Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?

Ford

Hi zusammen!

Hätte da ne Frage.....

Ist das Anbrigen einer Tönungsfolie auf der Fahrer- und Beifahrerseite erlaubt?

Habe an der Heckscheibe und an den hinteren Seitenscheiben eine Foliatec-Silberreflextönungsfolie sauber angebracht und nun wollte ich einen besseren "Kontrast" mit dem bekleben der vorderen Seitenscheiben erzielen.
Es kann eventuell auch eine normale blaue Folie sein.

Ist es ohne Einschränkungen bzw ist es überhaupt erlaubt?
Sagt mal was,plz

47 Antworten

@sylvester23

Was bedeutet denn zugelassen? Hattest du den Fz Schein bzw. die ABE in der Hand, oder hatten sie nur ein Kennzeichen mit Plaketten? Dann kann die BE immer noch erloschen sein, weil sie gegen Bestimmungen verstoßen.

Zu deinem Artikel: Pauschal zu sagen, dass Folien an den Scheiben erlaubt sind, wenn die Bauartgenehmigung vorliegt und daraus zu schlußfolgern, dann dürfen auch die vorderen Scheiben getönt werden ist eben falsch und nicht alles was dir angeboten wird ist legal. Oder war es eine originale Scheibe vom Hersteller? Meine Scheiben sind auch leicht getönt, aber nicht mittels Folie, sondern serienmäßig, das ist der feine Unterschied.
Könnte hier gleich um die Ecke alle Scheiben tönen lassen, mittels Tauchverfahren. ABE gibts aber nur für hinten.

Um es nochmal klar zu stellen: Folien an den Scheiben sind nur erlaubt wenn eine Bauartgenehmigung vorliegt und alle Anbauvorschriften und Bedingungen der Bauartgenehmigung befolgt werden.
Alle Folien welche mir bis jetzt begegnet sind, waren für die vorderen Scheiben verboten (steht in der Bauartgenehmigung). Laut Prüfer gibt es keine mehr, dass es mal welche gab, wie Maniac schreibt, will ich nicht abstreiten. Hatte schon mal eine Folie gesehen, welche kaum getönt war (vielleich 5-max 10%), konnt man nur an dem Rand bei runtergelassener Scheibe erkennen, trotzdem stand in der ABE, dass sie nicht an die vorderen Scheiben darf.

Eigentlich wurde das Thema jetzt schon genug durchgekaut. Also schreib wieder, wenn du eine Bauartgenehmigung gefunden hast, welche das Anbringen genehmigt. Meine Anzeigen gingen jedenfalls ALLE durch und wie mir die DEKRA berichtete, mußte ein Prüfer aus Berlin alle seine Gutachten aus o.g. Grund zurücknehmen und nennt sich jetzt nicht mehr amtich anerkannter Sachverständiger.

"Um es nochmal klar zu stellen: Folien an den Scheiben sind nur erlaubt wenn eine Bauartgenehmigung vorliegt und alle Anbauvorschriften und Bedingungen der Bauartgenehmigung befolgt werden. "

Damit hast du genau das wiederholt, was ich geschrieben hab. Es ist also nicht verboten. Im Gegenteil, es ist eine Regelung für eine völlig legale Lösung vorhanden. Und das war die Frage:

Sind Tönungsfolien erlaubt?

Wenn sie eine Genehmigung besitzen - ja. Auf deutsch die Aussagen, das es definitiv nicht erlaubt ist, ist schlicht FALSCH !

Und nur, dass Dir kein Anbieter bekannt ist, heißt nicht, dass es keinen gibt. Aber, vielleicht ist das eine Marktlücke.

Gruesse und ich liebe Euch alle- vor allem nehmt nicht alles so verbissen...
Juhu

P.S.: Zu deinen Anzeigen fällt mir noch ein, dass mir als Arch. damals schon im Stud. beigebracht wurde, dass man für solche Fälle immer einen gepackten Koffer im Schrank hat. Wenn man mehr Geld hat auch noch das Blankticket nach Brasilien.

Ein Freund von mir fährt ein RS 2000 bei dem hat er sich hinten alles doppelt verspiegelt,sprich Du kannst nicht rein schauen. Nun hat er sich vorn auch alles verspiegelt zwar nur leicht aber verspiegelt. Du Polizei hat ihn angehalten wobei er nur sagte das daß so gehört vorne halt vom Werk aus. So kam er bisher immer durch damit. Denn die Bullen wissen das auch nicht genau und halten es für normal. da es hinten dunkler ist als vorn.

Zitat:

Original geschrieben von Rs Escort


Ein Freund von mir fährt ein RS 2000 bei dem hat er sich hinten alles doppelt verspiegelt,sprich Du kannst nicht rein schauen. Nun hat er sich vorn auch alles verspiegelt zwar nur leicht aber verspiegelt. Du Polizei hat ihn angehalten wobei er nur sagte das daß so gehört vorne halt vom Werk aus. So kam er bisher immer durch damit. Denn die Bullen wissen das auch nicht genau und halten es für normal. da es hinten dunkler ist als vorn.

verstoße ich jetzt gegen die foren-regeln wenn ich das mit dem wort "hirnverbrannt" beurteile??

irgendwann kommt er an einen polizisten der nicht blind ist und sich auskennt, dann gibts MEGA ärger...

oder er hat richtig pech und hat nen unfall und muss sein auto vom gutachter inspizieren lassen...

dann wäre alles zu spät für den "kollegen" und er dürfte wohl lange lange zeit abbezahlen...

zum thema folie für vorne ?

ES GIBT KEINE TÖNUNGSFOLIE FÜR VORNE!! eine "klare" folie besitzt bereits eine tönung durch das polyester von ca. 10-15%

also wenn jemand ne TÖNUNGSfolie mit 5-10% anbietet, ist das eigentlich betrug- da da definitiv 0% tönung vorhanden sind.

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Ist es mein PROBLEM????

Langsam kommt ihr ein bisschen vom Thema ab, oder? Wir haben festgestellt, dass das Tönen der vorderen Scheiben keinesfalls erlaubt ist und wer trotzdem damit rumfährt oder meint er hätte das eingetragen bekommen oder drauf spekuliert, dass die Polizei das durchgehen lässt, der erzählt entweder ziemlichen Mist oder gehört aufgrund seiner Einstellung zur Sicherheit seiner selbst und vor allem der anderen Verkehrteilnehmer definitiv NICHT auf die Straße. Ach ja, ihr könnt ja mal eure Betriebserlaubnis für die Folien an vorderen Scheiben einscannen oder ein Bild von eurem Auto machen und das hier posten...wär mal ganz interessant...im Gegensatz zu den fetten Sprüchen die hier kommen.

Genau das ist ja der witz, es ist eben nicht ausdrücklich verboten. auch wenn es vielleicht keine folien gibt etc., aber unsere liebe gesetzgebung sagt, dass es eben eine zulassung gibt. ob die jemand erfüllen kann oder nicht, nein besser ob sie jemand erfüllt oder nicht, es steht nicht geschrieben: "ist verboten, es sei denn.." sondern" ist erlaubt, unter der bedingung...." (wichtiger unterschied, denn es ist kein verbot, sondern eine genehmigung unter einschränkungen)

die entsprechende antwort, die der adac auf die frage, ob folien an scheiben erlaubt sind (es ging um die sichtflächen), gegeben hat, scanne ich gern ein.

egal, ich weiss, ihr glaubt es nicht, wer sich von der realität überzeugen will, dem kann ich hier eine freiwerdende wohnung empfehlen und 20-30 km weiter, ein Liegestuhl und es gibt reihenweise getönte vordere Seitenscheiben-die könnt ihr dann alle anzeigen. naja, leider kann ich den schluss nicht mehr verfolgen. Also, wer den text lesen will, es dauert etwa mit der antwort.

Gruesse und hört endlich auf so verbissen zu sein
J

Es wird definitiv genug Polizisten geben, bei denen man mit einer Ausrede durch kommt, aber Pech wenn sich einer auskennt.

@Sylvester

Wenn es für etwas keine Genehmigung gibt, die man aber zwingend brauch. Ist es doch verbten, oder???

Es ist nämlich verboten ohne Betriebserlaubnis ein Fz in den öffentlichen Verkehr zu bringen. Nehme ich nun ein paar Änderungen vor, z.B. an den Scheiben, Fahrwerk, Lenkung usw. erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Bauartgenehmigung bzw. eine Abnahme führen dann wieder zu Erlangung dieser BE. Aber somit wären die Scheibenfolien vorne immer noch verboten, da gegen die einschlägigen Bestimmungen der StVZO verstoßen wird, (siehe auch §§ 19, 22ff StVZO und im besonderen: § 40 StVZO Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben.

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

...

Deine ADAC Antwort ist also nicht falsch, aber nicht auf diesen Topic passend. Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

OK, Folien gibt es derzeit nicht, ich geb mich geschlagen-mal sehen, was die Angleichung der EU-Gesetzgebung da in Zukunft bringt,
ABER:

eine Tönung ist lt. ECE43 für die Frontscheibe bis 25% und für die vorderen Seitenscheiben bis 30% (!) erlaubt, Achso 2.mal lesen: Eine Resttransmission der Frontscheibe 75%, vordere Seitenscheiben 70% muss erhalten bleiben. Klare Scheiben haben eine Abdunkelung ca. 8% (Quelle Bundesverband Auto-Glas ), also getönte Scheiben kaufen.

Witzig ist, das Folien derzeit meisst, abgewiegelt werden, (richtig) wegen dem Bruchverhalten (Insassenschutz und Zugänglichkeit bei Rettung), aber es zugelassene einbruchshemmende Folien gibt. (Bevor Ihr losprügelt : zugelassen auf ungetöntes Glas und TÜV-Abnahme, die korrekten Einbau bestätigt, notwendig!). Rechtlich gibt es derzeit lediglich eine Stellungnahme zur Auslegung der Richtlinie vom KBA. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie nicht verboten sind, aber eine Genehmigung sehr schwierig werden dürfte, wegen obigen Argumenten.

Wie gesagt, abwarten, was uns die EU noch alles bringt, da unsere grünen Polizeiautos ja auch demnächst zunehmend blau werden...

Stillegen wegen illegaler Scheibenfolie ist übrigens Quatsch. Laut Masznahmenkatalog: „Mängelschein“ mit Vorstellungstermin, 3 Punkte, 50€. In Bayern wurde das Stilllegen mal probiert, aber nachträglich festgestellt, dass es unangemessen war.
Übrigens hab ich einem anderen Forum (hab leider den Link nicht gespeichert) eine gescannte Ausnahmereg. des KBA gefunden, wo in einem 7'er alle Scheiben (ausser Front) richtig dunkel waren und wenn ich so täglich schaue, scheint die Ausnahme öfter verteilt zu werden.
Auf der HP vom BVA ist eine Frage zu lesen, wonach einer Frau bei Polizeikontrollen gesagt wurde es ist eine Grauzone,aber nicht verboten und ein anderer PM auf Illegalität hingewiesen hat- denn sie wissen nicht was sie tun...

Gruesse J

Sylvester hat recht, das Tönen der Frontscheibe (ist ja auch eine vordere Scheibe) ist erlaubt! Mit einem Blendstreifen! Der darf maximal 25% der Sichtfläche betragen, nicht jedoch mehr als 0,1 m². Vielleicht gilt das ja auch für eure Seitenscheiben vorn 🙂 Das mag ja dann lustig aussehen.

Aber nein, bitte nicht ernst nehmen. Und wir sind auch gar nicht verbissen, Sylv., wir wollen nur dass du uns hier im Forum erhalten bleibst und dich nicht tot fährst weil du aus deinem Auto nicht mehr rausgucken kannst und irgendwo gegen fährst....

Grüße!

PS: Schonmal probiert, eine mit Folie (darum gehts ja hauptsächlich) getönte Scheibe ein paarmal hoch- und runter zu kurbeln? Aber das machen ja deine Bekannten nicht...die haben bestimmt Klima...

Zitat:

Original geschrieben von gizzmo|bug


Sylvester hat recht, das Tönen der Frontscheibe (ist ja auch eine vordere Scheibe) ist erlaubt! Mit einem Blendstreifen! Der darf maximal 25% der Sichtfläche betragen, nicht jedoch mehr als 0,1 m². Vielleicht gilt das ja auch für eure Seitenscheiben vorn 🙂 Das mag ja dann lustig aussehen.

Aber nein, bitte nicht ernst nehmen. Und wir sind auch gar nicht verbissen, Sylv., wir wollen nur dass du uns hier im Forum erhalten bleibst und dich nicht tot fährst weil du aus deinem Auto nicht mehr rausgucken kannst und irgendwo gegen fährst....

Grüße!

PS: Schonmal probiert, eine mit Folie (darum gehts ja hauptsächlich) getönte Scheibe ein paarmal hoch- und runter zu kurbeln? Aber das machen ja deine Bekannten nicht...die haben bestimmt Klima...

Richtig gesagt. Aber das Tönen der Fahrer u. Beifahrerscheibe ist auch erlaubt, solange es sich um eine "Farblose Folie" handelt. Sprich, sie muß klar sein und darf nur einen leichten "milch touch" oder "silber Touch" haben und muß min. 70% Lichtdurlässig sein.

Zitat: Ausnahme: SECURLUX® in Verbindung mit Klarglas oder zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat.

Habe selber eine solche Silberfolie an beiden Seiten meines Chrysler Voyager 3,3 ES US-Import drin mit 75% Durchlässigkeit. Die Abnahme und Eintragung verlief ohne Probleme.....und es sieht echt geil aus zu den restlichen Scheiben die Tief-Schwarz sind.

PS: schaut doch mal genau hin wenn euch mal ein "Hummer" entgegen kommt.

Hi...

@ dr-dolittle :

Dir ist aber schon aufgefallen, dass dieser Thread 6 Jahre alt ist?

MfG Karsten 🙂

Zitat:

Original geschrieben von KarstenClio


Hi...

@ dr-dolittle :

Dir ist aber schon aufgefallen, dass dieser Thread 6 Jahre alt ist?

MfG Karsten 🙂

jep...aus diesem Grund, weil dieses Thema sofort bei den Suchmaschinen auftaucht und nichts neues drinsteht.

Hallo...

also ich denke es ist durchaus sinnvoll die Scheiben rundum ( bis auf Frontscheibe ) zu toenen.

Ich persoenlich habe nie Probleme damit gehabt auch bei nacht zu fahren.

wer mit getoenten Scheiben in der Nacht nicht fahren kann, der sollte eventuell darueber nachdenken, das Auto ganz stehen zu lassen.

Gruesse

The Moose 

Es ist ja auch so das du mittlerweile US importe die vorne zu sehr getönte Scheiben haben umrüsten musst!!

Sonst ist das auch alles richtig und korrekt !1Nur mal ehrlich ich finde es schon ne frechheit das Wenn einer vom Team Green der Meinung ist das ist so net richtig dann kann er handeln habe das selber schon erlebt! und nicht nur einmal !!! Für Orginal Spoiler Mängelkarten bekommen weil der in wagenfabe lackiert war usw.usw. Die beste Mängelkarte war für nen Auspuff aber net weil der zu laut war oder so nee weil wenn ich nen Fahrwerk drin habe darf ich kein sportauspuff mehr fahren war die aussage ( zur info war nen orginal pott mit nem Rohr draufgeschweißt !! Ich sag euch manche machen das nur aus schickane !! aber nun gut schaut euch manche mit ihrem Flex,Lasier und Sprürdosentunning an !! Und dann soll das alles mit ABE sein ( ein hoch auf nen guten Scanner) .

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