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Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:36

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Januar 2016 um 15:36

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Zitat:

.... oder der Herr hatte andere Einnahmequellen, die üblicherweise weder dem Finanzamt, noch der Arge gemeldet werden.....

Möglich, aber reine Spekulation, und für die Bewertung der Todesfahrt irrelevant.

Mitunter doch:

Es stellt sich ja, wie bereits weiter vorn im Thread angedeutet, die Frage, was die Täter nach der Haftentlassung anstellen, um wieder individuell mobil zu werden.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 16:52:58 Uhr:

Mitunter doch:

Es stellt sich ja, wie bereits weiter vorn im Thread angedeutet, die Frage, was die Täter nach der Haftentlassung anstellen, um wieder individuell mobil zu werden.

Vielleicht begreifen sie es dann als zweite Chance. Wunder gibt es immer wieder.

Schön wär's.

Die Realität sieht leider oftmals anders aus, wie man ja schon an der Strafakte von einem der Täter sehen kann.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 16:52:58 Uhr:

Mitunter doch:

Es stellt sich ja, wie bereits weiter vorn im Thread angedeutet, die Frage, was die Täter nach der Haftentlassung anstellen, um wieder individuell mobil zu werden.

Wird sich zeigen, falls das Urteil tatsächlich vollstreckt wird. Das wären dann abzüglich der U-Haft, die soweit ich weiß angerechnet wird, 12 Jahre. Wer weiß, wie weit das autonome Fahren bis dahin fortgeschritten ist und ob man dafür überhaupt einen Führerschein im traditionellen Sinne braucht. Ansonsten bliebe noch das Fahrrad oder ÖPNV.

Auf jeden Fall ein hartes Urteil. Das steht außer Frage.

Gut, ist dann bis hierher ausdiskutiert und ruht jetzt bis neue Fakten auf dem Tisch liegen.

Einiges ist mir dann doch zu sehr OT.

Bei Neuigkeiten kann man mich gerne Anschreiben und ich mach dann eventuell wieder auf.

Moorteufelchen

MT-Moderator

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