ForumFord
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?

Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?

Themenstarteram 24. Oktober 2002 um 11:52

Hi zusammen!

Hätte da ne Frage.....

Ist das Anbrigen einer Tönungsfolie auf der Fahrer- und Beifahrerseite erlaubt?

Habe an der Heckscheibe und an den hinteren Seitenscheiben eine Foliatec-Silberreflextönungsfolie sauber angebracht und nun wollte ich einen besseren "Kontrast" mit dem bekleben der vorderen Seitenscheiben erzielen.

Es kann eventuell auch eine normale blaue Folie sein.

Ist es ohne Einschränkungen bzw ist es überhaupt erlaubt?

Sagt mal was,plz

Ähnliche Themen
47 Antworten
am 25. März 2010 um 6:46

Hallo....

 

 

wenn ich vom Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung bekomme und begruenden kann, warum ich vorne eine Scheibentoenung brauche, dann darf man die auch anbringen. Wenn man die Ausnahmegenehmigung nicht bekommt, dann darf ich sie eben nicht anbringen. Deshalb heisst es ja auch AUSNAHMEGENEHMIGUNG. Das Schreiben kostet 80 Euronen und muss zu den Fahrzeugpapieren.

 

The Moose

hallo

ich wahr gestern mit meine fiat bravo ein bischen ruhmfahren dann hatt mich die polizei angehalten ich musste 300Euro bezahlen und ich musste die tönung fornen weg machen

gibt es eine genemiehgung für fornen

am 27. Juli 2011 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von Bratislav

Da sieht man wieder, dass die Bürger die Gesetze nur zur Hälfte kennen. Du magst mit der subsidären Zuständigkeit recht haben, da hat zuerst die Strassenverkehrsbegörde die Hand drauf. Was aber für das Gefahrenabwehrrecht nicht gilt. Ist der Polizist also der Meinung, dass hier eine konkrete Gefahr besteht, bleibt das Auto stehn! Bzw. kann sichergestellt werden und einem 3. Gutachter vorgeführt werden. Diese Kosten trägst du dann. Der Beamte muß den ***** in der Hose haben das durchzusetzen und alles ordentlich begründen. Der Gutachter, weclher die vrodern getönten Scheiben abgenommen hat, bekommt dann auch noch einen übergezogen!

das ist völlig richtig und gilt auch für felgen, die zu weit herausstehen u.ä. beliebte tuningspielereien. in diesem forum wird man sich mit der richtigen rechtsauffassung nicht durchsetzen können, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. der wunsch ist vater des gedankens u. die logik, einmal stempel drauf = freifahrtschein, ist gängig.

aber sie stimmt nicht. fälschlicherweise eingetragene änderungen, ob durch irrtum, wohlwollen oder schlampigkeit sind weiterhin illegal. sie können jederzeit nachkontrolliert und widerrufen werden, veranlast durch polizei, ordnungsamt oder prüforganisationen. aber auch wenn die eintragung noch besteht wird im falle eines falles, z.b. einem schweren unfall, wo vermutete schlechte sicht ursächlich sein könnte, einen die volle härte des gesetzes treffen. die begutachtung des fahrzeugs entdeckt die folie und stellt sie als unzulässig fest. eine eintragung interessiert nicht, unwissen schützt vor strafe nicht. somit wird die schuldfrage sich um diesen punkt drehen und selbstverständlich wird der kasko-versicherungsschutz entfallen sowie eine volle privathaftung für alle fremdschäden entstehen. zudem wird es noch ordnungsrechtliche und ggf. strafverfahren geben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Tönungsfolie an Fahrerseite erlaubt?