Tochter baut betrunken einen Unfall
Hallo Forum
ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute
ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.
Viele Grüße
186 Antworten
Danke, jetzt verstanden! Das geht ja wirklich schon in die Details des Versicherungsrechts. D.h. Optimalfall für TE wäre, Tochter erstattete ihm die Beträge nie und bezahlte auch keine Reparaturen und am besten auch nicht den Sprit fürs Auto, sondern hatte den Wagen nur auf Anfrage von Papa bekommen, um abends zu Freunden zu fahren (o.Ä.). Und wohnt noch bei den Eltern.
Danke für die Erläuterung. Also kann die ein oder andere Angabe mehrere 1.000Euro kosten. Das allein wäre für mich ein Grund einen Anwalt aufzusuchen.
Es wird interessant, ob man betohnt, dass die Tochter z.B. die ein oder andere Tankfüllung gesponsert oder zu einer Reparatur einen Zuschuss bekommt, oder ob man das unter den Tisch fallen lässt, weil die Reparatur doch letztes Jahr war und der Zuschuss nur zu Weihnachten und Ostern gewährt wird.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 30. Juli 2019 um 12:54:18 Uhr:
Da wohl keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, weil unter 1,1 Promille, wird die Versicherung auch bei einem Repräsentantenverhältnis die Leistung wohl nicht vollständig verweigern, sondern nur teilweise. Aber etwas Genaues kann man ohne Kenntnis aller Daten und Fakten nicht sagen.
ich muss eingestehen, jetzt nicht mehr alle 10 seiten hier im kopf zu haben. 🙂 wenn dem so ist, wie du schreibst, dann ist das teilweise zutreffend. aber auch unter 1,1 promille wäre es denkbar, den schaden vollständig abzulehnen, sofern seitens der versicherung zweifelsfrei nachweisbar ist, dass der fahrfehler rein auf den alkoholkonsum zurückzuführen ist.
bei dem hier gegenständlichen sachverhalt nicht zwingend abwegig. vordermann bremst, fahrerin fährt auf - alkohol - *verkürzte verlängerte reaktionszeit - letzlich kann das, sollte es wirklich soweit kommen bzw. überhaupt relevant sein, nur ein richter entscheiden.
vielleicht kann uns der te ja mal auf dem laufenden halten. 🙂
edit: nach hinweis per pn von verkürzt zu verlängert geändert. ergibt mehr sinn 😁
Zitat:
@chrisdash schrieb am 30. Juli 2019 um 12:59:55 Uhr:
Danke, jetzt verstanden! Das geht ja wirklich schon in die Details des Versicherungsrechts. D.h. Optimalfall für TE wäre, Tochter erstattete ihm die Beträge nie und bezahlte auch keine Reparaturen und am besten auch nicht den Sprit fürs Auto, sondern hatte den Wagen nur auf Anfrage von Papa bekommen, um abends zu Freunden zu fahren (o.Ä.). Und wohnt noch bei den Eltern.
du hast es verstanden. 🙂
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Zitat:
@Anselm-M schrieb am 30. Juli 2019 um 13:08:11 Uhr:
Danke für die Erläuterung. Also kann die ein oder andere Angabe mehrere 1.000Euro kosten. Das allein wäre für mich ein Grund einen Anwalt aufzusuchen.
Es wird interessant, ob man betohnt, dass die Tochter z.B. die ein oder andere Tankfüllung gesponsert oder zu einer Reparatur einen Zuschuss bekommt, oder ob man das unter den Tisch fallen lässt, weil die Reparatur doch letztes Jahr war und der Zuschuss nur zu Weihnachten und Ostern gewährt wird.
was heißt, die ein oder andere angabe könne mehrere tausend euro kosten? man ist als versicherungsnehmer gem. akb verpflichtet, alles zur aufklärung des sachverhaltes beizutragen und auch fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. wenn wesentliche informationen der versicherung vorenthalten werden oder falsche angaben getätigt (damit es vielleicht besser passt) werden, dann kann dies zur vollständigen leistungsfreiheit führen.
Ich will keinen keinen zu Falschaussagen aufrufen. In manchen Familien sind die Kosten ganz klar aufgeteilt, dann muss man das so schreiben. Aber wenn man im Graubereich ist, weil die Kosten nicht klar aufgeteilt sind und innerhalb der Familie munter herumgereicht werden, dann kann das ein oder andere Detail in der Schilderung wichtig sein.
Als Beispiel: Ein guter Freund hatte einen Wegeunfall. Bei dem Unfallbericht war sehr wertvoll, dass der Betriebsrat vorm Absenden nochmal drüber geguckt hatte, weil er einiges geschrieben in Marnier eines Grundschulaufsatz "Mein größtes Unheil auf dem Weg zur Firma" hatte, was in der Ausführlichkeit gar nicht gefragt war, aber der Unfallversicherung hätte heflen können, seinen berechtigten Leistungsanspruch zu verweigern. Hier war Reduzierung des Berichts auf 3-5Sätze, wo alles wesentliche drinstand, der richtige Hinweis von außen. Ähnliches würde ich von einem Anwalt erwarten.
wirklich helfen kann hier im prinzip nur ein anwalt, oder ein befreundeter versicherungsmakler oder jurist oder ähnliches.
die tragweite der frage nach den "wer alles bezahlt" wurde hier schon aufgetischt (mehr beschuldigte ins boot holen, bzw jemanden mit geld ranholen).
wenn die tochter gar keine chance hat, die kosten des fahrzeuges jetzt überhaupt zu zahlen (zb schülerin), wird es halt extrem unglaubwürdig, wenn man ihr die "kosten des fahrzeuges" aufschiebt. läuft die versicherung über vati nur, weil er halt bessere SF hat und sie vollzeit arbeitet und immer damit fährt, ist die kostensache im prinzip ziemlich leicht zu argumentieren.
ein anwalt kann nur klären, ob es eine vernünftige chance gibt, das sie halt die allgemeinen kosten des fahrzeuges trägt und nicht der vater. ob das so ist und ob es überhaupt möglich und auch plausibel ist, weiß nur der TE.
ist sie als schülerin ohne einkommen gefahren, bleibt halt nix anderes über als "alle kosten laufen über papi" da reinzuschreiben und dann den zahlemeister zu machen.
wenn sie die kosten wirklich zahlt, wird das irgendwie auch glaubhaft belegt werden können. wahrscheinlich liegt die wahrheit irgendwo dazwischen und man muss gucken, wie sich die wahrheit mit der aussage ohne lüge irgendwie machen lässt. und wenn nicht, dann nicht.
Zitat:
@PayDay schrieb am 31. Juli 2019 um 21:06:06 Uhr:
ein anwalt kann nur klären, ob es eine vernünftige chance gibt, das sie halt die allgemeinen kosten des fahrzeuges trägt und nicht der vater. ob das so ist und ob es überhaupt möglich und auch plausibel ist, weiß nur der TE.
In dem Fall wird es doch ganz besonders teuer, weil dann die Kaskoversicherung keinen Cent bezahlt. Ließ dir nochmal https://www.motor-talk.de/.../...runken-einen-unfall-t6664526.html?... durch.
Demnach ist der günstigste Fall, Vater trägt alle Kosten und die Tochter lebt zu Hause. Ungünstigster ist, die Tochter bezahlt alles, lebt nicht zu Hause, Vater sorgt nur für die SF-Klasse. Noch teurer geht es wohl nur noch, wenn der Vater die Tochter trotz Alkohol auf die Straße geschickt hat.
Ein bisschen das ungünstige betont, schon kann sich die Versicherung freuen oder man hat lange unerfreuliche Schrichtwechsel mit der Versicherung, weil sie aus den Antworten was gemacht hat, was man eigentlich so nicht gemeint hat.
Hallo Leute
Danke für die vielen Antworten. Im Moment werde ich nichts ausfüllen sondern abwarten was sich in der nächsten Woche so ergibt. Bin ADAC Mitglied und werde mir eine Rechtsberatung geben lassen.
Viele Grüße
@kasawumbu Was ist daraus geworden?
Hallo Forum
Was ist daraus geworden???. Tja Führerschein weg für 12 Monate, 3000 Euro Strafe und die Versicherung hat sich gemeldet und hätte gerne 5000 Euro Regress. Den Lappen gibt es erst nach einer MPU wieder. Also das " Normale Programm" was so abläuft.
Liebe Grüße
Danke für die Rückmeldung.
Und hättest du einen Anwalt?
Kam es zu einer Verhandlung oder nur Strafbefehl per Post?
m Anfang würde doch geschrieben, bei unter 1 Promille gibt es den FS evtl.zurück ?!
@kasawumbu
auch von mir ein Dank für die Rückmeldung des wünschenswert normalen Ausgangs dieser Angelegenheit.
Viel zu wenig die Strafe, aber gut.