Tönen der vorderen Scheiben?

BMW 3er E46

Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich habe mal gehört dass man die vorderen Seitenscheiben bis 10 oder 20% tönen drf!
Weiß hier jemand ob das stimmt, und wie es dann mit der Windschutzscheibe aussieht??!!??

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


das bekleben oder tönen ist erlaubt ABER nur bis zu einem gewissen grad...und der wird schon durch die originalverglasung gedeckt....

Und dadurch hat sich das Thema eh erledigt😁

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Rhader


hi erstmal ,

generell soll das ja verboten sein , aber hier fährt einer rum mit ner amerikanischen karre und da hat er sogar die spiegelfolie eintragen lassen als " Splitterschutzfolie " !!!!!!!

amerikanische nummernschilder? Dann sind das 2 paar schuhe 😉 Die dürfen das 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rhader


...aber hier fährt einer rum mit ner amerikanischen karre und da hat er sogar die spiegelfolie eintragen lassen als " Splitterschutzfolie " !!!!!!!

Fahrzeuge von Bediensteten der USA unterliegen nicht dem deutschen Zulassungsrecht.

Scheibentönung ohne Folie

Zitat:

CAR-STYLING mit TÜV Sonderabnahmen
auch im vorderen Bereich mit TÜV Eintragung http://www.ohnefolie.de/

Zitat:

Die hinteren Scheiben sind eintragungsfrei.
An den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe kann eine Sonderabnahme angeboten werden.
http://www.glastone.de/

ALEX

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Die Eintragung erfolgt aber auch bei diesen Firmen nur im Rahmen der für vordere Scheiben zulässigen maximalen Tönungswerte. Wenn da zwischen der Serienverglasung und dem maximalen Tönungswert kein Spielraum mehr ist, dann geht auch mit Einzelabnahme nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Maverick82a


amerikanische nummernschilder? Dann sind das 2 paar schuhe 😉 Die dürfen das 😁

Also wenn er damit zum TÜV gefahren ist und sich das eintragen lassen wollte, wird es wohl ein deutscher sein. Und wenn die Polizei vorne getönte Scheiben bei einem in Deutschland zugelassenen Wagen sieht, dann darf derjenige die gleich wieder runter machen (oder eben sein Auto stehen lassen). Und dabei spielt es keine Rolle, was für einen Wisch die der Polizei vorlegen - es ist halt verboten.

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