Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 19:49:11 Uhr
... Ein Mensch ist gestorben und es wurde Blech verformt. Alles sehr verwerflich. Aber es gibt sicher gruseligere Taten die sehr viel mehr Menschen das Leben kosteten und / oder sie gefährdeten.
Gewiss.
Aber es ist die persoenliche (Mit-)Betroffenheit, weil wir ja (ebenso wie das 69-jaehrige schuldlose Opfer) tagtaeglich leider in die gleiche Gefahrensituation kommen koennen.
(Na gut, in Berlin oder Koeln moeglicherweise eher....)
Das ist/war bei anderen "gruseligen Taten" nicht so.
Ciao
Ratoncita
Wie schon gesagt, selbst wenn der BGH das auf Totschlag runterschrauben wird - was ich für richtig halten würde - dann ist das immer noch das 7,5-fache Strafmaß dessen, was bislang für solche Aktionen maximal drohte. Das ist doch wohl ein Fortschritt.
Und viel schlimmer für die Täter wird sein, dass es keine neuen getunten Verbrenner-Coupes mehr im Leasing geben wird, wenn sie wieder ungesiebte Luft atmen dürfen. Vielleicht müssen sie dann vollautonom gefahren werden. Das ist doch auch was. 😁
Hoffentlich läßt sich danach eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit durch die beiden Täter ausschließen - allein die fehlende Fahrerlaubnis bürgt hier wohl nicht für akzeptable Sicherheit.
Ich sehe keinen ernsthaften Grund, weshalb die nächste Instanz eines, geschweige denn sämtliche Mordmerkmale kassieren sollte.
Aber OK. Man wird sehen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. März 2019 um 20:05:12 Uhr:
Hoffentlich läßt sich danach eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit durch die beiden Täter ausschließen - allein die fehlende Fahrerlaubnis bürgt hier wohl nicht für akzeptable Sicherheit.
Zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder einen Leasingvertrag für ein 500-PS-Auto bekommen, sollte eine fehlende Fahrerlaubnis aber schon ein wenig reduzieren.
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:37:00 Uhr:
Zitat:
@MANDOKHAN schrieb am 26. März 2019 um 17:25:54 Uhr:
Erzähl das den Hinterbliebenen.Ich muß es den Angehörigen Gott sei Dank nicht erklären.
Aber ich kann nicht jedes Arschloch als Mörder verurteilen, weil durch sein Handeln jemand umgekommen ist...
Nicht jedes, das ist korrekt, aber das hier ist aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 20:06:44 Uhr:
Zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder einen Leasingvertrag für ein 500-PS-Auto bekommen, sollte eine fehlende Fahrerlaubnis aber schon ein wenig reduzieren.
Das schon - aber ob die später noch Hemmungen haben, so eine Karre zu klauen...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. März 2019 um 21:36:47 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 20:06:44 Uhr:
Zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder einen Leasingvertrag für ein 500-PS-Auto bekommen, sollte eine fehlende Fahrerlaubnis aber schon ein wenig reduzieren.
Das schon - aber ob die später noch Hemmungen haben, so eine Karre zu klauen...
...eher nicht, würde ich vermuten, nach bereits 3 Jahren U-Haft und dem ganzen Medienrummel. 😉
Genau genommen tun sich die beiden schon heute schwer, wieder einen Fuss auf den Boden zu bekommen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 20:02:47 Uhr:
Wie schon gesagt, selbst wenn der BGH das auf Totschlag runterschrauben wird -
Ist nicht wahrscheinlich, nach dem er vorher in einer anderen Rechtsache auch auf Mord erkannte. Es waren in der einen Sache niedere Beweggründe, wie in der anderen eben auch.
Wenn das jetzige Urteil in seiner Begründung die Gründe der vormaligen Revision sorgfältig analysiert hat und entsprechend formuliert, sollte es schon Bestand haben und der BGH die evtl. neuerliche Revison erst gar nicht annehmen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 27. März 2019 um 08:26:46 Uhr:
Ist nicht wahrscheinlich, nach dem er vorher in einer anderen Rechtsache auch auf Mord erkannte. Es waren in der einen Sache niedere Beweggründe, wie in der anderen eben auch.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 20:02:47 Uhr:
Wie schon gesagt, selbst wenn der BGH das auf Totschlag runterschrauben wird -Wenn das jetzige Urteil in seiner Begründung die Gründe der vormaligen Revision sorgfältig analysiert hat und entsprechend formuliert, sollte es schon Bestand haben und der BGH die evtl. neuerliche Revison erst gar nicht annehmen.
Das ist nicht zutreffend. Im Hamburger Fall war es glasklar die Verdeckungsabsicht. Da hat der Täter ein Taxi geklaut und ist damit vor der Polizei geflüchtet. Dabei gab es einen Toten. Der Täter wollte mit der Fluchtfahrt seinen Diebstahl/Raub verdecken. Da brauchte es keiner Klimmzüge am Brotkasten, um diese Tat zutreffend als Mord zu bewerten. Im Berliner Fall ist es aber einfach "nur" ein spotanes illegales Rennen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 08:35:03 Uhr:
Das ist nicht zutreffend. Im Hamburger Fall war es glasklar die Verdeckungsabsicht. Da hat der Täter ein Taxi geklaut und ist damit vor der Polizei geflüchtet. Dabei gab es einen Toten. Der Täter wollte mit der Fluchtfahrt seinen Diebstahl/Raub verdecken. Da brauchte es keiner Klimmzüge am Brotkasten, um diese Tat zutreffend als Mord zu bewerten. Im Berliner Fall ist es aber einfach "nur" ein spotanes illegales Rennen.
Ein spontanes illegales Rennen bei dem die Teilnehmer mit bis zu 170 km/h innerorts über diverse rote Ampeln gebrettert sind und dabei angenommen haben, dass sie so gute Starfahrer sind, dass dabei niemand zu Schaden kommen kann. Sorry, aber wer so unterwegs ist, dem ist es gelinde gesagt sch....egal was anderen passiert. Bei diesen Geschwindigkeiten innerorts, wo 50 oder maximal 60 erlaubt sind ist es ein Wunder, dass es nicht schon 5 oder 8 Kreuzungen vorher zu einem schweren Unfall gekommen ist.
Wer so lange und weit so unterwegs ist, der kann nicht mehr mit Fahrlässigkeit, Versehen oder Augenblicksversagen daherkommen. Das war hochgradig kriminell und sollte auch so bestraft werden.
Von daher finde ich dieses Urteil völlig in Ordnung und hoffe, dass es Bestand haben wird.
Ließ den thread nichmal von vorne. Dann findest Du die Begründung selbst, weshalb dein aufgeregter Beitrag ziemlich neben der Sache ist. Niemand hat die Tat beschönigt. Nur die Rechtsfrage, ob das als Mord oder Totschlag zu bewerten ist, die wird zu beantworten sein. Beides wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 08:50:37 Uhr:
Ließ den thread nichmal von vorne. Dann findest Du die Begründung selbst, weshalb dein aufgeregter Beitrag ziemlich neben der Sache ist. Niemand hat die Tat beschönigt. Nur die Rechtsfrage, ob das als Mord oder Totschlag zu bewerten ist, die wird zu beantworten sein. Beides wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Nur ist die Antwort ja schon 2mal von unterschiedlichen Richtern gekommen. Deine Statements suggerieren, du wüsstest es besser als die beiden bisher beteiligten Richter, sind aber in Wahrheit nur Wetten auf das, was bei der nächsten Revision herauskommen
könnte.
Wir werden es wissen, wenn es soweit ist.
Der BGH hat das erste Urteil aufgehoben. Die zuerst urteilende Kammer des LG Berlin lag mit ihrem Urteil also nach Ansicht des BGH falsch. Das deckte sich schonmal mit meiner Ansicht. Ob das neue Urteil einer anderen Kammer zur selben Tat nun vor dem BGH Bestand haben wird, das wird man sehen. Ich suggeriere da nichts.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 09:08:13 Uhr:
Der BGH hat das erste Urteil aufgehoben. Die zuerst urteilende Kammer des LG Berlin lag mit ihrem Urteil also nach Ansicht des BGH falsch. Das deckte sich schonmal mit meiner Ansicht. Ob das neue Urteil einer anderen Kammer zur selben Tat nun vor dem BGH Bestand haben wird, das wird man sehen.
"Aufgehoben" in dem Sinne, dass das Urteil überprüft und die Begründung nachgebessert werden musste. Letztlich ist ja dasselbe Strafmaß wieder herausgekommen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. März 2019 um 09:08:13 Uhr:
Ich suggeriere da nichts.
Wenn du denkst, dass es so kommen wird... geschenkt, kannst du ja machen. Aber du trittst hier ja auf, als hieltest du deine Sachkunde und dein Urteilsvermögen in der Sache für viel größer als die der wirklich Beteiligten.