Amiland aber mehr als du denkst!

Das hatte sich bei meinem ersten Auto ein übereifriger Polizist auch mal gedacht. Und meinte er könnte mein Auto (ein ziemlich verbastelter Golf II) stillegen. Es lagen ABE's vor bzw. der Rest war eongetragen. Nur er meinte, alles zusammen (damals FahrwerK, Reifen, Distanzscheiben etc. ) ist in der Kombination nicht erlaubt. *lol*

Am nächsten Tag kam ein entschuldigender Anruf, mein Auto und sämtliche Kosten für Taxi und Mietwagen wurden übernommen. O-Ton: Da für alles Abnahmen und ABE's vorlagen, hätter er das Auto nie sofort stillegen dürfen.

Soviel zum Thema, die Polizei sitzt am längeren Hebel.

Dabei wurde die Hauptfrage nie gestellt: Gibt es dafür eigentlich eine Abnahme? Denn wenn ein Gegengutachten feststellt, dass die Abnahme nicht rechtens ist, kommen automatisch Rückgriffsmöglichkeiten auf die erste Prüfanstalt.

Gruesse J

Dürfen oder nicht ist hier nicht die Frage!

 

Was heißt hier nicht dürfen? Er hats doch gemacht und dafür kannst du Ihm keinen Strick drehen auch wenn du alles ersetzt bekommen hast hast du dein Auto abgestellt oder? Also hat ers gemacht weil es aus seiner sicht so war und das darf er dann auch und wenn es nur dafür war das es Überprüft wird aber stillgelegt ist stillgelegt!

hallo jungs,

hab eure diskusion verfolgt ihr schweift ganz schön vom thema ab!!!

gibt es nun eine möglichkeit folie legalisieren zu lassen oder nicht???

ps die polizei sitzt am längeren hebel!!!

hab sie dein auto erstmal stillgelegt liegt es an einem selber das gegenteil zu beweisen u eingetragen ist noch lange nicht eingetragen.

wenn ein prüfer was abnimmt sichert er sich so ab das ihm nix passiert schliessl gehts ihm im fall des falles an den kragen

mfg

Also mir ist es nicht bekannt das man in Deutschland eine Folie an denn Frontscheiben befestigen darf! Und ich kann vtecmatze nur zustimmen!

Besser konnte es gar nicht passen. Hatte gestern im Dienst einen Golf III mit natürlich getönten Frontseitenscheiben. Er hatte sie nicht eingetragen und in der ABE stand ja das sie nicht an die Frontseitenscheiben dürfen. Also wäre der Fall klar, BE erloschen. Weil aber noch mehr nicht stimmte (Rad,Reifen, Sonderlenkrad, Fahrwerk usw.) hab ich ihm die Wahl gelassen, gleich zu DEKRA, oder ich stell das Auto sicher und dann bring ich es zur DEKRA.

Also gleich zum Prüfer gefahren und Gutachten erstellen lassen. Auto durfte danach natürlich nicht weiterfahren.

Dann hab ich den Prüfer zu den ganzen Folien befragt. Es gibt keine Tönungsfolie die an den Frontscheiben erlaubt ist! Wenn ein Prüfer diese Folien eintragen sollte, setzt er sich über gesetzliche Bestimmungen hinweg. Die ABE´s sind bindend, das bedeutet, die BE erlöscht trotzdem. Und mir wurde geraten auf jeden Fall den Prüfer anzuzeigen, auch wenn er von der DEKRA ist :). Dann werden die Gutachten zurückgezogen und die Folien müssen entfernt werden. Die OWI wegen erloschener BE folgt auch.

Fazit: Tönungsfolie vorne geht nicht! Und der fachkundige Polizist wird seine Maßnahme durchziehen.

Man darf nur solche einbruchshemmenden Folien aufkleben, wenn es die ABE zulässt.

Hi, mit Folie ist es natürlich untersagt.

Schau mal bei www.glastone.de rein die haben eine recht gute Seite und regeln das auch mit dem TÜV.

@sylvester:

ist jetzt nichts persönliches gegen dich, aber bitte verbreite hier nicht solche gerüchte wenn du nicht wirklich ahnung davon hast!!! kannst nicht von deinem einzelfall auf eine regel schließen! und ganz sicher nicht im fall der tönungsfolien weil es da GANZ KLARE REGELUNGEN GIBT!!!!

mal abgesehen davon dass tüv und dekra überhaupt nix legalisieren können durch ne eintragung!!! völliger blödsinn! ob legal oder illegal steht schon vorher fest, nur wird dann eben ein legales teil, veränderungen etc.... durch ne eintragung auch erst wirksam!! aber illegale teile werden doch durch ne eintragung nicht wirksam- schwachsinn!!

fakt: es sind WEDER tönungsfolien, NOCH lackieren, fluten, bedampfen, sprayen oder sonstige abdunklungen an vorderen seitenscheiben im nachhinein erlaubt!!!! FAKT!!!!

stimmt. verboten ist es definitiv.

kennt jemand von euch eine gesetzeslücke??

ausländisches kennzeichen ( holland)

angeblich auch bei lichtallergien- aber habe noch keinen gesehen der das wirklich amtlich hatte

Da wir das rechtliche nun durch haben, durfte doch jetzt fest stehen, dass hier der Tuningspass aufhört und die Gefährdung beginnt.

Ich finde getunte Autos gut und schaue mir diese gerne an (vor allem im Dienst). Solange alles den Vorschriften entspricht, gibt es oft anregende Gespräche mit den Besitzern.

Bei Gefährdung und absichtlichen Versuchen Vorschriften zu umgehen hört der Spass aber auf. Wer sein Auto umbauen will, muss eben die nötigen Abnahmen bringen und die Vorschriften einhalten, dass dann immer noch genug drin ist sieht man doch oft genug.

Nachzulese in ADAC-Zeitung 10/99

 

Eh noch mehr Halbwissen verbreitet wird hab ichs nachgeschlagen:

Folien sind dann erlaubt, wenn für diese eine amtliche Bauart-Genehmigung vorliegt. Das kann man dann entweder bei TÜV und DEKRA in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder hat eine Kopie der Papiere dabei. Diese Regelung ist seit 1986 in Kraft.

Quelle: ADAC Motorwelt 10/1999 ; Seite 114

Wer immer noch der lächerlichen Ansicht ist, die liebe Polizei kann ein Auto mit Folien an der Scheibe stillegen, dem schick ich gerne eine Kopie.

 

Gruesse J

Re: Nachzulese in ADAC-Zeitung 10/99

 

Zitat:

Original geschrieben von Sylvester23

Eh noch mehr Halbwissen verbreitet wird hab ichs nachgeschlagen:

Folien sind dann erlaubt, wenn für diese eine amtliche Bauart-Genehmigung vorliegt. Das kann man dann entweder bei TÜV und DEKRA in den Fahrzeugschein eintragen lassen oder hat eine Kopie der Papiere dabei. Diese Regelung ist seit 1986 in Kraft.

Quelle: ADAC Motorwelt 10/1999 ; Seite 114

Wer immer noch der lächerlichen Ansicht ist, die liebe Polizei kann ein Auto mit Folien an der Scheibe stillegen, dem schick ich gerne eine Kopie.

 

Gruesse J

@sylvester23

Das ist ja erst mal richtig. Es gibt aber keine Folien die für die Front-/ Seitenscheiben vorn erlaubt sind. Und das steht jedes Mal explizit in der Bauartgenehmigung (ABE). Sollte es doch eine erlaubte Folie geben, so wäre das neu. Also verbreite hier selber kein Halbwissen, ich denke mich sehr gut mit dem Thema auszukennen, da es meine tägliche Arbeit ist. Solltest du zufälligerweise mal eine ABE in die Hand bekommen, steht dort sinngemäß „Diese Folien sind erlaubt für Scheiben, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind“ und das sind alle Scheiben, außer der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben.

Wer nicht nur die Hälfte liest ist klar im Vorteil. Bis jetzt hast du nur rechtliche Unwahrheiten verbreitet. Was das eintragen illegaler Weise durch den Prüfer angeht, empfehle ich dir § 271 StGB.

Re: Re: Nachzulese in ADAC-Zeitung 10/99

 

[@sylvester23

Das ist ja erst mal richtig. Es gibt aber keine Folien die für die Front-/ Seitenscheiben vorn erlaubt sind. Und das steht jedes Mal explizit in der Bauartgenehmigung (ABE). Sollte es doch eine erlaubte Folie geben, so wäre das neu.

Hallo Bratislav,

so neu ist das garnich. Es gab Folien von der Firma "G-Tone", die durften auf die vorderen Seitenscheiben geklebt werden, und das MIT ABE! Tönung lag bei 10%. War ein riesiger Artikel in einem TuningMag, weiss allerdings nich mehr, welches es war. Ob es die noch gibt, weiss ich auch nich.

mfg Tony

Alle, die meinen es gibt keine Folien für Fahrerseite, empfehlen ich Freitag oder Samstag Nachmittag einmal aus Richtung Speyer nach Landau zu fahren. Letzte Woche sind mir 2(!) Fahrzeuge begegnet. Die in Dt. zugelassenen Privat-Fahrzeuge der Amis haben oft die Scheiben richtig dunkel.

Zum nicht alles lesen: Ich habe den kompletten Artikel nur zusammengefasst, es ging als Leserfrage -und auch hier war die Frage- ob Folien zur Tönung an Scheiben erlaubt sind und die Antwort war eindeutig ja - ohne Einschränkung nur hinten oder sonstiges, wenn diese amtlich zugelassen sind.

Das es Unterschiede im Tönungsgrad gibt ist wohl jedem klar, aber als Anmerkung mir wurde letztens eine getönte Frontscheibe angeboten, zwar schwach-aber getönt.

Gruesse J

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