Tochter baut betrunken einen Unfall

Hallo Forum

ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute

ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.

Viele Grüße

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Juli 2019 um 21:08:48 Uhr:


Ah. Dann soll man wohl der Versicherung mitteilen, dass man die Aussage verweigert, wer die Kosten für das Auto trägt. Klingt nach einem guten Plan.

Wie man sowas verpackt ist ja wieder eine andere Geschichte - muss ja nicht gleich so plump sein.

Hab z. B. mal in einem Fragebogen einer Versicherung in mehrere Felder
"Irrelevant für die weitere Abwicklung" oder so ähnlich geschrieben.

Es geht aber ja in dem Fall nicht nur um den Unterhalt des Fahrzeugs.
Nachvollziehbarer Weise sind offenbar Vater und auch Tochter mit dieser Situation überfordert und können in keinster Weise abschätzen welches Verhalten jetzt nützt oder aber schädigt. Welche Hilfe wäre da besser geeignet als ein Anwalt.

Du kannst zwar durchaus bei leichtem Fieber in der Rentner-Bravo nach Hausmitteln suchen, aber bei extremen Zahnschmerzen googelst du doch auch nicht wie du eine Wurzelbehandlung zu Hause selbst machen kannst.

Wo gibt es bei der Beantwortung der Frage, wer die Kosten - womit sicher nicht nur die Versicherungsbeiträge gemeint sind - für das Auto trägt, einen Gestaltungsspielraum?

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 29. Juli 2019 um 21:32:23 Uhr:



könnte man bitte sachlich beim Thema bleiben und statt wild um sich zu schlagen mit Argumenten kontern?

Danke!

Wenn du mir vormachst, wie man diesem Kokolores sachlich begegnen soll versuche ich es dann gerne auch.

Ich war bislang der Meinung, dass man hier angehalten ist mit Ratschlägen an die Fragesteller auf legalem Boden bleiben.

Das unterscheidet dieses Forum sehr positiv von andern Ecken im www.

Unter dieser Prämisse erkläre man mir, wozu ein Anwalt für das Beantworten höchst simpler Fragen nötig ist. Das frage ich hinsichtlich des TE seit Seite eins.

Will mich jetzt zwar nicht auf dein Niveau herunter begeben.
Aber bist du als Laie zu 100% in der Lage zu beurteilen dass dies tatsächlich eine "simple" Frage ist?
Und kannst du auch zu 100% die Tragweite der Antwort abschätzen?

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Naja, wie oben schon mal von mir geschrieben, einfach wahrheitsgemäß antworten und fertig. Es soll sich ja nach früheren Aussagen nicht rausgewunden werden. Deshalb braucht es ja auch keine ausgeklügelten und/oder halbseidene Antworten.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Juli 2019 um 21:41:27 Uhr:


Wo gibt es bei der Beantwortung der Frage, wer die Kosten - womit sicher nicht nur die Versicherungsbeiträge gemeint sind - für das Auto trägt, einen Gestaltungsspielraum?

Als Beispiel die Versicherung sieht von welchem Konto die Versicherungsbeträge gebucht werden. Sie sieht aber nicht, ob innerhalb der Familie das ausgeglichen wird. Wenn man ohne weitere Erläuterung sagt, die Tochter bezahle die Versicherung, aber das Geld kommt von Papas Konto, erhöht das nicht gerade die Glaubwürdigkeit. Man könnte aber auch schreiben, das Geld wird von Papa überwiesen. Das wäre auch nicht gelogen, selbst wenn die Tochter das Geld bar dem Papa überreicht.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 29. Juli 2019 um 21:50:20 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. Juli 2019 um 21:41:27 Uhr:


Wo gibt es bei der Beantwortung der Frage, wer die Kosten - womit sicher nicht nur die Versicherungsbeiträge gemeint sind - für das Auto trägt, einen Gestaltungsspielraum?

Als Beispiel die Versicherung sieht von welchem Konto die Versicherungsbeträge gebucht werden. Sie sieht aber nicht, ob innerhalb der Familie das ausgeglichen wird. Wenn man ohne weitere Erläuterung sagt, die Tochter bezahle die Versicherung, aber das Geld kommt von Papas Konto, erhöht das nicht gerade die Glaubwürdigkeit. Man könnte aber auch schreiben, das Geld wird von Papa überwiesen. Das wäre auch nicht gelogen, selbst wenn die Tochter das Geld bar dem Papa überreicht.

Doch, das wäre gelogen, weil die Frage darauf abzielt, wer die Kosten wirtschaftlich trägt und nicht, wer es rein technisch bezahlt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. Juli 2019 um 21:46:50 Uhr:


Will mich jetzt zwar nicht auf dein Niveau herunter begeben.

Hinauf. Hinauf, liebe Gummikuh, meintest du sicherlich - aber vertippen kann man sich ja mal. 🙂

Um die Frage zu beantworten: Ja, wer die Kosten meines Zweitwagens trägt ist zu 100% eine höchst simple Frage. Sollte mir dieses wegen Geringfügikeit entfallen sein, helfen die Kontoauszüge weiter.

Interpretationsfähigkeit dieser Antwort: Nicht gegeben.

Außer ich mache mir Gedanken darüber, ob die Antwort wohl in meinem Sinne sein könnte und denke darüber nach, zu lügen. Stichworte Prämisse und Winkeladvokat.

Was übrigens, das sollte hier mal klargestellt werden, der TE nicht beabischtigt. Er fragt ausdrücklich nicht danach, wie die Antwort auf die Frage der Versicherung in seinem Sinne lauten muss und wie man sich am besten irgendwo heraus windet.

zu den kosten zählen aber nicht nur vers. beiträge, sondern auch sprit, wartung, und reperaturen
und lieber bayer, wenn du meinst so einen Fragebogen bei diesem Hintergrund wahrheitsgemäß beantworten zu können, ohne das du dir NAchteile einhandelst, dann bitte schön, mach das beim nächsten mal.

und in dem Fragebogen wird es wohl nicht nur diese eine Frage geben

der te hat nun einiges gelesen und wird sich dann entscheiden welchen Weg er geht, ich hoffe den richtigen.

... zumal ja noch weitaus mehr als nur die Frage nach den Unterhaltskosten zu regeln ist.

Genau, der Te schreibt ja "unter anderem" die frage .... also sind da noch mehr Fragen ...

Und sorry, wenn einige es moralisch nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, das man Fragen so oder so beantworten könnte, das ist das tägliche Geschäft eines Anwalts, er arbeitet, sofern er gut ist für einen mit allen Tricks und Kniffen ... 😎 Das ist sein Job!😉

Aber die Gegner von der Empfehlung, müssen ja keinen nehmen ... bei allen möglich Fällen die einem im Leben mal begegnen können ... meiner Erfahrung nach sind die aber immer am lautesten Schwachsinn schreien, die jenigen die dann als erste selbige Hilfe in Anspruch nehmen um aus unangenehmen Situationen rauszukommen ..🙂

Kann das mit der Repräsentantenhaftung noch mal jemand genauer erläutern, wie sich das in diesem Fall auswirkt? Angenommen es stellt sich heraus, dass die Tochter die tatsächliche Halterin ist (weil sie Papa das Geld überweist, das bei ihm abgebucht wurde), welchen Effekt hat das? Regress direkt gegen die Tochter? Wäre das nicht wahrscheinlich von Nachteil für die Vers., da eine 22jährige wohl materiell schlechter aufgestellt seine dürfte als ihr Vater?

Klick.

Hier ist es recht gut erklärt.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 30. Juli 2019 um 12:29:11 Uhr:


Kann das mit der Repräsentantenhaftung noch mal jemand genauer erläutern, wie sich das in diesem Fall auswirkt? Angenommen es stellt sich heraus, dass die Tochter die tatsächliche Halterin ist (weil sie Papa das Geld überweist, das bei ihm abgebucht wurde), welchen Effekt hat das? Regress direkt gegen die Tochter? Wäre das nicht wahrscheinlich von Nachteil für die Vers., da eine 22jährige wohl materiell schlechter aufgestellt seine dürfte als ihr Vater?

hier kannst du das nachlesen.

Repräsentant
weitere Informationen

sollte die tochter repräsentantin sein, dann wird der vater für den kaskoschaden keinen cent sehen. die versicherung würde den schaden nicht regulieren. wäre sie keine repräsentantin, dann würde der schaden am fahrzeug reguliert und regress ggü. der tochter genommen, das aber nur, sofern diese nicht in häuslicher gemeinschaft mit dem vater lebt. (sogenannter hausfrieden) dies gilt aber nur für die kaskoversicherung. in der haftpflichtversicherung kann auch bei häuslicher gemeinschaft regress ggü. dem fahrer, welcher nicht versicherungsnehmer ist, genommen werden. das ergibt sich aus § 86 VVG.

Zitat:

@beachi schrieb am 30. Juli 2019 um 12:43:14 Uhr:



Zitat:

@chrisdash schrieb am 30. Juli 2019 um 12:29:11 Uhr:


Kann das mit der Repräsentantenhaftung noch mal jemand genauer erläutern, wie sich das in diesem Fall auswirkt? Angenommen es stellt sich heraus, dass die Tochter die tatsächliche Halterin ist (weil sie Papa das Geld überweist, das bei ihm abgebucht wurde), welchen Effekt hat das? Regress direkt gegen die Tochter? Wäre das nicht wahrscheinlich von Nachteil für die Vers., da eine 22jährige wohl materiell schlechter aufgestellt seine dürfte als ihr Vater?

hier kannst du das nachlesen.

Repräsentant
weitere Informationen

sollte die tochter repräsentantin sein, dann wird der vater für den kaskoschaden keinen cent sehen. die versicherung würde den schaden nicht regulieren. wäre sie keine repräsentantin, dann würde der schaden am fahrzeug reguliert und regress ggü. der tochter genommen, das aber nur, sofern diese nicht in häuslicher gemeinschaft mit dem vater lebt. (sogenannter hausfrieden) dies gilt aber nur für die kaskoversicherung. in der haftpflichtversicherung kann auch bei häuslicher gemeinschaft regress ggü. dem fahrer, welcher nicht versicherungsnehmer ist, genommen werden. das ergibt sich aus § 86 VVG.

Da wohl keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, weil unter 1,1 Promille, wird die Versicherung auch bei einem Repräsentantenverhältnis die Leistung wohl nicht vollständig verweigern, sondern nur teilweise. Aber etwas Genaues kann man ohne Kenntnis aller Daten und Fakten nicht sagen.

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