Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Zitat:
@d118bmw schrieb am 27. März 2019 um 13:29:37 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 13:21:28 Uhr:
Eine Motorsportveranstaltung muss organisiert werden, Ort, Zeit....
Deshalb ja meine Fragen. Sind die Beteiligten zum Zwecke dieses Rennens vor Ort gefahren oder war es ein spontaner Schwanzlängenvergleich zweier Unbekannter.
Ist vom Ergebnis her irrelevant. Illegal und mit Todesfolge war es in jedem Fall.
Habe ich nie angezweifelt, aber in meinen Augen halt kein Mord.
Von mir aus kann die Strafe verdoppelt werden, ich will die Sache nicht verharmlosen, nur weil ich sage das es kein Mord ist.
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 27. März 2019 um 13:13:49 Uhr:
Zitat:
@Philsen82 schrieb am 12. Januar 2016 um 16:36:32 Uhr
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Beim Haupttaeter Hamdi H. trifft zumindest dies zu:
"Bächli-Biétry stellt den Angeklagten als jungen Mann mit schwieriger Familien- und Migrationsgeschichte vor."
Ich finde aber schon, dass die Analyse aus dem Artikel bzw der Verkehrspsychologin deutlich darüber hinausgeht. Und - was hier in Forenbeiträgen mitschwingt, dieses „mit der Begründung ‚harte Kindheit‘ kommen Täter durch und erfahren milde Urteile“ trifft hier nach aktuellem Stand ja ebenfalls nicht zu. Zumal die 2 meines Wissens seitdem in U-Haft sitzen (Antrag auf Aussetzung der Untersuchungshaft war abgelehnt worden) und besagte Mord- Verurteilungen im Raum stehen.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 27. März 2019 um 12:48:10 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 27. März 2019 um 12:45:23 Uhr:
Genauso sehe ich das auch.
Ist halt grundsätzlich ein emotionales Thema.
Für mich liegt das Dilemma schon im generell möglichen Strafmaß hier in Deutschland.
Dadurch, daß ein Mörder bereis nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen kann, sind alle anderen Gefängnisstrafen in meinen Augen unverhältnismäßig.
Wenn ein Mörder aber z.B. erst frühestens nach 35 Jahren entlassen werden könnte, könnte man auch solche Raser mal 15 oder 20 Jahre in Gefängnis stecken, ohne, daß man sie des Mordes anklagen muß.
Stimmt nicht ganz. Bei "... mit anschliessender Sicherungsverwahrung" ist lebenslänglich dann u.U. auch wirklich ein Leben lang (also unbefristet) - und die Strafe wird ja auch verhängt.
Diese Sicherungsverwahrung kann nach der "normalen" Freiheitsstrafe folgen, um die Öffentlichkeit vor dem Täter zu schützen.
Wobei das bei Lebenslänglich _eigentlich_ nicht nötig wäre.
Denn damit eine lebenslängliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Mindestverbüßzeit ist abgelaufen (wird vom Gericht festgelegt, mindestens 15 Jahre, oft mehr)
2. Die Aussetzung wurde vom Gefangenen beantragt
3. Vom Gefangenen darf keine erhöhte Gefahr für die Gesellschaft mehr ausgehen.
Solange man die Öffentlichkeit noch vor dem Täter schützen muss, ist Bedingung 3 ja nicht erfüllt, also bleibt er auch im Gefängnis.
Dass es Lebenslang mit anschließender SV in D überhaupt geben kann, verstehe ich insofern nicht so ganz. Denn die Kriterien, nach denen die Gefährlichkeit eines Täters beurteilt werden, sind bei der Entlassung aus der Haft und bei der Entscheidung über die Fortführung der SV ja wohl die gleichen...
(Sicherungsverwahrung bedeutet ja auch nicht, dass ein Täter auf jeden Fall endlos weggesperrt wird - vielmehr wird seine Gefährlichkeit weiterhin in regelmäßigen Abständen überprüft - genauso, wie wenn die Entlassung aus lebenslänglicher Haft wegen Gefährlichkeit abgelehnt wird.)
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. März 2019 um 13:34:17 Uhr:
Denn damit eine lebenslängliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein:1. Die Mindestverbüßzeit ist abgelaufen (wird vom Gericht festgelegt, mindestens 15 Jahre, oft mehr)
2. Die Aussetzung wurde vom Gefangenen beantragt
3. Vom Gefangenen darf keine erhöhte Gefahr für die Gesellschaft mehr ausgehen.Dass es Lebenslang mit anschließender SV in D überhaupt geben kann, verstehe ich insofern nicht so ganz. Denn die Kriterien, nach denen die Gefährlichkeit eines Täters beurteilt werden, sind bei der Entlassung aus der Haft und bei der Entscheidung über die Fortführung der SV ja wohl die gleichen...
(Sicherungsverwahrung bedeutet ja auch nicht, dass ein Täter auf jeden Fall endlos weggesperrt wird - vielmehr wird seine Gefährlichkeit weiterhin in regelmäßigen Abständen überprüft - genauso, wie wenn die Entlassung aus lebenslänglicher Haft wegen Gefährlichkeit abgelehnt wird.)
Bei der Sicherungsverwahrung wird in regelmäßigen Abständen
nurnoch Punkt 3 geprüft.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 27. März 2019 um 13:20:17 Uhr
aber wie kommt so einer zu SO einem Fahrzeug?
".... H., dessen Familie aus dem Kosovo stammt, ist verlobt (...) Er wollte Kfz-Mechatroniker werden, soll die Ausbildung aber vorzeitig abgebrochen haben. Zuletzt war er ohne festen Job und bezog Hartz IV. Den Audi kaufte er 2014 gebraucht – von Ersparnissen , hieß es aus seinem Umfeld.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 13:41:04 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. März 2019 um 13:34:17 Uhr:
Denn damit eine lebenslängliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein:1. Die Mindestverbüßzeit ist abgelaufen (wird vom Gericht festgelegt, mindestens 15 Jahre, oft mehr)
2. Die Aussetzung wurde vom Gefangenen beantragt
3. Vom Gefangenen darf keine erhöhte Gefahr für die Gesellschaft mehr ausgehen.Dass es Lebenslang mit anschließender SV in D überhaupt geben kann, verstehe ich insofern nicht so ganz. Denn die Kriterien, nach denen die Gefährlichkeit eines Täters beurteilt werden, sind bei der Entlassung aus der Haft und bei der Entscheidung über die Fortführung der SV ja wohl die gleichen...
(Sicherungsverwahrung bedeutet ja auch nicht, dass ein Täter auf jeden Fall endlos weggesperrt wird - vielmehr wird seine Gefährlichkeit weiterhin in regelmäßigen Abständen überprüft - genauso, wie wenn die Entlassung aus lebenslänglicher Haft wegen Gefährlichkeit abgelehnt wird.)
Bei der Sicherungsverwahrung wird in regelmäßigen Abständen nur noch Punkt 3 geprüft.
Richtig. Aber wenn ganz normal die Aussetzung zur Bewährung aufgrund von Punkt 3 abgelehnt wurde, dann ist es bei der nächsten Beantragung der Aussetzung ja auch nicht anders.
Und umgekehrt; Wenn die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, dann heißt das ja, das festgestellt wurde, dass vom Gefangengen keine erhöhte Gefahr mehr ausgeht - es gäbt dann mithin auch keinen Rechtsgrund mehr für SV.
Oder was sehe ich da falsch?
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 27. März 2019 um 13:41:54 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 27. März 2019 um 13:20:17 Uhr
aber wie kommt so einer zu SO einem Fahrzeug?".... H., dessen Familie aus dem Kosovo stammt, ist verlobt (...) Er wollte Kfz-Mechatroniker werden, soll die Ausbildung aber vorzeitig abgebrochen haben. Zuletzt war er ohne festen Job und bezog Hartz IV. Den Audi kaufte er 2014 gebraucht – von Ersparnissen , hieß es aus seinem Umfeld.
Ciao
Ratoncita
...und in Afrika ist Muttertag!
GSD ist der jetzt aus dem Verkehr gezogen
Man kann sich halbwegs vorstellen, wie er sein Geld "macht"
Welches Fahrzeug und wie alt war es nochmal?
Auch bei Hartz 4 gibt es "Grenzen" des Ersparten....
PS gefunden Audi A6 244PS
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. März 2019 um 13:44:16 Uhr
... Wenn die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde...
Ich wusste nicht, dass wir schon so weit gekommen sind... 😰
Ciao
Ratoncita
Da für Totschlag in besonders schweren Fällen ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden kann, verstehe ich nicht, warum das LG unbedingt den Mord durchdrücken will.
Ich denke es soll auch den Schweren Folgen Rechnung getragen werden!
ein Todschlag "könnte" auch passiert sein... - es ging aber darum festzustellen wenn man mit 170 km/h durch die Stadt ballert eine andere Strafe zu erwarten ist wie bei einer Wirtschaftsschlägerei im Suff...
Die beiden Täter waren übrigens Teil der Berliner Raser-Szene.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 27. März 2019 um 09:20:02 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 09:08:13 Uhr:
Der BGH hat das erste Urteil aufgehoben. Die zuerst urteilende Kammer des LG Berlin lag mit ihrem Urteil also nach Ansicht des BGH falsch. Das deckte sich schonmal mit meiner Ansicht. Ob das neue Urteil einer anderen Kammer zur selben Tat nun vor dem BGH Bestand haben wird, das wird man sehen.
"Aufgehoben" in dem Sinne, dass das Urteil überprüft und die Begründung nachgebessert werden musste. Letztlich ist ja dasselbe Strafmaß wieder herausgekommen.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 27. März 2019 um 09:20:02 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 09:08:13 Uhr:
Ich suggeriere da nichts.
Wenn du denkst, dass es so kommen wird... geschenkt, kannst du ja machen. Aber du trittst hier ja auf, als hieltest du deine Sachkunde und dein Urteilsvermögen in der Sache für viel größer als die der wirklich Beteiligten.
Warum bemühst Du dich, die vorhandene Sachkunde eines anderen users zu diskreditieren? Ich vertrete hier meinen Standpunkt zu dem Rechtsproblem. Dieses besteht im Kern in der Frage, ob hier Mordmerkmale erfüllt sind. In den vergangenen Jahrzehnten hat man das in der Regel verneint. Wenn ich auf meinen Standpunkt angesprochen werde, dann antworte ich. Wenn diese Antworten nicht gefallen, dann frag halt nicht weiter.
in dem verlinkten Artikel steht dass der Audi für 651 Euro geleast ist....
Das von jemanden der seine Lehre abgeschlossen hat!
Na dann.. .- muss ich mich doch auch fragen warum ich meine Lehre nicht abgebrochen habe.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 27. März 2019 um 14:17:44 Uhr:
in dem verlinkten Artikel steht dass der Audi für 651 Euro geleast ist....
Das von jemanden der seine Lehre abgeschlossen hat!
Dafür lebte er mit Mitte/Ende 20 noch bei den Eltern und hat sein Auto wahrscheinlich als einziges Hobby betrachtet, also auch sonst kaum Geld ausgegeben, denke ich mal. (Wobei man woanders las, der Audi sei gebraucht und von Ersparnissen gekauft worden)
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 27. März 2019 um 14:17:44 Uhr:
Na dann.. .- muss ich mich doch auch fragen warum ich meine Lehre nicht abgebrochen habe.
Das aber wahrscheinlich auch nur, wenn du denkst, mit dem Audi des Täters seien alle Ziele im Leben erreicht.