Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

Beste Antwort im Thema

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 09:08:13 Uhr:


Der BGH hat das erste Urteil aufgehoben. Die zuerst urteilende Kammer des LG Berlin lag mit ihrem Urteil also nach Ansicht des BGH falsch. ...

das ist nicht korrekt!
Der BGH hat nur die Begründung gerügt!
Die Annahme, dass ein Mordvorliegt wurde nicht bemängelt!

Bin der Meinung das solche Rennen mit solchem Ausgang hart bestraft werden sollten.
Aber Mord ? Da fehlt mir einfach der Vorsatz.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 11:20:55 Uhr:


Bin der Meinung das solche Rennen mit solchem Ausgang hart bestraft werden sollten.
Aber Mord ? Da fehlt mir einfach der Vorsatz.

Folgendes wurde festgestellt: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Im Prinzip kann man sich das so vorstellen, dass einer mit einer Flinte in die Bank marschiert und erstmal herumballert um die Leute zu erschrecken. Wird dabei zufällig einer getroffen, so hat er das zwar nicht vorgehabt aber wenn dann es so ist, dann ist es für ihn halt so. Das ist dann nicht fahrlässig, sondern der oben zitierte bedingte Vorsatz. Beim überfahren mehrerer roter Ampeln mit mehr als dem dreifachen der Höchstgeschwindigkeit kann man bei jemandem der auf 3 zählen kann durchaus davon ausgehen, dass er mit schweren Folgen rechnet, sie ihm aber in dem Moment offensichtlich egal sind.

Eben.

Wenn man hier den bedingten Vorsatz ausschließt, muß man bei beiden Angeklagten Debilität annehmen, da die Handlung ansonsten nicht mehr erklärbar ist.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 27. März 2019 um 11:32:23 Uhr
... Beim überfahren mehrerer roter Ampeln mit mehr als dem dreifachen der Höchstgeschwindigkeit kann man bei jemandem der auf 3 zählen kann durchaus davon ausgehen, dass er mit schweren Folgen rechnet, sie ihm aber in dem Moment offensichtlich egal sind.

Nun, die Rotlichtampeln haben die Beiden moeglicherweise wirklich nur bis 3 zaehlen koennen...
Vielleicht kommt das Gericht ja noch zum Schluss, dass diese Kerle so gestoert sind, dass § 20 oder 21 StGB in Betracht kommt.
Dann koennen sie in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Ciao
Ratoncita

Wurden die beiden Angeklagten nicht schon einer psychologischen Begutachtung unterzogen?

Schuldfähigkeit ist doch eine der Grundvoraussetzungen für eine Verurteilung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 12:01:17 Uhr:


Wurden die beiden Angeklagten nicht schon einer psychologischen Begutachtung unterzogen?

Wenn ich richtig erinnere, vor dem ersten Prozess. Habe aber gerade keinen Link zur Hand

Zitat:

@dodo32 schrieb am 27. März 2019 um 11:32:23 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 11:20:55 Uhr:


Bin der Meinung das solche Rennen mit solchem Ausgang hart bestraft werden sollten.
Aber Mord ? Da fehlt mir einfach der Vorsatz.

Folgendes wurde festgestellt: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Im Prinzip kann man sich das so vorstellen, dass einer mit einer Flinte in die Bank marschiert und erstmal herumballert um die Leute zu erschrecken. Wird dabei zufällig einer getroffen, so hat er das zwar nicht vorgehabt aber wenn dann es so ist, dann ist es für ihn halt so. Das ist dann nicht fahrlässig, sondern der oben zitierte bedingte Vorsatz. Beim überfahren mehrerer roter Ampeln mit mehr als dem dreifachen der Höchstgeschwindigkeit kann man bei jemandem der auf 3 zählen kann durchaus davon ausgehen, dass er mit schweren Folgen rechnet, sie ihm aber in dem Moment offensichtlich egal sind.

Da gehe ich nicht mit, an die eventuellen Folgen hat der Fahrer in diesem Moment überhaupt nicht gedacht, er wollte niemanden Töten.

Ansonsten müsste man viel mehr VTs des Mordes anklagen, viele Unfälle passieren, weil im Vorfeld grundlegende Regeln, ohne an eventuelle Folgen zu denken, missachtet wurden, Stichwort Abstand und Geschwindigkeit. Kaum ein VT der aus diesen Gründen ein Unfall baut hat dies nur gerade in diesem Moment des Unfalls getan.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 27. März 2019 um 12:23:37 Uhr:


Wenn ich richtig erinnere, vor dem ersten Prozess. Habe aber gerade keinen Link zur Hand

Hier ist einer:

https://www.welt.de/.../...ette-laengst-nicht-mehr-fahren-duerfen.html

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 27. März 2019 um 11:58:18 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 27. März 2019 um 11:32:23 Uhr
... Beim überfahren mehrerer roter Ampeln mit mehr als dem dreifachen der Höchstgeschwindigkeit kann man bei jemandem der auf 3 zählen kann durchaus davon ausgehen, dass er mit schweren Folgen rechnet, sie ihm aber in dem Moment offensichtlich egal sind.

Nun, die Rotlichtampeln haben die Beiden moeglicherweise wirklich nur bis 3 zaehlen koennen...
Vielleicht kommt das Gericht ja noch zum Schluss, dass diese Kerle so gestoert sind, dass § 20 oder 21 StGB in Betracht kommt.
Dann koennen sie in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Ciao
Ratoncita

Das Thema ist durch. Die Herren sind voll schuldfähig. Diese Frage wird in der Revision auch nicht mehr gestellt. Es geht um Rechtsfehler, nicht um andere Fragen.

Grüße vom Ostelch

Zuerst mal müssten die Möglichkeiten des Führerscheinentzugs ausgedehnt und auch verlängert werden!
Straßenrennen - 2 jahre Führerscheinentzug!
"Tuner" - 6 Monate!

die Jungs die die Autobahn zur Hochzeit gesperrt haben - 6 Monate Führerscheinentzug!*

Ja - da muss präventiv härter angegangen werden!

*Der Blockierer meinte er kennt einen guten Anwalt - bei mir bräuchte er den auch!
Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung in 150 Fallen Tateinhergehend....
=> Bewährungsstrafe!
Unfall mit dabei?- Fahrzeug beschlagnahmen (Tatwerkzeug!)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 12:35:52 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 27. März 2019 um 11:32:23 Uhr:


Folgendes wurde festgestellt: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Im Prinzip kann man sich das so vorstellen, dass einer mit einer Flinte in die Bank marschiert und erstmal herumballert um die Leute zu erschrecken. Wird dabei zufällig einer getroffen, so hat er das zwar nicht vorgehabt aber wenn dann es so ist, dann ist es für ihn halt so. Das ist dann nicht fahrlässig, sondern der oben zitierte bedingte Vorsatz. Beim überfahren mehrerer roter Ampeln mit mehr als dem dreifachen der Höchstgeschwindigkeit kann man bei jemandem der auf 3 zählen kann durchaus davon ausgehen, dass er mit schweren Folgen rechnet, sie ihm aber in dem Moment offensichtlich egal sind.

Da gehe ich nicht mit, an die eventuellen Folgen hat der Fahrer in diesem Moment überhaupt nicht gedacht, er wollte niemanden Töten.

Ansonsten müsste man viel mehr VTs des Mordes anklagen, viele Unfälle passieren, weil im Vorfeld grundlegende Regeln, ohne an eventuelle Folgen zu denken, missachtet wurden, Stichwort Abstand und Geschwindigkeit. Kaum ein VT der aus diesen Gründen ein Unfall baut hat dies nur gerade in diesem Moment des Unfalls getan.

Genauso sehe ich das auch.
Ist halt grundsätzlich ein emotionales Thema.
Für mich liegt das Dilemma schon im generell möglichen Strafmaß hier in Deutschland.
Dadurch, daß ein Mörder bereis nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen kann, sind alle anderen Gefängnisstrafen in meinen Augen unverhältnismäßig.
Wenn ein Mörder aber z.B. erst frühestens nach 35 Jahren entlassen werden könnte, könnte man auch solche Raser mal 15 oder 20 Jahre ins Gefängnis stecken, ohne, daß man sie des Mordes anklagen muß.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 27. März 2019 um 12:45:23 Uhr:


Genauso sehe ich das auch.
Ist halt grundsätzlich ein emotionales Thema.
Für mich liegt das Dilemma schon im generell möglichen Strafmaß hier in Deutschland.
Dadurch, daß ein Mörder bereis nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen kann, sind alle anderen Gefängnisstrafen in meinen Augen unverhältnismäßig.
Wenn ein Mörder aber z.B. erst frühestens nach 35 Jahren entlassen werden könnte, könnte man auch solche Raser mal 15 oder 20 Jahre in Gefängnis stecken, ohne, daß man sie des Mordes anklagen muß.

Stimmt nicht ganz. Bei "... mit anschliessender Sicherungsverwahrung" ist lebenslänglich dann u.U. auch wirklich ein Leben lang (also unbefristet) - und die Strafe wird ja auch verhängt.

Diese Sicherungsverwahrung kann nach der "normalen" Freiheitsstrafe folgen, um die Öffentlichkeit vor dem Täter zu schützen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. März 2019 um 12:35:52 Uhr:


Ansonsten müsste man viel mehr VTs des Mordes anklagen, viele Unfälle passieren, weil im Vorfeld grundlegende Regeln, ohne an eventuelle Folgen zu denken, missachtet wurden, Stichwort Abstand und Geschwindigkeit. Kaum ein VT der aus diesen Gründen ein Unfall baut hat dies nur gerade in diesem Moment des Unfalls getan.

Naja, der Unterschied liegt darin, daß es sich dabei

nicht

um illegale Motorsportveranstaltungen handelt.

In der Folge kommen dabei i.d.R. auch nicht die erforderlichen Mord-Merkmale, die hier auch schon aufgezählt wurden, zusammen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 27. März 2019 um 12:48:10 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 27. März 2019 um 12:45:23 Uhr:


Genauso sehe ich das auch.
Ist halt grundsätzlich ein emotionales Thema.
Für mich liegt das Dilemma schon im generell möglichen Strafmaß hier in Deutschland.
Dadurch, daß ein Mörder bereis nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommen kann, sind alle anderen Gefängnisstrafen in meinen Augen unverhältnismäßig.
Wenn ein Mörder aber z.B. erst frühestens nach 35 Jahren entlassen werden könnte, könnte man auch solche Raser mal 15 oder 20 Jahre in Gefängnis stecken, ohne, daß man sie des Mordes anklagen muß.

Stimmt nicht ganz. Bei "... mit anschliessender Sicherungsverwahrung" ist lebenslänglich dann u.U. auch wirklich ein Leben lang - und die Strafe wird ja auch verhängt.

Unter Umständen ja aber selbst in diesen Fällen ist eine Entlassung nach 15 Jahren möglich, wenn der Mörder nicht mehr als gefährlich eingestuft wird, oder?