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Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?

Themenstarteram 24. Oktober 2002 um 11:52

Hi zusammen!

Hätte da ne Frage.....

Ist das Anbrigen einer Tönungsfolie auf der Fahrer- und Beifahrerseite erlaubt?

Habe an der Heckscheibe und an den hinteren Seitenscheiben eine Foliatec-Silberreflextönungsfolie sauber angebracht und nun wollte ich einen besseren "Kontrast" mit dem bekleben der vorderen Seitenscheiben erzielen.

Es kann eventuell auch eine normale blaue Folie sein.

Ist es ohne Einschränkungen bzw ist es überhaupt erlaubt?

Sagt mal was,plz

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47 Antworten

im vorderen Bereich absolut untersagt!! Ist aber auch logisch! Allein die Tatsache, das du selbst, im Dunklen Radfahrer oder Fußgänger nicht mehr rechtzeitig erkenen kannst, spricht wohl für das Verbot!!

Themenstarteram 25. Oktober 2002 um 6:22

Erstmal danke für die Antwort.

Ich meinte eigentlich ne Folie, die nicht so dunkel ist. Es gibt auch Folien die (weiß jetzt nicht genau) z.B. 80% Lichtdurchlässigkeit haben und nur leicht mit Blau "angehaucht" sind. Die meinte ich, nicht die Silberreflex.

Aber die ist wahrscheinlich von dem besagtem Verbot auch betroffen, oder?

Hi,

soweit ich weiß, ist das Bekleben mit Folie dort gänzlich verboten. Es gibt aber die Möglichkeit die Scheiben zu bedampfen. Das ist dann auch im Sichtbereich (also vordere Türen) erlaubt. Allerdings nur bis 30% (?) oder so. Also nicht wirklich viel, aber wer kann das kontrollieren...

Hi,

also Folien sind generell vorne verboten, nicht nur wegen der Tönung, sondern auch wegen dem Splitterverhalten. Steht auch immer ausdürcklich in den ABEs.

Das mit dem bedampfen geht technisch und auch preislich, es gibt aber noch keine TÜV Zulassung für die Front-/vorderen Seitenscheiben.

Aber wenn, dann ist jede Scheibe mit einem Siegle versehn, das stärkere Tönung verhindert. Es erfolgt dann durch den TÜV eine Abnahme mit Lichtduchlässigkeitsmessung.

Getönte Vorderscheiben fahlen jedem Polizisten auf und werden gerne kontrolliert. Also lieber Finger weg von illegalen Sachen.

Zum bedampfen www.keinefolie.de

Hallo,

zum Thema getönte Seitenscheiben kann ich nur folgendes Sagen:

Gesetzliche Verbote können durch Behördliche Genehmigungen ausgehebelt

werden. Wenn also die Straßenverkehrsbehörde den Umbau gesehen und genehmigt

hat kann eine andere Behörde ( Polizei ) daraus keinen Strick drehen.

Eine andere Behörde kann nur dann an den Halter oder Fahrer herantreten,

wenn die Genehmigung illegal erworben worden ist.

Selbst wenn eine Behörde anderer Meinung ist als die Beamten (Polizei),

müssen sie erst die erteilte Genehmigung zurückziehen.

Wenn also ein Polizist meint, daß die eingetragenen Scheiben verboten sind, hat er zwar im Sinne des § STzVo...schlag mich tot, recht, aber er hat keine Chance zu veranlassen, daß Du die wieder rausbauen mußt..hehehe, ist mir

nämlich passiert. Der P* hat sich mein Kennzeichen notiert mit der Bemerkung das er das nachprüfen wird und wenn nichts nachkommt hätte sich das für mich erledigt....ich habe nie wieder was von ihm gehört :-)

Aber, das ganze gilt für bereits _eingetragenen_ getönten vorderen Seitenscheiben.

Was ich noch sagen wollte ist, daß zwar getönte Scheiben

cool aussehen, aber im Dunkeln hast Du wirklich Probleme

bei Kurvenfahrten nicht doch irgendein Fahrradfahrer oder

Fussgänger zu übersehen. Und wenn Du dann einen

mitnimmst, bekommst Du, ob eingetragen oder nicht, mit Sicherheit eine Mitschuld.

Also ich fahre im Dunkeln nicht mit komplett geschlossenen

Scheiben..einfach zu gefährlich. Aber ich habe ja noch ein

Zweitfahrzeug ;-)

Zitat:

Original geschrieben von bayer04lev

Hallo,

zum Thema getönte Seitenscheiben kann ich nur folgendes Sagen:

Selbst wenn eine Behörde anderer Meinung ist als die Beamten (Polizei),

müssen sie erst die erteilte Genehmigung zurückziehen.

Wenn also ein Polizist meint, daß die eingetragenen Scheiben verboten sind, hat er zwar im Sinne des § STzVo...schlag mich tot, recht, aber er hat keine Chance zu veranlassen, daß Du die wieder rausbauen mußt..hehehe, ist mir

nämlich passiert. Der P* hat sich mein Kennzeichen notiert mit der Bemerkung das er das nachprüfen wird und wenn nichts nachkommt hätte sich das für mich erledigt....ich habe nie wieder was von ihm gehört :-)

Aber, das ganze gilt für bereits _eingetragenen_ getönten vorderen Seitenscheiben.

Da sieht man wieder, dass die Bürger die Gesetze nur zur Hälfte kennen. Du magst mit der subsidären Zuständigkeit recht haben, da hat zuerst die Strassenverkehrsbegörde die Hand drauf. Was aber für das Gefahrenabwehrrecht nicht gilt. Ist der Polizist also der Meinung, dass hier eine konkrete Gefahr besteht, bleibt das Auto stehn! Bzw. kann sichergestellt werden und einem 3. Gutachter vorgeführt werden. Diese Kosten trägst du dann. Der Beamte muß den ***** in der Hose haben das durchzusetzen und alles ordentlich begründen. Der Gutachter, weclher die vrodern getönten Scheiben abgenommen hat, bekommt dann auch noch einen übergezogen!

Hallo,

das wirkliche Problem ist nicht die Polizei oder ein Amt. Kommt es zu einem Unfall, bei dem z.B. ein Fussgänger angefahren wurde, kann euch so eine Folie zum Verhängnis werden. Nach einem schweren Unfall werden die Fahrzeuge sehr genau auf Mängel untersucht. Wird eine Folie festgestellt und diese mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht, könnt ihr sicher sein, dass die Versicherungsleistungen gekürzt werden. Ein Verkehrsunfall mit einer schweren Körperverletzung verursacht mit Leichtigkeit (Sachschäden/Spitalaufenthalt/ REHA/Arbeitsausfall usw.) Folgekosten von mehreren 10'000 Euro. Wenn die Versicherung davon nur 10 Prozent kürzt........

Gruss aus der CH

getönte Front- u. Seitenscheiben

 

Eben von einem Urlaub auf den Philippinen zurückgekehrt - dort ist es nämlich erlaubt - was aber kein Wunder ist, denn durch die Hitze wäre es sonst in den Autos (ohne Klimaanlage) nicht auszuhalten und selbst die, mit Klimaanlage würde diese wohl auf Hochtouren laufen müssen.... ABER - ich kann mich der schon geäusserten Meinung nur anschliessen - bei NACHTFAHRTEN kann ich nur sagen - na MAHLZEIT! Mir jedenfalls, hat es dort bei Nachtfahrten die Haare zu Berge stehen lassen... glatter Blindflug - vor allem überland - ob hierzulande erlaubt oder nicht - unter hiesigen Verhältnissen kann ich nur sagen - Hände weg davon - ist ein unnötiger Unsinn. Du gefährdest DICH und ANDERE.

Trotzdem,

in dem Moment wo es der TÜV für legal erklärt in Form von Abnahme-kann die Polizei anderer meinung sein, wie sie wollen und eine einzelner P. erst recht, ist es erlaubt. Sind unsere Ordnungshüter anderer Meinung müssen Sie das beweisen, und auch erst mal für ein gutachten bezahlen. Ist es dann wirklich nicht legal-was übrigens dann gerichtlich festgestellt werden muss, denn die polizei wäre in so einem fall nur beweislieferant - bezahlt sämtliche kosten der erste TÜV-Prüfer, denn der hätte ja ein falsches gutachten ausgestellt, aus welchen dann kosten für rückbau, gegenerisches gutachten etc. entstanden wären.

sinn oder unsinn mal dahingestellt, erst beweist du, dass es legal ist, was durch ein tüv-gutachten geschehen kann, ab diesem punkt ist die beweislast umgekehrt.

ich hab was ähnliches mal mit meinem ersten auto durch, war zwar keine tönungsfolie, aber ein umbau. seit dem hab ich immer alle abe's dabei, auch wenn teilweise darauf hingewiesen wird, dass man das mit eingestanzten nummern nicht braucht. aber auto stilllegen ist völliger schwachsinn, solang nicht an ort und stelle nachgewiesen werden kann, dass du was am auto hast ohne abe, TÜV bzw. Briefeintragung.

immer dran denken unschuldig, bis zum beweis der schuld-auch in diesem fall.

Guesse J

P.s. persöhnlich finde ich tönungsfolien nicht gerade von gestalterischem vorteil für ein auto.

Meine Meinung!

 

Also ich kann nur sagen ich bin in America mal in so einem auto voll verdunkelte Scheiben rund ums auto gefahren das ist es erlaubt aber ich kann nur sagen HORROR das war die schlimmste Fahrt meines Lebens. Du siehst so gut wie nichts und kannst nur erahnen wo die Fahrbahn ist oder auch nicht! Geschweige denn das dir auffallen würde das da jemand über die Straße läuft oder so!

Ich würde nicht behaupten das die Polizei dein Fahrzeug nicht stilllegen kann wenn sie denn eindruck hat da stimmt was nicht oder es ist eine gefährdung anderer gegeben. Da kannst du deine Papiere vorlegen solange du willst aber die Jungs sitzen am längeren (Kenne selber genug Polizisten aus meinem Umfeld) hebel und wenn du protestierst so laut du willst werden Sie es noch eher machen!

Ich würde die Finger davon lassen sollte irgendwas Passieren Unfall groß oder Klein schrame oder bagatelfall ist scheiß egal wenn deine Versicherung das mitbekommt dann hast du umsonst gezahlt und die sagen dir pech gehabt zahl mal schön selber! Da kann ich mich denn Meinungen der anderen nur anschließen!

Gruss Shelby.

Irrtum!

ist es abgenommen und eingetragen ist es legal. und da wir zum glück in dt. sind ist der hebel der polizei sehr sehr kurz.

erst müssen sie dir beweisen, dass es illegal ist und dann ist dir gegenüber wieder der prüfer dran der es mal abgenommen hat. es kann nur etwas still gelegt werden, wenn gefahr in verzug ist und das ist mit einer tüv abnahme ja absolut nicht gegeben. übrigens gilt genau dies auch für die versicherung. du hast keinen schutz, wenn du etwas nicht eingetragen hast und dadurch deine betriebserlaubnis erlischt oder du grob fahrlässig handelst, in diesem fall hättest du aber deiner sorgfaltspflicht mit der abnahme genüge getan.

ich spreche hier den unsinn von tönungsfolieb nicht ab, es geht nur um die rechtslage.

gruesse J

Wenn der Polizist der Meinung ist, es liegt eine Gefährdung nach § 19 II StVZO vor, fährt das Auto auch mit eingetragenen Scheiben keinen Meter weiter. Er hat das Recht gefahrenabwehrend zu handeln und das notfalls auch nach dem jeweiligen Polizeigesetz. Ich spreche hier nicht von 10% Tönungen oder sonstigen, sondern augenscheinlich verkehrsgefährdenden Umbauten/ abgedunkelten Scheiben. Eintragungen interessieren dann vor Ort einen Scheiss, der Verdacht muß begründet werden und dann wird das Auto zur Beweissicherung eingezogen und einem unabhängigen Gutachter vorgeführt.

Die Gefahr im Verzuge besagt nur, dass die Polizei draußen handeln kann, weil eben kein unabhängigier Prüfer vor Ort ist.

Ist doch genauso wenn sich irgendwelche Spinner die Autos so tief legen, dass die Reifen am Kotflügel schleifen. Sind diese Spuren sichtbar, kann das Fahrwerk 10mal eingetragen sein, egal Gefährdung liegt vor.

So ist es!

 

Bratislav dem ist nichts mehr hinzuzufügen die Polizei sitzt wie gesagt am längeren Hebel und wenn die sagen ist nicht, dann ist das auch nicht!

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